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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 14.12.2018 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Die Protokolle der Gemeinderatssitzungen vom November sollen in der nächsten Gemeinderatssitzung zur Unterschrift in Umlauf gehen. Dann sollen auch Bekanntgaben aus dem nichtöffentlichen Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 16.11.2018 erfolgen.

     

     

    Az.:902.4123:0002
    Gesetzmäßigkeit der 1. Nachtragsatzung 2018 wurde vom Landratsamt Heilbronn bestätigt

    Das Landratsamt Heilbronn hat mit Schreiben vom 21.11.2018 die Gesetzmäßigkeit der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 bestätigt. Der Nachtrag wurde zwischenzeitlich wie vorgeschrieben öffentlich bekannt gemacht.

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Wohnen für Menschen mit Behinderung;
    Vorstellung der Projektidee und der LebensWerkstatt e.V.

    Protokoll

     

    Az.: 615.01:0006

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 151/2018 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem TOP Herrn Friedemann Manz, den geschäftsführenden Vorstand der LebensWerkstatt. Dieser stellt seine Einrichtung und die bisherigen Gedanken zum Wohnen für Menschen mit Behinderung in Nordheim anhand einer Präsentation vor, die zum Protokoll genommen wird.

     

    Anschließend berichtet Herr Manz von den Zukunftsprojekten der LebensWerkstatt. Eines davon ist die Schaffung von Wohnungen für behinderte Menschen. Bestehende Wohnungen am Stammsitz der LebensWerkstatt in Böckingen können dort nicht bleiben. Die Lebenswerkstatt überlegt, diese zum Teil in den Landkreis zu verlegen. Ein denkbarer Standort ist Nordheim, wo die Verantwortlichen die zentrale Lage der Gemeindeflächen an der Ecke Südstraße/Lauffener Straße für gut geeignet halten. Gerade die gewünschte Einbindung ins gemeindliche Geschehen ist laut Herrn Manz an einem so zentralen Standort gut möglich.

    Geplant ist, insgesamt 24 Wohnungen in 6-er-Wohnguppen zu schaffen und zusätzlich einige 1- oder 2-Zimmer-Appartments. Die Wohnungen werden betreut sein, wobei der Umfang der Betreuung sich nach dem Grad der Behinderung richtet.

    Völlig offen ist die LebensWerkstatt gegenüber weiteren passenden Nutzungen unter demselben Dach; im Grunde sind solche sogar erwünscht, so Herr Manz. Wenn die sich im Vorfeld stellenden Fragen geklärt werden können, ist für die Lebenswerkstatt denkbar, dass sie selbst investiert und als Bauherr auftritt; sie kann sich aber auch vorstellen, von einem Investor langfristig anzumieten.

    Geradezu ideal fände Manz es, wenn sich weitere Nutzungen im Objekt realisieren lassen. Das könnten ebenso Wohnungen sein wie geeignete Gewerberäume, z.B. für Dienstleistungen.

    Nun muss man sehen, ob sich eine gute Lösung finden lässt. Zieljahr für eine Fertigstellung ist 2021. Allerdings kann auch nicht lange gewartet werden, denn wenn es in Nordheim nicht klappt, wird die LebensWerkstatt andernorts versuchen, die Idee umzusetzen.

     

    GR Seifert begrüßt die Überlegungen und erkundigt sich nach Schlafräumen für Betreuer. Herr Manz teilt mit, dass es ein Zimmer für eine Nachtbereitschaft geben soll. Sämtliche Regelungen werden in Abhängigkeit vom Grad der Behinderung der Bewohner erfolgen.

     

    Auf Nachfrage von GR Michelbach informiert Herr Manz, dass das Haus in Heilbronn-Böckingen spätestens 2021 geschlossen werden soll. Wenn ein Bau andernorts absehbar ist, sollte eine Verlängerung der Frist grundsätzlich denkbar sein. Eine Planung wäre laut Herrn Manz wohl schnell möglich.

     

    Auf Nachfrage von GR Willy würde auch die LebensWerkstatt bauen; ein Investor wäre Herrn Manz aber mit Blick auf zahlreiche laufende Bauprojekte lieber.

     

    GR Altmann erkundigt sich, warum Nordheim als Standort in Frage kommt und ob es Forderungen an die Gemeinde gibt. Herr Manz beschreibt die Lage von Nordheim in Bezug auf die Werkstätten in Böckingen und Talheim als gut. Bei einer Umsetzung hofft er auf Kooperation mit der Gemeinde. Für den stationären Bereich geht Herr Manz davon aus, dass durch einen Zuschuss des KVJS eine Finanzierung möglich ist. Für die 1-er und 2-er Appartements ist wegen Beachtung des Obergrenzensatzes für Sozialhilfe möglicher Weise auch über einen Grundstückspreis zu reden, der nicht derzeitigem Bauplatzpreis entspricht.

     

    Auf Nachfrage von GR Susan Müller bestätigt Herr Manz, dass die Menschen mit Behinderung überwiegend Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe sind.

     

    Auf Frage von GR Haug zu den Eckpfeilern einer Finanzierung teilt Herr Manz mit, dass er für die stationären Plätze von einem 40%-igen Zuschuss ausgeht. Der Rest muss vorfinanziert werden und wird dann über die Jahre in den mit den Sozialhilfeträgern auszuhandelnden Tagessatz einberechnet. Die angedachten ambulanten Wohnungen müssen mit dem Sparbuch finanziert werden, was nicht wirklich möglich ist.

    Auf Nachfrage zum erwähnten Sparbuch teilt Herr Manz mit, dass es der LebensWerkstatt nicht schlecht geht, dass aber vom dort vorhandenen Bestand derzeit stark gezehrt wird, weil Dezentralisierung und Ambulantisierung Geld kosten. Wenn nun neue Wohnungen gebaut werden, dann entspricht das nicht dem Wunsch der LebensWerkstatt, sondern der Vorgabe von Heimaufsicht und Stadt, z.B. wegen dort zu kleiner Zimmer. Wirtschaftlicher wäre, die große Einrichtung zu behalten.

     

    Auf Nachfrage von GR Willy teilt Herr Manz mit, dass Wohnungen so gebaut werden müssen, dass sie für Sozialhilfeempfänger passen, also z.B. nicht zu groß sind. Es dürfen aber auch Menschen darin wohnen, die selbst finanzieren.

     

    Auf Nachfrage von GR Weinstok wegen nicht optimaler ÖPNV-Verbindung nach Talheim verweist Herr Manz auf den Rechtsanspruch, dass der Landkreis im Bedarfsfall die Beförderung organisiert und finanziert.

     

    Auf Nachfrage des BM informiert Herr Manz über einen steigenden Bedarf an ambulantem Wohnen. Viele Jugendliche und Erwachsene möchten nicht mehr zuhause wohnen, sondern Selbstständigkeit entdecken. Altersmäßig ist an einen Mix für Jüngere und Ältere gedacht, wobei gesteuert wird, dass die Zusammensetzung von Alter und Grad der Behinderung innerhalb der Wohngruppe passt.

     

    Auf Nachfrage von GR Haug erläutert Herr Manz, dass die LebensWerkstatt ein eingetragener Verein ist und Mitglied im Diakonischen Werk. Dienstleistungen werden in Form einer GmbH erbracht. Bauen würde der Verein.

     

    Auf Nachfrage des Vorsitzenden, ob eine Einrichtung vergleichbar der in Nordheim angedachten besucht werden kann, nennt Herr Manz eine etwa 10 Jahre alte 8-er Wohngruppe in Bad Friedrichshall, wo dies denkbar sein sollte.

     

    Auf einen Beitrag aus der Mitte des Gemeinderates hin informiert der Vorsitzende darüber, dass die Gemeinde nicht als Investor in Betracht komme. Der Beitrag der Gemeinde besteht aus seiner Sicht darin, dass je nach weiterem Verlauf die Gemeinde eine Fläche zur Verfügung stellt, wenn Verwendungszweck und Preis zusammenpassen.

     

    Der Gemeinderat nimmt

    Kenntnis.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Rathausneubau;

    Ziegelverblendmauerwerk;

    weiteres Vorgehen

    Protokoll

     

    Az.: 043.1112:335

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 144/2018 vor.

     

    Der Vorsitzende berichtet aus der Sitzung bzw. dem Protokoll des Technischen Ausschusses, der sich vorberatend am 5.12.2018 mit der Sache befasst hat. Wesentliches Ergebnis ist, dass der Architekt bei erneuter Ausschreibung mit besagten Änderungen und intensiver Bewerbung der Ausschreibung ein Ergebnis von rund 500.000 EUR erwartet.

    Auf Nachfrage von GR Kurz teilt der Vorsitzende mit, dass Architekt Reinhardt sich auch Gedanken über Alternativen gemacht hat, z.B. über eine Putzfassade statt Klinkersteinen. Mit Abänderungen an der Planung wegen veränderter Maße wäre das möglich, aber der Gemeinderat hat sich ja bewusst für eine Klinkerfassade entschieden und der TA empfiehlt, daran festzuhalten.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Die Arbeiten für das Ziegelverblendmauerwerk des neuen Rathauses werden erneut ausgeschrieben.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Sporthalle Nordheim;
    Sanierung einschließlich Erneuerung des Sportbodens;
    Baubeschluss

    Protokoll

     

    Az.:564.22:0013

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 145/2018 vor.

     

    Der Vorsitzende berichtet umfassend anhand des Protokolls aus der Sitzung des Technischen Ausschusses, der sich nach vorausgegangener Ortsbesichtigung vorberatend am 5.12.2018 mit der Sache befasst hat.

     

    Auf Nachfrage von GR Willy bestätigt der Vorsitzende, dass die Nutzer der Sporthalle - im Wesentlichen der TSV Nordheim und die Kurt-von-Marval-Schule - über die geplante Maßnahme und den zeitlichen Ablauf informiert sind. Auf die ausdrückliche Abfrage von Wünschen wurde allerdings verzichtet. Das Lastenheft, das nun durch Ortsbesichtigung vervollständigt wurde, soll den Nutzern zur Durchsicht bzw. Prüfung noch zur Verfügung gestellt werden.

     

    Auf Nachfrage von GR Weinstok bestätigt der Vorsitzende, dass die Situation im Bereich der Shed-Dächer wegen einem aktuellen Wassereintritt nach stärkerem Regen nochmal überprüft wird. Die Erneuerung der Dächer bzw. der dortigen Verglasung, deren Abdichtung vermutlich Ursache für den Wassereintritt ist, sieht der Architekt unter energetischen Gesichtspunkten als völlig unwirtschaftlich. Darüber sollte nur nachgedacht werden, wenn dies technisch erforderlich ist, dann aber rasch und nicht nach der ansonsten geplanten Sanierung. 

     

    Der Vorsitzende weist darauf hin, dass aufgrund der Vielzahl noch zu klärender Punkte denkbar sei, dass sich der vom Architekten genannte zeitliche Ablauf etwas verzögert. Eine Fertigstellung der Maßnahme bis nach den Sommerferien 2019 sollte allerdings möglich sein.

     

    Ergänzend erläutert der Vorsitzende die Grundzüge des inzwischen vorliegenden Vertragsentwurfes für die Elektrotechnik, die vom Büro Herbel bearbeitet werden soll.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Die Sanierung der Sporthalle soll so durchgeführt werden, dass die Halle insgesamt wieder in einem technisch einwandfreien und zeitgemäßen Zustand ist unter besonderer Beachtung der bei der vorausgegangenen Ortsbesichtigung und der in der Beratung genannten Punkte.

    Die Verwaltung wird mit der Klärung der offenen Fragen, ansonsten mit der Durchführung der weiteren Arbeiten beauftragt (Baubeschluss).

    Mit den Architektenleistungen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfes vom 29.11.18 das Büro Kuon + Reinhardt aus Nordheim beauftragt.

    Mit den Ingenieurleistungen für die Elektrotechnik wird das Büro Herbel auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfes beauftragt.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Fehlbelegerabgabe;

    öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Kostenausgleich für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung

    Protokoll

     

    Az.: 103.52_TA Fehlbeleger

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 147/2018 vor.

     

    Frau Wolf erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und unter Bezugnahme auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer Fehlbelegerabgabe zu und ermächtigt den Bürgermeister, den anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag "Fehlbelegerabgabe; öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Kostenausgleich für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung" mit dem Landkreis abzuschließen.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Änderung der Abwassersatzung;

    Neukalkulation der Abwassergebühren 2019-2021

    Protokoll

     

    Az.: 700.31:2019-2021

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 149/2018 vor.

     

    Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und informiert über die Vorberatungen im Verwaltungsausschuss. Aus der Mitte des Verwaltungsausschusses werden Verständnisfragen gestellt und vom Kämmerer beantwortet.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom November 2018 zu.

     

    2. Die Gemeinde Nordheim wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung "Abwasserbeseitigung" erheben.

     

    3. Die Gemeinde Nordheim wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr den Frischwassermaßstab. Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene überbaute und darüber hinaus befestigte Fläche.

     

    4. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.

     

    5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.

     

    6. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die verschiedenen Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt:

     

    Aus den kalkulatorischen Kosten der:                  Aus den Betriebskosten der:

    Mischwasseranlagen               24,0%                         Mischwasseranlagen            13,5%

    Regenwasseranlagen              50,0%                         Regenwasseranlagen           27,0%

    mod. Mischwasseranlagen      28,0%                         mod. Mischwasseranlagen   26,0%

    Kläranlage                                 5,0%                         Kläranlage                               1,2%

     

    7. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 2019 - 2021 (dreijährig) wird zugestimmt.

     

    8. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

     

    9. Die ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung der Schmutzwasserbeseitigung aus dem Bemessungszeitraum 2014 - 2016 entsprechend der Anlagen 9 aus der Abwasserkalkulation wird zum Ausgleich gestellt.

     

    10. Die ausgleichsfähige Kostenunterdeckung der Niederschlagswasserbeseitigung aus dem Bemessungszeitraum 2014-2016 entsprechend der Anlage 10 aus der Abwasserkalkulation wird ebenfalls zum Ausgleich eingestellt.

     

    11. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren wie folgt geändert:

     

    Für den Zeitraum 01/2019 - 12/2021

    - Schmutzwassergebühr                               1,64 EUR / m³ Frischwasser

    - Niederschlagswassergebühr                      0,44 EUR / m² überbaute und befestigte Fläche

     

    Eine bei der Beschlussfassung der Gebührensätze vorgenommene Abrundung der Gebührenobergrenze hat eine zunächst in Kauf genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.

     

    12. Die als Anlage "Änderung der Abwassersatzung; Neukalkulation der Abwassergebühren 2019-2021" beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung -Abwassersatzung- wird beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Änderung der Wasserversorgungssatzung;

    Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühr und Zählergrundgebühren 2019-2021

    Protokoll

    Az.: 815.31:2019-2021

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 148/2018 vor.

     

    Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und informiert über die Vorberatungen im Verwaltungsausschuss. Aus der Mitte des Verwaltungsausschusses werden Verständnisfragen gestellt und vom Kämmerer beantwortet.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom November 2018 zu.

     

    2. Die Gemeinde Nordheim wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung "Wasserversorgung" erheben.

     

    3. Die Gemeinde Nordheim wählt als Gebührenmaßstab für die Wasserverbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab. Die Zählergrundgebühren werden gestaffelt nach der Zählergröße (Dauerdurchfluss Q3) erhoben.

     

    4. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.

     

    5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.

     

    6. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum für 2019-2021 (dreijährig) wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

     

    7. Die Erwirtschaftung einer Konzessionsabgabe sowie der für die Anerkennung der Konzessionsabgabe erforderliche Mindesthandelsbilanzgewinn und die Mindestertragssteuern werden eingeplant.

     

    8. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchsgebühr sowie die Zählergrundgebühren für den Zeitraum 01/2019 – 12/2021 wie folgt festgesetzt:

     

    - Wasserverbrauchsgebühr                     1,68 € /m³ Frischwasser

     

    - Zählergrundgebühren:

    · Größe Q3 4 (1,5 und 2,5 Qn)                 1,00 €/Monat

    · Größe Q3 10 (3,5 und 5(6) Qn)              1,90 €/Monat

    · Größe Q3 16 (10 Qn)                             3,00 €/Monat

    · Größe Q3 25 (15 Qn)                             8,80 €/Monat

     

    9. Die als Anlage "Änderung der Wasserversorgungssatzung; Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühr und Zählergrundgebühren 2019-2021" beigefügte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wird beschlossen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Jahresabschluss 2017 des Wasserwerks Nordheim

    Protokoll

     

    Az.: 815.916:2017-1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 150/2018 vor.

     

    Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und informiert über die Vorberatungen im Verwaltungsausschuss. Aus der Mitte des Verwaltungsausschusses werden Verständnisfragen gestellt und vom Kämmerer beantwortet.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Der Jahresabschluss 2017 des Wasserwerks Nordheim wird entsprechend der Anlage

    "Feststellung des Jahresabschlusses 2017 für das Wasserwerk Nordheim", festgestellt.

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

    Bei der Gemeinde gingen folgende Spenden ein:

    1. Herr Christoph Jaißle, Nordhausen: Sachspende 46,27 EUR für einen "Brotschießer" im Backhaus

    2. Fa. EP Donner, Nordheim: 300 EUR für den Kindergarten Auf dem Weihen

    3. Kreissparkasse Heilbronn: 150 EUR für die Jugendfeuerwehr - Trainingslager

    4. Herr Walter Kurz, Nordheim: 350 EUR für die Nordheimer Kindergärten

    5. Rolf Weinstok, Nordheim: 100 EUR für die Ortsbücherei

     

    Zur Spende Ziffer 4. ist GR Friedrich Kurz befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz; desgleichen GR Weinstok zur Spende
    Ziffer 5.


    Im Übrigen ergeht jeweils folgender einstimmiger
    Beschluss:
    Die Spenden werden dankend angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    923.22:0005

    Wasserwerk laufender Kredit - Vereinbarung eines neuen Zinssatzes

    Für ein Darlehen bei der Kreissparkasse Heilbronn des Wasserwerks läuft zum 19.12.2018 die Zinsbindung ab. Die Restschuld beträgt 133.250 EUR. Der bisherige Zinssatz betrug 4,10%. Nachdem die Kreissparkasse für die Weiterverzinsung der Restlaufzeit von 10 Jahren mit 0,90% das günstigste Angebot vorlegte, wird vorgeschlagen, den Kredit bei der Kreisparkasse Heilbronn entsprechend zu verlängern.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Für das Darlehen des Wasserwerkes, derzeit bei der Kreissparkasse Heilbronn wird dem Abschluss eines Anschlussdarlehens über 10 Jahre ebenfalls bei der Kreissparkasse Heilbronn zugestimmt.

     

     

     

     

    131.4:2002 KdoW; 131.4:2019 KdoW

    Feuerwehr Kommandantenfahrzeug

    Nach einem Unfall im Einsatz, bei dem zum Glück niemand verletzt wurde, ist das Kommandantenfahrzeug nicht mehr fahrbereit. Das Fahrzeug Baujahr 1992 hat einen wirtschaftlichen Totalschaden, den die Versicherung mit einer Überweisung von 2.480 EUR bereits abgeschlossen hat.

    Das Fahrzeug kann nun verschrottet werden bzw. wird zu Übungszwecken eingesetzt.

     

    Verwaltung und Feuerwehr planen derzeit das weitere Vorgehen. Im Haushaltsplan 2019 ist die Ersatzbeschaffung vorzusehen. Zuschüsse für Kommandantenfahrzeuge werden nicht gewährt.

     

    Die Feuerwehr hat sich bereits intensiv mit einer Ersatzbeschaffung beschäftigt. Überlegungen bestehen derzeit vor allem hinsichtlich eines gebrauchten Fahrzeuges.

    Zu den Kosten für die Beschaffung des Fahrzeuges müssen die Kosten für den Ausbau von ca. 15.000 EUR hinzugerechnet werden.

    Insgesamt muss mit Kosten von ca. 40.000 EUR gerechnet werden.

    Feuerwehrkommandant Siegbert Uzelmaier, zwischenzeitlich Kontakt mit Kreisbrandmeister Vogel aufgenommen und ihm die Überlegungen geschildert. Dieser hält die zu erwartenden Kosten beim Erwerb eines jungen gebrauchten Fahrzeuges plus Ausbau für absolut angemessen und vertretbar.

     

    Die Verwaltung schlägt vor, dass die Feuerwehr ein für sie passendes Fahrzeug auswählt, das im genannten preislichen Rahmen liegt und es der Verwaltung zur Beschaffung vorschlägt.

     

    Aus der Mitte des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass VW laut aktueller Tageszeitung einen neuen Passat für unter 20.000 EUR anbietet. Diese Option werden Verwaltung und Feuerwehr natürlich prüfen.

     

    Es ergeht folgender

    Beschluss:

    Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, in Absprache mit der Feuerwehr ein neues Kommandantenfahrzeug beschaffen.

     

     

    Az.:764.71:0002

    Backhausofen

    BM Schiek teilt mit, dass die Gemeindeverwaltung sich mit drei in Frage kommenden Fachfirmen in Verbindung gesetzt hat, welche für die Instandsetzung des zusammengebrochenen Ofens im Backhaus in Frage kommen. Die Angebote liegen noch nicht vollständig vor bzw. sind bisher nicht abschließend vergleichbar. So ist noch nicht sicher, ob z.B. die vordere Ofenwand stehen bleiben kann oder gemeinsam mit dem eigentlichen Ofen abgerissen und wieder aufgebaut werden muss. In überschaubarem Umfang werden neben dem neuen Ofen voraussichtlich auch Sanitärleistungen wegen der betroffenen Wasserleitungen erforderlich. Insgesamt ist mit Ausgaben in Höhe von rund 25 - 30.000 EUR zu rechnen. Diese werden zwar erst im Jahr 2019 anfallen und entsprechend in den Haushalt aufgenommen, angesichts der Auslastung aller angefragten Firmen und der Bearbeitung in Reihenfolge des Eingangs sollte der Auftrag möglichst bald erteilt werden. Vorgeschlagen wird deshalb, dass der Gemeinderat die Verwaltung bevollmächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen, sobald alle Fragen geklärt sind. Zu diesen Fragen gehören außer den bereits erwähnten unterschiedlichen Sichtweisen auf den Neuaufbau des Ofens, es geht um die Frage des Materials, um Referenzen, aber auch um die Wiederverwendbarkeit einzelner Bestandteile.

     

     

    Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, das Weitere zur Erneuerung des Backhausofens zu veranlassen.

     

     

    Az. 112.00:0001

    Verkehrsangelegenheiten; Bereitstellung von Daten

    BM Schiek erinnert  an das neue beschaffte Verkehrszählgerät der Gemeinde, welches bisher in der Hausener Straße und in der Lerchenstraße aufgestellt war. Leider wurde bei der ersten Messung mit dem neuen Gerät in der Hausener Straße versehentlich nur eine Fahrtrichtung gemessen; in der Lerchenstraße hat sich der gewählte Standort nahe einer Kreuzung als nicht wirklich tauglich herausgestellt. Inzwischen hat die zuständige Sachbearbeiterin gemeinsam mit dem Bauhof Vorbereitungen getroffen, um an (den Umständen entsprechend möglichst tauglichen) Standorten die gewünschten Daten zu erheben.

    Mit dem Gemeinderat ist bisher besprochen, dass zunächst eine gewisse Anzahl an Daten vorliegen sollte, bevor diese veröffentlicht werden. Grund dafür ist, dass die Aussagekraft einzelner Messungen noch begrenzter ist, als es die Daten eines Verkehrszählgerätes ohnehin sind, welches bedauerlicher Weise als solches erkennbar ist. 

    Der BM informiert weiter, dass ihm inzwischen eine zweite Anfrage wegen der bisher gemessenen Daten vorliegt. Einerseits, so der BM, spricht nichts dagegen, diese Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Andererseits sind die Befürchtungen nicht vom Tisch zu wischen, dass eine Auslegung der Daten ohne Vergleichbarkeit und Einordnung in die angestrebte Gesamtübersicht nicht weiterhilft, sondern zunächst eher weitere Fragen aufwirft.

    Der Vorsitzende bittet den Gemeinderat um Hinweis, ob die wenigen bisher vorliegenden Daten veröffentlicht werden sollen, oder ob abgewartet werden soll, bis eine Übersicht über die wichtigsten Straßenzüge der Gemeinde vorliegt.

    Auf Bitte von Herrn Donnerbauer, darauf hinzuwirken, dass in der Hausener Straße öfter gemessen werden soll, teilt der Vorsitzende mit, dass die aktuellste Geschwindigkeitsmessung vom Mittwochmorgen in der Hausener Straße, gemessen von 6.55 Uhr bis 8.40 Uhr, insgesamt 95 gemessene Fahrzeuge und 8 Überschreitungen ergab; so die vorläufige Mitteilung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde aus Lauffen. Die genauen Ergebnisse werden wie üblich veröffentlicht, sobald sie vorliegen.

     

    Aus der Mitte des Gemeinderates wird zum Ausdruck gebracht, dass zunächst Daten erhoben werden sollen, die eine Übersicht über die Situation der wichtigsten Straßen ermöglichen. Diese Daten sollen dann zunächst dem Gemeinderat vorgelegt werden, der sich die Entscheidung über das weitere Vorgehen vorbehalten möchte.

     

    Auf ausdrückliche Nachfrage des Vorsitzenden, ob ein Mitglied des Gemeinderates anderer Meinung ist, meldet sich niemand.

     

     

     

    Az.731.5:0001

    Weihnachtsmarkt bzw. bisher Weihnachtsdorf

    GR Haug schlägt vor, dass sich die Gemeindeverwaltung bzw. das Ortskartell stärker in die Organisation des Weihnachtsmarktes einbringen. Hintergrund ist, dass die in den letzten Jahren beliebte Veranstaltung in diesem Jahr kurzfristig abgesagt wurde. Der Vorsitzende verweist darauf, dass dank dem Country- und Truckerclub und den Handballern des TSV Nordheim in der Alten Kelter eine gelungene Ersatzveranstaltung auf die Beine gestellt wurde.

     

     

     

    Az. ohne

    Zeitpunkt der Einbringung des Haushaltsplans

    Gemeinderat Haug regt an, den Haushaltsplan der Gemeinde künftig wieder früher einzubringen.

     

    Der Bürgermeister weist auf die derzeit nicht ganz einfachen Arbeitsbedingungen der Verwaltung hin und darauf, dass – wie besprochen - versucht wurde, die Bewertung des gemeindlichen Vermögens als Grundlage für Bilanz und kalkulatorische Kosten vorzuziehen gegenüber einer frühzeitigen Haushaltsaufstellung. Da neben bereits beschlossenen bzw. laufenden Vorhaben in 2019 keine zusätzlichen neuen Projekte zu erwarten sind, sondern der Haushalt im Wesentlichen eine aktuelle Auflistung überwiegend wenig beeinflussbarer Einnahmen und Ausgaben sein wird, ist dies nach Ansicht von BM Schiek vertretbar.

     

     

     

    Az. ohne
    Jugend aus Nordheim und Nordhausen?

    GR Haug bittet die Verwaltung darum, sich zu überlegen, wie sich Nordhausener und Nordheimer Schüler besser kennen lernen. Er schlägt vor, auf den Besuch einer gemeinsamen weiterführenden Schule hinzuarbeiten.

     

    BM Schiek informiert darüber, dass seit langem Schülerinnen und Schüler beider Ortsteile auf verschiedene Realschulen und Gymnasien insbesondere in Brackenheim, Güglingen, Heilbronn und Lauffen gehen. Was die Gymnasien angeht, findet der Bürgermeister das angesichts deren unterschiedlicher Ausrichtung und jeweils ordentlicher ÖPNV-Verbindungen nachvollziehbar. Schülerinnen und Schülern, welche die Mittlere Reife anstreben, könne die Nordheimer Gemeinschaftsschule empfohlen werden, an welcher im kommenden Frühjahr erstmals die Prüfungen für diesen Schulabschluss stattfinden werden. Ansonsten besteht für die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern die grundsätzliche Freiheit, an eine Schule ihrer Wahl zu gehen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    Az.:564.22:0013

    Im Rahmen der Bürgerfragestunde teilt der als Zuhörer anwesende Feuerwehrkommandant, Siegbert Uzelmaier, mit, dass seines Wissens für die Entfernung der Wandhydranten in der Sporthalle ein formloser Antrag beim Baurechtsamt zu stellen sei. Die Wandhydranten seien nicht für die Feuerwehr, sondern wie ein Feuerlöscher zu betrachten. Herr Uzelmaier weiß von Fällen, wo solche Wandhydranten wegen dem darin "stehenden Wasser" schon entfernt wurden.

     


    BM Schiek bedankt sich am Ende der letzten öffentlichen Sitzung zunächst bei den Zuhörern für deren Interesse an der Arbeit des Gemeinderates; anschließend bei demselben für die gute und konstruktive Arbeit im zu Ende gehenden Jahr. Den Besuchern und den Gemeinderäten wünscht der Vorsitzende ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

    Die Gemeinderäte erhalten als Geschenk ein Exemplar der "Nordheimer Geschichte(n)".

     

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