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Ratsinformationssystem Nordheim

Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 20.11.2020 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.10.2020 geht zur Unterschrift in Umlauf.

    Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 23.10.2020 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben.

     

    855.12:0002

    Waldbericht 2020/2021 und Waldhaushalt 2021 für Nordheim

    Der Waldbericht und der Waldhaushaltsplan wird vom Kreisforstamt Heilbronn erstellt. Er gilt für das Forstwirtschaftsjahr 2020 und gibt einen Ausblick auf das Jahr 2021. Der Bericht ist im Ratsinformationssystem in der Materialsammlung unter Punkt 8 Wald/Forst eingestellt.

     

    787.151:2020

    Jagdgenossenschaftsversammlung des Gemeinschaftlichen Jagdbezirks Nordheim

    Nach 2002 hat am 2. November 2020 wieder eine Jagdgenossenschaftsversammlung stattgefunden, CORONA-bedingt in der Festhalle Nordheim.

    Mit zehn anwesenden Jagdgenossen (darunter Graf Neipperg) waren zwar „nur“ 0,7 % aller theoretisch möglichen Jagdgenossen (1.381 Jagdgenossen) vertreten, mit 2.664.217 m² aber waren 25 % der gesamten Jagdfläche (10.534.957 m²) vertreten.

    Die Jagdgenossenschaftsversammlung beschloss einstimmig, die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wieder auf den Gemeinderat zu übertragen.

    Ebenso einstimmig wurde die nach dem neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (früheres Landesjagdgesetz) notwendig gewordene Neufassung der Jagdgenossenschaftssatzung beschlossen, der der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25. September 2020 bereits zugestimmt hatte. 

    Nach der Genehmigung durch die untere Jagdbehörde beim Landratsamt Heilbronn kann die Jagdgenossenschaftssatzung öffentlich bekanntgemacht werden.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Brandschutz Ortsbücherei; 

    Vorstellung der Pläne und Kosten, Baubeschluss

    Protokoll

     

    Az.: 354.21:0012

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 103/2020 vor.

     

    GOI Braun verweist auf die Sitzungsvorlage und die Anlagen.

    Herr Reinhardt vom Architekturbüro Kuon und Reinhardt stellt die Maßnahmen und die Kostenberechnung vor.

     

    GR Michelbach hinterfragt, ob die Treppe von unten baulich verschlossen sei. Dies ist seiner Meinung nach unumgänglich, um möglichem Vandalismus vorzubeugen. Ebenso regt er an die Treppe soweit zu optimieren, dass diese nicht über die westliche Gebäudefassade hervorragt.

     

    Architekt Reinhardt erläutert, dass die Treppe über 2m hoch eingehaust werden müsse. Dies sei aber augenscheinlich zu massiv. Ein halbhohes Tor würde aber zumindest abschrecken. Die Treppe werde auf die optimale Länge optimiert. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese nicht minimal über die westliche Gebäudefassade hinausragt.

     

    GR Langguth erkundigt sich, ob ein Unterlaufschutz für die Treppe geplant sei.

     

    Architekt Reinhardt erläutert, dass dies bisher nicht vorgesehen sei. Die Treppe soll so filigran wie möglich ausgeführt werden. 

     

    GR Seifert möchte wissen, ob über das Podest an der Westfassade die Bücherei barrierefrei begangen werden kann.

     

    Architekt Reinhardt sichert zu, dass dies über den Gehwegbelag so gestaltet werden kann.

     

     

    Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Der Kostenanschlag des Architekturbüros Kuon und Reinhardt vom 26.10.2020 in Höhe von
    246.000 EUR wird gebilligt. Die Brandschutzmaßnahmen an der Ortsbücherei sollen vorbehaltlich der Zustimmung der unteren Denkmalbehörde und der Baugenehmigung wie in den vorgestellten Plänen ausgeführt werden. Ein entsprechender Ansatz wird in die Haushaltsplanung 2021 aufgenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Brandschutz Kindergarten Hauptstraße, 

    Vorstellung der Planung und Vergabe der Schlosserarbeiten

    Protokoll

     

    Az.: 471.691:0004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 102/2020 vor.

     

    GOI Braun verweist auf die Sitzungsvorlage mit Anlage.

     

    GR Seifert hinterfragt, ob die Schaukel bestehen bleiben kann.

    GOI Braun erläutert, dass diese geringfügig in Richtung Westen verrückt werden muss. Die Arbeiten sollen aber vom Bauhof erledigt werden.

    GR Hachtel spricht sich dafür aus, die Treppe auch im täglichen Betrieb in die Nutzung einzubinden. 

     

     

    Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Die Fa. Paul Frank Metallbau aus Nordheim wird vorbehaltlich der Baugenehmigung und Zustimmung der unteren Denkmalbehörde mit den Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe am Kindergarten Hauptstraße zum Angebotspreis von 21.587,00 EUR netto zzgl. der aktuell zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Mehrwertsteuer beauftragt. Die Fundamentarbeiten sowie die Mithilfe beim Aufbau der Treppenanlage werden vom Bauhof übernommen. Bei Bedarf wird ein LKW-Kran zur Montage gemietet.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Vergabeordnung der Gemeinde Nordheim,
    Festlegung von Wertgrenzen/Vereinfachung des Vergaberechts

    Protokoll

     

    Az.: 600.530:0008

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 99/2020 vor.

     

    GOI Braun verweist auf die Sitzungsvorlage mit Anlagen.

     

    Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Die Dienstanweisung für die Vergabe von Beschaffungen und Leistungen der Gemeinde Nordheim vom 13.03.2009 wird im Zuge der neu eingeführten VwV Investitionsfördermaßnahmen öA wie folgend angepasst und abgeändert:

     

    Ergänzend zu den geltenden Regelungen des ersten Abschnitts der Vergabe und Vertragsordnung für
    Bauleistungen Teil A (VOB/A) und zur Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sind
    Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben beziehungsweise Verhandlungsvergaben und Direktaufträge ohne nähere Begründung zugelassen, wenn der geschätzte Auftragswert die folgenden Wertgrenzen voraussichtlich nicht überschreitet:

    a) Bei Bauleistungen:
    • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3a Absatz 2 VOB/A bis 1.000.000 Euro,
    • Freihändige Vergaben nach § 3a Absatz 3 VOB/A bis 100.000 Euro,
    • Direktaufträge nach § 3a Absatz 4 VOB/A bis 5.000 Euro.
    Eine Freihändige Vergabe ist in Ergänzung des § 3a Absatz 3 VOB/A auch dann zulässig, wenn
    nach Insolvenz eines beauftragten Unternehmens oder nach Kündigung eines Vertrages entsprechend § 8 Absatz 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B die Restleistung kurzfristig vergeben werden muss, um Störungen von bereits beauftragten Folgegewerken zu vermeiden.

    b) Bei Lieferungen und Dienstleistungen:
    • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb nach § 8 Absatz 3 UVgO bis zu einem geschätzten Auftragswert unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes von derzeit 214.000 Euro,
    • Verhandlungsvergaben nach § 8 Absatz 4 UVgO bis 100.000 Euro,
    • Direktaufträge nach § 14 UVgO bis 10.000 Euro.
    Die genannten Beträge gelten jeweils ohne Umsatzsteuer.


    Diese Dienstanweisung gilt zunächst wie auch die VwV Investitionsfördermaßnahmen öA bis zum 31. Dezember 2021.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Sanierung Sporthalle Nordheim;

    Installation eines Ballfangnetzes

    Protokoll

     

    Az.: 564.22:0013/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 100/2020 vor.

     

    GOI Braun verweist auf die Sitzungsvorlage mit Anlagen und die Tischvorlage.

     

    GR Stopper betont, dass ebenfalls Kosten für die Elektroverkabelung hinzukommen werden. Ebenfalls spricht er sich für die Installation des motorischen Ballfangnetzes aus. 

     

    Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Im Zuge der Sanierung der Sporthalle soll ein motorisches Ballfangnetz beschafft und montiert werden. Die voraussichtlichen Zusatzkosten des Richtpreisangebots in Höhe von 12.500 EUR netto werden gebilligt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Sanierung der Kirchentreppe Vorstellung der Sanierungsmaßnahme und Vergabe der Leistung

    Protokoll

     

    Az.: 656.25:4/3

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 101/2020 vor.

     

    GOI Braun verweist auf die Sitzungsvorlage. Die Fa. Sievers aus Freiberg a.N. wurde gebeten, entsprechende Referenzen vorzulegen. Leider ging der Verwaltung bis unmittelbar vor der Sitzung keine entsprechenden Dokumente ein. Es wird daher vorgeschlagen, diese nochmals anzufragen und ebenfalls Alternativangebote geeigneter Firmen einzuholen. 

     

    Die Verwaltung bittet um Ermächtigung, die Arbeiten an den annehmbarsten Bieter vergeben zu dürfen, sofern die Summe von 82.000 EUR nicht überschritten wird.

     

    GR Michelbach spricht sich dafür aus, im Zuge der Sanierungsmaßnahme auch den Kalk im Brunnenbereich zu entfernen. Die Funktionsweise des Brunnens müsse ebenso dringend ertüchtigt werden.

     

    BM Schiek sichert eine Überprüfung zu. Für eine Komplettsanierung des Brunnens wäre der Aufwand jedoch zu hoch.

     

    GR Langguth sieht das Einkleben von Gewindestäben in die Blockstufen grundsätzlich als gute Lösung an. Falls möglich sollen jedoch trotzdem Alternativangebote eingeholt werden. Würde an den Komplettabbau betrachten wären die Kosten aus seiner Sicht nicht überzogen.

     

    GR Weinstok erkundigt sich, ob im Zuge der Sanierung auch die Gelände ertüchtigt werden müssen. Durch den Abbau der Blockstufen kann es nach seiner Sicht Probleme mit der Geländerhöhe geben.

     

    GOI Braun sichert eine Prüfung zu.

     

     

    Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Referenzen und Alternativangebote einzuholen. Ebenso wird die Verwaltung ermächtigt, die Arbeiten an den annehmbarsten Bieter vergeben zu dürfen, sofern die Kosten die Summe von 82.000 EUR nicht übersteigen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Nordheim zum 01.01.2017

    Protokoll

     

    Az.: 902.051:0016

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 104/2020 vor.

     

    Der Kämmerer verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss und führt weiter aus, dass zum 1.1.2017 die Gemeinde produktiv von der Kameralistik auf das NKHR, das "Neues kommunale Haushalts- und Rechnungswesen" umgestellt hat.

    Damit waren vom 3-Komponenten-Modell die beiden „Säulen“ Finanzrechnung und Ergebnisrechnung umgesetzt. Die noch ausstehende 3. Komponente, die Vermögensrechnung in Form einer Bilanz stand noch aus. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Nordheim zum 1.1. 2017 liegt nun vor.

     

    Der Kämmerer erläutert ausgewählte Bilanzpositionen und beantwortet Verständnisfragen.

     

     

    Einstimmig ergeht nach Abschluss der Beratung folgender

    Beschluss:

    1. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Nordheim zum Stichtag 1.1.2017 wird entsprechend der Anlage 1 der Vorlage festgestellt.

    2. Der Feststellungsbeschluss über die Eröffnungsbilanz ist öffentlich bekanntzugeben.

    3. Der Gemeinderat nimmt die Bewertungsrichtlinie der Gemeinde Nordheim entsprechend der Anlage 2 der Vorlage zur Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Kreditvergabe entsprechend der Kreditermächtigung im Haushaltsplan 2020

    Protokoll

     

    Az.: 923.22:0107

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 106/2020 vor.

     

    Der Kämmerer erläutert, dass im Haushaltsjahr 2020 noch eine Kreditaufnahme erforderlich ist. Im Haushaltsplan 2020 wurde hierfür eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.615.000 EUR festgesetzt. Es wäre ein Kreditbetrag in Höhe von 2.000.000 EUR erforderlich.

    Die Abfrage bei verschiedenen Kreditinstituten ergab, dass das Angebot der KfW-Bank für die Gemeinde am günstigsten ist.

    Hierbei würde nach tagesaktuellem Stand ein Kreditbetrag von 2.000.000 EUR über eine gesamte Tilgungs- und Zinslaufzeit von 20 Jahren mit 0,06% verzinst. Die ersten drei Jahre sind dabei tilgungsfrei.

     

    Nach Abschluss der Beratungen ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Das im Jahr 2020 erforderliche Gemeindedarlehen in Höhe von 2.000.000 EUR wird bei der KfW-Bank aufgenommen. Die Gesamtlaufzeit zur Tilgung beträgt 20 Jahre. Die Verzinsung ist dabei über 20 Jahre festgeschrieben und beträgt tagesaktuell 0,06%. Die ersten drei Jahre sind tilgungsfrei.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Ausschreibung von IT-Hardware;

    Vergabe

    Protokoll

     

    Az.: 048.911:2020

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 105/2020 vor.

     

    Die Hauptamtsleiterin erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf die Vorberatung im VA.

    Sie erklärt, dass die Hardware nicht wie bisher geleast, sondern gekauft werden soll. Hier werden wirtschaftliche Vorteile erwartet, da die Geräte länger genutzt werden können.

     

    GR Pfautsch erklärt, dass auch er den Wechsel von Leasing zu Kauf für wirtschaftlich hält.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Firma Bechtle GmbH&Co.KG IT-Systemhaus Neckarsulm wird zum Angebotspreis von 82.306,64 Euro mit der Lieferung von Hardware für die Verwaltung der Gemeinde Nordheim und Außenstellen beauftragt.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:

    1. Anonyme Spende: 30 EUR für die Seniorenarbeit.

    2. Anonyme Spende: 500 EUR für die beiden Gruppen im Kindergarten Hofstatt.

    3. VBU Volksbank im Unterland e.G.: 1.000 EUR für die Anschaffung von zwei Info-Bildschirmen in der Kurt-von-Marval-Schule.

    4. Firma Südberger GmbH, Schwaigern: 250 EUR für die beiden Gruppen im Kindergarten Hofstatt.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Die Spenden werden dankend angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.: 472.211

    Kindergartenferien 2021

    Die Weihnachtsferien für 2021/2022 wurden wie folgt festgelegt: 27.12.2021 - 07.01.2022

     

     

     

    Az.: 621.310:2017/02

    Laufendes Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

    Der Vorsitzender erinnert an den Beschluss aus der letzten Gemeinderatssitzung, die Gewerbefläche Nordhausen-Ost bis auf Weiteres als solche im Flächennutzungsplan bestehen zu lassen.

    Nun hat sich laut Verbandsverwaltung ergeben, dass diese Änderung des FNP entgegen ursprünglicher Erwartung Grund dafür wäre, dass der Flächennutzungsplan in der kommenden Sitzung nicht beschlossen werden könnte.

    Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass weder dem Grundstückseigentümer noch der Gemeinde durch die Ausweisung der Mischbaufläche ein Nachteil entstehet, hat der BM der Verbandsverwaltung mitgeteilt, auf die Änderung zu verzichten. Er bittet den Gemeinderat, dies mitzutragen.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Auf die in der Gemeinderatssitzung vom Oktober 2020 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes wird verzichtet.

     

     

    Az.: 149.1:2020/0002/Öffentlichkeitsarbeit

    Corona; Allgemeine Informationen

    Die Hauptamtsleiterin erläutert die aktuelle Corona-Situation in Nordheim und geht auf die nachfolgenden Punkte ein:

     

    Aktuelle Zahlen Nordheim

    Sie stellt die aktuellen Zahlen dar und erläutert, dass in Nordheim aktuell deutlich weniger Fälle vorliegen, wie dies Anfang November der Fall war. 

    Aktuelle Probleme

    Es werden die aktuellen Probleme der Gemeindeverwaltung in Bezug auf Corona erläutert. Schwerpunktmäßig geht die Hauptamtsleiterin auf Unsicherheiten bei der Quarantäne durch einen stockenden Informationsfluss, lange Bearbeitungszeiten im Gesundheitsamt und Einreisende aus Risikogebieten ein.

     

    Situation in Schule

    Bisher war eine Klassenstufe der Grundschule in Quarantäne. Betroffen waren unter anderem ca. 60 Kinder und 4 Erzieherinnen der Schülerbetreuung. Dies hatte eine Kürzung der Ferienbetreuung und des FLIBS+ für einige Klassen zur Folge.
    Von FLIBS melden sich aktuell viele Eltern vorerst ab, wir haben diese Möglichkeit eingeräumt.

    Situation im Kindergarten

    Im Kindergarten gab es bisher noch keine Quarantäne einer gesamten Gruppe, 3-mal war es sehr knapp (Erzieher/ Kinder waren Kontakt oder Eltern infiziert). Nach Absprache mit dem Gesundheitsamt war allerdings keine Quarantäne erforderlich.
    Einzelne Erzieher sind immer wieder in Quarantäne (selber Infiziert, Kontaktperson oder wegen Betreuung eines Kindes, das in Quarantäne ist). Aus diesem Grund müssen die Betreuungszeiten teils gekürzt (kein Nachmittag) werden oder es müssen Schließungen von ein paar Tage erfolgen. Problem ist, dass Springkräfte aktuell nur in zugeordneten Gruppen eingesetzt werden, nicht mehr überall. Damit soll eine Verteilung des Virus verhindert werden.
     

    Beiträge Kindergarten und FLIBS

    Eine Eltern fragen aktuell nach, ob Beiträge während Quarantäne von ganzer Gruppe zurückerstattet werden (z.B. Ferienbetreuung Herbst FLIBS).

    Bisher wird die Info weitergegeben, dass vorerst keine Rückerstattung erfolgt. Die Verwaltung kann sich vorstellen auf Beiträge zu verzichten, wenn die Verwaltung komplette Gruppen schließt. Allerdings muss hier überlegt werden, ab wann Kosten erstattet werden.

     

    Auf Nachfrage einer Gemeinderätin, ob es Härtefälle beim Verzicht auf Beiträge gibt, erläutert der Vorsitzende, dass wir Personen, die finanzielle Schwierigkeiten haben, nur dazu motivieren können, auf die Verwaltung zuzukommen. Die Verwaltung wird dann versuchen eine Lösung zu finden.

     

  • Tagesordnungspunkt 12

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    Az.: ohne

    Auf Nachfrage eines Bürgers, ob die Asphaltarbeiten in der Heilbronner Straße abgeschlossen sind, erläutert der Bauamtsleiter, dass am Montag noch die abschließenden Linierungsarbeiten anstehen.

     

     

     

     

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