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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 19.12.2025 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Der Vorsitzende gibt das Protokoll des Gemeinderates vom 24.10.2025 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf und gibt die in nichtöffentlicher Sitzung vom 24.10.2025 gefassten Beschlüsse bekannt.

     

    Az.: ohne

    Ölspur im Ort

    Auf eine Anfrage in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 15.12.2026 berichtet Bauamtsleiterin Keller, dass vor einigen Tagen eine Ölspur von Leingarten kommend über die Großgartacher Straße, die Brackenheimer Straße nach Nordhausen, dort durch die Ortsmitte bis in die Zabergäustraße und dann weiter Richtung Brackenheim verlief. Ein Verursacher konnte leider nicht festgestellt werden. Bauhof und Straßenmeisterei haben die Fahrbahn gereinigt.

     

    Az.: 656.22:0040/003

    Loch im Gehweg der Friedhofstraße

    Auf eine Anfrage in der letzten Sitzung des Technischen Ausschusses berichtet Bauamtsleiterin Keller, dass vor zwei Wochen eine tiefere Setzung im Gehweg der Friedhofstraße aufgetreten ist. Die Wasserleitung in dem Bereich ist intakt, so dass eine Unterspülung durch einen Wasserrohrbruch nicht ursächlich für die Setzung sein kann. Ebenso wenig verlaufen andere Leitungen in dem Bereich, welche Grund für einen Verdichtungsmangel sein könnten. Man kann sich die Ursache deshalb nicht wirklich erklären. Eventuell ist Oberflächenwasser durch die beschädigte Asphaltdecke gelangt und hat dort sukzessive eine Ausspülung verursacht. Der Schaden wurde inzwischen behoben.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Windpark Heuchelberg;
    Antrag der EE BürgerEnergie Heuchelberg GmbH & Co. KG auf Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG für Errichtung und Betrieb von elf Windenergieanlagen in Schwaigern, Nordheim und Brackenheim;
    Stellungnahme der Gemeinde Nordheim und Entscheidung über das baurechtliche Einvernehmen

    nach § 36 BauGB

    Protokoll

    Az.: 794.62:0004/8/6, 794.62:0004/4

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 95/2025 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    GR Conte fragt, wo notwendige Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass noch nicht bekannt ist, welche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Aktuell läuft eine Abfrage der ZEAG bei den Kommunen nach in Frage kommende Projekten. Alles Weitere bleibt abzuwarten.

     

    GR Mayer spricht sich für den Windpark aus, mahnt aber, die weitere Entwicklung stets kritisch zu begleiten. Der Vorsitzende ergänzt, dass die Entwicklung des gesamten Projektes nicht nur kritisch begleitet werden soll, sondern vor allem auch so öffentlich wie nur möglich. Schon bisher war dies kennzeichnend für den gesamten Ablauf des Projektes, der auf www.nordheim.de nachvollzogen werden kann.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Dem Antrag der EE BürgerEnergie Heuchelberg GmbH & Co. KG auf Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von elf Windenergieanlagen in Schwaigern, Nordheim und Brackenheim wird zugestimmt; es werden keine Einwendungen oder Bedenken erhoben.

    Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben nach § 36 BauGB wird erteilt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimme/n angenommen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Sanierung Ortsdurchfahrt Nordhausen;
    Vergabe der Tief-, Straßen- und Rohrleitungsbauarbeiten

    Protokoll

    Az.:656.22:0133/4/8

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 96/2025 vor.

     

    Bauamtsleiterin Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

    Das günstigste Angebot liegt hierbei rund 180.000 EUR unter der Kostenberechnung. Weiter weist sie darauf hin, dass im Februar, kurz vor Baubeginn, nochmals eine Bürgerinformationsveranstaltung in Nordhausen stattfinden soll. Dort soll der Bauablauf vorgestellt werden. An dem Termin stehen Baufirma, Planer, Verwaltung und Versorgungsunternehmen nochmals für Fragen zur Verfügung.

     

    GR Schadenberger-Graf bittet um Auskunft, welcher Betrag davon mit Fördergeldern abgedeckt wird. BM Schiek erläutert, dass man dies noch nicht exakt sagen kann. Die unterschiedlichen Gewerke haben unterschiedliche Fördersätze, die Bushaltstellen sogar ein eigenes Förderprogramm. Für die Arbeiten an Wasser- und Abwasserleitungen gibt es gar keine Fördermittel. Insgesamt kann man aber von rund 50 % der Kosten ausgehen.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Firma Rolf Scheuermann Bauunternehmen GmbH, Heilbronn, wird mit den Tief-, Straßen- und Rohrleitungsbauarbeiten zur Sanierung der Ortsmitte Nordhausen zum Angebotspreis in Höhe von 4.139.342,12 EUR (brutto) beauftragt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Gewährung eines inneren Darlehen an den Eigenbetrieb Wasserwerk Nordheim
    Änderung der bestehenden Beschlussfassung

    Protokoll

    Az.: 815.915:0003/2, 923.81:0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 97/2025 vor.

     

    Die Kämmerin erläutert anhand der Sitzungsvorlage den Sachverhalt.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Der Beschluss vom Oktober 2025 wird wie folgt geändert:

    1. Der Eigenbetrieb Wasserwerk erhält ein inneres Darlehen aus dem Kernhaushalt in Höhe von 500.000 €.

    2. Die Auszahlung erfolgt am 03. Januar 2026.

    3. Grundlage für Verzinsung und Tilgung ist der als Anlage 1 beigefügte Zins- und Tilgungsplan.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Haushalts- und Wirtschaftsplan 2026 sowie Finanzplanung bis 2029 für den Kernhaushalt
    und den Eigenbetrieb Wasserwerk Nordheim;
    Einbringung der Entwürfe

    Protokoll

    Az.: 902.41:0030/1/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 100/2025 vor.

     

    Kämmerin Lück erläutert anhand der als Anlage beigefügten Präsentation den Entwurf des Haushaltsplans 2026 sowie die bis 2029 reichende Finanzplanung für den Kernhaushalt und den Eigenbetrieb.

     

    Anschließend führt BM Schiek ergänzend zu den Informationen der Kämmerin aus seinem Blickwinkel wie folgt aus:

    "Der Ergebnishaushalt 2026 ist RELATIV erfreulich, weil rund 1 Mio EUR besser als im Vorjahr. Wir hätten sogar die Abschreibungen vollständig erwirtschaftet, wäre nicht davon auszugehen, dass die Kreisumlage erhöht wird. Wir haben allerdings nicht die komplette Vorstellung der Kreisverwaltung eingepreist, sondern „nur“ 2 von 3 Erhöhungs-Hebesatzpunkten, und schon die bringen für uns über 270.000 EUR Mehrausgaben.

    Bekommt der Landkreis noch 1 Punkt Kreisumlage mehr, sind von uns weitere rund 135.000 EUR zu finanzieren.

    Nun mag ich nicht überzogene Kritik ins LRA schicken. Bemühungen um die Begrenzung der Kreisumlage sind ersichtlich; der Landrat hat mitgeteilt, dass 23 Mio EUR auf der Ausgabenseite gestrichen wurde, ansonsten eine noch höhere Umlage erforderlich wäre. Dies zu bewerten ist heute müßig; der Kreistag wird sich intensiv damit auseinandersetzen. Für mich ist klar: eine Reduzierung von Ausgabeansätzen die niemand spürt und niemand wehtut, die hinterfrag ich mal. 

    Ebenso klar ist aber: für die Sozialgesetzgebung – und die ist Grundlage für den absolut größten Ausgabeblock des Landkreises – kann der Landrat nichts. Das ist im Wesentlichen Bundespolitik. Ob aber z.B. die Zukunftsinvestitionen des Landkreises wichtiger sind, als die der Kommunen; oder ob im ÖPNV Raum für Wünsche und Experimente ist, das wird zu diskutieren sein. Denn wenn die Kreisumlage weiter steigt – und das ist so prognostiziert – dann sind wir und viele weitere Kommunen nicht mehr in der Lage, den Haushalt auszugleichen.

    Zunächst aber: 2026 ist im Vergleich! noch zufriedenstellend, obwohl keine Steuererhöhung vorgeschlagen wird. 

    Gründe: 
    - Wir hatten kein besonders gutes Steuerjahr 2024 – das gleicht sich 2026 im Finanzausgleich positiv aus
    - Es ist nur eine relativ sehr geringe Veränderung bei den Personalausgaben eingeplant; weniger als tarifliche Erhöung.

    Bedauerlicher Weise muss ich Wasser in den Wein gießen und weise ergänzend bzw. wiederholend zu den Hinweisen von Frau Lück darauf hin: so erfreulich die Tendenz 2024-25-26 wäre, wenn wir sie im Finanzplanungszeitraum (2027-2029) fortschreiben könnten; die Freude wird im Keim erstickt. Der Ausblick auf die Folgejahre ist Besorgnis erregend. Uns werden auf der Einnahmenseite im Vergleich 2026-2027 mehr als 2 Mio EUR fehlen, ohne dass wir auf der Ausgabenseite gleichermaßen reduzieren können.

    Umso wichtiger ist, schon das Jahr 2026 zu nutzen, uns auf die absehbar herausfordernde Situation einzustellen.

    Die unangenehme Prognose: die Eingriffe werden weh tun und spürbar sein für Viele. Ob wir auf der Ausgabenseite Leistungen herunterfahren oder auf der Einnahmenseite Steuern oder Gebühren erhöhen, macht da nicht viel Unterschied. 

    Aber dieser mahnende Ausblick soll nicht schmälern, was die Gemeinde noch zu leisten imstande ist und im Jahr 2026 auch leisten will und wird – das Investitionsprogramm ist sehr ambitioniert mit einer Ausgabensumme von rund 7,8 Mio EUR, weit überwiegend für Bautätigkeit und innerhalb dieser Bautätigkeit wiederum insbesondere für die Großprojekte
    - Ortssanierung Nordhausen
    - Fassadensanierung der Ortsbücherei,
    - barrierefreier Umbau von Bushaltestellen,
    - Start der Erschließung vom GE Breitenbaum (wenn alles gut läuft),
    - Lückenschluss in der Glasfaserversorgung.

    Aus gutem Grund weise ich darauf hin, dass diese Summe auch von der Verwaltung verarbeitet werden muss. Das ist mehr als sportlich, erst recht, weil erneute personelle Veränderungen zu verdauen sind.

    Erfreulich dagegen ist: Für unsere Investitionen erhalten wir Zuschüsse, teils sehr hohe wie z.B. für den Glasfaser-Lückenschluss 90 %. Einen kleinen ersten Betrag aus dem uns winkenden Anteil am sogenannten Sondervermögen haben wir auch schon eingestellt. Wie mit den in Aussicht gestellten gut 5 Mio EUR im Lauf der nächsten Jahre umzugehen ist, das muss sich erst noch herausstellen. Gründe zu frohlocken sehe ich hier keine, möchte aber schon loben, dass das Land Ba-Wü einen Großteil der ihm zugewiesenen Mittel an die Kommunen weitergibt.

    Trotz verschiedener Zuschüsse und Verkaufserlösen bleibt unter dem Strich ein so großer Anteil der Investitionsfinanzierung an der Gemeinde hängen, dass zum Planausgleich eine Kreditaufnahme von 1,8 Mio EUR eingestellt ist.

    Ich sehe das als vertretbar mit Blick darauf, dass wir in 2025 eingeplante Kredite nicht aufnehmen mussten und vor allem mit Blick darauf, dass wir in sinnvolle Projekte investieren.

    Die Beschreibung unserer Situation mit einem Bild: Wir sind in voller Fahrt. Besonders erfreulich ist der nun endlich mögliche Start der Ortssanierung in Nordhausen. 2026 haben wir eine gute finanzielle Arbeitsgrundlage und investieren kräftig in die Zukunft der Gemeinde. 

    Aber: die Wettervorhersage sagt schweren Sturm an. Wir sollten die Zeit nutzen, die Segel den Umständen entsprechend bestmöglich zu setzen."

     

    Anschließend verweist der Bürgermeister die eingebrachten Entwürfe von Haushalt und Wirtschaftsplan zur Beratung in die Fraktionen.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Jahresabschluss 2019
    Feststellung der Jahresrechnung 2019

    Protokoll

    Az.:913.69:0021/7

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 98/2025 vor.

     

    Die Kämmerin erläutert anhand einer Präsentation (Anlage) die Eckpunkte des Jahresabschlusses 2019.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Der als Anlage 1 beigefügte Jahresabschlussbericht 2019 wird zur Kenntnis genommen.

    2. Der als Anlage 2 beigefügte Feststellungsbeschluss 2019 wird gemäß § 95 in Verbindung mit § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgestellt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Änderung der Abwassersatzung
    Anpassung des § 42a (Zählergebühr)

    Protokoll

    Az.: 700.11:2026

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 99/2025 vor.

     

    Die Kämmerin erläutert anhand der Sitzungsvorlage den Sachverhalt.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung – Abwassersatzung - wird beschlossen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Az.: 960.041:0105

    Spende für die Gemeinde Nordheim

     

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden im Jahr 2025 eingegangen:

    VBU Volksbank im Unterland eG, Brackenheim: 280 EUR für den Kindergarten Pusteblume,

    VBU Volksbank im Unterland eG, Brackenheim: 280 EUR für den Kindergarten Villa Kunterbunt,

    Herrn Daniel Rigante, Nordheim: jeweils 25 Euro für die Jugendarbeit sowie Jugendfeuerwehr, 

    Kreissparkasse Heilbronn, Heilbronn: 100 Euro für den Kindergarten Hofstatt,

    Firma AllMRI GmbH, Nordheim: 250 Euro für die Feuerwehr 

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Spenden werden dankend angenommen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.:892.11:0007/2025

    von Marval´sche Stiftung

    Verwendung von Stiftungserträgen aus 2024 - Förderantrag der Kurt-von-Marval Schule für das Schuljahr 2025/26

     

    Im Nachgang zur Stiftungsratssitzung vom 31. Juli 2025 sowie vorbehaltlich des formellen Beschlusses des Gemeinderats über die Verwendung der Erträge stellt die Kurt-von-Marval-Schule einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für das Schuljahr 2025/26.

    Die Schule beantragt eine Förderung in Höhe von ca. 1.000 Euro, um eine Kleingruppe von Schülerinnen und Schülern zu unterstützen, die einen besonderen Förderbedarf im Bereich Hörverstehen und Sprechen haben. Diese Kinder haben keinen Anspruch mehr auf den Besuch einer Vorbereitungsklasse, zeigen jedoch großes Engagement und den Willen, ihre sprachlichen Kompetenzen sowie ihre allgemeinen schulischen Fähigkeiten weiterzuentwickeln.

    Im regulären Unterricht ist eine intensive Förderung dieser Art kaum möglich. Durch das geplante Kleingruppenangebot soll eine individuelle und effektive Unterstützung ermöglicht werden, um die sprachlichen Fähigkeiten der betroffenen Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu verbessern und damit ihre schulischen Chancen insgesamt zu stärken.

    Der Stiftungsrat hat dem Antrag und der Finanzierung aus den noch verfügbaren Erträgen des Jahres 2024 zugestimmt. Die entsprechenden Mittel stehen bereit. Der Beschluss des Stiftungsrats liegt bereits vor und ist nun vom Gemeinderat zu bestätigen.

     

    Die Finanzierung in Höhe von ca. 1.000 Euro kann vollständig aus den Erträgen des Jahres 2024 erfolgen. Weitere Haushaltsmittel werden nicht benötigt.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Dem Förderantrag der Kurt-von-Marval-Schule zur Unterstützung einer Kleingruppe von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf im Bereich Hörverstehen und Sprechen im Schuljahr 2025/26 zu entsprechen und hierfür ca. 1.000 Euro aus den verfügbaren Erträgen des Jahres 2024 bereitzustellen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

    Am Ende des öffentlichen Teils der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2025 bedankt sich der Vorsitzende herzlich für die sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit mit allen Gemeinderäten im ablaufenden Jahr 2025. Ebenso bedanken sich die Gemeinderäte für das hervorragende Miteinander in allen Fragen rund um die Arbeit der Gemeinde.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bürgerfragestunde

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