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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 12.10.2016 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 12. September 2016:
    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 12. September 2016 in Umlauf.

     

    In der nicht öffentlichen Sitzung vom 12. September 2016 wurden keine Beschlüsse gefasst.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 554 und 556/1, Schulweg;

    Anbau an vorhandene Scheune

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 124/2016 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Aufgrund der Betriebsgröße kann das Landwirtschaftsamt das Bauvorhaben nicht als privilegiert ansehen. Da das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Zweck dient, könnte man es im Einzelfall  zum beantragten Zweck genehmigen. Diese Ausnahme stützt sich insbesondere darauf, dass es sich um einen Anbau an eine bestehende Scheune in unmittelbarer Nähe zum beplanten Innenbereich handelt.

     

    Nach eingehender Beratung ergeht mit sieben Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen folgender

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass der Bauherr eine Baulast übernimmt, bestehend in der Verpflichtung, beim Wegfall der landwirtschaftlichen Nutzung den beantragten Anbau zurückzubauen. Die Nutzung wird auf den beantragten Zweck, also die Unterstellung von landwirtschaftlichen Geräten und Fahrzeugen beschränkt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 10295, Lange Hälden 71;

    Bau eines Vordaches

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 125/2016 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 19/1, Schwaigerner Straße 24;

    Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage;

    Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Keller

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 126/2016 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Ergänzend zu der Sitzungsvorlage wurde dem Gremium ein Straßenabwicklungsplan ins RIS eingestellt.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 34 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 10326, Hausener Straße 97;
    Überdachung der Terrasse mit Seitenwand nach Westen und Glasüberdachung auf Stahlkonstruktion

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 127/2016 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Sie weist darauf hin, dass das Vorhaben nach dem Anhang zu § 50 LBO verfahrensfrei ist und für die Zulässigkeit von Grenzbebauung das Landratsamt als Baurechtsbehörde zuständig ist.

     

    Mit drei Enthaltungen ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 10504, Trollingerweg 26;

    Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und PKW-Stellplatz

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 128/2016 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt hiervon

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausache: Flurstück 10309, Hausener Straße 87;
    Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Schwimmbecken

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 129/2016 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

    1. Das Baufenster wird durch die teilweise überdachte Terrasse, die Doppelgarage, das Schwimmbecken, den Abstellraum an der Grenze und das Wohngebäude überschritten.
      Die Bebauung außerhalb der Baugrenze ist eingeschossig und weist die notwendigen Abstandsflächen zu den Nachbargrenzen auf. Der Abstellraum soll als Grenzbebauung nach den Vorschriften der Landesbauordnung und im zulässigen Maße errichtet werden. Es sollen ca. 33 m² des Wohngebäudes außerhalb des Baufensters errichtet werden.
    1. Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ 0,4) wird um ca. 14 m² überschritten. Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Grundfläche bezogen auf die Grundstücksfläche überbaut werden kann. Hierfür ist die "neue" Grundstücksfläche von 624 m² maßgebend. Zum ursprünglichen Baugrundstück wurde eine 60 m² große Fläche erworben.
    1. Auf der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche soll eine Mauer errichtet werden. Nach dem Bebauungsplan sind tote Einfriedigungen bis zu 1 m Höhe zulässig, wenn sie um mindestens 1 m von der Grenze abgerückt und davor bepflanzt sind.

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen zu den in Ziffer 1 und 2 aufgeführten Verstößen wird nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB erteilt.

    Die in Ziffer 3 genannte Mauer verstößt gegen die örtlichen Bauvorschriften. Hierfür ist das Landratsamt als Baurechtsbehörde zuständig und wird auf den Verstoß in der Stellungnahme der Gemeinde hingewiesen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Dachsanierung Sporthalle Nordheim;

    a) Vergabe von Bauleistungen

    b) Honorarvereinbarung für Architektenleistungen

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 130/2016 sowie eine Tischvorlage vor.

     

    BM Schiek begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kuon vom Architekturbüro Kuon + Reinhardt aus Nordheim.

     

    Der Vorsitzende erläutert die Submissionsergebnisse anhand der Tischvorlage. Neben dem Hauptauftrag fallen Kosten für Notüberläufe, Blitzschutz, Gerüst und Planerhonorar an. Die Höhe des Anteils für den TSV Nordheim kann noch nicht abschließend festgestellt werden.

    Zum zeitlichen Ablauf ergänzt Herr Kuon, dass mit den Arbeiten schnellstmöglich begonnen werden soll, sodass die Arbeiten dieses Jahr abgeschlossen werden können. Jedoch sind der Baubeginn und die Bauzeit vom Hallenbetrieb und insbesondere den Wetterverhältnissen abhängig.

    Auf die Anfrage von GR Donnerbauer, ob bei einer zukünftigen Generalsanierung der Sporthalle weitere Sanierungsarbeiten am Dach notwendig werden, erwidert Herr Kuon, dass die Abdichtung grundlegend entfernt und neu aufgebaut wird und damit das Dach für längere Zeit in Ordnung sein sollte.

     

    Frau Sittner geht auf die Honorarvereinbarung für Planerleistungen des Architekturbüros Kuon + Reinhardt ein.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    a) Die Firma H. Fritz aus Murr wird aufgrund ihres Angebots vom 29.09.2016 mit den Dachsanierungsarbeiten zum Angebotspreis von 312.246,81 € beauftragt.

    b) Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Architekturbüro Kuon + Reinhardt einen Architektenvertrag zu schließen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Kurt-von-Marval-Schule;

    Beschaffung von Klassenzimmermöbeln für die Grundschule

    Der Gemeinderat wurde bereits in der letzten Sitzung über Schäden im Linoleumbodenbelag der Grundschule informiert. Diese sind aller Wahrscheinlichkeit nach auf die vorhandenen Schulmöbel zurückzuführen. Insbesondere an den Stühlen fehlende Schutzkappen haben zu diesen Beschädigung geführt. Daher sollen die Tische und Stühle für alle 12 Klassen der Grundschule einheitlich erneuert werden.

    Die Firma ProjektX, die bereits im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung mit der Lieferung der Klassenzimmermöbel für die Sekundarstufe der Gemeinschaftsschule beauftragt war, hat hierzu ein Angebot abgegeben. Dieses liegt bei ca. 40 % unter Katalogpreis und damit noch günstiger, als nach der o.g. Ausschreibung.

    Aus der Mitte des Technischen Ausschusses wird angeregt nochmals zu prüfen, ob statt der Neubeschaffung die abgenutzten Schutzkappen ersetzt werden können.

     

    Der beschädigte Linoleumboden soll in den Herbstferien repariert werden. In einem Klassenzimmer sind die Schäden so groß, dass eine Linoleumbahn neu verlegt werden muss.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Verwaltung wird ermächtigt, die Firma ProjektX aus Eisleben mit der Lieferung von Grundschulmöbeln entsprechend Ihrem Angebot vom 30.09.2016 zum Preis von 25.567,48 Euro zu beauftragen.

     

     

    Kurt-von-Marval-Schule;

    Ausschreibung Grünanlagen

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand eines Plans und zeigt hierzu Lichtbilder. Die Bepflanzung soll vor allem zweckmäßig und für die Schulnutzung entsprechend robust sein.

    Für die fachplanerischen Lesitungen (u.a. Erstellung des Leistungsverzeichnisses, Prüfung der Angebote sowie Ideenfindung) liegt ein Pauschalangebot vom Büro Hink aus Schwaigern in Höhe von 5.000 € vor.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Büro Hink wird mit den planerischen Leistungen entsprechend seines Angebotes beauftragt.

     

     

     

     

     

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