© Kuon + Reinhardt GmbH

Ratsinformationssystem Nordheim

Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 24.06.2019 um 19:00 Uhr

zurück zur Sitzungliste

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Aus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 08. Mai 2019.

    GI Luft verliest die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse vom 08.05.2019.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 4757/2, Lerchenstraße 28;

    Errichtung Doppel-Carport und Aufstellung Gartenhaus

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Lerchenstraße 28/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 62/2019 vor.

     

    Herr Luft führt aus, dass das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Klimmerdingen" liegt und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Doppel-Carports und die Aufstellung eines Gartenhauses. Die beiden Vorhaben befinden sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche bzw. außerhalb des Baufensters.

     

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Gemeinde erteilt für das Gartenhaus das nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen. Für die Überschreitung des Baufensters durch den geplanten Carport wird das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung unter der Bedingung erteilt, dass das Dach des Carports um 0,5 m von der öffentlichen Verkehrsfläche, die nördlichen Stützen 1,0 m von der öffentlichen Verkehrsfläche abgerückt werden.

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 1364/3, Südstraße 63;

    Errichtung Garage

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Südstraße 63/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 63/2019 vor.

     

    Herr Luft führt aus, dass das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Kreuzäcker östlich" liegt und dessen bauplanerischen Festsetzungen entspricht.

     

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 1261, Kreuzstraße 1;

    Errichtung einer unbeleuchteten Plakattafel

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Kreuzstraße 1/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 64/2019 vor.

     

    Herr Luft führt aus, dass die Errichtung einer unbeleuchteten Plakattafel in der Kreuzstraße 1 beantragt wurde. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereichs des Baulinienplans „Kreuzstraße“. Es ist darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.

     

    Aus der Mitte des Technischen Ausschusses wird wiederholt die fehlende Entscheidungsmöglichkeit der Gemeinde bei solchen Vorhaben bemängelt. OAR Langer führt dazu aus, dass die Gemeinde sehr wohl mitzuentscheiden hat. Ab einer bestimmten Größe sind solche Anlagen nach LBO genehmigungspflichtig. Die Gemeinde darf im vorliegenden Fall ein Einvernehmen nur versagen, wenn sich das Vorhaben nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Auch hier dürfte ein Mischgebiet (Art der Nutzung) vorliegen, denn in unmittelbarer Umgebung sind gewerbliche Nutzungen gegeben (Gaststätte, usw.). Demnach wird sich die Werbeanlage aufgrund des Gebietscharakters einfügen. Eine Werbeanlage stellt auch keine störende gewerbliche Nutzung i.S. des Baurechts dar. Er erinnert die Gemeinderäte aber auch an die beiden Fälle, als das Einvernehmen der Gemeinde zu Unrecht versagt und vom Landratsamt ersetzt wurde.

     

    OAR Langer und GI Luft führen zusätzlich aus, dass aktuell leider auch die Rechtsprechung eher zu Gunsten der Werbetafel-Aufsteller entscheidet und es auch nicht möglich sei, die Aufstellung solcher Werbeanlagen durch irgendwelche Maßnahmen (z.B. Einführen einer Gestaltungssatzung) in der gesamten Gemeinde zu verbieten.

     

    Der Vorsitzende verweist abschließend auf die vor kurzem gemachten Erfahrungen. Auch diese Werbetafel wird sicherlich nicht zur Attraktivität der Gemeinde beitragen, nach Kenntnisstand der Verwaltung wird die Erteilung eines Einvernehmens wohl unumgänglich sein.

     

     

    Nach kurzer Diskussion ergeht bei 4 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen folgender

    Beschluss:

    Die Gemeinde erteilt das nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 3822, Bahnhofstraße 46;

    Dachausbau und Anbau von Garagen und Balkonen mit Aufzug

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Bahnhofstraße 46/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 65/2019 vor.

     

    Herr Luft führt aus, dass das Vorhaben im Geltungsbereich des Baulinienplans „Friedhofstraße“ liegt. Der Bauherr beantragt den Ausbau des Dachs und den Anbau von Garagen, Balkonen und Aufzug. Es ist darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.

     

    Der Vorsitzende führt aus, dass mit Blick auf die Wirkung für die Zukunft und entstehenden Wohnraum das Vorhaben durchaus wie geplant vorstellbar ist, da das bestehende Gebäude insbesondere hin zur Bahnhofstraße nur unwesentlich verändert wird.

     

    OAR Langer weist die Gemeinderäte darauf hin, dass durch den geplanten Dachausbau auf der Südseite das Gebäude dreigeschossig wird. Die Gemeinderäte sollen sich bewusst sein, dass wenn zukünftig in östlicher Richtung Wohnnutzung entstehen sollte, dann bei ähnlich geplanten Vorhaben das Einvernehmen ebenso zu erteilen wäre.

     

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Gemeinde erteilt das nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 1294, Karl-Heinrich-Straße 3/1;

    Neubau eines 8-Familienhauses mit Tiefgarage

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Karl-Heinrich-Straße 3-1/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 66/2019 vor.

     

    Herr Braun führt aus, dass das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegt und nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Es liegt ein Baulinienplan aus dem Jahre 1953 vor. Nach Norden wird die Baulinie durch Stellplätze und einen Müllabstellplatz überschritten. Laut Baulinienplan wäre ein Abstand von 4 m zu halten. Es fällt auf, dass die Dachneigung mit 30° flach ist und von der Umgebungsbebauung abweicht. In Bezug auf die Firsthöhe fällt auf, dass das Vorhaben geringfügig höher als die Umgebungsbebauung ist. Der vorhandene Lageplan ist in Bezug auf die bauplanerischen Vorgaben (Baulinie) unvollständig. Es ist darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.

     

     

    Nach kurzer Diskussion ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Gemeinde erteilt das nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausache: Flurstück 443, Seestraße 20;

    Anbau eines Windfangs und einer Terrassenüberdachung, Aufstellung einer Wärmepumpe

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Seestraße 20/0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 67/2019 vor.

     

    Zu diesem Tagesordnungspunkt ist GR Conte befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.
    Herr Braun erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Es dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein.

     

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
    Beschluss:
    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 35 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass die Privilegierung durch das Landwirtschaftsamt bestätigt wird.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bausache: Flurstück 4329, Auf dem Weihen 23;

    Anbau eines Balkons im DG und Einbau von zwei Dachgauben

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Auf dem Weihen 23/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 68/2019 vor.

     

    Herr Luft führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplanes „Weihen/Heilbronner Straße“ liegt. Es ist darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.

     

     

    Nach kurzer Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Gemeinde erteilt das nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass durch den Einbau der beiden Dachgauben die - im Bebauungsplan festgesetzte - Anzahl der Vollgeschosse nicht überschritten wird.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Rathausneubau;

    Nachtragsvereinbarung, Fa. Amos (Rohbauarbeiten mit Pfahlgründung)

    Protokoll

    Az.: 043.1111:02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 69/2019 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Reinhardt vom Architekturbüro Kuon+Reinhardt GmbH.

     

    Herr Luft führt aus, dass im Zuge der Rohbauarbeiten durch die Firma Amos zusätzliche Mehrkosten in Höhe von 45.844,60 Euro entstanden.

    Herr Reinhardt erläutert sodann kurz die Ursachen der Nachtragsforderung und geht dabei auf einzelne Positionen der Nachtragsvereinbarung ein. Der Nachtrag umfasst Mehr- und Minderkosten. Herr Reinhardt begründet diese damit, dass einige Positionen nicht wie ausgeschrieben ausgeführt wurden, weggefallen oder zusätzliche Arbeiten angefallen sind. Auch waren bei vielen Positionen nicht ausreichende Massen im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben. Die Leistungen wurden von der Firma notwendigerweise erbracht und nun abgerechnet. Die Nachtragssumme beträgt knapp 46.000 Euro und entspricht damit etwa 4,5 Prozent der Gesamtauftragssumme.

     

    Zusätzlich erläutert Herr Reinhardt anhand einer Gesamtkostenaufstellung die bis heute bekannten Kosten und führt dazu aus, dass bisher mit Mehrkosten von etwa 0,7% der Gesamtsumme zu rechnen ist. Dies begründet er vor allem mit dem unvorhergesehenen Mehraufwand im historischen Rathaus. Insbesondere die Dachstuhlarbeiten (Schädlingsbekämpfung, Austausch der befallenen Sparen etc.) waren so nicht vorhergesehen und geplant.

    OAR Langer fügt hinzu, dass ca. 85-90% der Gewerke bereits ausgeschrieben sind.

     

    Nach einigen Verständnisfragen ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Nachtragsforderung der Firma Amos in Höhe von 45.844,60 Euro (brutto) wird genehmigt.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    GR Seifert sprich den Wildwuchs im Bereich der Großgartacher Straße auf dem westlichen Grundstücksteil der Maybachstraße 3 an. Der Pflanzenbewuchs wuchert in dem Bereich derart stark, dass dadurch die Straßenverkehrssicherheit beeinträchtigt sei.

     

     

    GR Gillmann weist darauf hin, dass die Geschwindigkeitsanzeigetafel in der Brackenheimer Straße im Bereich "Weinhaus Nordheim" nicht ordnungsgemäß funktioniert.

    Die Verwaltung sichert zu, die Anliegen an das Ordnungsamt weiterzuleiten.

     

     

instagram