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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 28.04.2023 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 31.03.2023 geht zur Unterschrift in Umlauf.

     

    Az.: 815.70:0001/03

    Information über mögliche Unterbrechung der Wasserversorgung

     

    Im Zuge des Umbaus der Saarlandstraße in Heilbronn wird die Zuleitung zum Hochbehälter Landturmbacken erneuert. In diesem Zusammenhang wird zwei Mal für voraussichtlich knapp einen Tag die Zuleitung zum Hochbehälter außer Betrieb sein. Für Nordheim ist der Hochbehälter die einzige Versorgungsmöglichkeit. Es ist denkbar, dass - je nach Verbraucherverhalten und Zeitdauer der notwendigen Arbeiten - vorübergehend kein Wasser zur Verfügung steht. In Absprache mit der HNVG wird die Gemeinde rechtzeitig informieren und sich auf das mögliche Szenario vorbereiten. Die HNVG wird Notfallpläne vorbereiten. 

  • Tagesordnungspunkt 2

    Ortskern Nordhausen;
    Beschluss der Angebotsaufforderung für das Investoren- und Architektenauswahlverfahren

    Protokoll

     

    Az.: 880.25:Waldenserstraße 14/7/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 37/2023 vor.

     

    GAR Braun verweist auf die Sitzungsvorlage und die nachgereichte Tischvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschluss abgestimmt:

     

    Die von der LBBW Kommunalentwicklung entworfene Angebotsaufforderung für das Investoren- und
    Architektenauswahlverfahren „Ortskern Nordhausen“ wird genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt,
    die Angebotsaufforderung an die Investoren zu publizieren.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Lärmaktionsplan 2023;
    Vorstellung Entwurf und weiteres Vorgehen

    Protokoll

     

    Az.: 106.72:0010/3

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 38/2023 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem TOP Herrn Wörn, vom Ingenieurbüro BS Ingenieure.

    Herr Wörn erläutert den Sachverhalt anhand einer PowerPoint-Präsentation.

    Im Nachgang wird ausführlich und kontrovers über das Thema Tempo 30 diskutiert, insbesondere über folgende Themen:

    - Reduzierung auf Tempo 40 anstelle Tempo 30

    - Reduzierung des Geräuschpegels durch eine Erhöhung des Anteils an Elektromobilität

    - Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, durch Tempo 30

    - Ausweitung des im Lärmaktionsplan vorgesehenen Tempo 30-Bereichs

    - Weitere Lärmschutzmaßnahmen wie Einbau einen lärmreduzierenden Fahrbahnbelags

    - Tempo 30 in der Schwaigerner Straße

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgende Beschlussvorschläge abgestimmt:

     

    Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird insofern geändert, dass der Tempo 30-Bereichs in Nordhausen von Ortsschild zu Ortsschild ausgeweitet wird.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 8 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 7 Nein-Stimmen angenommen.

     

    Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird insofern geändert, dass der Tempo 30-Bereich auf der L1105 (Heilbronner Straße, Lauffener Straße, Hauptstraße) auf den Bereich von Ortsschild zu Ortsschild ausgeweitet wird.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen angenommen.

     

    Der Tempo 30-Bereich entlang der L1106 (Brackenheimer Straße, Schwaigerner Straße, Großgartacher Straße) wird wie im Entwurf des Lärmaktionsplan dargestellt beantragt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen angenommen.

     

    Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird mit den oben genannten Änderungen beschlossen.

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

     

    Auf Grundlage des gefertigten Entwurfs werden die Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit beteiligt

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

     

    Die Gemeinde regt bei den jeweiligen Baulastträgern die Prüfung der Durchführbarkeit von Lärmsanierungsmaßnahmen an (z.B. Bezuschussung passiver Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzfenster oder Einbau lärmmindernder Straßenbeläge).

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Kanalkataster;
    Vermessung von Kanalschächten wegen Höhenabweichungen

    Protokoll

     

    Az.: 701.30:0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 36/2023 vor.

     

    GA Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    GR Geiger erscheinen die Kosten für die Vermessung zu hoch. Er hinterfragt die Notwendigkeit der flächendeckenden Schachtaufnahme und regt an, jeweils nur die benötigten Schächte zu vermessen. Weiter regt er an, von den damaligen Vermessungsbüros Schadenersatz zu fordern.

    BM Schiek erläutert, dass nach der langen Zeit kein Schadenersatz mehr gefordert werden kann. Die Büros existieren z.T. auch nicht mehr. Die Daten werden jedoch unbedingt gebraucht. Dies bezieht sich auf die gesamten Daten, von Schacht zu Schacht. Es muss verlässliche Daten geben, um vernünftige Planungen aufbauen zu können, sowohl für private als auch für öffentliche Vorhaben. Das ist unerlässlich für das gesamte Abwassersystem.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Das Büro Käser Ingenieure wird auf Grundlage seines Angebotes vom 27.03.2023 in Höhe von 56.227,50 EUR (brutto) mit der Vermessung der Kanalschächte im rot markierten Bereich der Anlage zur Sitzungsvorlage beauftragt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Ausübung eines allgemeinen Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB für die Anwesen Weinbergstraße 2,

    Flurstück 1 und Weinbergstraße 4, Flst. 1/3 in Nordhausen

    Protokoll

     

    Az.: 622.303:0006/17

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 39/2023 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Aus Verwaltungssicht gibt es keine wesentlichen Gründe, das bestehende Vorkaufsrecht auszuüben.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Das Vorkaufsrecht der Gemeinde für die Anwesen Weinbergstraße 2 und Weinbergstraße 4 in Nordhausen wird ausgeübt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 0 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 17 Nein-Stimmen abgelehnt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

    Az.: 960.041:0105

    Spenden für die Gemeinde Nordheim

     

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:

    1. Herr Leon Elsinger, Nordheim: 50 EUR für den Bürgerbus

    2. Herr Maxim Schmidt, Nordheim: 50 EUR für den Bürgerbus

    3. Maibaumfreunde Nordheim e.V.: 2.500 EUR für den Bürgerbus

    4. Herr Adolf Bickel, Nordheim: 200 EUR für den Bürgerbus

    5. Herr und Frau Ursula und Kurt Streckfuß, Nordheim: 111,11 EUR für den Bürgerbus

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Die Spenden werden dankend angenommen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

     

    Az.: 211.92:0004/6

    Kurt-von-Marval-Schule; Serverwechsel

     

    Bisher läuft das EDV-Netz der Kurt-von-Marval-Schule über komm.ONE. Hierdurch entstehen Kosten in Höhe von ca. 10.700 € pro Jahr. Alle Änderungen (neue Geräte, neue Programme, Updates,...) können nur über komm.ONE und in der Regel gegen Kostenersatz durchgeführt werden. Außerdem gibt es immer wieder Schnittstellen-Probleme zwischen Schulnetz und Rathausnetz, in welchem die sonstigen Einrichtungen (Rathaus, KiGa, Außenstellen) liegen. Aus diesen Gründen soll auch die Schule auf einen eigenen Server umgestellt werden. Hierüber läuft dann sowohl die Schulverwaltung als auch die pädagogischen Programme. Auch andere Kommunen / Schulen haben bereits umgestellt und gute Erfahrungen gemacht.

    Die Beschaffung der notwendigen Hard- und Software für den Serverwechsel kann zum überwiegenden Teil über Rahmenverträge der Komm.ONE erfolgen. Ca. 19.000 € werden über den DigitalPakt Schule gefördert. Somit bleibt ein Eigenanteil von ca. 12.000€. Anschließend fallen jährliche Lizenzkosten in Höhe von 300€ sowie eigene Arbeitszeit für Wartung und Support an.

    Die Umstellung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Die genauen Kündigungsfristen müssen noch geklärt werden.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Die Verwaltung bereitet den Serverwechsel vor und setzt diesen zum nächstmöglichen Zeitpunkt um.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

     

    Az.: 621.410:0095/0002

    Bebauungsplanverfahren "Gewerbegebiet Breitenbaum"; Änderung Gebietsabgrenzung

     

    GA Keller berichtet, dass Ende letzten Jahres der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Breitenbaum" gefasst wurde. Entsprechend der damaligen Teilnahmebereitschaft der Eigentümer konnte dies nur für eine Teilfläche von rund 6,4 ha erfolgen. Mittlerweile ist nach weiteren Gesprächen die gesamte im Flächennutzungsplan ausgewiesene Fläche möglich.

     

    Sie zeigt anhand eines Lageplans das nun für das Verfahren mögliche Gesamtgebiet auf. Die Abgrenzung verläuft jetzt wieder so, wie zu Anfang vorgesehen. Derzeit wird auch nochmal der konkrete Flächenbedarf der größten örtlichen Interessenten für die Gewerbebauplätze abgefragt, um dies gleich in der Planung berücksichtigen zu können. Seither hat es an größeren Bauplätzen gefehlt. Aufgrund der neuen Gegebenheiten wird nun ein neuer Lageplan gefertigt, der im nächsten Verfahrensschritt gebilligt und zur Auslegung beschlossen werden kann. Aufgrund noch ausstehender Gutachten, wird dies voraussichtlich erst im Herbst erfolgen.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    Von der Möglichkeit der Bürgerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.

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