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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 26.02.2021 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22. Januar 2021 geht zur Unterschrift in Umlauf.

    Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 22. Januar 2021 sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

     

    502.11:0005

    Ärztliche Versorgung

    Der Vorsitzende gibt bekannt, dass voraussichtlich bis April die ärztliche Besetzung in der Arztpraxis Kirchstraße 61 deutlich verstärkt werden kann. Vorgesehen ist, dass Frau Haghir eine Assistenzärztin haben wird; außerdem soll eine Praxisgemeinschaft gegründet werden mit dem bestehenden MVZ Flein-Talheim, von dem der in Nordheim wohnende Dr. Xander dann schwerpunktmäßig in Nordheim praktizieren wird. Die hausärztliche Versorgung sollte damit längerfristig gesichert sein. Der Vorsitzende geht davon aus, dass alle formalen Hürden genommen und kleinere bauliche Änderungen geleistet werden können.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED; 
    a) Vorstellung Sachstand und Verfahren
    b) Baubeschluss für Umstellung technischer Leuchten
    c) Auswahl dekorative Leuchten für Ortskerne

    Protokoll

     

    Az.: 656.42:0024/2020

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 26/2021 vor.

     

    GA Keller bezieht sich auf die Sitzungsvorlage und berichtet einleitend, dass die Netze BW, welche für die Planung der Umstellung der restlichen Straßenleuchten auf LED beauftragt wurde, zwischenzeitlich die Grundlagenarbeit abgeschlossen hat. Ebenso wurde der Förderantrag beim Projektträger Jülich gestellt.

     

    Herr Noller trägt im Anschluss die der Sitzungsvorlage als Anlage beiliegende Präsentation vor. 

     

    Inhalt der Präsentation ist auch eine Auswahl von drei verschiedenen dekorativen Leuchtentypen, die für die Bereiche der Ortsdurchfahrten in Frage kommen.

    Diese werden im Gremium diskutiert.

     

    GR Geiger fragt an, ob die dekorativen Leuchten zuschussfähig sind. 

     

    Herr Noller berichtet, man müsse dies entsprechend begründen, weil die Leuchten hochpreisiger sind. Ein dahingehender Gemeinderatsbeschluss erleichtert die Argumentation aber.

     

    Auf die Frage von GR Seifert, welche Leuchte die leichtere Pflege bietet, erklärt Herr Noller, diese sind im Wartungsaufwand etwa gleich.

    BM Schiek ist der Ansicht, dass die Hängeleuchten das Licht eher dahinbringen, wo es hingehört. Die anderen Leuchten würden das Licht wahrscheinlich mehr verteilen.

    Auch GR Kurz plädiert für die Hängeleuchten, da diese wegen der teilweise dichten Standorte an den Gebäudewänden auch tatsächlich noch genügend Platz finden.

     

    GR Krieg fragt an, ob der Sockel der Leuchten bezüglich des Lichtmanagements nachgerüstet werden kann.

    Herr Noller berichtet, viele Gemeinden bestellen die Vorbereitung für ein Lichtmanagement für ca. 20 €/Lichtpunkt mit, jedoch sieht er in den nächsten Jahren kein wirkliches Einsparpotenzial durch den Einsatz des Systems. Es sind verschiedene Features möglich, wie z.B. Bewegungsmelder. Falls es in ein paar Jahren zu einem Preisverfall bei den Managementsystemen kommen sollte, hätte man die Vorbereitung schon. Nachrüstbar wären die Sockel üblicherweise. Sie hätten Sollbruchstellen an den Deckeln für die Einsätze, jedoch ist es fraglich, ob man in ein paar Jahren tatsächlich noch nachrüstet.

     

    Auch GR Pfautsch ist der Ansicht, dass eine Lichtmanagementvorbereitung zwar technisch möglich, aber derzeit nicht sinnvoll ist. Sie sollte weggelassen werden. GR Stopper schlägt vor, beim Leuchtmitteltausch in 20 Jahren nachzurüsten.

     

    Weiter wird von BM Schiek vorgeschlagen, sich für die Steckdosen zur Weihnachtsbeleuchtung als Alternative anbieten zu lassen, um dann zu sehen, ob und wie viele man installiert. Dies wird vom Gremium so mitgetragen. 

     

    Es ergehen folgende

    Beschlüsse:

    1. Das Gremium nimmt von den Ausführungen Kenntnis.
    2. Einstimmig wird der Baubeschluss für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik vorbehaltlich der Förderungszusage gefasst. Die Ausschreibung soll unmittelbar nach Vorliegen des Förderbescheids erfolgen. Auf eine Vorbereitung für ein Lichtmanagement wird verzichtet. Für eine eventuelle Vorbereitung für Weihnachtsbeleuchtungsaufsätze soll ein Alternativangebot eingeholt werden, über das nach Vorliegen der Preise entschieden wird.
    3. Mit einer Gegenstimme wählt der Gemeinderat als grundsätzlichen Leuchtentyp für die Ortskerne die Masthängeleuchte. Für den ausgewählten Leuchtentyp sollen drei Vergleichsangebote eingeholt werden. Die Entscheidung für das konkrete Leuchtenmodell erfolgt in einer späteren Sitzung. Vor Auftragserteilung soll ein Förderantrag hierfür gestellt werden.
  • Tagesordnungspunkt 3

    Modernisierung von Feldwegen;

    Vorstellung der Kostenberechnung

    Protokoll

     

    Az.: 785.02:0004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 27/2021 vor.

     

    GI Sager bezieht sich auf die Sitzungsvorlage und berichtet einleitend, dass die Untersuchungsergebnisse der Probefräsungen sowie eine Kostenberechnung des IB Ippich vorliegen. 

    GI Sager trägt im Anschluss die der Sitzungsvorlage als Anlage beiliegende Präsentation vor.

     

    Einstimmig ergeht anschließend folgender

    Beschluss:

    1. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge zur Modernisierung ländlicher Wege zu stellen.

    2. Der Baubeschluss für die Modernisierung der Feldwege

    • Feldweg Seeloch, Flst. 7695
    • Feldweg Betonweg Schwarzen, Flst. 1043/1
    • Feldwege Denzler, Flst. 5565 + 5661

    wird vorbehaltlich der Förderzusage gefasst. Die Ausschreibung soll unmittelbar nach Vorliegen des Förderbescheids erfolgen.

    Bezüglich der Bereiche

    • Feldweg Obere Landwehr – aux grand des nonnes, Flst. 1616 und
    • Feldweg Fritzen, Flst. 1588

    soll erst über einen Baubeschluss entschieden werden, wenn die Förderzusage bzw. die Ausschreibungsergebnisse vorliegen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Kanalsanierung in geschlossener Bauweise; 
    Hauptsammler Nordhausen-Nordheim / Sportgelände

    Protokoll

     

    Az.: 701.32:0010

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 28/2021 vor.

     

    GOI Braun verweist auf die Sitzungsvorlage und den angehängten Lageplan. Zwischenzeitlich wurde mit dem Ingenieurbüro Schöll nochmals Rücksprache gehalten, ob eine Kanalaufdimensionierung in diesen Bereichen vorzusehen ist. Dem ist nicht der Fall.

     

    GR Hachtel hinterfragt, ob ein Inliner dem Wurzeleinwuchs standhalten könne.

    Der Vorsitzende entgegnet, dass der Wurzeleinwuchs vor allem an den Muffenverbindungen problematisch nomalerweise sei. Durch das durchgängige Gewebe bei einem Inliner seien diese Einwüchse dann nicht mehr möglich.

     

    Einstimmig ergeht anschließend folgender

    Beschluss:

    1. Auf Grundlage der Kostenberechnung des IB Ippich vom 05.02.2021 soll die Kanalsanierung in geschlossener Bauweise im Bereich des Hauptsammlers Nordhausen-Nordheim / Sportgelände vollzogen werden. Die Arbeiten sind gemäß der gültigen internen Dienstanweisung „Vergabe von Beschaffungen und Leistungen“ auszuschreiben.
    2. Das Ingenieurbüro Ippich wird aufgrund seines Honorarangebots mit den Ingenieurleistungen für die Ingenieurbauwerke gemäß §§ 5 und 44 HOAI beauftragt.
  • Tagesordnungspunkt 5

    Sanierung Sporthalle Nordheim; 
    Vergabe von Lieferungen und Leistungen

    Protokoll

     

    Az.: 564.22:0013/1

    Dem Gremium liegen zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 29/2021 und zwei Tischvorlagen vor.

     

    GOI Braun verweist auf die Sitzungsvorlage und die beiden Tischvorlagen.

     

    Nach den Vorberatungen im TA wurde mit dem TSV Nordheim wiederholt Kontakt aufgenommen und um Stellungnahme zur benötigten Absturzsicherung gebeten. Dabei stellte sich heraus, dass die Absturzsicherung nur auf der rechten Seite des mittleren Tribünendrittels benötigt wird. Anlass hierfür sind beispielsweise das Handball-Minispielfest und die Hallennutzung bei Turnieren mit drei Spielfeldern quer. Dabei wird im linken und rechten Hallendrittel Handball gleichzeitig gespielt und im mittleren Hallendrittel Koordinations- und Geschicklichkeitsübungen im Parcours trainiert. Das dann eingefahrene rechte Hallendrittel dienst als Aufenthaltsbereich für die Kinder. Bei der gewünschten Ausführungsvariante der Absturzsicherung reduzieren sich die Kosten damit auf 5.606,09 EUR.

     

    Die Brandschutzklappen wurden bei der vergangenen Begehung des TÜV und der vorgezogenen Brandverhütungsschau als asbesthaltig eingestuft.

    Die Verwaltung prüft aktuell, wie eine mögliche Sanierung aussehen könnte. Falls dies nicht zielführend ist, müssen die Brandschutzklappen gegen neue ersetzt werden.

     

    Einstimmig ergeht anschließend folgender

    Beschluss:

    1. Die Fa. Flora Garten- und Landschaftsbau aus Heilbronn erhält den Auftrag für das Gewerk Außenanlagen zum Angebotspreis von 20.410,88 EUR.

      Die Fa. Astrid Maier GmbH aus Karlsruhe erhält den Auftrag für die Ausrüstung der Tribüne mit Elektroantrieb zum Angebotspreis von 34.391,00 EUR.

      Die Fa. Astrid Maier GmbH aus Karlsruhe erhält den Auftrag für die Absturzsicherung der Tribüne bei 2/3-Nutzung zum korrigierten Angebotspreis von 5.606,09 EUR.
    2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Austausch bzw. die Sanierung der Brandschutzklappen vorzubereiten. Anschließend sollen entsprechend der internen Dienstanweisung für die Vergabe von Beschaffungen und Leistungen die Gewerke ausgeschrieben werden. Das Ingenieurbüro Bunse wird aufgrund seines Honorarangebots mit den Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI beauftragt.
  • Tagesordnungspunkt 6

    Brandschutz Ortsbücherei; 
    Vorstellung der Alternativplanung, Baubeschluss

    Protokoll

     

    Az.: 354.21:0012

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 30/2021 vor.

     

    GOI Braun verweist auf die Sitzungsvorlage.

     

    Entgegen dem ursprünglichen Entwurf ist bei dieser Variante im 1. Obergeschoss an der jetzigen Bestandstreppe ein Brandschutzelement vorzusehen. Die aktuelle Kostenberechnung des Architekturbüro Kuon und Reinhardt wird vorgestellt. Voraussichtlich besteht mit der neuen Ausführungsvariante ein Einsparpotenzial von 10.500 EUR. 

     

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Die vorgestellte Alternativplanung für die Brandschutzmaßnahmen an der Ortsbücherei soll entsprechend den Plänen ausgeführt werden. Ein entsprechendes Änderungsbaugesuch wird erstellt.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

    Az.: 960.041:0004

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:

    1. Familie Gerhäuser, Nordheim: 50 EUR für die Jugendfeuerwehr

    2. Herr Janik Zimmermann, Schwaigern, 160 EUR für die freiwillige Feuerwehr Nordheim.

     

    Es ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Die Spenden werden dankend angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 149.1:2020/0002/Öffentlichkeitsarbeit

    Aktuelles zur Corona-Pandemie

     

    Frau Rieger informiert, dass seit 22. Februar der Kindergarten wieder geöffnet ist. Der Betrieb findet dort uneingeschränkt unter Beachtung von Hygieneregelungen statt. Die Gruppen werden streng getrennt und den Erzieherinnen wurden medizinische und FFP2-Masken zur Verfügung gestellt.

     

    In den Grundschulen findet der Unterricht mit halben Klassen im wöchentlichen Wechsel statt. Für die restlichen Kinder gibt es bei Bedarf eine Notbetreuung. In Nordheim umfasst die Betreuung (mit Unterricht) Mo - Fr 7:00 - 13:00 Uhr, in Nordhausen Mo - Mi 7:30 - 14:00 Uhr und Do - Fr 7:30 - 12:00. Die Einteilung der Gruppen und Unterrichtszeiten erfolgt durch die Schule je nach personellen Kapazitäten.

     

    Gleichzeitig startete das Schnelltestangebot für Erzieherinnen und Lehrer. Diese können sich nun unter Vorlage eines Berechtigungsscheins 2x pro Woche auf Corona testen lassen. Durchgeführt werden diese Tests in den Schwerpunktpraxen und Testzentren des Landkreises, bei teilnehmenden Apotheken, sowie bei Hausärzten.

     

    Außerdem wurde die Impfreihenfolge dahingehend geändert, dass Erzieherinnen und Lehrer nun in die zweite Gruppe vorgerückt sind. Auch hierfür müssen sie eine Bescheinigung vorlegen, um sich als Erzieherin auszuweisen. Diese zweite Gruppe kann sich nun seit 22. Februar impfen lassen. Möglich ist eine Impfung aufgrund des verfügbaren Impfstoffs jedoch nur für Personen unter 65 Jahren.

     

    Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen

    zur Kenntnis.

     

     

     

    Az.: 471.42:0006

    Beiträge während Kindergarten- und Schulschließung

     

    Aufgrund der Kindergarten- und Schulschließungen vom 16. Dezember - 22. Februar schlägt die Verwaltung vor, auf die Erhebung der Elternbeiträge für einen weiteren Monat zunächst zu verzichten. Auf die Beiträge für Januar wurde bereits verzichtet, in dem die Beiträge für Februar nicht eingezogen wurden. Aufgrund der weiteren Schließung im Februar, wird deshalb vorgeschlagen auf den kompletten März-Beitrag zu verzichten, um damit auch die Woche vor Weihnachten beitragstechnisch abzudecken. Für die Kinder, die an der Notbetreuung teilgenommen haben, wird der normale Beitrag berechnet.

     

    Das Land strebt für die Zeit vom 11. Januar - 22. Februar eine Gebührenerstattung in Höhe von 80 % der Elternbeiträge an. 

    Da der Kindergartenbetrieb am 22. Februar wieder gestartet hat, wird ab April der normale Beitrag erhoben. Dieses Vorgehen wird auch für Eltern vorgeschlagen, die ihre Kinder aufgrund der aktuellen Infektionslage noch nicht in den Kindergarten bringen wollen.

    Aufgrund der uneingeschränkten Öffnung der Kindergärten rechnet die Verwaltung auch wieder mit häufigeren Quarantänefällen und damit Schließungen. Auch in diesem Fall würde weiterhin der normale Beitrag erhoben werden.

     

    In der Schülerbetreuung der Grundschule Nordheim findet Unterricht oder Betreuung von 7:00 - 13:00 Uhr statt. Die Unterrichtszeit (8:00 - 12:15 Uhr) wird nicht berechnet; für die Randzeiten und das Mittagessen erfolgt die Abrechnung mit den normalen Beiträgen nach benötigter Betreuungszeit.


    Auch in der Kernzeitbetreuung Nordhausen wird die Unterrichtszeit (8:00 - 12:00 Uhr) nicht berechnet, die Betreuung bis 14 Uhr kostet weiterhin pauschal 5 €.

     

    Der Gemeinderat stimmt diesen Vorgehen

    einstimmig zu.

     

    Az.: 574.30:0019/1
    Betrieb des Freibades in der Saison 2021

    Die vergangene Freibadsaison konnte Corona bedingt, nachdem alle Voraussetzungen geklärt waren, erst zum 19. Juni 2020 beginnen. Es gab große Einschränkungen, insbesondere in Form von gesteigerten Hygienemaßnamen, eingeschränkten Besucherzahlen, Zeiteinheiten für den Besuch und die ausschließliche Möglichkeit, Eintrittskarten online zu buchen.

    Dennoch konnten in der abgelaufenen Saison zahlreiche Badegäste das Freibad nutzen.

     

    Kurzzeitig und hoffnungsvoll ging man zum Ende der Badesaison davon aus, dass 2021 "alles wieder normal und ohne Einschränkungen" ablaufen würde. Derzeit laufen zwar Anfragen der kommunalen Verbände, bis heute haben wir jedoch noch keine Hinweise oder Perspektiven ob, wann und wie Vergnügungs-, Spaß-, und Freizeiteinrichtungen wie unser Freibad wieder in Betrieb gehen können.

    Anfang März würde mit den Vorbereitungsmaßnahmen im Bad begonnen werden, sollte es am 1. Mai mit dem Betrieb losgehen.

    Die Verwaltung schlägt jedoch vor, "derzeit auf Sicht zu fahren", d.h. Woche für Woche zu entscheiden, ob mit den Freibadvorbereitungen gestartet wird.


    Das Freibadpersonal wird in der nächsten Zeit beim Hausmeisterteam mithelfen und z.B. bei den Arbeiten zur Sanierung der Sporthalle aktiv sein. Parallel werden die Möglichkeiten zur Badöffnung verwaltungsintern ausgelotet. Dabei stellen sich Fragen, unter anderem zum Öffnungszeitpunkt, zur Einlassregelung, zu den Eintrittpreisen und dem Betriebsablauf an sich. Nach der Klärung kann der Gemeinderat idealerweise in der März-Sitzung über die Rahmenbedingungen der diesjährigen Badesaison beraten und entscheiden.

     

    Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur

    Kenntnis.

     

    Az.: 106.30:0003/1

    Überarbeitung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Nordheim

    Der Vorsitzende verweist auf § 47d Absatz 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz, wonach Lärmaktionspläne alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer erstmaligen Aufstellung (Anm.: vom GR Nordheim im September 2014 verabschiedet), sowie bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation (Verkehrsüberlassung der Ortsumfahrung Nordhausen im Dezember 2017) überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden müssen.

    Zum derzeitigen Sachstand zeigt der Vorsitzende auf, dass nach Auftragserteilung an BS Ingenieure im April 2020 zwar mit vorbereitenden Arbeiten begonnen wurde, die notwendigen Verkehrserhebungen, die von zentraler Bedeutung sind, Coronabedingt aber noch nicht durchgeführt werden konnten. Auch mit Blick auf die anstehenden und bis September andauernden Straßenbauarbeiten in Klingenberg ist nach Darstellung des Vorsitzenden unklar, wann Verkehrserhebungen stattfinden können. Darüberhinaus ist nicht absehbar, wie sich die während der Pandemie veränderte Arbeitswelt (homeoffice, Abkehr vom ÖPNV) auf die Verkehrsströme nach Corona auswirken werden.

    Überlegungen, vorhandene Verkehrszahlen von BS Ingenieure hochrechnen zu lassen, sind zwar legitim, aber kritisch zu betrachten, weil diese Zahlen größtenteils aus 2013 stammen und damit stark veraltet sind. Die Gemeinde könnte mit einem auf hochgerechneten Zahlen basierenden Lärmaktionsplan zwar ihre Berichtspflicht gegenüber Verkehrsministerium, LUBW, Umweltbundesamt und EU-Kommission erfüllen, Ansprüche auf die verkehrsrechtliche Umsetzung von Empfehlungen aus dem Lärmaktionsplan (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h auf der gesamten Ortsumfahrung, Tempo 30 in der gesamten Ortsdurchfahrt) könnte sie bei der Straßenverkehrsbehörde nur mit „echten“ und aktuellen Verkehrserhebungen durchsetzen.

    Absicht der Verwaltung ist deshalb, die Fortschreibung bzw. Erneuerung des Lärmaktionsplanes zu verschieben, bis wieder verlässliche Verkehrszahlen ermittelt werden können.

     

    Der Gemeinderat ist damit einhellig

    einverstanden.

     

     

    Az.: 020.23 

    Verwendung vom Gemeindewappen

     

    Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Anfrage eines Nordheimer Bürgers, der das Gemeindewappen für Verkaufsartikel wie Caps oder Wollmützen verwenden möchte. Die Caps und Mützen möchte er in seinem bereits bestehenden Online-Shop verkaufen und in den sozialen Medien bewerben.

     

    Ohne weitere Diskussion wird diesem Wunsch vom Gemeinderat einhellig

    zugestimmt.

     

    Anfragen

     

    Az.: 757.35:0035

    Friedhof Nordheim

    GR Michelbach informiert darüber, dass die Mauer an der südwestlichen Ecke des Nordheimer Friedhofs in bedenklichem Zustand ist.

    Der Vorsitzende sagt Überprüfung zu.

     

     

    Az.: 211.07:0001

    GR Krieg weist auf gute Öffentlichkeitsarbeit von Schulen aus Nachbargemeinden hin, die z.B. virtuelle Schulbesichtigungen anbieten.

    Vom Vorsitzenden wird auf den vorhandenen und für diese Zwecke geeigneten Imagefilm der Nordheimer Gemeinschaftsschule hingewiesen, der auf der Startseite der Schule (www.kvm-schule.de) abgerufen werden kann.

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    ohne Az.

    Seniorenbegegnungsstätte im Alten Bauhof

    Herr von der Ropp erkundigt sich nach dem Stand der Überlegungen zu einer Seniorenbegegnungsstätte im Gemeindezentrum Alter Bauhof.

    Der Vorsitzende teilt mit, dass die gedachten Räume bereit stehen. Die Umstände der Corona-Pandemie verhindern aber derzeit noch die vorgesehene Abstimmung und Entwicklung des neuen Angebotes mit den Nutzern. Sobald möglich, wird die Verwaltung zur gemeinsamen Entwicklung und Vorbereitung einladen.

     

     

    ohne Az.

    Coronaimpfungen

    Herr von der Ropp erkundigt sich, wann unter 80-Jährige damit rechnen können, zum Kreis der Impfberechtigten zu gehören. Frau Rieger und der Vorsitzende weisen auf die Vorgaben des Landes hin. Sobald es neue Informationen gibt, werden diese von der Gemeindeverwaltung jeweils im Mitteilungsblatt und in www.nordheim.de veröffentlicht.

     

     

    Az.: 785.02:0004

    Modernisierung von Feldwegen

    Herr Plieninger erkundigt sich nach der zukünftigen Wegbreite der zu modernisierenden Feldwege. Zudem möchte er wissen, wie die Wasserableitung erfolgen und zu welcher Jahreszeit die Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll. Der Vorsitzende erläutert, dass die vorgegebene Breite für Hauptwirtschaftswege von 3,5 m eingehalten werden soll. Bezüglich der Wasserableitung führt der Vorsitzende aus, dass diese bei Feldwegen grundsätzlich in die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen erfolgt. Bezüglich des Ausführungszeitraums sollen nach Möglichkeit die landwirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt und Auswirkungen auf angrenzende Äcker und Weinberge minimiert werden.

     

     

    Az.: 615.01:0010

    Schelmental; einreihige Bebauung gegenüber dem bisherigen Gewerbegrundstück der Armaturenfabrik Schneider / frühere Schreinerei Werner

    Herr Plieninger erkundigt sich nach dem Stand der angedachten einreihigen Bebauung gegenüber dem bisherigen Gewerbegrundstück im Schelmental.

    Der Vorsitzende berichtet, dass die Überlegungen dazu zurückgestellt sind, bis über eine zeitnah erwartete Änderung des Baugesetzbuches entschieden ist.

     

     

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