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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

 

Die Gemeinde Nordheim ist bemüht, alle Informationen auf dieser Website einfacher zugänglich zu gestalten und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen. Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgt die Gemeinde Nordheim den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie –Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen. Dabei versteht die Gemeinde Nordheim die Barrierefreiheit dieser Website immer als Prozess und nie als Status Quo.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen (07.01.2021).

 

Schriftgröße

Die dargestellte Schriftgröße können Sie im Browser beliebig anpassen. Dazu klicken Sie im Internet Explorer auf „Ansicht“; im Unterpunkt „Zoom“ können Sie diesen „vergrößern“ oder „verkleinern“. Wenn Sie Firefox benutzen, können Sie die Schriftgröße über das Menü „Ansicht“ ändern; hier wählen Sie im Unterpunkt „Zoom“ „Vergrößern“ oder „Verkleinern“. In Chrome lässt sich das Menü zur Ansicht durch Anklicken des Schraubenschlüssels am oberen rechten Ende öffnen. Die Einstellung für Zoom ist dann direkt ersichtlich und kann schrittweise verändert werden. Bei allen genannten Browsern können Sie auch „STRG“ und „+“ oder „-“ zum schrittweisen Ein- bzw. Auszoomen drücken.

 

Download von Dateien

Um PDF-Dateien zu öffnen, benötigen Sie einen entsprechenden PDF-Reader, z.B. Adobe Reader (http://get.adobe.com/de/reader) oder Foxit Reader (https://www.foxitsoftware.com/de/pdf-reader/ ).

 

Die bereitgestellten Inhalte sind soweit möglich als barrierefreie Dokumente aufbereitet. Wenn Sie Dokumente benötigen, die für Sie nicht zugänglich sind, wenden Sie sich über die unten hinterlegte Kontaktmöglichkeit an uns. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Inhalte in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

 

Suchfunktion

Auf jeder Seite haben Sie im oberen rechten Bereich die Möglichkeit, nach Begriffen zu suchen. Klicken Sie auf das hinterlegte Feld „> Suche“, geben Sie im Anschluss den Suchbegriff in die Suchmaske ein und klicken Sie auf das nebenstehende Feld mit der Bezeichnung „Suchen“. 

 

Auch können Sie mit Ihrem Browser nach einzelnen Begriffen auf der jeweiligen Webseite suchen, wenn Sie die Tasten "Strg" und "F" gleichzeitig drücken.

 

Einfache Sprache

Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und unsere Artikel so zu schreiben, dass auch mit dem Thema weniger erfahrene Besucher sie verstehen. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Artikel Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.

 

Umgang mit Abkürzungen und Fachbegriffen

Wir vermeiden weitgehend die Nutzung von Abkürzungen oder schreiben das Abgekürzte beim ersten Auftreten voll aus, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.

 

Kontakt

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internet-Angebots haben oder auf Barrieren stoßen, die Sie uns melden möchten, wenden Sie sich bitte an:

 

Gemeinde Nordheim

Hauptstraße 26

74226 Nordheim

Tel. 07133 182-0

info@nordheim.de

 

Durchsetzungsverfahren

Das Durchsetzungsverfahren ist in Baden-Württemberg durch die Ombudsfunktion der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie das zur Verfügung stehende Verbandsklagerecht nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 L-BGG gewährleistet.

 

Sie erreichen die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter folgender E-Mail-Adresse: poststelle@bfbmb.bwl.de

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