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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 20.06.2022 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 16.05.2022 zur Unterschrift in Umlauf.

    BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 16.05.2022 gefassten Beschlüsse.

     

     

     

    Az.: 364.412:0021/0010

    Erdauffüllung Flst. 2839, Gewann Wannenberg

    GA Keller gibt bekannt, dass die Erdauffüllung auf dem Flst. 2839 im Gewann Wannenberg trotz vorliegender Genehmigung vom Antragsteller nicht durchgeführt wurde. Das Verfahren ist nun auch seitens des Landratsamtes offiziell abgeschlossen.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 1375/1, 1375/3, 1375/4, Südstraße 77;

    Anbau an bestehendes Wohnhaus zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum / Abbruch von drei Garagen

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Südstraße 77/0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 58/2022 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans "Kreuzäcker, 1. Änderung" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Die Baugrenze wird mit dem eingeschossigen Windfang des geplanten Anbaus und mit der Garage überschritten. Weiter befinden sich die Treppenanlage zum Eingang, die beiden Stellplätze, die Garagenrampe und Teile der Terrasse außerhalb des bebaubaren Bereiches. Der Windfang wird als Flachdach ausgeführt und verstößt damit gegen die festgesetzte Dachneigung von ca. 30°. Der Abstand zur Landesstraße wird im weiteren Verfahren vom Landratsamt geprüft.

    Das Gremium hatte sich bereits in seiner Sitzung am 22.02.2021 mit einer Bauvoranfrage auf diesem Grundstück befasst. Der damalige Entwurf trat mit dem Gebäude deutlich weiter in den nicht bebaubaren Bereich und war insgesamt als Flachdachbau vorgesehen. Das Einvernehmen zum Vorhaben wurde damals erteilt. Nach einer Ablehnung durch die Untere Baurechtsbehörde hat der Bauherr die Planung nunmehr reduziert.

     

    Im Übrigen ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.

    GR Krieg fragt an, ob die neue Stellplatzsatzung bereits für das Baugesuch gilt.

    Der Vorsitzende erläutert, dass jeweils die rechtliche Lage zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gilt. Wenn die Satzung bis dahin in Kraft ist, gilt sie. Beim Baugesuch gibt es bereits 2 Garagenplätze und 2 Stellplätze im Freien für 2 Wohnungen.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das Einvernehmen wird gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 4304/1, Uhlandstraße 12;
    Errichtung Neubau MFH mit 2 Wohneinheiten

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Uhlandstraße 12/0006

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 59/2022 vor.

     

    GA Vogl berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans "Weihen 1936" befindet. Der vorgesehene Neubau liegt vollständig in der festgesetzten Bauverbotszone. Für insgesamt 3 Wohnungen sind auf dem Baugrundstück 3 Stellplätze ausgewiesen. Das Baugrundstück weist eine deutlich dichtere Bebauung auf als die Umgebung. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen und es ist zu prüfen, wie es sich in die Umgebungsbebauung einfügen wird. Nach einer ersten Einschätzung der Baurechtsbehörde kann dem Bauvorhaben nicht entsprochen werden.

     

    GR Conte gibt zu bedenken, dass bei Erteilung des Einvernehmens ähnliche Anträge folgen könnten. Es soll kein Präzedenzfall geschaffen werden.

    GR Seifert verweist auf das Maß der Bebauung und die mögliche Problematik hinsichtlich der Park- und Stellplatzsituation.

    BM Schiek fragt nach dem Grund der Ablehnung durch die Baurechtsbehörde.

    Frau Vogl führt aus, dass in der unmittelbaren Umgebungsbebauung lediglich ein Teil vom Gebäude oder eine Garage in der Bauverbotszone liegt. Nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde am 09.06.2022 liegt das Bauvorhaben komplett in der Bauverbotszone, weshalb sie diesem nicht zustimmen kann. Der erforderliche Grenzabstand von 2,5 m zu den Nachbargrundstücken wird eingehalten.

    BM Schiek führt aus, dass aufgrund des Wohnbedarfs zwar grundsätzlich eine Nachverdichtung möglich sein sollte, die Information der Baurechtsbehörde aber nicht außer Acht gelassen werden kann.

    BM Schiek empfiehlt, das Bauvorhaben abzulehnen.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das Einvernehmen wird gemäß § 36 i. V. m. § 34 BauGB nicht erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 16/2, Waldenserstraße 7;
    Neubau einer Garage

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Waldenserstraße 7/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 60/2022 vor.

     

    GA Vogl berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Ortskern Nordhausen 1. Änderung" befindet und dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen entspricht. Die maximale Grenzbaulänge wird um 2,46 m überschritten, was im weiteren Verfahren zuständigkeitshalber vom Landratsamt zu prüfen ist.

     

    GR Weinstok erkundigt sich, weshalb in der Sitzungsvorlage der Bau einer Garage genannt und in den Planunterlagen der Bau eines Carports vermerkt ist.

    GA Vogl informiert, dass nach Durchsicht der Planunterlagen mit der beauftragten Architektin telefonisch Kontakt aufgenommen wurde. Tatsächlich handelt es sich um den Bau einer Garage mit Sektionaltor.

    GR Krieg fragt, ob es gesetzliche Vorgaben zur Bezeichnung Garage oder Halle gibt.

    BM Schiek führt aus, dass auf dem Grundstück der Bau einer Garage erlaubt ist. Die Vorgaben der gesetzlichen Grenzbebauung werden eingehalten.

    GR Baral erkundigt sich nach einem Grundstücksverkauf des südlich des Vorhabens gelegenen Grundstücks und GR Conte fragt, ob bei einem Grundstücksverkauf das gemeindliche Vorkaufsrecht ausgeübt wird.

    BM Schiek nimmt die Information zum Grundstücksverkauf zur Kenntnis, bestätigt das bestehende Vorkaufsrecht der Gemeinde und verweist auf das in Nordhausen ausgewiesene Sanierungsgebiet.

    GR Krieg spricht die schmale Zufahrt zur Garage über die Drosselstraße an.

    BM Schiek verweist darauf, dass die Zufahrt zu bestehenden Garagen schon heute über die Drosselstraße erfolgt.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 1287/1, Karl-Heinrich-Straße 22;
    Sanierung und Wohnhauserweiterung

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Karl-Heinrich-Straße 22/0004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 61/2022 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil befindet und nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.

    Die vorhandene Gebäudehöhe bleibt auch nach dem Anbau gleich. Im Übrigen liegen die Anbauten auf der von der Straße abgewandten Seite. Die bebaute Fläche entspricht der der näheren Umgebung. Für die 3 Wohnungen stehen 5 Stellplätze zur Verfügung.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 2344, Wartbergstraße 48;

    Errichtung eines Pools

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Wartbergstraße 48/0004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 62/2022 vor.

     

    GA Vogl berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Geroldsgrund 1. Änderung" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen verstößt. Der Pool liegt außerhalb der festgesetzten Baugrenze. Es handelt sich um ein verfahrensfreies Vorhaben.

     

    BM Schiek führt aus, dass im Sommer mit weiteren Bauanträgen für Pools gerechnet wird. Da sich das Bauvorhaben außerhalb der festgesetzten Baugrenze befindet, ist das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i. V. m. § 31 BauGB erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: ohne Aktenzeichen

    Pachtgärten der Gemeinde

    GR Krieg weist auf einen offensichtlich leerstehenden und verwilderten Pachtgarten der Gemeinde im Bereich des Parks hin.

    Der Vorsitzende erklärt, dass der Garten inzwischen neu verpachtet ist. Hier hat es eine zeitliche Verzögerung gegeben und auch die Anlegung eines Gartens ist zu dieser Jahreszeit schwierig.

     

     

    Az.: ohne Aktenzeichen

    Freibadpersonal

    GR Stopper fragt nach, ob es stimmt, dass ein Bademeister gekündigt hat. Der Vorsitzende bestätigt dies.
    Die Gemeinde hat zwischenzeitlich 3 Verträge mit Rettungsschwimmern abgeschlossen, so dass die Bademeister künftig hoffentlich wenigstens an besucherstarken Tagen entlastet werden können.

     

     

    Az.: ohne Aktenzeichen

    Verkehrszählungsgeräte

    GR Seifert berichtet, dass wieder Verkehrszählungsgeräte im Ort hängen und fragt nach, weshalb.

    Der Vorsitzende erklärt, dass derzeit die gemeindeeigenen Verkehrszählungsgeräte überprüft werden. Es wird erhoben, welche Art von Fahrzeugen wann und wie schnell fährt. Die Geräte sollen auch für die Zählungen für den Lärmaktionsplan eingesetzt werden.

     

     

    Az.: 632.62:Heuchelbergstraße 1/0000

    Heuchelbergstraße 1; nicht genehmigte Bautätigkeiten

    GR Conte weist darauf hin, dass beim Gebäude Heuchelbergstraße 1 im Moment die ursprünglichen Garagen geschlossen und mit Fenstern und Türen versehen werden. Ihm ist nicht bekannt, dass es hierfür ein Baugesuch gibt.

    GAR Braun berichtet, dass dieser Fall bereits im Bauamt bekannt ist und mit der Bitte um Baueinstellung an das Landratsamt weitergemeldet wurde.

     

     

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