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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 24.04.2023 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 27.03.2023
    zur Unterschrift in Umlauf.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Glasfaserausbau in Nordheim und Nordhausen;
    Sachstandsbericht und Ausblick zu den Bauarbeiten

    Protokoll

     

    Az.: 797.34:0036/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 33/2023 vor.

     

    Der Glasfaserausbau in Nordheim und Nordhausen ist nach wie vor in vollem Gange. Um einen Einblick zum Stand der Arbeiten und zum weiteren Verlauf geben zu können, sind Vertreter der Deutschen GigaNetz und des ausführenden Generalunternehmens tktVivax anwesend.

     

    Herr Honemann sowie Herr Kulp von der tktVivax erläutern anhand einer Präsentation die momentanen Ausbaugebiete sowie den weiteren Zeitplan. Stand heute sollen die Tiefbauarbeiten bis Ende Juni abgeschlossen sein. Das Glasfasernetz mit allen Restarbeiten soll bis Ende September fertiggestellt werden. Im Bereich zwischen der Bahnhofstraße und der Heilbronner Straße werden die Schotterstrecken nun zeitnah mit der Asphaltdeckschicht versehen. Gleichzeitig schreiten die Tiefbauarbeiten in den Gebieten "Zimmerer Höhe" und "Hofstatt" voran. Im Bereich Nordhausen sind nur noch wenige Restarbeiten an Straßenübergängen und Streckenverläufen nachzuarbeiten.

     

    Herr Herkommer von der Deutschen GigaNetz erläutert den Sachstand zur Vermarktung und den Planungen für die sogenannten "weißen Flecken". Ein möglicher Ausbau ist derzeit in Klärung. In Sachen Zuschuss ist die Gemeinde bereits involviert.

     

    Anschließend konnten Fragen und Anregungen kontrovers diskutiert werden.

     

    An der Kommunikation zwischen ausführendem Generalunternehmen und der Bürgerschaft soll nachgebessert werden. Für die Installation der hausinternen Verdrahtung werden nun ausreichend Informationen bereitgestellt.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Flurstück 6469 und 6470, Gewann „Schluchterner Weg“;
    Antrag auf Erdauffüllung / Erdaufschüttung

    Protokoll

     

    Az.: 364.412:0023/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 34/2023 vor.

     

    GR Nagel ist befangen und rückt vom Sitzungsrund ab.

     

    GA Vogl erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Auf Frage von GR Michelbach wegen der Gefahr des Abschwemmens von frisch aufgebrachtem Erdmaterial teilt GAR Braun mit, dass das Landratsamt in der Genehmigungen hierauf eingeht.

    GA Vogl ergänzt, dass die Arbeiten im Sommer ausgeführt werden sollen.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Die Gemeinde erteilt gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen mit der Vorgabe, dass östlich auf beiden Flurstücken ein ca. 10 m breiter Steifen von der Erdauffüllung freigelassen wird.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen,0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Flurstück 8936, 8931 und 8929, Gewann „Hebsack“;
    Antrag auf Erdauffüllung / Erdaufschüttung

    Protokoll

     

    Az.: 364.412:0023/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 35/2023 vor.

     

    GA Vogl erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

    GR Nagel ist befangen und rückt vom Sitzungsrund ab.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Die Gemeinde erteilt gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen unter der Bedingung, dass mit der Erdauffüllung erst mit einem Abstand von ca. 1 m ab Grundstücksgrenze begonnen wird.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 621.411:0216/0002

    Mögliches Bebauungsplanverfahren "Wohnen an den Seewiesen"; Auftragserteilung für Planungsleistungen

     

    GA Keller berichtet, dass bekanntlich auf dem ehemaligen Kasseckert-Gelände in Nordhausen ein Wohngebiet entstehen soll. Für die Vorarbeiten und die Ausarbeitung eines notwendigen Bebauungsplans bedarf es Planungsleistungen durch ein Ingenieurbüro. Das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach, hat hierfür ein Angebot in Höhe von 30.079,34 EUR (brutto) abgegeben. Die Verwaltung hat hierfür bereits den Auftrag erteilt. Dabei wurde versehentlich die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses nicht beachtet, welcher ab einer Auftragshöhe von 30.000 EUR im Einzelfall zuständig ist. Es wird um nachträgliche Genehmigung für die Auftragserteilung gebeten.

    Es ist vorgesehen, nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu schließen, der unter anderem die Kostentragung für das Verfahren durch ihn regelt.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Der Technische Ausschuss beschließt, der Auftragserteilung an das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach, für die Erstellung des Bebauungsplans "Wohnen an den Seewiesen" in Höhe von 30.079,34 EUR zuzustimmen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

     

    Az.:632.62.62 Kirchstraße 29/0004

    Erneuern der Einfriedung auf bestehender Stützmauer

     

    GAR Braun berichtet, dass in der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 19.09.2022 das gemeindliche Einvernehmen für die Erneuerung einer Einfriedung auf einer bestehenden Stützmauer in der Kirchstraße 29 abgelehnt wurde. Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme am 08.11.2022 dem Landratsamt versehentlich mitgeteilt, dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde. Das Landratsamt hat hierauf mit Schreiben vom 21.03.2023 eine Befreiung für einen 1,8 m hohen Zaun direkt an der östlichen Grundstücksgrenze zum Fußweg mit dem gemeindlichen Einvernehmen erteilt. Das Verschulden liegt in diesem Fall beim Bauamt, nicht beim Landratsamt.

     

    Der Sachverhalt wird dem Gremium zur Kenntnis gegeben.

     

     

    Az.: 364.412:0022/9

    Erdauffüllung im Gewann Stübner, Flurstücke: 7332, 7333, 7334, 7335, 7336, 7337

     

    GR Kurz bringt vor, dass er bei der Behandlung der Erdauffüllung im Gewann Stübner Ende letzten Jahres angeregt hat, dass die Zufahrt mit den LKW's einen Feldweg früher erfolgen sollte. Wie er jetzt gesehen hat, ist die Zufahrt aber wie ursprünglich beantragt ausgeschildert und der Feldweg hat auch schon sehr gelitten. Er bittet darum, darauf zu achten, dass der Weg nach erfolgter Erdauffüllung auch wirklich gerichtet wird.

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