Flurneuordnung
"Seeloch" und "Sommerhalde"

Flurneuordnung "Seeloch"

Ausgehend von landwirtschaftlichen Flächen im Bereich Seeloch sind in der Vergangenheit bei Starkregen immer wieder Probleme aufgetreten. Bei Starkregen reißt abfließendes Oberflächenwasser Erde mit und ergießt sich wegen fehlender Ableitungsmöglichkeit auf die Kreisstraße zwischen Nordheim und Neipperg, was erhebliche Gefahren bedeutet.

Bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten ist auch eine Flurbereinigung ins Gespräch gekommen. Dies könnte sich nach derzeitigem Stand auf den Bereich erstrecken, der aus anhängender Skizze erkennbar ist.

Flurneuordnung "Sommerhalde"

Das Flurneuordnungsamt Heilbronn informiert:

Flurneuordnung Nordheim (Sommerhalde) - Die Flurneuordnung läuft
Das Flurneuordnungsverfahren Nordheim (Sommerhalde) wurde mit Flurbereinigungsbeschluss vom 21. Juni 2023 offiziell angeordnet. Es wurden keine Widersprüche vorgebracht, sodass der Beschluss nun rechtskräftig ist.

Mit der Anordnung des Verfahrens ist kraft Gesetz die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Nordheim (Sommerhalde) entstanden. Die Teilnehmergemeinschaft besteht aus den Eigentümerinnen und Eigentümern der Flurstücke, die innerhalb des Flurbereinigungsgebiets liegen.

Was steht als nächster Schritt an?
Die Teilnehmergemeinschaft wählt nun ihren Vorstand. Er wird voraussichtlich aus drei Mitgliedern und deren drei Stellvertretenden bestehen. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen und konstruktiv im Laufe des Verfahrens mitarbeiten.

Wie sehen die Aufgaben des Vorstands aus?

  • Der Vorstand ist Ansprechpartner für das Flurneuordnungsamt und führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft.
  • Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden bzw. eine Vorsitzende und eine Stellvertretung.
  • Er wirkt u.a. bei der Wertermittlung und vor allem bei der Planung von Maßnahmen mit.
  • Die Vorstandsmitglieder erhalten für ihren Zeitaufwand eine Entschädigung.
  • Der Vorstand wirkt nicht bei der Zuteilung der neuen Flurstücke mit. Dies ist alleinige Aufgabe des Flurneuordnungsamts.

Wer kann sich als Kandidat aufstellen lassen?
Engagierte Eigentümerinnen und Eigentümer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich zur Vorstandswahl aufstellen lassen. In Baden-Württemberg müssen mindestens ein Mitglied des Vorstands und ein Stellvertretender Nichtbeteiligte sein. Daher werden auch Personen für den Vorstand gesucht, die kein Eigentum innerhalb des Flurneuordnungsverfahrens besitzen und nicht nah mit einem Teilnehmenden am Verfahren verwandt sind.

Wann findet die Wahl statt?
Die Vorstandswahl wird nach Ende der Weinlese stattfinden. Zu diesem Termin wird das Flurneuordnungsamt über öffentliche Bekanntmachung in Nordheim und den angrenzenden Gemeinden einladen. Nach der Vorstandswahl kann der neu gewählte Vorstand seine erste Sitzung einberufen (voraussichtlich noch vor Weihnachten). In diesem Termin wählt er seinen Vorsitzenden bzw. seine Vorsitzende und dessen/deren Stellvertretung.

Ist Ihr Interesse geweckt?
Wenn Sie sich vorstellen können, im Vorstand mitzuwirken, oder wenn Sie eine andere geeignete Person als Kandidat vorschlagen wollen, bitten wir Sie, dies vorab bei den nachfolgend genannten Stellen mitzuteilen:

Gemeinde Nordheim: Frau Keller, Tel. 182-1411 bzw. E-Mail: sandra.keller@nordheim.de

oder

Flurneuordnungsamt Heilbronn


Heilbronn, 02.08.2023
gez. Isabella Schirmer