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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 26.05.2023 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.04.2023 geht zur Unterschrift in Umlauf.

     

    Az.: 464.4:0002
    Öffnungszeiten Jugendhaus

    Im Rahmen einer Jugendhausversammlung konnten die Kinder und Jugendlichen auch über die gewünschten Öffnungszeiten des Jugendhauses abstimmen. Aufgrund dieser Umfrage und den personellen Möglichkeiten wurden die Öffnungszeiten angepasst. Das Jugendhaus hat nun an folgenden Nachmittagen geöffnet: Montag und Freitag bis 20:30 Uhr, Mittwoch und Donnerstag bis 19:30 Uhr und Samstag von 12 - 17 Uhr. Dienstags bleibt das Jugendhaus geschlossen.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

    Az.: 815.70:0001/03 Wasserversorgung
    Der Vorsitzende gibt bekannt, dass laut aktueller Mitteilung der HNVG mit den Bauarbeiten an der Zuleitung zum Hochbehälter Landturmbacken begonnen wurde, auf die bereits wiederholt hingewiesen worden ist. Für Nordheim bringen diese Bauarbeiten mit sich, dass eine zeitweilige Unterbrechung der Wasserversorgung nicht ausgeschlossen werden kann.

     

    Az.: 794.62:0004/6/2

    Windpark Heuchelberg - Tag der offenen Tür im Windpark Harthäuser Wald am 16.6.2023

    Der Vorsitzende teilt mit, dass von der ZEAG voraussichtlich am Freitag, 16.6.2023 um 16.00 Uhr für Interessierte ein Tag der offenen Tür im Windpark Harthäuser Wald angeboten wird. Sobald genaues feststeht, wird die Verwaltung auf den üblichen Wegen informieren bzw. einladen.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

    Az.: 112.215:0002

    Fußgängerüberwege im Zuge der Landesstraße L 1106

    Der Vorsitzende erinnert daran, dass das Landratsamt gebeten wurde, die Situation unter dem Aspekt zu überprüfen, ob eine Verlegung der Fußgängerampel auf Höhe der Karl-Heinrich-Straße zur Einmündung der Südstraße eine Verbesserung für die dort immer wieder gefährlichen Situationen bringen könnte. Das Landratsamt hat nun mitgeteilt, dass nach ausführlicher verkehrstechnischer Bewertung dies nicht möglich ist. Ein Vorschlag zur Verbesserung der Situation an den Einmündungen von Südstraße und Im Langen Rain in die Landesstraße konnte nicht gemacht werden. Vielmehr wurde darauf hingewiesen, dass Fußgänger ggf. einen Umweg in Kauf nehmen müssen, um sicher über Straßen zu kommen.

    Die in diesem Zusammenhang angestellten Überlegungen werden demnach nicht weiterverfolgt. Der Sachverhalt wird im Schulwegeplan berücksichtigt.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Interkommunaler Windpark Heuchelberg; 
    weiteres Vorgehen

    Protokoll

    Az.: 794.62:0004/4

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 48/2023 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem TOP Herrn Endreß von der ZEAG. Dieser fasst das bisherige Geschehen zusammen und erläutert anschließend anhand einer Präsentation insbesondere die Grundzüge des vorgesehenen Gesellschaftsvertrages und des Konsortialvertrages.

     

    Im Weiteren führt Herr Endreß aus, dass er von einer Investitionssumme über 100.000.000 EUR ausgeht.

     

    Die Fragen von BM Schiek zur Verteilung künftiger Steuern und dazu, wie verfahren wird, wenn einer der potenziellen Partner nicht mitmacht, beantwortet Herr Endreß damit, dass zwar die Gesellschaft ihren Sitz in einer der beteiligten Kommunen haben soll, dass aber die Aufteilung der Steuern andernorts möglich ist und deshalb gewiss auch in unserem Fall. Ggf. würde das Projekt auch angegangen, wenn einer der vorgesehenen Partner nicht teilnehmen möchte.

     

    Die Frage von GR Pfautsch, ob die Bürgerbeteiligung über bereits bestehende Genossenschaften stattfinden kann, wird von Herrn Endreß bejaht.

     

    Auf Frage von GR Hachtel erläutert Herr Endreß anhand derzeit bekannter Verhältnisse und angenommener Kosten von 100.000.000 EUR die Beteiligungsquoten. Da auf jede Kommune knapp 10 % entfallen, in denen auch die Bürgerbeteiligung unterzubringen ist, jedoch üblicherweise eine anteilige Fremdkapitalfinanzierung in Höhe von 60 % zu berücksichtigen ist, wird es für Nordheim (und für die anderen Kommunen) um eine Beteiligungsmöglichkeit in einer Größenordnung von 4.000.000 EUR gehen. Herr Endreß weist ausdrücklich darauf hin, dass dies keine Pflicht ist, sondern eine Möglichkeit.

     

    Der Vorsitzende fragt nach der von Skeptikern bezweifelten ausreichenden Windhöffigkeit bzw. dem Ablauf der vorgesehenen Windmessungen als Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Herr Endreß informiert über die vorgesehenen Messungen und weist darauf hin, dass Unternehmen und Banken nur in wirtschaftliche Bereiche investieren.

     

    Der Vorsitzende teilt mit, dass in Absprache mit den anderen beteiligten Kommunen vorgesehen ist, Beratung und Beschlussfassung zu den erforderlichen Verträgen in die Juli-Sitzungen zu nehmen.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Der Gemeinderat stimmt einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Brackenheim, der Stadt Leingarten, der Stadt Schwaigern sowie Graf Neipperg beim Projekt „Windpark Heuchelberg“ zu.
    2. Die Gemeinde Nordheim spricht sich für einen gemeinsamen Projektentwickler und Betreiber für den Windpark Heuchelberg aus.
    3. Die kommunalen Projektpartner veranlassen eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der vorliegenden Vertragsentwürfe durch das Landratsamt Heilbronn in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Kindergarten „Rappelkiste“ Nordhausen;
    Vorstellung der Sanierungsvarianten mit Kostenschätzung

    Protokoll

    Az.: 471.695:0011/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 46/2023 vor.

     

    GAR Braun verweist auf die Sitzungsvorlage und die beigefügten Variantenuntersuchungen. Herr Pietrasch vom Architekturbüro Pietrasch erläutert die notwendigen Maßnahmen und die Kostenschätzung.

     

    GAR Braun erläutert, dass zwischenzeitlich auch erste Aussagen zur Fördersituation vorliegen. Demnach kann ein Zuschuss aus dem KfW-Programm beantragt werden. Dabei muss das Gebäude dem Effizienzgebäude 70 / 70 EE entsprechen. Hierfür sind vordefinierte Anforderungen des Gebäudes notwendig. Der Zuschuss liegt bei 25 % der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind die Maßnahmen an den Außenwänden, die Dacherneuerung, die Fenster und Pfosten-Riegel-Fassade, das Holzschwingtor und die Heizungstechnik. Alle Weiteren Maßnahmen sind einzeln auf deren Förderfähigkeit zu prüfen.

     

    Im Falle eines Effizienzgebäudes 70 EE wäre ein Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten möglich. Hierfür ist aber eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zu verbauen.

     

    GR Stopper fragt, ob auch andere Dacheindeckungen als Ziegel möglich wären. Architekt Pietrasch bestätigt dies und sagt Prüfung zu.

    GR Pfautsch hinterfragt, ob eine Anbindung an das geplante Nahwärmenetz in der Ortsmitte möglich sei. Der Vorsitzende sagt eine Prüfung mit den Verantwortlichen Planern der ZEAG zu.

    BM Schiek ergänzt, dass nun Gespräche mit den Gesamtleitungen geführt werden müssen. Dabei sind unter anderem die Interimsunterbringung, der Zeitplan und ein möglicher Anbau für eine vierte Gruppe anzusprechen. Nach Abfrage der bevorzugten Dachform spricht sich das Gremium einstimmig für die Satteldachvariante aus.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Sanierung Gartenstraße Nordhausen;
    Kostenschätzung für Wasserversorgungs- und Straßenbauarbeiten

    Protokoll

    Az.: 656.22:0041/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 45/2023 vor.

     

    Entsprechend dem Verlauf der vorberatenden Sitzung des Technischen Ausschusses wurde dieser Punkt vom Vorsitzenden vor Eintritt in die Tagesordnung von derselben abgesetzt.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Sanierungsgebiet Ortskern IV in Nordheim;
    Förderantrag für das Programm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“

    Protokoll

    Az.: 623.225:0018

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 472023 vor.

     

    GAR Braun verweist auf die Sitzungsvorlage und den beigefügten Abgrenzungsplan.

     

    Zwischenzeitlich liegt eine Honorarofferte der LBBW Kommunalentwicklung für die Leistungen zur Vorbereitung eines Neuantrages in einem Programm der städtebaulichen Erneuerung vor. Es wird dabei mit Kosten in Höhe von 69.615,00 EUR brutto gerechnet. Davon sind im Falle einer Aufnahme in das Förderprogramm "Flächen gewinnen durch Innenentwicklung" (FDI) 50 % förderfähig. Damit bleibt ein Gemeindeanteil von 34.807,50 EUR.

     

    BM Schiek erläutert, dass der Lageplan um die Fläche Ecke Lauffener-/Südstraße reduziert werden soll. Dafür wird die Kirchstraße in voller Länge einbezogen.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Die LBBW Kommunalentwicklung wird mit der Ausarbeitung eines Antrags für das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ (FDI) auf Grundlage der festgelegten Gebietsabgrenzung beauftragt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Schöffenwahl 2023;
    a) Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024-2028
    b) Vorschlagliste Jugendschöffenwahl

     

    Protokoll

    Az.: 082.42:0006/Gemeinderat

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 49/2023 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

    GR Conte rückt wegen Befangenheit vom Sitzungsrund ab.

     

    Er zeigt die Vorschlagsliste und erklärt, dass der Verwaltungsausschuss sich einstimmig für eine offene Wahl en bloc aller Bewerber ausgesprochen hat.

     

    Der Vorsitzende erfragt, ob der Gemeinderat für eine offene Wahl ist.

    Der Gemeinderat ist einstimmig für eine offene Wahl.

     

    Der Vorsitzende erfragt, ob der Gemeinderat für eine Wahl en bloc ist.

    Der Gemeinderat ist einstimmig für eine Wahl en bloc.

     

    Der Vorsitzende fragt, ob die Bewerber auf der Vorschlagsliste gewählt werden sollen.

    Die Bewerber auf der Vorschlagsliste werden einstimmig gewählt.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Gemeinsamer Gutachterausschuss – Beitritt/Gründung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Eppingen

     

    Protokoll

    Az.: 625.20:0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 50/2023 vor.

     

    Der Vorsitzende verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage und informiert über die Vorberatungen im Verwaltungsausschuss und dessen einstimmigen Empfehlungsbeschluss.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    1. Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der 15 Kommunen aus dem ehemaligen Gemeinsamen Gutachterausschuss Weinsberger Tal / Schozachtal zum bestehenden Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Eppingen zu.
    2. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer Beitrittsvereinbarung zur bestehenden Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 28.05.2019 zu.
    3. Der Gemeinderat stimmt dem neuen Namen „Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn“ zu.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Mensa an der Kurt-von-Marval-Schule;
    Vergabe der Lieferung von Speisekomponenten

    Protokoll

    Az.: 211.821:0003/2023

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 51/2023 vor.

     

    Frau Rieger erläutert den Sachverhalt anhand der Tischvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Lieferung von tiefgekühlten Speisekomponenten für die Mensa an der Kurt-von-Marval-Schule ab 01.08.2023 wird entsprechend ihrem Angebot vom 11.05.2023 an die Firma apetito AG aus Rheine vergeben.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Az.: 960.041:0105

    Spenden für die Gemeinde Nordheim

     

    Bei der Gemeinde ist folgende Spende eingegangen:

    Herr Ulrich Lautenbach, Nordhausen: 100 EUR für den Bürgerbus

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Die Spenden werden dankend angenommen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 056.39:0001

    Freiwilligkeitsleistungen / Arbeitgeberattraktivität: Zuschuss zu Freibadkarten, ÖPNV-Zuschuss, betrieblicher Altersvorsorge

     

    Der Vorsitzende führt aus, dass es für Kommunen, insbesondere kleinere, eine große Herausforderung ist, im Wettbewerb der Arbeitgeber um qualifizierte Arbeitskräfte bestehen zu können. Deshalb ist es wichtig, über sogenannte Freiwilligkeitsleistungen nachzudenken, die in der freien Wirtschaft üblich sind, allerdings häufig in Größenordnungen, die kommunale Möglichkeiten übersteigen.

    Aufbauend auf Vorschlägen des Personalrates hat der Verwaltungsausschuss sich in vorberatender Sitzung mit dem Thema befasst.

    GR Schadenberger weist darauf hin, dass seines Wissens die beabsichtigte kostenlose Bücherei-Jahreskarte bereits gewährt wird.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    1. Jahreskarten für das Nordheimer Freibad erhalten Gemeindebedienstete mit einer Ermäßigung um die Hälfte.

    2. Die Kosten für ÖPNV-Abonnements der Auszubildenden und Freiwilligendienste werden bis auf einen Eigenanteil von 10 EUR von der Gemeinde übernommen, das Jobticket für alle anderen Beschäftigten zu jeweils 50 %, soweit der ÖPNV jeweils mindestens 6 Monate im Jahr genutzt wird.

    3. Beschäftigte, welche eine freiwillige betriebliche Altersvorsorge aufbauen, erhalten dafür einen Zuschuss von 5 % bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu 5 Jahren, von 10 % bei einer Betriebszugehörigkeit ab 5 bis zu 10 Jahren und von 15 % bei einer Betriebszugehörigkeit ab 10 Jahren.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

     

     

    Az.: 471.42:2023

    Empfehlung zur Erhöhung der Elternbeiträge

    Die Empfehlungen der Landesverbände für die Erhöhung der Elternbeiträge in Kitas und Schülerbetreuung liegen vor. Empfohlen wird eine Erhöhung um 8,5%. Auf Grundlage dieser Empfehlung werden die neuen Beiträge berechnet und in der nächsten Sitzung im Detail vorgestellt. Die Elternbeiräte von Kindergärten und Grundschule werden frühzeitig einbezogen.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

     

     

    Aus der Mitte des Gemeinderates werden keine Anfragen gestellt.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    Von der Bürgerfragestunde wird von der noch anwesenden Zuhörerin kein Gebrauch gemacht.

     

     

     

     

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