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Grundsteuerreform + Bodenrichtwerte 

 

 

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Bodenrichtwerte für den Feststellungszeitpunkt 01.01.2022 (vorraussichtliche Bekanntgabe bis Juli 2022) sind im Zusammenhang der Grundsteuerreform ausschlaggebend. Weiteres zur Grundsteuerreform und zur Feststellungserklärung können Sie dem Folgenden Links entnehmen:

 

Zur Informationsseite der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses mit den maßgeblichen Bodenrichtwerten für Ihre Steuererklärung

Info-Flyer des Finanzministeriums Baden-Württemberg

Hinweise zur Grundsteuerreform – im Jahr 2022 notwendige Schritte (Beilage aller in 2022 versandten Grundsteuerbescheide)

 

 

Internetseite der Finanzverwaltung

 

 

Erklärvideo zur Eingabe in „Mein ELSTER“

 

 

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Bodenrichtwerte

- unabhängig von der Grundsteuerreform


Gemäß § 196 des Baugesetzbuches sind für jedes Gemeindegebiet aufgrund der Kaufpreissammlung durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes zu ermitteln. Bei bebauten Grundstücken sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Die Bodenrichtwerte sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils zum Ende eines jeden geraden Kalenderjahres zu ermitteln. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung können Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert bewirken.

Zur Ermittlung der durchschnittlichen Bodenwerte wurde Nordheim sowie Nordhausen in sogenannte Richtwertzonen eingeteilt, in denen im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.

Ebenfalls wurden die Richtwerte für Landwirtschaftsflächen (Acker, Wiese, Weinberg und Wald) festgelegt:

 

Bodenrichtwertplan Nordheim (Stand 01.01.2023)

Bodenrichtwertplan Nordhausen (Stand 01.01.2023)

 

Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarten können im Bauamt, Hauptstraße 26, Nordheim, eingesehen werden.

Weitere Auskünfte DIE NICHT DIE GRUNDSTEUERREFORM BETREFFEN erteilt die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Eppingen, Marktplatz 3, 75031 Eppingen, Tel. 07262 9201213 oder per Mail: gutachterausschuss@eppingen.de.

 

 

 

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