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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die nachfolgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.nordheim.de/

 

Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

 

Die Gemeinde Nordheim ist bemüht, alle Informationen auf dieser Website einfacher zugänglich zu gestalten und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen. Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgt die Gemeinde Nordheim den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen. Dabei versteht die Gemeinde Nordheim die Barrierefreiheit dieser Website immer als Prozess und nie als Status Quo.

 

Schriftgröße

Die dargestellte Schriftgröße können Sie im Browser beliebig anpassen. Dazu klicken Sie im Internet Explorer auf „Ansicht“; im Unterpunkt „Zoom“ können Sie diesen „vergrößern“ oder „verkleinern“. Wenn Sie Firefox benutzen, können Sie die Schriftgröße über das Menü „Ansicht“ ändern; hier wählen Sie im Unterpunkt „Zoom“ „Vergrößern“ oder „Verkleinern“. In Chrome lässt sich das Menü zur Ansicht durch Anklicken des Schraubenschlüssels am oberen rechten Ende öffnen. Die Einstellung für Zoom ist dann direkt ersichtlich und kann schrittweise verändert werden. Bei allen genannten Browsern können Sie auch „STRG“ und „+“ oder „-“ zum schrittweisen Ein- bzw. Auszoomen drücken.

 

 

Download von Dateien

Um PDF-Dateien zu öffnen, benötigen Sie einen entsprechenden PDF-Reader, z.B. Adobe Reader (http://get.adobe.com/de/reader) oder Foxit Reader (https://www.foxitsoftware.com/de/pdf-reader/).

 

Die bereitgestellten Inhalte sind soweit möglich als barrierefreie Dokumente aufbereitet. Wenn Sie Dokumente benötigen, die für Sie nicht zugänglich sind, wenden Sie sich über die unten hinterlegte Kontaktmöglichkeit an uns. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Inhalte in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

 

Suchfunktion

Auf jeder Seite haben Sie im oberen rechten Bereich die Möglichkeit, nach Begriffen zu suchen. Klicken Sie auf das hinterlegte Feld „> Suche“, geben Sie im Anschluss den Suchbegriff in die Suchmaske ein und klicken Sie auf das nebenstehende Feld mit der Bezeichnung „Suchen“. 

 

Auch können Sie mit Ihrem Browser nach einzelnen Begriffen auf der jeweiligen Webseite suchen, wenn Sie die Tasten "Strg" und "F" gleichzeitig drücken.

 

Einfache Sprache

Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und unsere Artikel so zu schreiben, dass auch mit dem Thema weniger erfahrene Besucher sie verstehen. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Artikel Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.

 

Umgang mit Abkürzungen und Fachbegriffen

Wir vermeiden weitgehend die Nutzung von Abkürzungen oder schreiben das Abgekürzte beim ersten Auftreten voll aus, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.

 

Die Gemeinde Nordheim ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG 

 

1.    Bilder: Bei der Grafik zur Stellenausschreibung handelt sich um eine informative Grafik und ein Bedienelement, deren Informationen so nicht über einen alternativen Text oder Kontext wahrnehmbar sind.

2.    Tabellen: Kein Listen-Strukturelement im Seitenfuß. Dadurch erkennen Screenreader keine Listen

3.    Tabellen: Die Spaltenüberschriften unter der Tabelle „Was erledige ich wo?“ enthalten keine programmatisch erkennbaren Tabellenüberschriften. Ein Screenreader kann den Bezug zu den Tabellenüberschriften nicht herstellen.

4.    Kontrast: Die Seite „Leitungsverzeichnis im Rathaus“ hat ein Kontrastverhältnis von 3,1 zu 1 und ist damit unter dem Mindestwert von 4,5 zu 1.

5.    Bilder: Die Grafik zur Stellenausschreibung für das FSJ ist eine Schriftgrafik. Schriftgrafiken sind Texte die als Bild dargestellt werden und sind problematisch für den Screenreader.

6.    Tastatur: Wenn das Hauptmenü durch Mouseover (Darüberschweben des Mauszeigers) automatisch geöffnet wird, lässt sich dieses Menü nicht mit der Escape-Taste schließen. Das ist schwierig für die Personen, die auf eine Vergrößerungssoftware angewiesen sind – Textinhalte sind verdeckt.

7.    Navigation: Sprunglinks und HTML-5 Bereiche fehlen. Blinde Menschen haben keine Möglichkeit, Bereiche der Webseite direkt anzuspringen oder zu überspringen

8.    Tastatur: Wird das Hamburger-Menü geöffnet, springt der Tastaturfokus nicht ins Menü, sondern direkt zum Seiteninhalt, wodurch Tastaturnutzende das Menü nur über Umwege erreichen. Auch aufgeklappte Untermenüpunkte sind erst nach dem Durchlaufen der gesamten Seite fokussierbar, was besonders bei starker Vergrößerung nicht barrierefrei ist.

9.    Links: Das Bedienelement zum Pausieren der Animation im Bilder- und Nachrichten-Karussell am Seitenanfang wird vom Screenreader nur mit „Schalter“ ausgegeben und haben damit keine Aussagekraft. Für Personen ohne visuelle Wahrnehmung erschließt sich dessen Zweck nicht.

10.  Tastaturfokus: Wird das Hamburger-Menü aktiviert, öffnet sich am linken Rand ein Menü. Dessen Links sind jedoch auch dann per Tastatur fokussierbar, wenn das Menü geschlossen ist. Tastaturnutzende, die sich visuell am Fokusrahmen orientieren müssen, können so nicht mehr erkennen, welches Element gerade aktiv ist und verlieren die Orientierung.

11.  Struktur: Der Zustand (geöffnet oder geschlossen bzw. reduziert oder erweitert) des Hamburger Menüs und seiner Menüpunkte werden von Screenreadern nicht erkannt und vorgelesen. Blinde Menschen können die Elemente ohne diese Informationen nicht richtig nutzen.

12.  Kommunikation: Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.

13.  Kommunikation: Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.

14.  Struktur: Das Dokument „241010 Satzung zur Änderung über die öffentliche Abwasserbeseitigung – Abwassersatzung – vom 20.09.2024“ erfüllt nicht den PDF/UA-Standard und enthält keine Tagging-Struktur (Auszeichnung von Strukturelementen). Dadurch können Screenreader nicht auf die Inhalte des Dokuments zugreifen

15.  Text: Auf der Webseite ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden. Diese entspricht aber nicht den gesetzlichen Anforderungen nach § 7 Abs. 1 L-BGG-DVO.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.07.2025 erstellt.

Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Unvereinbarkeit basieren auf einer Bewertung, die vom Landeszentrum Barrierefreiheit (Stuttgart) durchgeführt wurde.

Die Erklärung wurde zuletzt am 18.07.2025 überprüft.

 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Informationen benötigen, können Sie sich per E-Mail an info@nordheim.de an uns wenden.

 

Zuständige Stelle für Barrierefreiheit 

Gemeinde Nordheim

Hauptstraße 26, 74226 Nordheim

E-Mail: info@nordheim.de

Telefon: 07133 182-0

 

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten Anwendungen nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

 

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

 

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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