Lärm

Nach Verkehrsfreigabe der Ortsumfahrung Nordhausen gehen bei der Gemeindeverwaltung Hinweise und Fragen zu verstärkter Lärmbelastung in Teilen von Nordheim und Nordhausen ein. Mit diesem Aspekt der Maßnahme hat sich der Bauherr, das Land Baden-Württemberg, im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens ausführlich befasst. Die hier einschlägigen Teile des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahre 2009 sind nachstehend abrufbar.

Wie den Unterlagen zu entnehmen ist, sind die berechneten Werte weit von Grenzwerten entfernt. Das Land hat deshalb bereits vor Jahren erklärt, keine besondere Lärmschutzmaßnahmen angehen zu wollen. Das ist insofern verständlich, als dies ein Präzedenzfall wäre, in dessen Folge dann viele andere Maßnahmen angegangen werden müssten, bei denen man näher an den Grenzwerten ist.

Im Grunde gilt für die Gemeinde dasselbe. So verständlich nun Nachfragen wegen gestiegenen Lärmpegels sind, müssen wir doch darauf hinweisen, dass der geplante Bau der Ortsumfahrung Nordhausen seit Jahren bekannt ist. Abgesehen von den Beteiligungsmöglichkeiten zu Zeiten des Genehmigungsverfahrens ist die Straße dargestellt im Flächennutzungsplan, insbesondere auch im Bebauungsplan für Nordheim Südwest, im Ortsplan usw.

Würde die Gemeinde sich damit befassen, über bisherige Aktivitäten zum Lärmschutz (Lärmaktionsplan) hinaus besondere Maßnahmen aufgrund der Ortsumfahrung Nordhausen anzugehen, dann wären zunächst andere Bereiche in den Fokus zu nehmen, die schon seit Jahren stärker belastet sind als jene, die nun die Ortsumfahrung Nordhausen hören.

 

180102 Auszug zu "Lärm" aus dem Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumfahrung Nordhausen vom 3.11.2009

 

180102 Anlagen 11.1 und 11.2
schalltechnische Beurteilung der Ortsumfahrung Nordhausen im Rahmen der Planfeststellung

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