Gartenpacht

Sollte die Gemeinde ein Gartengrundstück zur Verpachtung zur Verfügung haben, wird es über das Amtsblatt und an dieser Stelle ausgeschrieben.

 

Es wird keine Interessentenliste geführt.

 

Für Fragen zur Gartenpacht steht Ihnen das Kämmereiamt zur Verfügung.

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