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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 25.03.2022 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.02.2022 geht zur Unterschrift in Umlauf.

     

     

    Ukraine-Krieg

    Zu Beginn der Gemeinderatssitzung erinnert der stellvertretende Bürgermeister Harald Michelbach an das große Leid, das derzeit dem ukrainischen Volk durch die Kriegshandlungen widerfährt. Der Krieg hat weltweite Auswirkungen und erfordert in diesen ungewissen Zeiten den Zusammenhalt aller friedliebenden Menschen und Nationen. Die Anwesenden erheben sich und halten Inne.

     

     

    Anfrage aus der Bürgerfragestunde des letzten Gemeinderatssitzung

    In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Verwaltung und den Gemeinderäten im Rahmen der Bürgerfragestunde von Vertreten des RRKV eine Anfrage zur Belegung der Sporthalle übergeben. Die Verwaltung wird sich mit den Vereinsvertretern in Verbindung setzen. Anschließend wird sich der Gemeinderat mit dem Thema befassen.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigem Grund

    Protokoll

     

    Az.: 022.18:Göltenboth Helmut

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 36/2022 vor.

    GR Michelbach erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Feststellungsbeschluss:

    GR Helmut Göltenboth scheidet mit Wirkung vom 15.03.2022 aus dem Gemeinderat aus.

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Feststellung von Hinderungsgründen

    Protokoll

     

    Az.: 022.19:Hommel Beatrice

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 37/2022 vor.

    GR Michelbach erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Feststellungsbeschluss:

    Bei Frau Beatrice Hommel liegen keine Hinderungsgründe nach § 29 Absatz 1 Gemeindeordnung vor.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Verpflichtung von Frau Beatrice Hommel als Mitglied des Gemeinderates

    Protokoll

     

    Az.: 022.19:Hommel Beatrice

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 39/2022 vor.

     

    Bürgermeister Stellvertreter GR Harald Michelbach nimmt die Verpflichtung der nachrückenden Frau Beatrice Hommel als neues Gemeinderatsmitglied vor. Gemäß § 32 Gemeindeordnung spricht er die nachfolgende Verpflichtungsformel vor:
    „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das 
    ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

     

    Frau Hommel bestätigte die Verpflichtung mit den Worten „ich gelobe es“ und wird mit einem Handschlag als neues festes Mitglied in das Ratsrund aufgenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Neubesetzung der Ausschüsse

    Protokoll

     

    Az.: 062.32:0005/0005; 022.19:Hommel Beatrice

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 38/2022 vor.

     

    GR Michelbach erläutert den Tagesordnungspunkt anhand der Sitzungsvorlage. Er führt insbesondere aus, dass für die Nachfolge der Mitgliedschaft im Beirat des Karl-Wagner-Stifts entgegen den Ausführungen in der Vorlage GR Wehler gewählt werden soll.

     

    Nach Abschluss der Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    GR Beatrice Hommel wird als Nachfolgerin von Herrn Helmut Göltenboth wie folgt in nachstehend genannte Gremien gewählt:
    1. als ordentliches Mitglied in den Technischen Ausschuss
    2. als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsausschuss
    3. als stellvertretendes Mitglied in den Umlegungsausschuss
    4. als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Ausschuss der VVG Lauffen a.N.

    GR Inge Wehler wird als Nachfolgerin von Herrn Helmut Göltenboth als ordentliches Mitglied in den Beirat des Karl-Wagner-Stifts gewählt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Zimmerer Höhe, 1. Änderung";
    Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
    a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung
    b) Satzungsbeschluss

    Protokoll

     

    Az.: 621.410:0092/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 30/2022 vor.

     

    GA Keller bezieht sich auf die Sitzungsvorlage und fasst die Ergebnisse der eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes zusammen. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind in der Sitzungsvorlage dargestellt und beschränken sich auf die Kenntnisnahme der Stellungnahmen. Eine Anpassung des Planentwurfs war daher nicht notwendig. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan kann damit in der heutigen Sitzung erfolgen.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Die im Rahmen der Auslegung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 2.1 (Anlage zur Begründung, S. 7-11 des Bebauungsplans) beschlossen.
    2. Der Gemeinderat beschließt die dem Protokoll beiliegenden Satzungen (Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften).

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Zimmerer Höhe Nord, 1. Änderung"; 
    Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB 
    a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung 
    b) Satzungsbeschluss

    Protokoll

     

    Az.: 621.410:0093/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 31/2022 vor.

     

    GA Keller bezieht sich auf die Sitzungsvorlage und fasst die Ergebnisse der eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes zusammen. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind in der Sitzungsvorlage dargestellt und beschränken sich auf die Kenntnisnahme der Stellungnahmen. Eine Anpassung des Planentwurfs war daher nicht notwendig. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan kann damit in der heutigen Sitzung erfolgen.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Die im Rahmen der Auslegung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 2.1 (Anlage zur Begründung, S. 7-11 des Bebauungsplans) beschlossen.
    2. Der Gemeinderat beschließt die dem Protokoll beiliegenden Satzungen (Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften)

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Zimmerer Höhe Nord II, 1. Änderung"; 
    Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB 
    a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung 
    b) Satzungsbeschluss

    Protokoll

     

    Az.: 621.410:0094/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 32/2022 vor.

     

    GA Keller bezieht sich auf die Sitzungsvorlage und fasst die Ergebnisse der eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes zusammen. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind in der Sitzungsvorlage dargestellt und beschränken sich auf die Kenntnisnahme der Stellungnahmen. Eine Anpassung des Planentwurfs war daher nicht notwendig. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan kann damit in der heutigen Sitzung erfolgen.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Die im Rahmen der Auslegung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 2.1 (Anlage zur Begründung, S. 7-11 des Bebauungsplans) beschlossen.
    2. Der Gemeinderat beschließt die dem Protokoll beiliegenden Satzungen (Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften).

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Urnenerweiterung im Friedhof Nordheim, Außenanlagen; 
    Vergabe von Lieferungen und Leistungen

    Protokoll

     

    Az.: 757.35:0034

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 29/2022 vor.

    GAR Braun verweist auf die Sitzungsvorlage.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschluss abgestimmt:

    Die Fa. Dillmann Gartengestaltung aus Ilsfeld erhält den Auftrag für das Gewerk Außenanlagen zum
    Angebotspreis von 53.716,25 EUR.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Freibad Nordheim; 
    Bade- und Gebührenordnung; 
    Neufassung

    Protokoll

     

    Az.: 574.30:0022

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 33/2022 vor.

     

    Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und berichtet von den Beratungen im Verwaltungsausschuss. Er erläutert, dass in der Vorbemerkung der Bade- und Gebührenordnung weiterhin auf mögliche Corona-bedingte Einschränkungen hingewiesen wird. Zu einer möglichen Gebührenerhöhung hat sich der Verwaltungsausschuss mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, die Preise für die Saison 2022 noch unverändert zu belassen.

    Ferner berichtet der Kämmerer von Überlegungen, den Onlineverkauf für Einzelkarten, Dauerkarten und Zehnerkarten im Laufe der Badesaison testweise einzuführen.

     

    GR Geiger beantragt, für die kommende Badesaison die Einzeleintrittspreise für Erwachsene auf 5 EUR und für Kinder und Jugendliche auf 2,50 EUR zu erhöhen. Dem schließen sich verschiedene Gemeinderäte an.

    Dagegen sprechen sich andere Gemeinderäte für die Belassung der Eintrittsgelder wir in 2019 - vor Corona aus. GR Pfausch sieht zum einen gute Gründe für eine Erhöhung, spricht sich jedoch für die Saison 2022 für die Belassung wie von der Verwaltung vorgeschlagen aus.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird folgendes beschlossen:

    Der Antrag von GR Geiger, die Einzeleintrittspreise auf 5 EUR für Erwachsene und 2,50 EUR für Kinder und Jugendliche zu erhöhen, wird mit 7 Ja Stimmen und 8 Nein Stimmen

    abgelehnt.

     

    In Anschluss ergeht mit 8 Ja Stimmen und 7 Nein Stimmen folgender

    Beschluss:

    Die Bade- und Gebührenordnung mit unveränderten Eintrittspreisen wird wie in der Protokollanlage "Bade- und Gebührenordnung Freibad Nordheim" dargestellt, beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Bericht über die Allgemeine Finanzprüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Nordheim zum 01.01.2017 mit Stellungnahme der Verwaltung

    Protokoll

    Az.: 095.62:0012/22

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 34/2022 vor.

    Der Kämmerer erläutert den Tagesordnungspunkt anhand der Sitzungsvorlage und berichtet von den Beratungen im Verwaltungsausschuss. Er erklärt das zu den mit "A" gekennzeichneten Prüfungsbemerkungen von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehen. Besonders zur Prüfungsbemerkung A15 führt der Kämmerer aus, dass die Verwaltung bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz die Investitionszuschüsse an das Klärwerk Heilbronn fälschlicherweise nicht als solche, sondern als Beteiligungen gebucht hat. Laut der Gemeindeprüfungsanstalt lässt sich dieser Fehler nicht umkehren. Die betroffenen Investitionszuschüsse bis einschließlich 2016 in Höhe von knapp 1,4 Mio. EUR müssten in Abgang genommen werden. Durch diese Maßnahme fallen gleichzeitig die gebührenfähigen Abschreibungen weg, was keinesfalls im Interesse der Gemeinde liegt. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Investitionszuschüsse bis 2016 in der Eröffnungsbilanz weiterhin als "Beteiligungen" zu führen und dann künftig alle geleisteten Investitionszuschüsse richtigerweise auch als solche zu aktivieren.

    Nach erfolgter Kenntnis durch den Gemeinderat und der Zustimmung bezüglich der Stellungnahmen der Verwaltung werden diese der Gemeindeprüfungsanstalt und dem Landratsamt Heilbronn als Rechtsaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weitergeleitet.

     

    Nach Abschluss der Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Vom Bericht über die Allgemeine Finanzprüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Nordheim zum 01.01.2017 wird Kenntnis genommen.
    2. Den Vorschlägen der Verwaltung, soweit diese bei einzelnen Stellungnahmen formuliert wurden, wird zugestimmt.
    3. Die Stellungnahmen der Verwaltung zum Prüfungsbericht der Eröffnungsbilanz werden dem Landratsamt und der Gemeindeprüfungsanstalt zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
  • Tagesordnungspunkt 12

    Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung); 
    Neufassung

    Protokoll

     

    Az.: 100.421:0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 35/2022 vor.

     

    Herr Eismann erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Änderungen. 

    Die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung), umgangssprachlich Polizeiverordnung, ist eine wichtige Grundlage für das Handeln des Ordnungsamtes.
    Aufgrund Änderungen im Polizeigesetz (PolG) im Jahr 2021 mussten Anpassungen bei den Rechtsgrundlagen vorgenommen werden, auf welche sich die Polizeiverordnung bezieht. Auch der redaktionelle Teil wurde überarbeitet. Die Verwaltung hat sich dabei an der Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn orientiert. Ergänzungen, wie beispielsweise die Regelungen zum Verhalten in Grünanlagen wurden hinzugefügt. 
    In der Anlage 1 befindet sich die neue Verordnung in der zum Beschluss vorgeschlagenen Fassung.
    Anlage 2 zeigt mit entsprechendem Farbschema den Vergleich zwischen alter und neuer Verordnung.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) wird wie in der Anlage zum Protokoll "Polizeiverordnung der Gemeinde Nordheim vom 25.3.2022" dargestellt beschlossen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 13

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

    Az.:960.041:0004

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:

    1. Herr Jannik Zimmermann, Schwaigern, 200 EUR für die Freiwillige Feuerwehr.

    2. Volksbank im Unterland, Brackenheim, 7x 202,30 EUR = 1.416,10 EUR, für Insektenhotels in den Kindergärten.

    3. Anonyme Sachspende im Wert von 299 EUR, Buch- und Dokumentenscanner für die Ortsbücherei.

    4. Anonyme Sachspende eines Weinberges im Wert von 11.300 EUR für die Heimatpflege.

    5. Frau Hanna Kiess, Nordheim, 30 EUR für die Seniorenarbeit

    6. Familie Urban, Nordheim, 50 EUR für den Kindergarten Regenbogen, Gruppe Schmetterlinge

     

    Nach Abschluss der Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Spenden werden dankend angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 14

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 103.56:0002 Ukraine

    Herr Eismann berichtet über den derzeitigen Sachstand zum Thema geflüchtete Personen aus der Ukraine. Es wird ein geteiltes System angewandt. Daher muss privater Wohnraum über die Gemeinde koordiniert werden. Derzeit melden sich freiwillige Helfer, die nach und nach einbezogen werden sollen. Ggf. wird über die Annahme von Sachspenden nachgedacht, diese müssten allerdings überprüft werden und würden dann in der alten Kleiderkammer bereitgestellt werden.  

     

    Die Brackenheimer Straße 16 wird als erste Anlaufstelle genutzt. Das Haus wird entsprechend für die Aufnahme vorbereitet. (Gemeinschaftsunterkunft)

     

    In Nordheim ist eine Hohe Bereitschaft für die Hilfe zu erkennen. Frau Spenrath koordiniert derzeit das ehrenamtliche Engagement. Die alte Kleiderkammer wurde reaktiviert und ist bereits sehr gefüllt mit Sachspenden. Wir informieren auf unserer Homepage sowie wöchentlich im Blättle über Veränderung und Aktivitäten. Das LRA hat ebenfalls eine Info- Hotline eingerichtet. 

     

     

     

    Az.:797.79:0011

    Bürgerbus Förderung

    Der Vorsitzende berichtet zum Stand des Förderantrages "Bürgerbus", dass die Gemeinde bei der Beantragung einer Förderung für den Neukauf eines Bürgerbusses zunächst leer ausgegangen ist. Auf Nachfrage wurde der Gemeinde die Förderung in einer erneuten Ausschreibung mit geänderten Voraussetzungen in Aussicht gestellt. Die Problematik war bisher, dass Nordheim bereits einen Bürgerbus im Sinne der Förderbedingungen besitzt, obwohl dieser keine für Bürgerbusse übliche Ausstattung, z.B. hinsichtlich des Einstieges hat.

     

     

     

    Az.: 785.3:0024

    Abfräsen von Betonrandsteinen in den Weinbergen

    Bei diesem Tagesordnungspunkt sind die Gemeinderäte Nagel, Altmann und Kurz sind befangen und rücken vom Sitzungsrund ab.

     

    GAR Braun stellt nochmals die Kosten für das Abfräsen der Betonrandsteine in den Weinbergen im Gewann Rot vor. Es sollte heute ein Beschluss durch den Gemeinderat erfolgen, ob die Gemeinde dem Abfräsen der Randsteine generell zustimmt und ob eine Kostenbeteiligung der Gemeinde denkbar ist.

     

    GR Pfautsch erklärt, er muss sich bei diesem Thema auf die Aussagen der Landwirte verlassen. Über eine Kostenbeteiligung kann er erst abstimmen, wenn klar ist, wie hoch die Entsorgungskosten sind.

     

    GR Seifert ist grundsätzlich dafür, ein Abfräsen der Randsteine zu ermöglichen. Eine Kostenbeteiligung der Gemeinde lehnt sie jedoch ab. Eine Mitfinanzierung durch die Gemeinde könnte ein Fass ohne Boden werden, weil nach diesem Gewann später auch alle anderen Landwirte kommen könnten, um ebenfalls eine Beteiligung für das Abfräsen zu beantragen.

     

    GR Geiger ist ebenfalls dafür, ein Abfräsen zu ermöglichen. Er kann jedoch nicht einschätzen, wie sich dies auf die Straße auswirkt. Es sollte auf jeden Fall vorher ein Fachmann draufschauen. Es dürfe nicht passieren, dass später dann wieder Randsteine benötigt werden.

     

    Der Vorsitzende ist gegen das Abfräsen. Er befürchtet, dass die Arbeiten Schäden am Untergrund verursachen könnten wie beim Abfräsen eines gesunden Zahnes. Er würde nicht an einem seit Jahrzehnten bestehenden System rütteln. Die Abfrage, wer überhaupt Interesse daran hat, ist Sache der Landwirte.

     

    GR Krieg würde lieber die Aussage eines Fachmannes abwarten. Es hätte bestimmt seine Gründe gehabt, weshalb die Wege mit Randsteinen gebaut wurden. Er hält die gesamten Arbeiten für eine Sache der Bewirtschafter, eine Einzelbezuschussung dürfe es nicht geben.

     

    Der Vorsitzende weist darauf hin, dass mit der Entscheidung eine Präzedenzfall geschaffen wird.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Die Gemeinde ist grundsätzlich dazu bereit, für das leichtere Überfahren das Abfräsen der Randsteine im Gewann Rot auf eine Höhe von 5-8 cm zuzulassen, wenn alle Anlieger sich beteiligen (Vermeidung von hohen Kanten).
    2. Eine Kostenbeteiligung der Gemeinde ist grundsätzlich denkbar.

     

    Der Beschlussvorschlag

    a. wird mit 10 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen angenommen.

    b. wird mit 3 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

     

     

     

     

    Az.: 621.410:0089/0002; 892.11:0040/5/4/3

    Bebauungsplan "Weihen III" und Sanierung von Weinbergmauern beim Schlössle; Beauftragung von Artenschutzgutachten und Umweltbericht

     

    GA Keller berichtet, dass inzwischen neben dem Angebot für die Erstellung eines Umweltberichts auch ein Angebot für die artenschutzrechtliche Prüfung des Gebietes "Weihen III" und die angrenzenden Weinbergmauern vorliegt. Auch, wenn das konkrete Bebauungsplanverfahren im Weihen noch nicht begonnen hat, sollten die Gutachten aufgrund der z.T. langen Untersuchungszeiträume schon jetzt beauftragt werden. Je nach Vorkommen bestimmter Arten ziehen sich die notwendigen Untersuchungsdurchgänge schon jetzt bis Frühjahr 2023. Die Ergebnisse werden in der Regel für einen Zeitraum von 5 Jahren zur Verwendung bei einem Bebauungsplanverfahren anerkannt. Die Angebote belaufen sich für den Artenschutz auf knapp 28.500 Euro (Tier- und Landschaftsökologie Dr. Deuschle) und für den Umweltbericht auf knapp 25.600 Euro (Büro LarS - Landschaftsarchitektur Strunk). Beim Artenschutz sind in den Kosten alle Bedarfspositionen mit eingerechnet. Es könnten noch Teiluntersuchungen wegfallen, falls keine Vorkommen der bedarfsweise angebotenen Arten vorhanden sind.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das Artenschutzgutachten und der Umweltbericht für das Gebiet "Weihen III" und die Sanierung der Weinbergmauern sollen sofort beauftragt werden.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.

     

     

    Az. 621.410:0095/0002

    Bebauungsplan "Breitenbaum"; Beauftragung von Artenschutzgutachten und Umweltbericht

    GA Keller berichtet, dass auch für das geplante Gewerbegebiet "Breitenbaum" jetzt die Angebote für den Umweltbericht und das Artenschutzgutachten vorliegen. Auch in diesem Fall sollten die Gutachten wegen der langen Vorlaufzeiten der Untersuchungen schon jetzt beauftragt werden. Die Kosten belaufen sich für den Umweltbericht auf knapp 21.950 Euro (Büro LarS - Landschaftsarchitektur Strunk), das Artenschutzgutachten auf rund 10.500 Euro (Tier- und Landschaftsökologie Dr. Deuschle). Der Angebotspreis für das Artenschutzgutachten enthält einige Bedarfspositionen, die, je nach Vorkommen bestimmter Arten, eventuell noch wegfallen könnten.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das Artenschutzgutachten und der Umweltbericht für das Gewerbegebiet "Breitenbaum" sollen sofort beauftragt werden.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.

     

     

    Az.: 364.35:0006/2

    Biotopvernetzung

    Bei diesem Tagesordnungspunkt sind die Gemeinderäte Conte und Nagel befangen und rücken vom Sitzungsrund ab.

     

    GI Frank stellt den Sachverhalt anhand der der nachstehenden Aufstellung vor. Von Seiten der Bewirtschafter wurde eine Vielzahl an Maßnahmen zur Umsetzung der Biotopvernetzungskonzeption gemeldet, so dass die Fördersumme für die gemeldeten Maßnahmen, die im Haushaltsplan eingestellten Mittel in Höhe von 15.000 EUR übersteigt.

     

    Die Gemeinderäte zeigen sich erfreut über die vielen beantragten Maßnahmen, die sich nun auf einen Betrag 21.876 EUR summieren.

     

    Es ergeht sodann folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die im Rahmen der Biotopvernetzung beantragten Fördermaßnahmen mit einer Gesamtsumme von derzeit 21.876 EUR werden zur Umsetzung genehmigt.

     

     

     

    Az.: 632.62:Heuchelbergstraße 18/0002; 797.36:0004

    Mobilfunksendemast in Nordhausen

    GR Conte bittet um Auskunft, ob der Mobilfunksendemast in Nordhausen bereits in Betrieb ist.

    GAR Braun informiert, dass hier noch Grab- und Anschlussarbeiten ausstehen. Es liegt noch keine Nachricht darüber vor, dass der Mast bereits in Betrieb ist.

  • Tagesordnungspunkt 15

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    Es werden keine Anfragen gestellt.

     

     

     

     

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