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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 25.09.2020 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2020 geht zur Unterschrift in Umlauf.

    Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 24.07.2020 sind keine Beschlüsse bekannt zugeben.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Vereinsgelände RRKV"; 

    Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

    Protokoll

     

    Az.:621.410:0090/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 75/2020 vor.

     

    GR Langguth ist befangen und nimmt daher im Zuschauerraum Platz.

     

    GA Keller fasst den seitherigen Verfahrensablauf zum Bebauungsplan zusammen. Nach der zuletzt erfolgten Beteiligung von Landratsamt und RRKV kann das Landratsamt den Bebauungsplanentwurf nun voll mittragen. Neue Anregungen sind nicht mehr eingegangen. Somit können nun die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und der Satzungsbeschluss erfolgen.

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    1. Der Gemeinderat beschließt, nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander, zu den eingegangenen Belangen und Wünschen wie in Anlage 2, Ziffern 11 und 12, dargestellt Stellung zu nehmen.
    2. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über den Bebauungsplan „Vereinsgelände RRKV“ und die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Vereinsgelände RRKV" wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
  • Tagesordnungspunkt 3

    Anschluss des RRKV-Geländes und des Aussiedlerhofes Frank an die Abwasserbeseitigung;

    Gegenüberstellung der Varianten Kleinkläranlage und geschlossene Grube

    Protokoll

     

    Az.:701.13:0004/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 77/2020 vor.

     

    Dieser Punkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.

     

     

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Ortskern Nordhausen 1. Änderung"; 

    Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

    Protokoll

     

    Az.:621.411:0014/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 76/2020 vor.

     

    Bürgermeister Schiek und die Gemeinderäte Göltenboth und Langguth sind zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und nehmen im Zuhörerbereich Platz.

    Stv. Bürgermeister Harald Michelbach übernimmt die Sitzungsleitung und erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    GOI Braun verweist auf die Sitzungsvorlage und stellt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und den Satzungsbeschluss vor.

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    1. Der Gemeinderat beschließt, nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belangen gegeneinander und untereinander den Behandlungsvorschlägen zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zuzustimmen.
    2. Der Bebauungsplan „Ortskern Nordhausen 1. Änderung“ i.d.F. vom 20.09.2019/09.01.2020, aufgestellt durch das Ing.-Büro Käser Ingenieure, wird gem. § 10 BauGB i.V. mit § 4 GemO gemäß der folgenden Satzung beschlossen.
    3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 20.09.2019/09.01.2020, aufgestellt durch das Ing.-Büro Ing.-Büro Käser Ingenieure, werden gem. § 74 LBO i.V. mit § 4 GemO gemäß der im Anhang
      "Satzung über den Bebauungsplan „Ortskern Nordhausen 1. Änderung“ dargestellte Satzung beschlossen.
  • Tagesordnungspunkt 5

    Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED

    Protokoll

     

    Az.:656.42:0024/2020

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 85/2020 vor.

     

    GA Keller informiert, dass in Nordheim und Nordhausen noch insgesamt rund 930 Leuchten mit veralteten Leuchtmitteln ausgestattet sind.

    Der Vorsitzende zeigt einen Übersichtsplan mit den entsprechenden Leuchtenarten. Die Verwaltung hat Kontakt mit der Netze BW aufgenommen, um die Umstellung der restlichen Straßenleuchten auf hocheffiziente LED-Leuchten anzugehen. Es besteht derzeit eine Fördermöglichkeit in Höhe von bis zu 30 % der Investitionskosten durch BMU-Mittel, anstatt seither 20%. Voraussetzung ist, dass durch die Umstellung mindestens 50 % CO2 eingespart werden. Nach einer ersten Einschätzung durch die Netze BW ist dies bei den vorhandenen Leuchten möglich. Es ist geplant, die restlichen ca. 850 "technischen" Leuchten zusammen umzustellen. Die bestehenden Leuchten in den Ortsdurchfahrten (circa 80 Stück) bleiben vorerst ausgenommen, weil zumindest für bestimmte Bereiche auch dekorative Leuchten in Frage kommen, für die eine Förderung eher unwahrscheinlich ist.

    Durch die Kosteneinsparung beim Stromverbrauch und durch wartungsarme Leuchtmittel beträgt die prognostizierte Amortisationszeit rund 8 Jahre. Die Netze BW wurde gebeten, einen Honorarvorschlag für die Planung und Bauleitung einzureichen. Dieser liegt zwischenzeitlich vor.

     

    Die Netze BW ist mit der Betriebsführung unseres Straßenbeleuchtungsnetzes beauftragt und von daher gut mit diesem vertraut. Entsprechend fallen z.B. keine Leistungen für die Grundlagenermittlung mehr an. Die Leistungsphasen des Honorars sind mit 82 %  angeboten. Weiter sind die Leistungen in Honorarzone I Mindestsatz eingestuft. Bei geschätzten anrechenbaren Nettobaukosten von 265.000 Euro belaufen sich die Honorarkosten auf voraussichtlich rund 47.500 Euro brutto (bei 19 % Mwst.). Das Angebot ist als günstig einzustufen und wird zur Vergabe empfohlen.

     

    Der Vorsitzende teilt mit, dass das Projekt bis Ende 2021 ausgeführt sein muss, um die Fördermittel zu erhalten.

     

    GR Stopper erkundigt sich, ob auch Überspannleuchten ausgewechselt werden sollen.

    Der BM antwortet, dass er davon ausgeht, dass es auch für Überspannleuchten LED-Varianten gibt. Eine Umstellung ist allerdings voraussichtlich nicht bei allen Sonderleuchten möglich.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Der Netze BW wird der Auftrag für die Planung und Bauleitung zur Umstellung der restlichen Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik gemäß dem vorliegenden Angebot erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Brandschutz Ortsbücherei Nordheim; 

    Vergabe von Architektenleistungen

    Protokoll

     

    Az.:354.21:0012

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 78/2020 vor.

     

    Nach Hinweis auf die dem Gemeinderat bereits bekannte Brandschutzproblematik bei der Ortsbücherei berichtet GOI Braun, dass in der vergangenen Woche ein Termin mit dem Landesdenkmalamt, einem Vertreter der Unteren Denkmalbehörde, dem Büro GST Brandschutz und dem Büro Kuon & Reinhardt vor Ort stattgefunden hat. Ein mögliches Brandschutzkonzept mit jeweils zweitem Fluchtweg aus den oberen Geschossen wurde hierbei mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt. Erfreulicherweise kann das Denkmalamt mit der vorgeschlagenen Fluchttreppenmöglichkeit mitgehen.

    Eine baurechtliche Vorabprüfung läuft derzeit. Dem Gremium werden Planungsskizzen einer Fluchttreppe gezeigt.

     

    Zwischenzeitlich liegt das angekündigte Honorarangebot des Büros Kuon & Reinhardt vor. Der angebotene Honorarvertrag umfasst für die Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen in Höhe von 96,50 % und ist in Honorarzone IV eingestuft. Ein Umbauzuschlag in Höhe von 25 % wird einberechnet, die Nebenkosten liegen bei 5 % des Nettohonorars. Der Honorarvorschlag ist aus Sicht der Verwaltung angemessen.

     

    Die Verwaltung schlägt daher vor, das Angebot für die Planungs- und Architektenleistungen an das Büro Kuon und Reinhardt zu beauftragen.

     

    GR Wehler fragt an, ob es schon eine Kostenschätzung für die Maßnahme gibt.

    GOI Braun informiert, dass die Baukosten für das Vorhaben nach einer ersten ganz groben Schätzung bei rund 250.000 Euro liegen. Genaueres kann allerdings erst gesagt werden, wenn die angefragten Kosten für die einzelnen Bauteile vorliegen. Darin sind sämtliche brandschutztechnischen Umbaumaßnahmen und die vernetzten Rauchmelder etc. enthalten.

     

    GR Pfautsch möchte wissen, ob der zweite Fluchtweg auch als barrierefreier Zugang genutzt werden kann.

    BM Schiek erläutert, dies ist im Plan noch nicht so dargestellt, sollte aber eigentlich so möglich sein, da ein Podest vorhanden sein muss. Wenn machbar, soll die Anregung berücksichtigt werden.

     

    GR Hachtel fragt, ob es schon Gestaltungsvorschläge für die Treppe gibt, ob diese z.B. in Holz oder Metall ausgeführt werden soll.

    BM Schiek verneint.

    GOI Braun ergänzt, dass die Denkmalschutzbehörde bereits angekündigt hat, bei der Materialauswahl mitsprechen zu wollen.

     

    GR Conte weist darauf hin, dass aktuell noch ein PKW durch die Gasse südlich der Bücherei passt. Er fragt nach, ob zu vernachlässigen ist, wenn das später nicht mehr geht.

    BM Schiek erläutert, dass das aus Sicht der Verwaltung tatsächlich vernachlässigbar ist, da die Zufahrt zu den angrenzenden Grundstücken auch weiterhin möglich ist. Die Nachbarn sind bereits über die Planung grundsätzlich informiert.

     

    Nach kurzer Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    a) Der Gemeinderat nimmt von den Sachstandsausführungen Kenntnis.

    b) Das Architekturbüro Kuon und Reinhardt wird abschnittsweise mit den Leistungsphasen 1-4 für die Planung der brandschutztechnischen Maßnahmen gemäß dem Honorarangebot vom 14.09.2020 beauftragt.

    Die Verwaltung wird ermächtigt, das Büro Kuon und Reinhardt mit den weiteren Leistungsphasen zu beauftragen, sobald der Baubeschluss gefasst ist bzw. der Projektablauf dies fordert.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Jahresabschluss 2019 des Wasserwerks Nordheim

    Protokoll

     

    Az.:815.916:2019-1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 79/2020 vor.

     

    GOI Reegen erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf die ausführliche Vorberatung im VA.

     

    Vergleicht man die Jahresabschlüsse der Jahre 2018 und 2019 miteinander, fällt auf, dass der Wasserverbrauch um 7% gesunken ist, womit geringere Wasserverkaufserlöse gegenüber dem Vorjahr einhergehen. Dem gegenüber stehen allerdings 25% höhere Kosten für den Wasserbezug von der Bodensee Wasserversorgung.

    Die Ursache hierfür liegt vor allem darin, dass im Rahmen der Wasserjahresrechnungen 2018 viele Zählerstände von Haushalten aber auch kommunalen Gebäuden – die nicht abgelesen und auch nicht gemeldet wurden – letztlich viel zu hoch geschätzt wurden. Dadurch haben die betroffenen Haushalte 2018 mehr Wasser bezahlt, als sie tatsächlich bezogen haben. Diese zu hohen „Vorauszahlungen“ aus 2018 haben das Wasserwerk in 2019 eingeholt. Im Rahmen der Wasserjahresabrechnungen 2019 wurden die Abrechnungen der Haushalte, die im Vorjahr geschätzt waren, durch tatsächliche Zählerstände korrigiert und mit Hilfe entsprechender Gutschriften und Absetzungen berichtigt. Dadurch ergaben sich für das Wasserwerk 2019 letztlich deutlich weniger Wassereinnahmen, da viele Wasserabnehmer Guthaben aus dem Vorjahr hatten, die nun miteinander verrechnet wurden.

     

    Im Jahr 2019 ergaben sich bei den Unterhaltungskosten des Wassernetzes zudem gravierende Mehrausgaben im Vergleich zum Plan. Ausgaben von 116 TEUR bedeuten eine Planabweichung von 77 TEUR. Dabei fiel vor allem der Austausch des Hydranten Meisenstraße mit 45 TEUR ins Gewicht. Infolge zunehmender Rohrbrüche sind die Unterhaltungskosten für das inzwischen in die Jahre gekommene Leitungsnetz über die letzten Jahre hinweg überproportional angestiegen. Das wirkt sich entsprechend auf das Ergebnis aus.

     

    Alles in allem schließt das Wirtschaftsjahr 2019 mit einem Verlust von 21.961,58 EUR ab. Damit ist zum ersten Mal seit Jahren ein negatives Ergebnis festzustellen. Das führt dazu, dass das Wasserwerk weder einen Gewinn noch eine Konzessionsabgabe an die Gemeinde ausbezahlen kann. Dadurch fallen Einnahmen i.H.v. rd. 115 TEUR weg, die im Haushaltsplan 2020 eingeplant waren. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 wurde ein Gewinn von rd. 30.500 EUR erzielt und eine Konzessionsabgabe in Höhe von rd. 68.850 EUR an die Gemeinde abgeführt.

     

    Der Verlust aus 2019 soll nun mit dem Eigenkapital verrechnet werden, was kein Problem darstellt, da der Eigenbetrieb auf gesunden Beinen steht. So betrug das Eigenkapital zum Jahresende 2019 45 % der bereinigten Bilanzsumme und damit deutlich mehr als die steuerlich geforderten 30%. Hinzu kommt eine relativ geringe Verschuldung von 51 EUR je Einwohner. Zum Vergleich: Der Landesdurchschnitt liegt bei 672 EUR je Einwohner.

     

    Anschließend berichtet Herr Reegen zum geplanten weiteren Vorgehen. Nachdem der Wasserzins bereits seit 2009 unverändert bei 1,68 EUR liegt und in dieser Zeit bei gleichbleibenden Einnahmen die Kosten – v.a. im Unterhaltungsbereich aber auch beim Wasserbezug stark angestiegen sind – wird die Verwaltung für die Oktober- oder November-Sitzung eine Neukalkulation der Gebühren mit voraussichtlich entsprechender Erhöhung des Wasserpreises ab 2021 vorbereiten.  

     

    Für den Jahresabschluss 2019 wird wie in der Vorlage dargestellt vorgeschlagen, den Verlust in Höhe von 21.961,58 EUR mit dem Gewinnvortrag und damit dem Eigenkapital zu verrechnen. 

     

    Der Vorsitzende verweist nochmals auf die Umstände, die zum negativen Ergebnis beigetragen haben. Hinsichtlich des angekündigten weiteren Vorgehens bringt er seine Erwartung und persönliche Einstellung zum Ausdruck, nach der mindestens die in 2019 ausgefallene Konzessionsabgabe, evtl. auch der geplante, nun aber entgangene Gewinn in der neuen Kalkulation berücksichtigt und nachgeholt wird. Dies hält er sowohl für vertretbar als auch mit Blick auf den Bedarf im Haushaltsplan für geboten.

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Der Jahresabschluss 2019 des Wasserwerks Nordheim wird entsprechend der Anlage "Feststellung des Jahresabschlusses 2019 für das Wasserwerk Nordheim" festgestellt.

  • Tagesordnungspunkt 8

    von Marval´sche-Stiftung;

    Jahresrechnung 2019

    Protokoll

     

    Az.:892.11:0008/005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 80/2020 vor.

     

    Kämmerer Schmidt erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und berichtet aus den Vorberatungen im Verwaltungsausschuss.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    1. Der Ertrag 2019 wird auf 32.775,43 € festgestellt.
    2. Die noch nicht verwendeten Erträge zum 31.12.2019 betragen 61.493,54 €
    3. Die Beschlüsse des Stiftungsrates vom 8. September 2020 zur Verwendung der Erträge werden bestätigt.
    4. Der Stand des Sondervermögens „von Marval´sche Stiftung“ wird zum
      01.01.2019 auf 1.000.000,00 € und zum
      31.12.2019 auf 1.000.000,00 €
      festgestellt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Eugen-Mehrer-Stiftung;
    Jahresrechnung 2019

    Protokoll

     

    Az.:892.13:Jahresabschluss 2019

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 81/2020 vor.

     

    Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und berichtet aus der Vorberatung im Verwaltungsausschuss.

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    1. Der Ertrag 2019 der Stiftung wird auf 8.946,74 EUR festgestellt.

    2. a) Zuführung als freie Rücklage an das Kapitalvermögen der Stiftung 946,74 EUR

        b) Verwendung für den Kindergarten in Nordhausen 1.600,00 EUR

        c) Verwendung für die Schule in Nordhausen 1.600,00 EUR

        d) Verwendung für die Altenbetreuung in Nordhausen 1.600,00 EUR

        e) Verwendung für den TSV Nordhausen (Jugendarbeit) 1.600,00 EUR

        f) Verwendung für die Evang. Kirchengemeinde Nordhausen 1.600,00 EUR

    3. Der Stand des Sondervermögens „Eugen-Mehrer-Stiftung“ wird
       zum 01.01.2019 auf 281.674,12 EUR und
       zum 31.12.2019 auf 282.101,95 EUR festgestellt.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Gemeinde Nordheim als Gesellschafter der Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG;
    Änderung des Gesellschaftsvertrages

    Protokoll

    Az.:811.034:0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 83/2020 vor.

      

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und spricht sich dafür aus, dem Vorschlag der Geschäftsführung der Neckar Netze zu folgen und der beabsichtigen Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.

    Dabei geht es zum einen um vereinfachte Einberufung und Abwicklung von Sitzungen, was nicht zuletzt den Auswirkungen der Corona-Pandemie geschuldet ist.

    Zum anderen ist vorgeschlagen, die Konsequenzen bei vorzeitigem Ausscheiden eines Gesellschafters zu ändern. Es soll sichergestellt werden, dass die Abfindung eines Gesellschafters jeweils der prozentualen Höhe dessen Beteiligung an der Gesellschaft entspricht, anstatt - wie bisher geregelt - dem fiktiven Netzwert des in der jeweiligen Kommune belegenen Netzes.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Die Gemeinde Nordheim stimmt der nachfolgenden Änderung des Gesellschaftsvertrages der Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG in der folgenden Fassung zu und ermächtigt Bürgermeister Volker Schiek in der Gesellschafterversammlung der Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG entsprechend abzustimmen:

      

     Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

     a)    § 11 Abs. 2 S. 2 wird wie folgt ergänzt, wobei lediglich der unterstrichene Passus neu ist:
            „Einladung und Tagesordnung sind per Brief, per Telefax oder per E-Mail zu versenden.“

      

     b)    § 11 Abs. 5 wird wie folgt ergänzt, wobei lediglich der unterstrichene Passus neu ist:
           „Die Einberufungsfrist beginnt mit der Einlieferung des Einberufungsschreibens bei der Post bzw. mit dem erfolgreichen
          Absetzen des Telefax oder der E-Mail bzw. mit der Übergabe an den Gesellschafter oder seinen gesetzlichen Vertreter.“

      

     c)    Die Überschrift von § 12 wird wie folgt geändert:
           „Gesellschafterversammlung ohne Einberufung; Beschlussfassung außerhalb von Gesellschafterversammlungen“
           Anstelle des bisherigen § 12 Abs. 2 werden die folgenden Absätze in § 12
           eingefügt:
           „(2) Wenn sich sämtliche anwesenden Gesellschafter damit einverstanden erklären, können nicht anwesende
           Gesellschafter an einer Gesellschafterversammlung telefonisch oder per Videokonferenz teilnehmen und ihre
           Stimme abgeben.
           (3) Der Abhaltung einer Versammlung bedarf es nicht, wenn sich sämtliche Gesellschafter mit dem Beschlussinhalt oder
           mit der Abgabe der Stimmen außerhalb einer Versammlung einverstanden erklären. Einverständniserklärungen und
           Stimmabgaben
           können in diesen Fällen schriftlich (einschließlich Textform, § 126 BGB) telefonisch, per Videokonferenz oder in einer
           Kombination der vorgenannten Wege erfolgen. § 15 Abs. 4 bis 7 sind entsprechend anzuwenden.“

      

     d)    § 18 Abs. 5 erhält neue Sätze 3 und 4 mit folgendem Wortlaut :
           „Für die Einberufung gilt § 11 Abs. 5 entsprechend. Sitzungen des Aufsichtsrats können als Präsenzsitzungen oder als
          Telefon- oder Videokonferenzen oder in Form einer Kombination der vorgenannten Wege erfolgen.“

      

     e)    § 19 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt ergänzt, wobei lediglich der unterstrichene Passus neu ist:
           „Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend, im Sinne des § 18 Abs. 5

            zugeschaltet oder durch Stimmbotschaften vertreten ist.“

      

     f)     In § 25 Abs. 3 wird der Passus „Vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes 4“, gestrichen.

      

     g)    In § 25 Abs. 4 wird der bisherige Text ersetzt durch den Passus „- entfällt -“.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Vorbereitung der Versammlung der Jagdgenossenschaft Nordheim

    Protokoll

     

    Az.:787.150:2020, 787.151:2020

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 84/2020 vor.

      

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf diese und die  Vorberatung im Verwaltungsausschuss.

    Er erläutert, dass die nun für 2.11.2020 vorgesehene Jagdgenossenschaftsversammlung aufgrund Corona nicht früher stattfinden konnte. Weil sich seit der letzten Auseinandersetzung des Gemeinderates mit einer aktuellen "Jagdgenossenschaftssatzung" schon wieder Änderungen ergeben haben, wenn auch keine absolut wesentlichen, ist nun eine erneute Beratung und Beschlussfassung erforderlich.

      

    Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:  

    1. Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Nordheim wird einberufen auf Montag, den 2. November 2020, 19.00 Uhr, ins Foyer des Rathauses Nordheim.
    2. Die Verwaltung wird mit der Aufstellung der Tagesordnungspunkte für die Versammlung und mit der öffentlichen Bekanntmachung der Jagdgenossenschaftsversammlung beauftragt.
    3. Bürgermeister Schiek wird zum Versammlungsleiter, AR Müller zum Schriftführer bestellt.
    4. Der in der Anlage "Satzung der Jagdgenossenschaft Nordheim" dargestellten Satzung wird zugestimmt.
    5. Dem zu erwartenden Beschluss der Jagdgenossenschaft, die Verwaltung der Jagdgenossenschaft dem Gemeinderat gemäß den gesetzlichen Regelungen zu übertragen, wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der vorgelegte Satzungsentwurf ohne inhaltliche Änderungen von der Jagdgenossenschaftsversammlung als Satzung beschlossen wird.
    6. Die Aufgaben nach § 11 Ziffer 2 und Ziffer 3 Buchstabe a) bis e) und g) bis k) der Satzung werden zur dauerhaften Erledigung auf den Bürgermeister übertragen.
  • Tagesordnungspunkt 12

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Bei der Gemeinde sind bis zur Sitzung keine Spenden eingegangen.

  • Tagesordnungspunkt 13

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    902.4127:0003

    Finanzwischenbericht; Planabweichungen im Haushalt 2020

    Nachdem in der Verwaltungsausschusssitzung die Planabweichungen des Haushalts 2020 ausführlich besprochen wurden, gibt der Kämmerer einen Zwischenbericht aus dem Finanzwesen über die wesentlichen, aktuell abzusehenden Abweichungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Haushaltsplanes 2020 ab:

     

    Ausgabenseite:

    Auf der Ausgabenseite werden folgende wesentliche Wenigerausgaben genannt:

    Das neue Feuerwehrfahrzeug LF20 wird erst in den Folgejahren beschafft: 330.000 EUR Minderausgabe
    Sanierung Nordhausen - noch nicht abgerufen für 220: 220.000 EUR Minderausgabe
    Gebäudeerwerb allgemein und Sanierung der Ortsstraßen (investiv) – nicht umgesetzt mit jeweils 200.000 EUR Minderausgabe
    Maßnahmen Breitbandausbau (Ansatz 60 TEUR), WLAN-Hotspots (15 TEUR), Begrüßungs-/Informationsschilder an den Ortseingängen (40 TEUR) sowie die Beschaffung von Geräten u. Fahrzeugen des Bauhofs (28 TEUR): 143.000 EUR Minderausgabe

     

    Wesentliche über - und außerplanmäßige Ausgaben (über 10.000 EUR):

    Restzahlung 2020 zum Erwerb der Kirchstraße 61: 19.546 EUR nicht veranschlagt.
    Einbau einer Fluchttreppe am Kindergarten Hauptstraße: rund 27.000 EUR nicht veranschlagt.
    Beschaffung einer Photovoltaikanlage auf der Willy-Weidenmann-Halle: 15.892 EUR nicht veranschlagt.
    Die Planansätze für die Vereinsräume im UG des Kindergartens Südstraße (845 TEUR), deren Ausstattung(60 TEUR) sowie die Heizungsanlage im Kiga (10 TEUR) wurden aus dem Vorjahr versehentlich nicht weitergeführt. Dadurch sind die Mittel von zusammen 915.000 EUR nicht finanziert.
    Dennoch gleichen sich die Minder-und Mehrausgaben in etwa aus.

     

    Einnahmenseite:

    Hier dominert ganz klar die finanzielle Ungewissheit der noch andauernden Coronakrise:Die größte Abweichung stellt derzeit die Gewerbesteuer dar. Entgegen dem ursprünglichen Ansatz von 2,3 Mio EUR, kann aufgrund der coronabedingten Herabsetzungen nur noch mit einem Aufkommen von rund 1,2 Mio. EUR gerechnet werden. Somit entstehen Wenigereinnahmen in Höhe von 1.100.000 EUR. Derzeit finden Verhandlungen von Bund und Land zur Unterstützung der Kommunen statt, wodurch ein Großteil des Gewerbesteuerausfalls 2020 kompensiert werden soll.

    Die entgangenen Einnahmen bei den Kindergartenbeiträgen aufgrund der coronabedingten Schließung gleichen sich in etwa mit der Corona-Soforthilfe des Landes von rund 150.000 EUR aus. Weitere Belastungen für die Kommunen sind steigende Defizite bei der Musikschule, der Volkshochschule. Das Defizit im Nordheimer Freibad wird sich im Vergleich zum Plan aufgrund geringerer Einnahmen und Mehrausgaben weiter vergrößern. Hier kommen zum jährlichen Abmangel von ca. 500.000 EUR in diesem Jahr mindestens weitere 70.000 EUR hinzu
    Die Zuschüsse für den Rathausneu- und Umbau und den Neubau des Kindergartens in der Südstraße wurden im Plan 2020 voll veranschlagt. Jedoch kann erst mit den erfolgten Schlussrechnungen die restliche Auszahlung angefordert werden. Somit werden die Restteile, der eingeplanten 2,82 Mio EUR erst zu Beginn des kommenden Jahres erwartet.

    Wie beim Abschluss des Wasserwerks 2019 besprochen, muss die Gemeinde den Verlust des Wasserwerkes samt der ausgefallenen Konzessionsabgabe von zusammen 115.000 EUR verkraften. Ein Bauplatzverkauf in 2020 verbessert das Ergebnis
    um 140.000 EUR.

     

    Fazit der Verwaltung:

    Da in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nur schwer Prognosen abgegeben werden können und auch jetzt zum Jahresende noch keine eindeutigen Signale vorliegen, wie sich die Zuweisungen entwickeln, welche finanzielle Unterstützung die Kommunen gerade bei der Gewerbesteuer erhalten und die Abrechnungen beim Kindergartenneubau und beim Rathausneu- und Umbau noch in vollem Gange sind, wird auf einen Nachtrag verzichtet.

     

    Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur

    Kenntnis

     

    Az.: 797.79:0003

    Beschaffung eines neuen Bürgerbusses;

    Vorbereitung Förderantrag

    Der Vorsitzende erinnert daran, dass sich der Bürgerbus als sehr beliebte Einrichtung etabliert hat. Aktuell ist das Angebot aufgrund von Corona und der andauernden Baustelle ausgesetzt, was immer wieder bedauert wird.

    Entsprechend auch schon vom Gemeinderat wiederholt bekundeter Unterstützung und Nachfrage ist geplant, das Angebot künftig nutzerfreundlicher zu gestalten. Dies betrifft vor allem die Barrierefreiheit, die über einen Niederflurbus erreicht werden könnte.

    Hierfür können Fördermittel beantragt werden. Antragstellung ist vom 1.10. bis 30.10.2020 möglich. Für die Antragsstellung ist kein Kaufangebot vorzulegen.

     

    Die Förderung für Niederflurbusse (barrierefrei) beträgt bis zu 35.000 EUR, für sonstige barrierefreie Busse bis zu 20.000 EUR. Die Verwaltung wird einen Antrag für einen Niederflurbus stellen. Ein Förderbescheid voraussichtlich im Frühjahr 2021 ist abzuwarten. Dann soll - unter Einbeziehung auch der ehrenamtlichen Fahrer des Bürgerbusses - darüber entschieden werden, ob ein geeigneterer Bürgerbus beschafft und wie dieser finanziert werden soll.

     

    Der Gemeinderat nimmt von den Informationen

    Kenntnis.

     

    Az.: 472.211

    Kindergartenferien 2021

    Freitag, 4.6.2021 (Brückentag in den Pfingstferien)

    Sommerferien 2021: 9.8.2021 bis 28.8.2021

     

    Az: 615.01:0004

    Mögliches Wohnen in einem Teil vom Gartenhausgebiet im Schelmental

    GA Keller berichtet, dass auf Initiative der Grundstückseigentümer nordöstlich der Straße Im Schelmental eine Besprechung im Rathaus stattgefunden hat, in der von einigen Anliegern bekundet wurde, dass gegenüber dem Areal der Fa. Schneider der Wunsch nach einer einreihigen Wohnbebauung besteht. Ein Teil des betreffenden Gebietes ist derzeit als Gartenhausgebiet ausgewiesen. Die Grundstückseigentümer hatten sich bereits vorab zu dem Wunsch vorbesprochen.

     

    Vor dem Hintergrund des laufenden Bebauungsplanverfahrens "Wohnen im Auerberg" wurde von der Verwaltung bestätigt, dass dies mit Blick auf die beabsichtigte Straßen- und Erschließungsplanung der richtige Zeitpunkt für eine solche Anfrage ist. Allerdings wurde den Eigentümern mitgeteilt, dass u.a. entscheidend ist, wie der Gemeinderat und die zu beteiligenden Behörden reagieren. Auch zu einer möglichen Zeitschiene konnte keine Auskunft gegeben werden.

     

    Den Teilnehmern des Gesprächs wurden die ungefähren Größeneinheiten und der finanzielle Ablauf von Baulandumlegungen erläutert. Ebenso wurde auf Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen, die ggf. notwendig werden. Eine Erschließung des kompletten Hangs wird unter anderem auch aus diesem Grund ausgeschlossen.

     

    Die Verwaltung hat den Interessenten zugesagt, den Gemeinderat über deren Wünsche zu informieren und sich je nachdem dann um die grundlegenden Fragen zu kümmern.

     

    Frau Keller stellt dann die Frage an den Gemeinderat, ob dieser sich dort grundsätzlich eine einreihige Bebauung vorstellen kann und man in eine Prüfung einsteigen soll oder ob das von vorne herein nicht in Frage kommt. Eine Aussage, ob eine Bebauung nach Prüfung aller Fragen tatsächlich möglich ist, kann derzeit noch nicht getroffen werden.

     

    Der Vorsitzende ergänzt, dass eine Anfrage ähnlichen Inhalts für einen Teilbereich der jetzt in Rede stehenden Fläche, die vor einigen Jahren einmal abgelehnt wurde, nicht zu vergleichen ist. Die damalige Anfrage hatte zum Inhalt, den gesamten Hang im vorderen Bereich des Schelmentals zu bebauen. Jetziges Anliegen ist, eine einreihige Wohnbebauung entlang der Straße vorzusehen.

     

    GR Michelbach erklärt, er kann sich einen Einstieg in die Planung gut vorstellen, kann aber noch nicht zusagen, dass er nachher auch zustimmt. Er hält die mögliche Maßnahme für ein zweischneidiges Schwert. Zwar würde an dieser Stelle eine Bebauung gut passen, aber die Ökologie ist auch wichtig. Es gibt dort tolle Streuobstwiesen.

     

    GR Kurz fragt an, ob diese Fläche dann noch in das laufende Bebauungsplanverfahren "Wohnen im Auerberg" mit einbezogen werden kann.

    BM Schiek erläutert, dass das nicht möglich ist, weil dort ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt wird. Beim neuen Gebiet würde es sich um einen neuen Bebauungsplan handeln, jedenfalls aber um keinen vorhabenbezogenen. Es gibt keine direkten Auswirkungen auf das andere Verfahren. Gespannt ist er jedoch auf die öffentlichen Diskussionen zu diesem Thema. Auch gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurden schon Einwendungen vorgetragen. Diese müssten jetzt eigentlich noch viel mehr kommen.

     

    GR Wehler findet es ökologisch schade für diesen Streifen. Es ist aber schön, dort draußen zu wohnen. Baugrund wird immer noch gesucht. Sie kann sich hier eine kleine Fläche vorstellen, aber keine große Bebauungsfläche über den ganzen Hang.

     

    GR Weinstok weist auf das laufende Lärmgutachten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan hin. Er fragt an, ob man die Fläche auch in die Untersuchung aufnehmen kann.

    BM Schiek geht davon aus, dass dies möglich ist.

     

    GR Altmann bittet um Auskunft, ob der Hang im Flächennutzungsplan von einer Bebauung ausgeschlossen ist.

    BM Schiek erklärt, dass eine Bebauung im Flächennutzungsplan nie auf ewig ausgeschlossen ist, dass aber unter Umständen sehr, sehr große Hürden zu überwinden wären. Es muss geklärt werden, wie der Regionalverband und das Landratsamt in Bezug auf den Flächennutzungsplan mit der Frage umgehen. Ein Teil des Gebietes ist als Gartenhausgebiet im Flächennutzungsplan enthalten, der Rest ist bisher nicht Bestandteil des FNP. Die Abgrenzungen im Flächennutzungsplan sind nicht parzellenscharf, was dies zu einer spannenden Frage macht.

    GR Altmann möchte weiter wissen, ob das Verfahren gegebenenfalls auch wieder beendet werden könnte.

    Dies bejaht BM Schiek. Wenn die Hürden zu hoch sind, kann das Verfahren schnell eingestellt werden. Er betont nochmals, dass auch er sich eine komplette Bebauung des Hanges nicht vorstellen könnte. Aufgrund der immensen Ausgleichsmaßnahmen wären die Bauplätze dann vermutlich unbezahlbar.

     

    GR Hachtel erklärt, dass auch sie für eine Prüfung des Gebietes ist. Sie fragt an, ob sich dies auf die Anbindung an die Lauffener Straße auswirkt oder es beim aktuellen Plan bleibt.

    BM Schiek führt aus, dass ohnehin ein kompletter Ausbau der Straße Im Schelmental geplant ist. Wahrscheinlich werden aber keine wesentlichen Änderungen an der Anbindung möglich sein.

     

    Zusammenfassend hält der Vorsitzende fest, dass aufgrund der offenen und positiven Rückmeldungen des Gemeinderates die Verwaltung nun prüfen wird, ob die in Rede stehende einreihige Bebauung in diesem Bereich möglich ist.

     

    Über das Ergebnis wird der Gemeinderat informiert; auch mit den Anliegern wären dann weitere Fragen zu klären. Sollte sich die Idee nicht umsetzten lassen, wird das Vorhaben zu den Akten gelegt.

     

     

    AZ: 471.691:0004

    Fluchttreppe Kindergarten Hauptstraße

    GOI Braun erläutert, dass bereits in der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 25.05.2020 der Anbau einer Fluchttreppe an den Kindergarten Hauptstraße behandelt wurde. Hierbei wurde die Fa. Layher GmbH & Co. KG. mit der Lieferung einer Fluchttreppe beauftragt. Umgehend nach Erhalt wurde die Fluchttreppe durch den Bauhof errichtet. Schon während der Errichtung wurde deutlich, dass die Planung mangelhaft war. Nach Begehung mit dem stv. Kreisbrandmeister Halter und dem Brandschutzsachverständigen Tretter soll die Treppe nun nachgearbeitet werden. GOI Braun skizziert die Probleme mit der aktuellen Treppe.

    Neben der Korrektur baurechtlicher Probleme soll die Laufrichtung der Treppe verändert werden, was zur Folge hätte, dass in den Gruppenräumen mehr Licht eintritt und der Garten weniger Fläche verliert. Derzeit werden Alternativen für den Umbau erarbeitet.

    Nach Abstimmung der geänderten Planung mit den Brandschutzsachverständigen und dem Kreisbrandmeister soll die Treppe  umgebaut bzw. geändert werden. Hierfür soll auch ein Gespräch mit den Erzieherinnen gesucht werden.

     

    Aus der Mitte des Gemeinderates wird gefordert, die planende Firma in Regress zu nehmen, wenn dort Fehler gemacht worden sein sollten.

     

    Die Verwaltung sagt zu, über die weitere Entwicklung zu informieren.

     

    Anfragen

     

    Az.:797.79:0006, 797.79:0008

    Bürgerbus

    GR Wehler fragt, ob der Bürgerbus noch länger außer Betrieb sein wird.

    Der Bürgermeister teilt mit, dass in Kürze ein Treffen mit den ehrenamtlichen Fahrern stattfinden wird. Sofern diese auch unter den zuletzt problematischen Corona-Bedingungen wieder fahren können und sobald die momentane Baustelle in der Heilbronner Straße einen vernünftigen Betrieb wieder zulässt, soll wieder gefahren werden.

    GR Wehler weist darauf hin, dass die Haltestellenbeschilderung für den Bürgerbus Auswirkungen aufs Parken hat. Nach Informationen von Frau Wehler hat es bereits Strafzettel gegeben. GR Wehler regt an, je nach dem weiteren zeitlichen Ablauf im Verhältnis zu dem entstehenden Aufwand ein Parken an diesen Stellen eventuell zuzulassen.

     

    Der Vorsitzende sagt Prüfung zu.

  • Tagesordnungspunkt 14

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

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