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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 24.04.2020 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12. Februar 2020 geht zur Unterschrift in Umlauf.

    Die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 12. Februar und aus dem elektronischen Verfahren vom 24.03.2020 wurden bekannt gegeben.

     

     

     

    Az: 902.4126:0001

    Haushaltserlass des Landratsamtes Heilbronn zum Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Nordheim

    Der Landrat bestätigt mit Schreiben vom 30.03.2020 die Gesetzmäßigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse zum Haushaltsplan 2020 und genehmigt den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in der Haushaltssatzung.

     

     

    Az: 462.20 Wurzelzwerge

    Der Vertrag zur Betriebsübernahme wurde mit dem Verein "Naturkindergarten Wurzelzwerge e.V." abgeschlossen.

     

     

    Az: 472.212 Ferienkindergarten

    Der Ferienkindergarten findet in den Sommerferien vom 03. - 21. August in der "Villa Kunterbunt" für Kinder ab 3 Jahren statt. Die Öffnungszeiten sind Montag - Freitag von 07:30-12:30 Uhr oder 7:30-13:30 Uhr.

    Die Betreuungskosten betragen 40 € bzw. 45 €.

     

     

    Az.: 211.40 Schülerzahlen Grundschule und Gemeinschaftsschule

    Frau Rieger gibt bekannt, dass aktuell 27 Anmeldungen für die kommende 5. Klasse, also die Einstiegsklasse in die Gemeinschaftsschule vorliegen. Das sind zwar mehr Schüler als im Vorjahr, aber zur Zweizügigkeit bräuchte es noch 3 SchülerInnen. Nachzügler wären nicht ungewöhnlich.

     

    18 der Schülerinnen und Schüler sind aus Nordheim (2 davon Nordhausener Grundschüler), 5 Schüler aus Lauffen und der Rest aus Cleebronn / Zaberfeld.

     

    Die Grundschule Nordheim ist mit derzeit 65 Anmeldungen wie im Vorjahr dreizügig.

     

     

    Az.: 794.82:0005/4
    Neue Gasfernleitung Heilbronn – Löchgau
    Laut Mitteilung der terranets bw (früher: Gasversorgung Süddeutschland) wird für die genannte Gasleitung nun in die konkrete Realisierung eingestiegen. Entsprechend auch unserer Anregung wurde für diese Gasleitung die genehmigte Planung der SEL übernommen, für die schon eine relativ genaue Leitungsführung festgelegt ist. Bevor sich die „terranets bw“, Nachfolgerin der früheren Gasversorgung Süddeutschland, nun als nächstes um den Erwerb der Wege- und Leitungsrechte sowie die erforderlichen Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern bzw. –bewirtschaftern kümmern will, ist vorgesehen, das Projekt auch im Gemeinderat vorzustellen. Voraussichtlich wird dies in der Juni- oder Juli-Sitzung sein.

     

     

    Az.: 652.31:08
    Ausbau Heilbronner Straße im Zuge der L 1105 durch das Land

    Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Stand der Arbeiten in der Heilbronner Straße. Die bisherigen Beeinträchtigungen und Verkehrsbehinderungen sind leider nicht vermeidbar. Bis zum Ende der Bauarbeiten, die sich über längere Zeit hinziehen werden, ist wegen der Länge der Ausbaustrecke mit größeren Hindernissen zu rechnen, als bisher. Informiert wurde über vorliegende Beschwerden aus der Klimmerdingenstraße, wobei diese nur teilweise nachvollziehbar sind.

     

     

    Az.:043.1111:06
    Rathauseinweihung; muss voraussichtlich verschoben werden

    Der Gemeinderat wird über den guten Baufortschritt auf der Rathausbaustelle informiert und den für Anfang Juni vorgesehenen „Rückzug“ der Verwaltung ins neue bzw. renovierte Gebäude. Mit Blick auf die Regelungen infolge der Corona-Pandemie sind jedoch aus derzeitiger Sicht die ursprünglich für Juli vorgesehene offizielle Einweihung und ein Tag der offenen Tür zunächst nicht möglich.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 5124/9, Daimlerstraße 8;

    Erweiterung Gewerbefläche 2. OG;

    Ausbau überdachte Fläche EG-Nordseite

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Daimlerstraße 8/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 21/2020 vor.

     

    GA Keller führt aus, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Kelteräcker II“ befindet und dessen Festsetzungen entspricht.

     

    Im Gewerbegebiet sind Wohnungen nur für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind, zulässig. Im Gebäude sind bereits zwei Wohneinheiten genehmigt. Die Wohnung im EG wird nach Norden erweitert, der gewerbliche Teil wird im 2. OG durch einen Büroraum und eine Dachterrasse erweitert. Im Gewerbegebiet muss das Wohnen der gewerblichen Nutzung in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sein. Das Überwiegen des gewerblichen Anteils wird hauptsächlich durch die Zuteilung der Dachterrassenflächen zum gewerblichen Teil erreicht. Derzeit ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt kein Einvernehmen zu diesem Vorhaben notwendig.

     

    Das Landratsamt wird die Bauherrin aber bezüglich der Nutzung der Dachterrasse noch anschreiben. Sollte sich herausstellen, dass diese nicht dem Gewerbetrieb zugeordnet werden kann, werde sich der Ausschuss nochmals wegen eines Einvernehmens mit dem Vorhaben beschäftigen müssen.

     

    Die gewerbliche Eigenschaft ist hier äußerst wichtig. Ein Wohnen im Gewerbegebiet ist eigentlich grundsätzlich nicht möglich. Bei einem Überwiegen der Wohnnutzung könnte der komplette Gebietscharakter des Gewerbegebietes in Wanken geraten und zum Beispiel dazu führen, dass Gewerbe dort nur noch zeitlich begrenzt und vom Lärm her eingeschränkt ausgeübt werden könnte, um nicht mit der Wohnnutzung zu kollidieren. Bereits beim vorangegangenen Baugesuch zu diesem Gebäude habe das Landratsamt speziell auf diese Gefahr hingewiesen.

     

    Das Vorhaben wird dem Gremium zur

    Kenntnis gegeben.

     

    Weiter äußert das Gremium Bedenken zur Wohnnutzung bzw. der geplanten Nutzung der Dachterrasse und bittet um entsprechende Prüfung. Sollte sich herausstellen, dass die gewerbliche Nutzung bei diesem Vorhaben nicht überwiegt, wird ein Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 10498, Trollingerweg 10;

    Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Trollingerweg 10/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 22/2020 vor.

     

    GOI Braun berichtet, das Vorhaben befinde sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Nordheim Süd-West III" und verstoße gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Die Baugrenze wird im Süden durch die Terrasse geringfügig überschritten. Weitere Verstöße gegen die maximal zulässige Grenzwandlänge, die Wandfläche sowie die Wandhöhe fallen unter das Bauordnungsrecht und werden im weiteren Verfahren durch das Landratsamt geprüft.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen für die Baugrenzenüberschreitungen mit der Terrasse wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 9917, Ringstraße 4;

    Erweiterung von Gewerberäumen

    Protokoll

     

    Az.:632.6:Ringstraße 4/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 23/2020 vor.

     

    Zu diesem Tagesordnungspunkt ist GR Langguth befangen und verlässt das Sitzungsrund.

     

    GA Keller berichtet, das Vorhaben befinde sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hofstatt, 2. Änderung“ und verstoße gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Die Baugrenze wird im Osten durch zwei Stellplätze um jeweils ca. 5,00 m, durch einen Stellplatz um ca. 6,00 m und im Süden durch einen Stellplatz um ca. 6,00 m überschritten. Ein weiterer Verstoß gegen die maximal zulässige Grenzbaulänge fällt unter das Bauordnungsrecht und wird im weiteren Verfahren durch das Landratsamt geprüft.

     

    Einstimmig ergeht folgender
    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen für die Baugrenzenüberschreitungen mit den Stellplätzen wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 460/3, Kreuzstraße 40;
    Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Kreuzstraße 40

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 24/2020 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Kreuzstraße Nord“ befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Die Baugrenze wird im Süden mit der Garage um maximal ca. 0,50 m, mit dem Vordach um maximal ca. 1,50 m und mit den zwei Stellplätzen überschritten. Das Bauvorhaben liegt mit einem schmalen Bereich im Nordwesten an der HQextrem-Linie mit Übergang zur HQ100-Linie an der nordwestlichen Grundstücksecke. Die Karten stehen für die Gemeinden nicht hochauflösend zur Verfügung, weshalb die Betroffenheit durch die Gemeinde hier nicht abschließend geklärt werden kann.

     

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen für die Überschreitungen der Baugrenze mit der Garage, dem Vordach und den Stellplätzen wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt. Sollte das Vorhaben nach genauer Prüfung durch die Wasserrechtsbehörde die HQ100-Linie betreffen, muss das Bauvorhaben den Anforderungen an einen Hochwasserschutz entsprechend der ausgewiesenen Überflutungsflächen gerecht werden.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Neubau 6-gruppiger Kindergarten Südstraße;
    Vergabe von Lieferungen und Leistungen

    Protokoll

     

    Az.: 461.4142

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 19/2020 vor.

     

    Bürgermeister Schiek verweist auf die Sitzungs- und die Tischvorlage.

     

    GI Braun erläutert das zur Vergabe heranstehende Gewerk.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Die Fa. Binsch GmbH aus Ostfildern wird mit den Schreinerarbeiten Einbaumöbel zum Angebotspreis von 81.050,23 EUR beauftragt.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB und Örtliche Bauvorschriften "Wohnen im Auerberg";

    Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
    a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) und § 13a BauGB

    b) Billigung des Vorentwurfs

    c) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

    Protokoll

     

    Az.: 621.410:0091/05/02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 20/2020 vor.

     

    GA Keller berichtet kurz über den Stand des Vorhabens. Der Bauträger, welcher das Areal erworben hat, habe zwischenzeitlich einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt und sei bereit, sich mit einem Durchführungsvertrag zur Planung und Realisierung des Projektes zu verpflichten. In diesem Vertrag könnten weitere Regelungen wie z.B. die Folgekostentragung usw. geregelt werden. Dieser Vertrag soll erst nach der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit geschlossen werden, um gegebenenfalls noch im Zuge der Beteiligung aufkommende Themen in den Vertrag mit einarbeiten zu können.

     

    Herr Plieninger vom Büro Käser Ingenieure verweist auf die Sitzungsvorlagen und stellt den Vorentwurf des Bebauungsplanes vor. Die zwischenzeitlich als Tischvorlage beiliegende artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung habe erwartungsgemäß keine Probleme ergeben. Ein Angebot für eine schalltechnische Untersuchung liege ebenfalls bereits vor.

     

    Der Vorsitzende ergänzt, dass er die schalltechnische Untersuchung mit Interesse erwarte. Das Büro BS Ingenieure, welches hierfür angefragt wurde, habe gleich auf verschiedene Bezüge hingewiesen, welche geklärt werden müssten. Neben der Landesstraße L1105 gibt es evtl. auch Auswirkungen durch die beiden in der Nachbarschaft vorhandenen Weinstuben und das Freibad.

     

    Sodann stellt der Vorsitzende das neu eingegangene Modell für einen geänderten Entwurf der Bebauung vor, welcher im Übergang zur Bestandsbebauung Satteldächer aufweist.

    GR Michelbach erkundigt sich, wie es sich bezüglich der Grundflächenzahl verhält.

    Herr Plieninger teilt mit, dass aktuell eine Grundflächenzahl von 0,4 vorgesehen ist, dass mit Blick auf die Tiefgarage aber eine Grundflächenzahl von 0,6 angemessen ist.

    GR Stopper erkundigt sich nach der Planung des Untergeschosses und nach den Rettungswegen. Da diese Aspekte beim momentanen Verfahrensstand noch nicht im Vordergrund stehen, schlägt der Vorsitzende vor, abzuwarten, was die Anhörung der Träger öffentlicher Belange bringt.

    GR Langguth befürwortet die Alternative, in der auch einige Satteldächer vorgesehen sind. Weiter spricht GR Langguth einige Stellplätze an, auf welchen in zweiter Reihe geparkt werden muss.

    Der Vorsitzenden weist darauf hin, dass nach seiner Erinnerung dies selbst bei Einfamilienhäusern nicht selten so geplant wird. Auch hier gilt es abzuwarten, was die Fachbehörden sagen.

    GR Michelbach verweist darauf, dass in den verschiedenen Plänen unterschiedliche Stellplatzzahlen vorhanden sind.

    Auf die Frage von GR Wehler, wo die Besucher parken, verweist der Vorsitzende darauf, dass das Verhältnis der Parkplätze zu Anzahl der Wohneinheiten nicht überall im Schelmental so gut ist, wie im Planbereich. Dennoch ist es sicherlich so, dass es nie genügend Stellplätze geben kann.

    Auf Frage an Herrn Plieninger, ob beide insbesondere bezüglich der Dachformen unterschiedlichen Varianten ausgelegt werden sollen teilt dieser mit, dass dies zwar nicht üblich ist, in diesem frühen Stadium aber so gemacht werden kann.

    Zusammenfassend sieht der Vorsitzende den Planbereich als Musterbeispiel für oft geforderte Innenentwicklung. Angesichts der vorgesehenen Bebauung ist auch der Begriff Nachverdichtung, der ebenfalls regelmäßig proklamiert wird, hier angebracht. Man entspricht also dem, was grundsätzlich gefordert wird. Ob sich das in den Reaktionen der Bürger und Behörden in der folgenden Beteiligung widerspiegelt, bleibt abzuwarten. Eindeutig aber, so der Vorsitzende, verbindet sich mit dem Projekt eine große Chance für das Schelmental, dauerhaft aufgewertet zu werden.

    Insbesondere an die Zuhörer gerichtet weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Bürgerbeteiligung wegen der Corona-Restriktionen und der aktuellen Raumnot der Verwaltung nicht kurzfristig erfolgen kann. Sie soll aber erfolgen, sobald es möglich ist. Die Hinweise bzw. Informationen wird es in üblicher Form geben.

     

    Es ergeht sodann einstimmig folgender

    Beschluss:

    a)    Der Gemeinderat beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Wohnen im Auerberg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

    b)    Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 08.04.2020, gefertigt durch das Ingenieurbüro Käser Ingenieure, werden gebilligt.

    c)    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Neufassung der Satzung der Gemeinde Nordheim für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder

    Protokoll

    Az.: 471.21:0006

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 25/2020 vor.

     

    Frau Rieger erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratungen ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Satzung der Gemeinde Nordheim für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder wie in der Anlage zum Protokoll „Satzung der Gemeinde Nordheim für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder“ dargestellt, zu.

     

     

    Der Vorsitzende spricht in diesem Zusammenhang den Verzicht auf die Kindergarten-Elternbeiträge für den Monat April an. In Absprache haben dies alle Gemeinden für den Monat April so gehandhabt. Die vom Land gewährte „Soforthilfe Corona“ deckt mit einem auf die Gemeinde Nordheim entfallenen Anteil von rund 50.000 Euro den Ausfall weitgehend ab. Was für die kommende Zeit passiert, so der Vorsitzende, ist noch nicht absehbar. Auch für künftigere Regelungen sollen Empfehlungen abgewartet werden. Er bittet darum, den Verzicht für die Elternbeiträge des Monats April formal zu beschließen.

     

    Ohne weiter Beratung ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Auf die Kindergarten-Elternbeiträge für den Monat April wird abschließend verzichtet.

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Kindergartenangelegenheiten;

    Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen Leitungszeit

    Protokoll

     

    Az.: 471.31

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 26/2020 vor.

     

    Frau Rieger erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    GR Michelbach sieht die vorgeschlagene 25%-ige Aufstockung der Gesamtleitung U3 unter dem Aspekt als maximalen Kompromiss, dass diese 25 % von den neu zu schaffenden 1,8 Stellen abgezogen werden. Er fordert ausdrücklich, eine entsprechende Stellenreduzierung dann zu prüfen, wenn die Förderung ausläuft, die nun der Aufstockung zugrunde liegt.

    GR Nagel geht davon aus, dass die 25%-ige Aufstockung der Gesamtleitung erst dann umgesetzt wird, wenn der Kindergartenbetrieb wieder losgeht.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender
    Beschluss:

    Die gesetzlich vorgeschriebene Leitungszeit wird entsprechend der in der Sitzungsvorlage dargestellten Berechnung umgesetzt. Es werden hierfür zusätzliche 1,8 Stellen beschlossen.

    Die zusätzlichen Stellen werden in den nächsten Stellenplan aufgenommen.

    25% der zusätzlichen Stellen im Rahmen der Leitungszeit werden der Gesamtleitung zugeschlagen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:

     

    1. Frau Sofia Wonner, Nordheim: 50 EUR für die Seniorenarbeit
    2. VBU Volksbank im Unterland, Brackenheim: 428,40 EUR – zwei Hochbeete für das Krippenhaus in der Südstraße
    3. VBU Volksbank im Unterland, Brackenheim: 214,20 EUR – ein Hochbeet für den Kindergarten Rappelkiste in Nordhausen
    4. Firma it Works GmBH, Heilbronn: 200 EUR für die Kindergartengruppe Fuchsbau in Nordhausen

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Die Spenden werden einstimmig angenommen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 471.691:0004
    Kindergarten Regenbogen, Hauptstraße 9;

    Anbau einer Fluchttreppe

     

    GA Keller gibt bekannt, dass mittlerweile Vergleichsangebote für die Fluchttreppe am Kindergarten „Regenbogen“ vorliegen. Diese stellen sich wie folgt dar:

     

    Schlosseranlagen:

    Beck GmbH, Cleebronn:                                                                        37.940,77 EUR

    Glienke-Hemmerlein Metall GmbH, Lauffen a.N.:                                  35.550,06 EUR

     

    Gerüstanlage:

    PERI GmbH, Filderstadt-Bernhausen:                                32.130,00 – 33.320,00 EUR

     

    Das Ursprungsangebot für das Treppengerüst der Firma Layher GmbH & Co. KG aus Güglingen-Eibensbach beläuft sich auf 24.118,04 EUR.

     

    Die ersten Arbeitsschritte sind vergeben. Zur Treppe selbst gibt es noch offene Fragen, die vor einer Auftragsvergabe zu klären sind. Die wirtschaftlichste Lösung soll anschließend umgesetzt werden.

     

    Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen

    Kenntnis.

     

     

    Az.: 701.13:0004
    Anschluss von RRKV-Gelände und Aussiedler Frank - Seeloch an die Abwasserbeseitigung; Sachstandsbericht

    Der Vorsitzende berichtet, dass zwischenzeitlich die Kostenberechnungen des Büros Schöll für die Kanal- und Wasseranschlüsse des Vereinsgeländes RRKV und des Aussiedlerhofes Frank vorliegen. Die Kosten für die Abwasseranschlüsse betragen jeweils rund 241.600 EUR (brutto). Die Wasseranschlusskosten für den Aussiedlerhof liegen bei rund 156.000 EUR. Diese Kosten übersteigen die Erwartungen und sind so nicht tragbar.

    Eine Förderung der Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft ist wegen zu geringer Gebühren in Nordheim nicht möglich. Denkbar wären lediglich 30 % Förderung nach den Richtlinien des Umweltministeriums "Finanzielle Unterstützung für Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum". Da diese nur für den Bereich Abwasser greift, sei noch zu klären, inwieweit bei gleichzeitiger Verlegung von Wasser und Abwasser im gleichen Graben die Kosten nur anteilig bezuschusst werden. Die Bezuschussung für das Abwasser könnte somit auch unter 30 % liegen. Ein Förderprogramm für den Wasseranschluss gibt es nicht.

    Es läuft bereits die Abstimmung mit dem Landratsamt, in welcher Tiefe die Varianten "Kleinkläranlage" und "Sanierung der geschlossenen Grube" nochmals mit dem technisch möglichen, aber sehr teuren Kanalanschluss zu vergleichen sind. Die Verwaltung wird über das Ergebnis berichten.

     

     

    Az.: 780.41:Seeloch
    Flurbereinigungsverfahren Seeloch in Nordheim;
    Sachstandsbericht

    GA Keller informiert, dass nach der Informationsveranstaltung zur geplanten Flurneuordnung "Seeloch" am 04.03.2020 eine schriftliche Abfrage bei den Eigentümern zur Teilnahmebereitschaft an der möglichen Flurneuordnung durchgeführt wurde. Von den 45 Eigentümern hätten bislang 25 einer Teilnahme zugestimmt, 14 hätten eine Teilnahme abgelehnt und ein Eigentümer hätte sich enthalten. Es stehen noch 5 Rückmeldebögen aus. Es wäre darüber hinaus eine Anregung eingegangen, das Gebiet der Flurneuordnung etwas nach Südosten auszuweiten. Herr Drotleff vom Amt für Flurneuordnung beim Landratsamt habe sich die entsprechenden Flächen angeschaut und eine geringe Ausweitung befürwortet. Die betroffenen Eigentümer wüssten hiervon noch nichts und das weitere Vorgehen müsste noch abgestimmt werden.

    Der Vorsitzende ergänzt, dass dem Gemeinderat nach Vorliegen aller Rückmeldungen noch diverse Auswertungen hierzu vorgelegt würden, die die Struktur der Teilnehmer verdeutlichen.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt
    Kenntnis.

     

     

    794.54:0005

    Photovoltaikanlage für die Willy-Weidenmann-Halle

    An der schon länger auf dem Dach der Willy-Weidenmann-Halle liegenden PV-Anlage mussten Veränderungen vorgenommen werden. In der Folge hat die Gemeinde die Gelegenheit, auf diesem Dach eine Anlage mit einer Leistung von 12,7 kWp zum Preis von rund 15.200 EUR zu bekommen. Eine ohnehin schon gegebene klare Wirtschaftlichkeit kann durch Eigenverbrauch des erzeugten Stroms in der Willy-Weidenmann-Halle und der benachbarten Grundschule sogar noch verbessert werden.

    Ohne weitere Beratung ergeht einstimmig folgender
    Beschluss:

    Das vorliegende Angebot wird angenommen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 12

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    Ein Bürger erkundigt sich nach der Zahl der mit dem Corona-Virus Infizierten in unserer Gemeinde.

    Der Vorsitzende teilt mit, dass laut Information des Gesundheitsamtes aktuell zwei Positiv-Befunde bekannt sind. In der Spitze der letzten Zeit waren es maximal 7 Infizierte gleichzeitig.

     

     

     

     

     

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