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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 19.04.2021 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 22. März 2021 zur Unterschrift in Umlauf.

    BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 22. März 2021 gefassten Beschlüsse.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 1385/1, Elbinger Straße 9; 
    Abbruch einer bestehenden Garage und Stellung einer neuen Fertigdoppelgarage

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Elbinger Straße 9/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 49/2021 vor.

     

    GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans "Kreuzäcker, 1. Änderung" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Die Garage soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden. 

     

    Im Übrigen ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.

     

    Einstimmig ergeht folgender 

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 4064/3, Heilbronner Straße 10; 
    Anbau eines Carports

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Heilbronner Straße 10/0004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 50/2021 vor.

     

    GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile befindet und nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass die entsprechenden Abstände zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten werden.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 10246, Lange Hälden 102; 
    Errichtung eines Carports

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Lange Hälden 102/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 51/2021 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Nordheim Süd-West" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Der Carport soll mit einer Fläche von 7,00 m x 5,95 m außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Für die weiteren Verstöße bei der maximalen Grenzbaulänge, der Überschreitung der mittleren Wandhöhe und der maximalen Ansichtsfläche, welche teilweise durch den Anbau an die bestehende Garage entstehen, ist das Landratsamt zuständig. 

     

    Einstimmig ergeht folgender 

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen für die Überschreitung der Baugrenze mit dem Carport wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 4720/1, Birkenweg 5/1; 
    Einzäunung des Vorgartens, Ausgrabung im Garten für einen Pool

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Birkenweg 5+5_1/0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 52/2021 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Klimmerdingen" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Der Pool soll außerhalb des bebaubaren Bereiches errichtet werden. Die Einfriedigung des Grundstückes soll aus Sichtschutz- und Absicherungsgründen mit braunen Holz- oder grauen WPC-Elementen mit 1,50 m Höhe ausgeführt werden. Zulässig sind hier nur lebende Hecken bis 1,00 m und gemauerte Einfriedigungssockel bis 0,20 m über Straßenhöhe. Bei den vorhandenen Mauern im Birkenweg, welche höher als 20 cm sind, handelt es sich durchweg um Stützmauern und nicht um Einfriedigungen.

    Der Vorsitzende zeigt hierzu Fotos der Umgebung im Birkenweg, bei dem sich alle an grüne bzw. begrünte Einfriedigungen gehalten haben. Er zeigt weiter Beispiele des vorgesehenen Sichtschutzes. Vor allem im engen Bereich des Birkenwegs erscheint der Verstoß mit dem Sichtschutz als zu heftig.

    Das Gremium erinnert an einen vergleichbaren Fall in einem anderen Baugebiet, in dem man ebenfalls auf eine grüne bzw. begrünte Einfriedigung bestanden hat.

     

    Der

    Beschlussvorschlag,

    das Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB zu erteilen, wird mit 2 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 7 Gegenstimmen abgelehnt.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

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