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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 21.06.2017 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 15. Mai 2017 in Umlauf.

     

    Aus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 15. Mai 2017:
    Herr Holzwarth verliest die in nicht öffentlicher Sitzung vom 15. Mai 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 3.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 17/3, Schwaigerner Straße 27;

    Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines Zweifamilien-Wohnhauses mit Einliegerwohnung und PKW-Stellplätzen;

    Bauvoranfrage

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 74/2017 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Nach kurzen Verständnisrückfragen zu den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 989/1, Hörnlestraße 5;

    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stellplatz

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 75/2017 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt hiervon

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 1355/2, Königsberger Straße 32;

    Erstellung einer Schleppdachgaube

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 76/2017 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und weist auf den Verstoß hinsichtlich des Dachaufbaus hin. Der Bebauungsplan enthält hierfür keine Regelungen. Die Dachgaube hat eine Länge von 6,35 m, gemäß Grundsatzbeschluss von 2002 wären 5,62 m (40% der Trauflänge) zulässig.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 10245, Elbinger Straße 16;

    Errichtung eines Sichtschutzzauns mit Eingangstor

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 77/2017 vor.

    Zu diesem TOP ist GR Altmann befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

     

    Herr Holzwarth erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage und verweist auf den Verstoß. Das Vorhaben soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 10027, Mörikestraße 3;

    Errichtung eines Vordaches vor dem Hauseingang

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 78/2017 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage und verweist auf den Verstoß. Das Vorhaben soll teilweise außerhalb der Baugrenze errichtet werden.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausache: Flurstück 10034, Seyboldstraße 38;

    Bau einer Terrassenüberdachung

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 79/2017 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage und verweist auf den Verstoß. Das geplante Vorhaben soll teilweise außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben unmittelbar an das mögliche Baugebiet Weihen III grenzt.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf den Flurstücken 1519, 1521, 1523, 1501 und 1505; Gewann „Fürterer“

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 80/2017 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    GR Kurz hinterfragt, ob durch die geplante Auffüllung die Entwässerung des Feldweges in die angrenzenden Ackergrundstücke beeinträchtigt wird. Der Vorsitzende erwidert, dass der Feldweg in diesem Bereich zur der Auffüllfläche abgewandten Seite geneigt sei.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf den Flurstücken 1586, 1588, 1589, 1590, 1592, 1593, 1594, 1595, 1596, 1598, 1601, 1603, 1604 und 1605; Gewann „Graben“

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 81/2017 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf den Flurstücken 363, 368, 372, 373, 375 und 379; Gewann „oberer Breibach“

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 82/2017 vor.

    Zu diesem TOP ist GR Conte befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf den Flurstücken 381, 383, 388, 392, 394, 398, 400, 405, 407, 410, 411 und 414; Gewann „unterer Breibach“

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 83/2017 vor.

    Zu diesem TOP ist GR Conte befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 12

    Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf dem Flurstück 7289;

    Gewann „Sporn“

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 84/2017 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 13

    Bausache: Flurstück 10425, Silvanerweg 7; 

    Neubau Wohnhaus mit Garage und Carport

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 85/2017 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Die zulässige Grundflächenzahl wird um 3,5 % überschritten.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 14

    Bausache: Flurstück 6343, Im Denzler 15;

    Umnutzung Stall zu Wohnung – Anhörung nach § 54 Abs. 4 LBO

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 86/2017 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Das Landratsamt hat in seinem Schreiben vom 23. Mai 2017 mitgeteilt, dass für das Vorhaben keine Privilegierung notwendig sei,  da die beantragte Nutzungsänderung unter den im Schreiben genannten Voraussetzungen rechtmäßig ist. Dieser Fall ist hier zutreffend.

     

    Das Landratsamt bittet um eine erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen. Dieses würde vom Landratsamt ersetzt werden, wenn am ablehnenden Beschluss festgehalten wird.

     

    In diesem Zusammenhang wurde von GR Haug beantragt, dass die Verwaltung überprüft, ob eine Regelung bspw. als Satzung möglich sei, die eine unzweckmäßige Bebauung versagt bzw. bei einer solchen ein noch zu bestimmender Geldbetrag an die Gemeinde bezahlt werden müsse. Die Verwaltung wird dies prüfen.

     

    Nach einigen Verständnisfragen aus der Mitte des Gemeinderates ergeht mit 5 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen folgender

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 35 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 15

    Bausache: Flurstück 412/6, Bachstraße 10;

    Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 87/2017 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Die Erdgeschossfußbodenhöhe soll um 0,36 m überschritten sowie die Garage außerhalb des Baufensters errichtet werden.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 16

    Bausache: Flurstück 18/13, Schwaigerner Straße 43;

    Neubau einer Gaube im Dachgeschoss

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 88/2017 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und weist auf den Verstoß hinsichtlich des Dachaufbaus hin. Der Baulinienplan enthält hierfür keine Regelungen. Die Dachgauben haben eine Länge von 9,20 m, gemäß Grundsatzbeschluss von 2002 wären 8,12 m (40% der Trauflänge) zulässig. Die Berechnung zum möglichen Vollgeschoss liegt mittlerweile vor. Durch die Errichtung der Dachgaube entsteht kein weiteres Vollgeschoss.

     

    Nach kurzen Verständnisfragen aus der Mitte des Gemeinderates ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 17

    Bausache: Flurstück 746, Vogelsangstraße 8;

    Bauvoranfrage 4 Reihenhäuser Aurora und ein Doppelhaus Aurora sowie 6 Garagen

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 89/2017 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Der Bürgermeister schildert die Situation vor Ort.

    Aus der Mitte des technischen Ausschusses kommt die Einschätzung, dass eine solche Bebauung sich nicht in die Umgebung einfügt. Eine solche Bebauung überschreite das Maß der lt. Bebauungsplan zulässigen Bebauung deutlich.

    Es wurde jedoch ausdrücklich betont, dass man einer weiteren Bebauung der vorhandenen Baulücken in Nordhausen grundsätzlich positiv gegenüber stehe; aber dieses Vorhaben sei aufgrund der massiven Verstöße nicht vorstellbar.

     

    Eine Bebauung in dieser Art wurde einstimmig abgelehnt.

     

  • Tagesordnungspunkt 18

    Bausache: Flurstück 10257/1, Elbinger Straße 22;

    Errichtung einer Terrassenüberdachung

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 90/2017 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Die Terrassenüberdachung soll außerhalb des Baufensters errichtet werden.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 19

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

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