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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 20.05.2022 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

     

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29.04.2022 geht zur Unterschrift in Umlauf.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Satzung zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen; Neufassung

    a) Aufstellungsbeschluss

    b) Billigung des Satzungsentwurfs

    c) Auslegungsbeschluss

    Protokoll

     

    Az.: 630.50:0002/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 53/2022 vor.

     

    GA Keller erläutert, dass nach der Änderung der Landesbauordnung 1996 nur noch 1 Stellplatz pro Wohnung vorgeschrieben ist. Aus diesem Grund wurde damals die bis heute gültige Stellplatzsatzung erlassen, in der für Bereiche einiger qualifizierter Bebauungspläne Stellplatzregelungen enthalten sind, die in den Bebauungsplänen selbst nicht vorhanden waren. In den neueren Bebauungsplänen wurde die Zahl der Stellplätze von vorneherein so mit geregelt, dass sie den Bedürfnissen der Bewohner und der öffentlichen Verkehrsflächen entspricht.

     

    Inzwischen zeigt sich aber, dass mangelnde Stellplätze auch in anderen Bereichen zu erheblichen Problemen führen können. So wurde z.B. bereits im Ortskern Nordhausen die Stellplatzzahl auf 2 pro Wohnung erhöht. Es ist zu erwarten, dass auch in weiteren Bereichen (z.B. nicht beplanter Innenbereich), in denen bislang die gesetzlichen Regeln der LBO gelten, Vorhaben geplant werden, die stellplatztechnisch zu Problemen führen können. Deshalb soll nun auch für diese Bereiche eine Stellplatzsatzung aufgestellt werden.

     

    In der Sitzungsvorlage sind hierzu zwei Varianten aufgeführt. In schwarzer Schrift mit dem Geltungsbereich ausschließlich für den Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) und der nicht qualifizierten Bebauungspläne, die vor 1961 erstellt wurden, in blauer Schrift auch mit allen übrigen Flächen, welche noch nicht entsprechend geregelt sind. Letzteres würde eine komplett flächendeckende Festsetzung bedeuten, die an manchen Stellen schwer zu begründen ist. Außerdem würde dadurch die Landesbauordnung als Landesrecht übergangen. Deshalb wird vorgeschlagen, dass lediglich eine Regelung ausschließlich für die Bereiche des § 34 BauGB und der Bebauungspläne, die vor 1961 aufgestellt wurden, getroffen wird. Das beauftragte Planungsbüro hat für diesen Geltungsbereich, der bisher lediglich textlich definiert war, zur besseren Übersicht noch einen Lageplan erstellt. Falls sich zeigt, dass sich in einzelnen Bereichen von Bebauungsplänen, die nach 1961 entstanden sind, ebenfalls Missstände entwickeln, werden diese zu einem späteren Zeitpunkt näher betrachtet.

     

    In der Sitzungsvorlage wird derzeit noch vorgeschlagen, für Wohnungen mit einer Nettogrundfläche von 55 m² bis unter 90 m² 1,5 Stellplätze festzusetzen, für Wohnungen ab 90 m² 2,0 Stellplätze. In den Vorberatungen der Ausschüsse wurde hier bereits eine Reduzierung vorgeschlagen. Diese besagt, dass bereits für Wohnungen ab 45 m² 1,5 Stellplätze verlangt werden sollen, für Wohnungen ab 75 m² 2,0 Stellplätze.

     

    Die Stellplatzsatzung ist eine örtliche Bauvorschrift. Das Verfahren entspricht deshalb dem eines Bebauungsplanverfahrens und soll zweistufig durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass nach dem Aufstellungsbeschluss und der Billigung des Satzungsentwurfs zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt wird.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung der Stellplatzsatzung vom 11.03.1996 wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 6 LBO gefasst.
    2. Der Entwurf der Stellplatzsatzung vom 20.05.2022 wird gebilligt. Sie soll neben der bestehenden Satzung für den Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) und die Bebauungspläne vor 1961 gelten. Die Stellplatzfestsetzung wird wie folgt gefasst: für Wohnungen bis unter 45 m² 1,0 Stellplätze, für Wohnungen von 45 m² bis unter 75 m² 1,5 Stellplätze und für Wohnungen ab 75 m² 2,0 Stellplätze.
    3. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Stellplatzsatzung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Grundschule Nordhausen; Erweiterung der Kernzeitbetreuung

    Protokoll

     

    Az.: 212.5:0000/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 54/2022 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Um die erweiterte Betreuungszeit abdecken zu können, ist zusätzlicher Personalbedarf im Umfang von ca. 15% notwendig. Die bereits vorhandenen Betreuungskräfte würden hierfür zwar teilweise ihre Arbeitszeit aufstocken, eine zusätzliche 3. Betreuungsperson ist trotzdem notwendig, um bei Ausfällen eine Vertretung gewährleisten zu können.

     

    Ob die Betreuung in der Zukunft auch bis 15 Uhr erweitert werden soll bzw. kann, wie vereinzelt gefragt wird, hängt von der Klärung weiterer Fragen (Bereitstellung und Möglichkeit Mittagessen, ggf. Anpassung Beiträge, Personal) sowie der Entwicklung der jetzigen Anmeldungen und dem Bedarf ab. Darüber ist heute weder zu beraten noch zu beschließen.

    In der jetzigen Sitzung geht es ausschließlich um den Donnerstag als weiteren Tag der bekannten Kernzeitbetreuung.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Kernzeitbetreuung an der Grundschule Nordhausen wird ab dem Schuljahr 2022/2023 um einen zusätzlichen Betreuungstag (Donnerstag) bis 14 Uhr erweitert.
    Hierfür wird eine zusätzliche Personalstelle mit dem entsprechend notwendigen Stellenumfang geschaffen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Sirenen; Erneuerung und Ausbau

    Protokoll

     

    Az.: 173.221:0008

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 55/2022 vor.

     

    Herr Eismann berichtet über den aktuellen Stand der Planungen. Nordheim wird nach jetzigem Planungsstand eine weitere Sirene erhalten. Diese soll auf dem Hochbehälter im Gartacher Pfad installiert werden.

    Die Sirene in Nordhausen soll leistungsstärker als die Nordheimer sein. Der Standort soll von der Waldenserstraße auf das alte Feuerwehrmagazin in der Heuchelbergstraße verlegt werden.

     

    Auftragnehmer für die Sirenen ist entsprechend dem Ausschreibungsergebnis des Landratsamtes die Firma Hörmann. Die digitalen Funkgeräte werden bei der Firma Abel und Käufl gekauft.

     

    Aktuell geht die Verwaltung davon aus, dass weniger als 60.000 EUR an Kosten anfallen, die mit rund 50.000 EUR bezuschusst werden. Die im Haushalt veranschlagten 15.000 EUR (brutto) sollten deshalb für die Finanzierung gut ausreichen.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Der Gemeinderat beschließt, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Firma Hörmann Warnsysteme GmbH den Ausbau der Sirenenanlagen vornimmt und umsetzt und die in den Haushalt eingestellten Mittel bewirtschaftet werden. 

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung); Änderung der Neufassung

    Protokoll

     

    Az.: 100.421:0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 56/2022 vor.

     

    Herr Eismann berichtet, dass das Landratsamt bei der Prüfung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) festgestellt hat, dass diese gegen § 23 Abs. 2 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG) verstößt. Demnach bedürfen Polizeiverordnungen der Ortspolizeibehörden der Zustimmung des Gemeinderates, wenn diese länger als einen Monat gelten soll. Der Gemeinderat der Gemeinde Nordheim hat die Polizeiverordnung fälschlicherweise beschlossen. Für den Erlass der Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung ist jedoch der Bürgermeister das zuständige Organ.
    Demnach muss die Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung erneut im Gemeinderat behandelt werden, um eine Nichtigkeit auszuschließen.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Der Gemeinderat stimmt der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) wie in der Anlage zum Protokoll "Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern" dargestellt, zu.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Ortsmitte Nordhausen;

    Durchführung einer Marktabfrage, Beauftragung der LBBW Kommunalentwicklung

    Protokoll

     

    Az.: 880.25:Waldenserstraße 14/7/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 57/2022 vor.

     

    Der Vorsitzende berichtet, im Sanierungsgebiet Nordhausen II befinden sich die denkmalgeschützten und ortsbildprägenden Gebäude Waldenserstraße 10 und 14. Der Umgang mit diesen gemeindeeigenen Flächen gegenüber der Kirche, welche die eigentliche Ortsmitte bilden, ist grundlegend für die weitere Entwicklung des Ortskerns.

     

    Bei den bisherigen Vorbereitungen zur Neugestaltung hat sich herausgestellt, dass das Areal gleich in mehrfacher Hinsicht eine Herausforderung darstellt. Dies z.B. hinsichtlich des Bebauungsplans, der beiden Denkmale, den Umgang mit dem Waldensergarten und einer eventuellen Zufahrt über den südlich gelegenen Weg, einer zusätzlichen Optionsfläche usw. Manche Fragen lassen sich erst in einem konkreten Planungsprozess klären. Umso wichtiger ist es, den geeigneten Partner für die Planung und Umsetzung zu finden. Zu diesem Zweck und um grundsätzliche Nachfragepotenziale und das Interesse geeigneter Investoren zu ermitteln, soll vom Sanierungsträger, der LBBW Kommunalentwicklung, eine Marktabfrage durchgeführt werden. In diesem Prozess können auch schon im Vorfeld Fragen und Probleme in Bezug auf das Areal und die Umsetzung identifiziert werden. Hierzu hat der Sanierungsträger einen Fragebogen erstellt, der dann zusammen mit einem Exposé an potenzielle Partner verschickt werden soll. Er ist der Ansicht, dass die Optionsfläche gegenüber des Areals in der Marktabfrage mit zur Verfügung gestellt werden sollte. Dies verhindert, dass gute Partner sich vielleicht erst gar nicht melden. Wenn es dann gute Vorschläge ohne Optionsfläche gibt, hätten diese Pluspunkte. Auch sollte ein Signal gesetzt werden, dass, falls eine entsprechende Nutzung der Fläche vorgesehen ist, sich die Gemeinde vorstellen kann, den Bebauungsplan dahingehend anzupassen.

     

    Der Vorsitzende stellt das Areal und die Inhalte einer Marktabfrage nochmals anhand einer Präsentation vor.

     

    GR Pfautsch hält die vorgeschlagene Vorgehensweise für den richtigen Weg, der die Gemeinde einen großen Schritt nach vorne bringen kann. Er fragt nach, ob die KE einen Anforderungskatalog für das Exposé aufstellt.

     

    Der Vorsitzende erklärt, dass es bislang nur um Grundzüge geht. Im konkreten Wettbewerb werde dann frühzeitig ein Lastenheft abgestimmt.

     

    GR Pfautsch regt an, in diesem Fall auch über ein eventuelles Erbbaurecht für die Flächen nachzudenken. Der Vorsitzende kennt keinen Fall, wo Erbbaurechte bei Teileigentum vereinbart sind. Solches dürfte aber in Nordhausen wahrscheinlich sein. Ob eine öffentliche Nutzung für Teile der Fläche, insb. für die Denkmale in Frage kommt, zeigt sich nach der Marktabfrage. Dann soll das Thema ggf. erneut diskutiert werden.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die LBBW Kommunalentwicklung wird mit der Durchführung einer Marktabfrage für die der Gemeinde gehörende Entwicklungsfläche in der Ortsmitte Nordhausen beauftragt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

    Es sind keine Spenden eingegangen

  • Tagesordnungspunkt 8

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 574.30:0022

    Freibad; eingeschränkter Betrieb wegen Personalmangel

    Dem Gemeinderat wird unter Bezug auf bereits bekannte Personalknappheit berichtet, welche eingeschränkten Öffnungszeiten zuletzt festgelegt waren und bis kommenden Sonntag festgelegt sind. Kommenden Montag und Dienstag ist vorgesehen, dem Freibadpersonal vorgeschriebene freie Tage zu gewähren und deshalb das Freibad nicht für den öffentlichen Badebetrieb zu öffnen, sondern nur für den Schwimmunterricht der Schule.

    Ab kommenden Mittwoch soll dann wieder geöffnet sein.

    Die Öffnungszeiten werden bis auf Weiteres so festgelegt, wie einsetzbares Personal es zulässt.

    Voraussichtlich werden Öffnungszeiten, sofern es nötig sein sollte, eher vormittags gekürzt als nachmittags; denkbar sind wie auch heute zeitweilige Einlassbeschränkungen wegen Überfüllung (zu viele Badegäste im Verhältnis zum aktiven Personal), nicht auszuschließen sind komplette Schließtage.

    Vorgesehen ist, das Stammpersonal bei vorbereitenden Arbeiten zu entlasten zugunsten möglichst langer Öffnungszeiten.

    Auf geschaltete Stellenanzeigen hat sich bisher niemand gemeldet. Wie häufig Helfer oder z.B. DLRG-Angehörige insbesondere für Aufsichtstätigkeiten eingesetzt werden können, wird derzeit geklärt.

    Trotz der laufenden Bemühungen ist alles Weitere nicht verlässlich planbar.

     

    Vor diesem Hintergrund ist einerseits verständlich, wenn es vereinzelt Nachfragen und Beschwerden gibt. Andererseits ist ganz offensichtlich das Verständnis für die geschilderten Regelungen bei sehr vielen vorhanden.

    Wenige Beschwerden gibt es von Dauerkarteninhabern, die im Wesentlichen zum Inhalt haben, dass es Rabatte geben sollte. Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, Dauerkarteninhabern bis Ende Mai die Rückgabe ihrer Dauerkarte gegen Erstattung des Kaufpreises anzubieten, wenn sie das möchten.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

     

     

    Az.: 103.56

    Ukraine-Flüchtlinge in Nordheim

     

    Ordnungsamtsleiter Eismann berichtet, dass vom Landratsamt eine Quotenberechnung der aufzunehmenden geflüchteten Personen übermittelt wurde. 

    Nordheim muss zum jetzigen Zeitpunkt 59 Personen aufnehmen. Derzeit leben schon 29 Personen hier in Nordheim, die auf diese Quote angerechnet werden.

     

    Am kommenden Dienstag werden weitere 12 Personen in die Lauffener Straße 8 zugewiesen. 

    Ehrenamtliche Helfer sind informiert und unterstützen die Gemeinde bzw. die ankommenden Flüchtlinge in den "Sozialbereichen". 

     

    Das private Gebäude Kelterstraße 13 wurde als Reserveobjekt angemietet. Die Verwaltung beabsichtigt, in den kommenden Wochen die Belegungen aller Unterkünfte komplett betrachten und ggf. Umsetzungen vornehmen, um die vorhandenen Ressourcen besser nutzen zu können. Es bleibt nicht aus, weitere Beschaffungen vorzunehmen, z.B. Matratzen, Betten, Kühlschränke und Waschmaschinen. 

    Die Lage und die Berechnungen der Zahlen sind sehr dynamisch. 

    Der Ordnungsamtsleiter weist darauf hin, dass mit den angekündigten 30 weiteren Personen die aktuellen Kapazitätsgrenzen erreicht sind.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis. 

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    Az.:ohne

    Ein Bürger weist darauf hin, dass die Unterführung unter der Ortsumfahrung Nordhausen im Zuge des Zabergäu-Radweges heftig besprüht ist.

    Der Vorsitzende verweist darauf, dass dies bekannt ist, dass es aber so gut wie keine praktischen Möglichkeiten gibt, gegen solches vorzugehen, soweit nicht verwertbare Zeugenaussagen vorliegen. Besonders ärgerlich ist, so der Vorsitzende, wenn neben der optischen Sauerei auch noch die Beleuchtung oder deren Sensoren beschädigt sind, die eigentlich für die Sicherheit der Nutzer gedacht sind.

     

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