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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 18.06.2018 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 14.05.2018 in Umlauf.

     

    Aus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 14. Mai 2018:

    Herr Holzwarth verliest die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse vom 14.05.2018.

     

    Az.: 134.02:0001/Förderung
    Starkregenmanagement, Regierungspräsidium erteilt nach über einjähriger Bearbeitungszeit Bewilligung zur Beauftragung eines Ingenieurbüros
    Im Februar 2017 konnte die Gemeinde einen Antrag auf Förderung von Ingenieurleistungen zur Erstellung eines Starkregenmanagements stellen. Allerdings wurde der Gemeinde dann mitgeteilt, dass das beantragte Untersuchungsgebiet auch Außenbereiche umfasse und das Plangebiet daher zu verkleinern sei. Dies widerspricht aber der eigentlichen Problemstellung. Denn nur mit Kenntnis der Hauptfließwege bei Starkregen kann für die reine Ortslage dann ein Management aufgebaut werden. Die Verwaltung war daher über Monate hinweg darum bemüht, unter Einschaltung des Regierungspräsidiums Tübingen beim Umweltministerium zu erreichen, dass auch die Außenbereiche als wichtige Untersuchungsflächen anerkennt werden. Dem wurde zwischenzeitlich Rechnung getragen und so konnte das Regierungspräsidium in der letzten Woche endlich den Bewilligungsbescheid erteilen. Dieser sieht die Förderung der über 50.000 € teuren Planungsleistung mit einem Zuschuss in Höhe von rund 35.000 € vor.

    Nach Eingang des Bewilligungsbescheids durfte dann umgehend das Ingenieurbüro Schöll Consult mit den erforderlichen Planungsleistungen beauftragt werden.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 10551, Muskatellerweg 14;

    Veränderung von der Ausführung der Garage, Versetzung des Pflanzzwanges

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Muskatellerweg 14/02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 60/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

    Er weist darauf hin, dass die Garage den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und daher nur zur Kenntnis gegeben wird.

    Die Versetzung des Pflanzzwangs muss vom Technischen Ausschuss befreit werden.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt von der veränderten Planung der Garage

    Kenntnis.

     

    Weiter ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB zur Versetzung des Pflanzzwangs wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 1285/1, Karl-Heinrich-Straße 15;

    Erhöhung Garagendach

    Protokoll

     

    Az.:632.6:Karl-Heinrich-Straße 15/02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 61/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 10522, Rieslingstraße 39;

    Neubau Einfamillienhaus mit Doppelgarage

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Rieslingstraße 39/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 62/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt das Vorhaben zur

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 2509, Falkenstraße 8;

    Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Falkenstraße 8/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 63/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

    Er verweist auf die Planänderungen und informiert, dass Garage und Carport in einem separaten Baugenehmigungsverfahren beantragt werden.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben

    Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 10311, Hausener Straße 91;

    Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Hausener Straße 91/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 64/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf die Verstöße.

    Die Garage befindet sich teilweise außerhalb des Baufensters; das Dachgeschoss gilt als Vollgeschoss. Die Gebäudehöhe liegt hier jedoch immer noch ca. 1,50 m unterhalb der maximal zulässigen Gebäudehöhe.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausache: Flurstück 5481/1, Nordstraße 12;

    Erweiterung einer Montagehalle;

    Aufstockung und Einbau von Büroräumen

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Nordstraße 12/04

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 65/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

    Er verweist auf die Verstöße hinsichtlich Überschreitung der Grundflächenzahl um ca. 20% (ca. 2.903 m²) und der Überschreitung der maximalen Gebäudelänge um ca. 1 m.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bausache: Flurstück 4121/4, Schillerstraße 13;

    Erstellung Geräteschuppen

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Schillerstraße 13/04

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 66/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bausache: Flurstück 10205, Märzenäcker 28;

    Neubau einer Garage und Carport

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Märzenäcker 28/02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 67/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf die vorliegenden Verstöße.Garage und Carport sollen teilweise außerhalb des Baufensters errichtet werden.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bausache: Flurstück 1294, Karl-Heinrich-Straße 3;

    Bauvoranfrage: Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern (3 WE und 8 WE geplant) mit Stellplätzen und Tiefgarage

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Karl-Heinrich-Straße 3/03

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 76/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

    Er verweist hinsichtlich der Gebäudehöhe darauf, dass diese unterhalb der benachbarten Gebäude liegt.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Bausache: Flurstück 4108/1, Bahnhofstraße 25;

    Neubau eines Lagerschuppens

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Bahnhofstraße 25/03

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 77/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth verweist auf die Tischvorlage und erläutert anhand dieser den Sachverhalt.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 12

    Bausache: Flurstück 10333, Hausener Straße 81/1;

    Neubau Doppelhaushälfte mit Garage

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Hausener Straße 81-1/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 78/2018 vor.

     

    Zu diesem Tagesordnungspunkt ist GR Michelbach befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

    Er verweist auf den Verstoß hinsichtlich der teilweisen Überschreitung des Baufensters mit dem Wohnhaus.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 13

    Bausache: Flurstück 10333/1, Hausener Straße 81;

    Neubau Doppelhaushälfte mit Garage

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Hausener Straße 81/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 79/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

    Er verweist auf den Verstoß hinsichtlich der teilweise Überschreitung des Baufensters mit Wohnhaus und Garage.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 14

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.:656.481:Leuchten

    Straßenbeleuchtung; Leuchtstellen am östlichen Ende der Heilbronner Straße

    Die Verwaltung berichtete von einer Anfrage aus der Bürgerschaft, die Straßenbeleuchtung am östlichen Ende der Heilbronner Straße über Nacht brennen zu lassen. Bisher verwies die Verwaltung auf einen älteren Beschluss des Technischen Ausschusses, nachdem diese Leuchten verzichtbar seien und aus bleiben sollen, a) zur Einsparung von Stromkosten und b), weil sie sowieso im unbeleuchteten Außenbereich, noch vor der Querung der Landesstraße Richtung Klingenberg, enden. Vereinbart wurde, dass sich die Gemeinderäte die Situation sozusagen "beim Vorbeifahren" nochmal anschauen; nach der Sommerpause wird das Thema erneut aufgerufen.

    Az: 564.32

    Eintretendes Regenwasser an der Willy-Weidenmann-Halle, Nordhausen

    Aus der Mitte des Technischen Ausschusses wurde darüber informiert, dass in der Willy-Weidenmann-Halle in Nordhausen im Bereich des Seiteneingangs Regenwasser eintritt.

    Die Verwaltung wird entsprechend reagieren.

    Az: 701.22

    GR Gillmann informiert darüber, dass in der Wartbergstraße aufgrund einer derzeit laufenden Baumaßnahme einige Schachtdeckel (u. a. die Einfassungen) locker sind.

    Die Verwaltung wird entsprechend handeln.

    Az: 632.6:Weststraße 24/05

    GR Gillmann erkundigte sich nach dem aktuellen Stand des Bauvorhabens Weststraße 24 (Ersatzneubau eines Wohnhauses und Neubau eines Lagerraums).

    Herr Holzwarth erläutert diesbezüglich, dass der Bauherr vom Landratsamt aufgefordert wurde, eine umfassende Umplanung vorzunehmen. Insbesondere Dachneigung, Fassadengestaltung und Gebäudelänge spielen bei den Umplanungen eine Rolle.

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