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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 17.05.2021 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 19.04.2021 zur Unterschrift in Umlauf.

    BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 19.04.2021 gefassten Beschlüsse.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 3102/1, Im Schelmental 20; 
    Sanierung eines 3-Familienhauses, teilw. Nutzungsänderung der bestehenden Garage, 2 Stellplätze

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Im Schelmental 20/0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 58/2021 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil befindet. Es ist darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Das ehemalige Einfamilienhaus Im Schelmental 20 wird durch die Nutzungsänderung und Einbeziehung von 2 Garagenstellplätzen zur künftigen Wohnfläche in ein 3-Familienhaus umgebaut. Neben einer noch weiterhin nutzbaren Garage werden 2 weitere Stellplätze angelegt.
    Das Vorhaben wurde bereits umgesetzt.

     

    Es ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung wird gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt

     

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 10050, Hölderlinstraße 25; 
    Erstellung eines Carports auf bestehenden Stellplatz

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Hölderlinstraße 23+25/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 59/2021 vor.

     

    GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Weihen II" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Der Carport soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden.

     

    Es ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Das Einvernehmen zur Überschreitung der Baugrenze mit dem Carport wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 10463, Zimmerer Höhe 23; 
    Errichtung einer Poolanlage

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Zimmerer Höhe 23/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 60/2021 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Zimmerer Höhe Nord II“ befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Die Poolanlage soll außerhalb des Baufensters errichtet werden. Die Festsetzungen zu den Einfriedigungen werden bei diesem Vorhaben eingehalten.

     

    Es ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 1385/2, Stettiner Straße 11;
    Erstellung einer Garage

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Stettiner Straße 11/0006

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 61/2021 vor.

     

    GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans "Kreuzäcker, 1. Änderung" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Die Garage soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Zudem wird die maximale Grenzbaulänge um 2,98 m überschritten. Dies wird im weiteren Verfahren vom Landratsamt geprüft.

     

    Im Übrigen ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.

     

    Einstimmig ergeht folgender 

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 370, Talstraße 3/2; 
    Bauvoranfrage Errichtung eines Einfamilienwohnhaus mit Garage

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Talstraße 3+3_1+3_2/00014

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 62/2021 vor.

     

    GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im „Außenbereich im Innenbereich“ befindet und als sogenanntes „sonstiges Vorhaben“ i.S.d. § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen ist. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn durch die Ausführung oder die Benutzung keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Laut Flächennutzungsplan ist in diesem Bereich ein Dauerkleingarten festgelegt. 

    Das Vorhaben liegt im südlichen Bereich an der Grenze zur HQExtrem-Linie. Die Karten stehen für die Gemeinde nicht hochauflösend zur Verfügung

     

    Frau Sager führt aus, dass die Verwaltung von einem aufmerksamen Bürger darauf hingewiesen wurde, dass bei der Nachbarhörung ein Fehler passiert ist. Das stellt jedoch kein Hindernis für die Behandlung im TA dar, sondern kann nachgeholt werden.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 35 BauGB wird nicht erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausache: Flurstück 3913/1, Kapellenstraße 12; 
    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im UG und Stellplatz

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Kapellenstraße 12/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 63/2021 vor.

     

    GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Baulinienplans „Mühlstraße“ aus dem Jahr 1950 befindet. Die vorgegebene Baulinie entlang der Kapellenstraße soll nicht eingehalten werden. Im Übrigen ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es ist darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. 

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 785.02:0004

    Modernisierung von Feldwegen

    In der Sitzung des Gemeinderats vom 26. Februar 2021 wurde für die Feldwege "Seeloch", "Betonweg Schwarzen" und die Feldwege "Denzler" der Baubeschluss vorbehaltlich der Förderzusage gefasst. Für den Feldweg "Seeloch" und den Betonweg liegen die Förderbescheide der Verwaltung zwischenzeitlich vor. Die Fördermittel betragen wie beantragt (ungekürzt) in Summe 89.158,99 EUR.

    Die Feldwege "Denzler" sind nach der VwV MolWe nicht förderfähig, da es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße handelt. Die Feldwege sollen aufgrund ihres schlechten, heruntergewirtschafteten Zustandes dennoch modernisiert werden. Damit die Ausschreibung erfolgen kann, ist hierfür noch der Baubeschluss zu fassen. Die Baukosten betragen ca. 95.000,00 EUR. 

     

    GR Seiffert fragt nach, ob man beim "Denzler" einen Radweg geltend machen und dadurch Fördermittel abgreifen könnte.

    Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es um notwendige Unterhaltungsmaßnahmen an einer Gemeindeverbindungsstraße geht, die eben "zufällig" auch als Radweg genutzt wird. Er geht daher davon aus, dass eine Förderung nicht möglich ist, will dies aber prüfen.

    GR Conte erkundigt sich, ob die verbleibenden Feldwege (Feldweg Fritzen und Obere Landwehr) nicht modernisiert werden sollen. 

    Der Vorsitzende erläutert, dass die beiden Wege weder förderfähig sind noch mit dem Fräsrecyclingverfahren erneuert werden können. Die Verwaltung arbeitet aber derzeit an einer Lösung für den Feldweg Fritzen. Wenn nach der Modernisierung der Feldwege "Seeloch", "Betonweg" und "Denzler" noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sollen die verbleibenden Wege auch in Angriff genommen werden.

     

    Der Technische Ausschuss fasst einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Die Feldwege Denzler (Flst. 5565 + 5661) werden saniert (Baubeschluss).

     

     

    Az.: 564.22:0013/5/362

    Instandsetzung Oberlichtverglasung

    Die Oberlichtverglasung im Foyer und in den Sheddächern ist teilweise gerissen und angelaufen. Unter anderem gibt es auch schon Undichtigkeiten. Im Zuge der Sporthallensanierung soll dieser Mangel nun behoben werden. Das Architekturbüro Kuon und Reinhardt hat hierfür ein Angebot eingeholt. Der Austausch dieser Dachglasscheiben gestaltet sich als recht aufwendig und kann daher nicht von jeder Firma durchgeführt werden. Die Fa. Wäcker aus Wüstenrot hat die Leistungen zum Angebotspreis von 30.186,73 EUR angeboten. Es sollen insgesamt 35 Verglasungen in den Sheddächern und 8 Dachglasscheiben über den Umkleideräumen und dem Foyer ausgetauscht werden. In der damaligen Kostenschätzung waren für die Maßnahme 20.000 EUR eingestellt. Diese hat jedoch das große Schadensbild in den Sheddächern nicht berücksichtigt. Nach der Hauptsatzung ist der Technische Ausschuss zuständig. Die Preise sind als angemessen zu betrachten. Mittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.

     

    Der Technische Ausschuss fasst einstimmig

    folgenden Beschluss:

    Die Instandsetzungsarbeiten an der Oberlichtverglasung soll an die Fa. Wäcker aus Wüstenrot zum Angebotspreis von 30.186,73 EUR vergeben werden.

     

     

     

    Az.: 564.22:0013/5/325d

    Fliesenarbeiten Foyer

    Bereits in der vergangenen Sitzung des Gemeinderats wurde der baulich schlechte Zustand der vorhandenen Fliesen im Foyer angesprochen. Teilweise sind diese rissig und defekt. Austauschfliesen sind nur noch in geringer Stückzahl vorhanden. Das Architekturbüro Kuon und Reinhardt wurde gebeten, eine Kostenschätzung für den Ausbau und die Erneuerung des Fliesenbodens zu erarbeiten. Grundlage für die Kostenschätzung sind die Preise vom Rathausneubau mit 5 % Zuschlag. Demnach würden für die Maßnahme Kosten in Höhe von rund 48.000 EUR entstehen. Falls dies gewünscht ist, wäre die Leistung beschränkt auszuschreiben und an den annehmbarsten Bieter zu vergeben.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt die Ausführungen

    zur Kenntnis.

    Die Fraktionen werden bis zur nächsten Gemeinderatssitzung über den Sachverhalt beraten. Ein möglicher Beschluss soll dann in der Gemeinderatssitzung am 21.05.2021 fallen.

     

     

     

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