Aktueller Mietspiegel

Die Städte und Gemeinden Brackenheim, Cleebronn, Eppingen, Gemmingen, Güglingen, Ittlingen, Kirchardt, Massenbachhausen, Nordheim, Pfaffenhofen und Zaberfeld haben sich dazu entschieden, einen „qualifizierten Mietspiegel“ zu erstellen. Dieser wurde damit erstmals im Rahmen eines kommunalen Kooperationsprojektes im Landkreis Heilbronn erstellt.

 

Anhand des Mietspiegels kann die ortsübliche Vergleichsmiete, welche die üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit widerspiegelt, ermittelt werden.

Der qualifizierte Mietspiegel wurde von den beteiligten Städten und Gemeinden anerkannt und trat am

01. September 2021 für die Dauer von zwei Jahren in Kraft.

 

Hier können Sie den aktuellen Mietspiegel jederzeit abrufen: 

Mietspiegel Westlicher Landkreises Heilbronn

 

Hier gelangen Sie zum Online-Mietrechner:

Online-Rechner Mietspiegel 2021 (analyse-konzepte.de)

 

 

Sie können in einem Mietspiegel nachsehen,

  • wie viel Geld Sie für eine Mietwohnung, die Ihren Ansprüchen genügt, aufbringen müssen oder
  • ob die Miete für eine bestimmte Wohnung angemessen ist.

Mietspiegel werden von Gemeinden und Interessenvertretungen erstellt (z.B. Mieterverbänden, Haus- und Grundbesitzervereinigungen). Sie sollen einen Überblick darüber geben, welche Miete für welche Wohnungen in welcher Gegend angemessen ist ("ortsübliche Vergleichsmiete").

 

Entscheidend für die Höhe der Miete können beispielsweise sein:

  • Wohngegend (z.B. Stadtgrenze oder Zentrum)
  • Lage des Hauses (z.B. Ruhelage, Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel)
  • Baujahr des Hauses und die Wohnungsausstattung (z.B. Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden)

 

Mietspiegel gibt es für die meisten größeren Städte, in Baden-Württemberg beispielsweise für:

 

Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist. Im Internet finden Sie Mietspiegel entweder über die Internetseiten der jeweiligen Gemeinde oder indem Sie den Namen der Gemeinde und "Mietspiegel" in eine Suchmaschine eingeben.

Sie erhalten Mietspiegel in der Regel nur, wenn Sie dafür eine Gebühr bezahlen.

 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 16.10.2020 freigegeben.

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