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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 21.02.2022 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 24.01.2022 zur Unterschrift in Umlauf.

    BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 24.01.2022 gefassten Beschlüsse.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 2839, Gewann Wannenberg; 
    Antrag auf Erdauffüllung/Erdaufschüttung

    Protokoll

     

    Az.: 364.412:0022/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 17/2022 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Flst. 2839 im Gewann Wannenberg zu Zwecken der Bewirtschaftungserleichterung und Bodenverbesserung eine Erdauffüllung vorzunehmen.

     

    Der Technische Ausschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung am 22.03.2021 mit der dort geplanten Erdauffüllung befasst und das Einvernehmen hierzu versagt.

     

    Der Antragsteller hat seine Planung zwischenzeitlich angepasst, so dass jetzt noch ca. 80 Ar mit 4006 m³ (zuvor: 8.644,55 m³) aufgefüllt werden sollen. Die maximale Auffüllhöhe beträgt noch 120 cm (zuvor: 200 cm). Für die geplante Erdauffüllung ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.

     

    Nach Abschluss der Beratung ergeht folgender

    Beschlussvorschlag:

    Das Einvernehmen der Gemeinde zur geplanten Erdauffüllung wird erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 5 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 4 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 412/18, Bachstraße 5; 
    Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Bachstraße 5/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 18/2022 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Vorderes Katzental, 1. Änderung" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt.

     

    Die festgesetzte Erdgeschossfußbodenhöhe wird bei Einhaltung der maximal zulässigen Trauf- und Gebäudehöhe um 0,20 m überschritten und die Terrasse befindet sich teilweise außerhalb der Baugrenze.

     

    Für die Überschreitungen der Baugrenze mit Wärmepumpe, Stellplatz und Dachvorsprung ist die Untere Baurechtsbehörde zuständig.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen für die aufgeführten Verstöße wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 412/11, Bachstraße 7; 
    Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Bachstraße 7/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 19/2022 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Vorderes Katzental, 1. Änderung" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt.

     

    Die festgesetzte Erdgeschossfußbodenhöhe wird bei Einhaltung der maximal zulässigen Trauf- und Gebäudehöhe um 0,20 m überschritten und die Terrasse liegt teilweise außerhalb der Baugrenze. Die Überschreitung der Baugrenze mit der Garage ist bei Einhaltung eines seitlichen Abstands zur Verkehrsfläche von 1,00 m nach Bebauungsplan ausnahmsweise möglich, benötigt aber ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung.

     

    Für die sonstigen Überschreitungen der Baugrenze mit Wärmepumpe, Stellplatz und Dachvorsprung ist die Untere Baurechtsbehörde zuständig.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen für die aufgeführten Verstöße wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 3919, Mühlstraße 9; 
    Bauvoranfrage zur Garagenaufstockung zur Schaffung einer neuen Wohneinheit

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Mühlstraße 9/0006

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 20/2022 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Baulinienplans "Mühlstraße" aus dem Jahr 1950 befindet. Im Übrigen ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.

     

    Mit der Bauvoranfrage sollen Fragen bezüglich des Einfügens des Baukörpers in den baulichen Bestand hinsichtlich Gesamtgebäudehöhe und Traufhöhe, der Ausführung als Flachdachgebäude und der überbaubaren Fläche bzw. der daraus resultierenden Geschossflächenzahl geklärt werden.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben wird gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB in Aussicht gestellt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 184, Wassergasse 22; 
    Bauvoranfrage, Ausbau der Scheune und Aufstockung

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Wassergasse 22/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 21/2022 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil befindet uns nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.

     

    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.01.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Südstraße" gefasst und für dessen künftigen Geltungsbereich, in dem auch das Baugrundstück liegt, eine Veränderungssperre beschlossen. Diese Veränderungssperre ist am 03.02.2022 in Kraft getreten.

     

    Da derzeit noch nicht beurteilt werden kann, ob das Bauvorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, wird vorgeschlagen, eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu erteilen. Ziele und Zweck des Bebauungsplans ist unter anderem, den ruhenden Verkehr bzw. die notwendigen Stellplätze auf Privatgrundstücken zu regeln. Die geplante Aufstockung der Scheune schafft zusätzlichen Wohnraum, der weitere Parkierungsflächen benötigt, so dass in diesem Fall öffentliche Belange einer Ausnahme von der Veränderungssperre entgegenstehen.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig

    abgelehnt.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausache: Flurstück 4367 + 4369, Kernerstraße 1; 
    Erstellung einer Garage mit Geräte- und Abstellraum, Abbruch Bestandsgarage

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Kernerstraße 1/0004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 22/2022 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Auf dem Weihen/Heilbronner Straße" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt.

     

    Die Garage, der Abstell- und Geräteraum und der Stellplatz befinden sich außerhalb der Baugrenze. Garagen sind laut Bebauungsplan ausnahmsweise in der nicht überbaubaren Fläche zulässig, nicht jedoch als Grenzbau mit einer Länge über 6,50 m.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen für die aufgeführten Verstöße wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bausache: Flurstück 454, Seestraße 20; 
    Errichtung eines Reitplatzes

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Seestraße 20/0014

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 23/2022 vor.

     

    GR Conte ist bei diesem Tagesordnungspunkt befangen und rückt vom Sitzungsrund ab.

     

    GE Keller berichtet, dass sich das Vorhaben im Außenbereich befindet und einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Auf dem Anwesen wurde auch schon eine Pferdeführanlage genehmigt. Der Reitplatz soll mit einem etwa 1,20 m hohen 1-Riegelzaun aus Holz oder verzinktem Rohr vom übrigen Gelände getrennt werden.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 35 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass die Privilegierung durch das Landratsamt bestätigt wird.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bausache: Flurstück 161 und 162, Zabergäustraße 4; 
    Neubau eines Mehrfamilienwohnhaus mit 6 WE und 6 Stellplätzen

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Zabergäustraße 4/0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 24/2022 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile befindet und damit nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.

     

    Der Technische Ausschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung am 24.01.2022 mit diesem Baugesuch befasst und das notwendige Einvernehmen versagt. Es wurde gleichzeitig beschlossen, nach einer Besichtigung der Örtlichkeit gegebenenfalls erneut über das Baugesuch zu beraten. Die gewünschte Besichtigung hat mittlerweile stattgefunden.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung ergeht folgender

    Beschlussvorschlag:

    Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 3 Nein-Stimmen angenommen .

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 621.410:0095/0002; 621.410:0089/0002

    Geplantes Gewerbegebiet "Breitenbaum" und geplantes Wohngebiet "Weihen III"; Angebote für Umweltberichte

    GA Keller berichtet, dass inzwischen Angebote für die Erstellung von Umweltberichten für die Gebiete "Breitenbaum" in Höhe von rund 22.000 € und "Weihen III" in Höhe von rund 25.600 € vorliegen. Angebote für die notwendigen Artenschutzgutachten und eine Kostenschätzung für die Erschließungsarbeiten stehen noch aus. Die Gutachten sollen erst beauftragt werden, wenn klar ist, dass geschlossene Teilnahmebereitschaft der Eigentümer an der Entwicklung der Gebiete besteht. 

     

     

     

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