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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 23.01.2019 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt die öffentlichen Protokolle des Technischen Ausschusses vom 12.11.18 und vom 5.12.18 in Umlauf.

     

    Aus den Protokollen der nicht öffentlichen Sitzungen vom 12. November 2018 und vom 5. Dezember 2018.

    Herr Langer verliest die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse vom 12.11.18 und 5.12.18

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 10312, Hausener Straße 109;

    Neubau Wohnhaus mit Carport, Geräteraum und PKW-Stellplatz

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Hausener Straße 109

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 1/2019 vor.

     

    Der Bauamtsleiter verweist auf die Vorlage.

    Die Überschreitung des Baufensters mit dem Dachüberstand ist geringfügig. Auch die Überschreitung durch Terrasse und Geräteraum sind aus Sicht der Verwaltung vertretbar. Der Bauamtsleiter empfiehlt daher, ein Einvernehmen zu einer Befreiung zu erteilen.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 58, Hauptstraße 47;

    Abbruch Scheune und Neubau Mehrfamilienhaus

    Protokoll

     

    Az.:632.6:Hauptstraße 47/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 2/2019 vor.

     

    Der Bauamtsleiter verweist auf die Vorlage.

    Er ergänzt, dass vom Landratsamt angekündigt wurde, dass wohl eine Änderung der Planung im Inneren ansteht. Eine der beiden geplanten Wohnungen soll zu Räumen für eine Arztpraxis werden. Sobald die geänderten Planungen hierzu vorliegen, werden diese dem Technischen Ausschuss zur Beratung über die Erteilung des hierfür erforderlichen Einvernehmens vorgelegt.

    Die bisher vorliegende Planung fügt sich nach Ansicht der Verwaltung in die Umgebungsbebauung ein.

    Langer empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

    GR Haug hinterfragt die Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten zum Bauvorhaben.

    GR Seifert interessiert sich für die Anzahl der neu entstehenden Wohnungen.

    GR Willy äußert ihr Missfallen über den geplanten Stellplatz in der Kirchstraße und hinterfragt, ob in diesem Bereich nicht öffentliche Stellplätze markiert seien.

    BM Schiek verweist auf die kritische Eigentümersituation in der Kirchstraße. Sowohl im Bereich des Bauvorhabens, als auch im weiteren Verlauf seien große Teile der heute als Straße ausgebaut, obwohl sie in Privatbesitz sind. Dies werde sicherlich eine Aufgabe, der sich in Zukunft jemand annehmen müsse.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Gemeinde erteilt das nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 1036, Steinfurtstraße 6;

    Sanierung Zweifamilienhaus und Anbau von zwei Dachgauben

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Steinfurtstraße 6

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 3/2019 vor.

     

    Der Bauamtsleiter erläutert, dass das Wohngebäude im saniert und 2 Zwerggiebel angebaut werden sollen. Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt ist darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Dies ist aus Sicht der Verwaltung gegeben, da die Änderungen am Bestandsgebäude nur geringfügig sind. Er empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Gemeinde erteilt das nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 10362, Lange Hälden 47;

    Neubau eines Doppelhauses mit 2 Carports

    Protokoll

     

    Az.:632.6:Lange Hälden 47/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 4/2019 vor.

     

    Der Bauamtsleiter führt aus, dass die vorliegenden Planunterlagen den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen. Allerdings fehlt noch das Entwässerungsgesuch. Aufgrund der bisher eingereichten Vorlagen kann, nachdem keine Verstöße vorliegen, vom Vorhaben Kenntnis genommen werden. Sollte sich nach Vorliegen des Entwässerungsgesuchs ein Verstoß ergeben, wäre diesbezüglich erneut zu entscheiden.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 763, 764, 765, Rittweg;

    Errichtung eines Zaunes für Weidehaltung von Schweinen

    Protokoll

     

    Az.:632.630:763 764 765

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 5/2019 vor.

     

    Der Bauamtsleiter verweist auf die Vorlage.

    Die geplante Tierhaltung dient nach Aussage des Landratsamtes nicht einem landwirtschaftlichen Betrieb, sondern lediglich einer Hobbytierhaltung. Insoweit liegt, so das Baurechtsamt, kein Privilegierungstatbestand vor und das Landwirtschaftsamt wird auch eine solche nicht betätigen. Demnach wäre die geplante Einzäunung im Außenbereich nicht zulässig.

     

    "Sonstige Vorhaben" können gemäß § 35, II BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung keinen öffentlichen Belangen entgegensteht. Öffentliche Belange können u.a. sein:

    1. Widerspruch zu den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes. Dieser sieht im betreffenden Bereich eine Fläche für die Landwirtschaft vor.
    2. Darstellungen eines Landschaftsplanes widerspricht
    3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann.
    4. Belange des Naturschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswert beeinträchtigt

     

    GR Willy hat Probleme mit einer festen Einzäunung im Außenbereich. Der Bürgermeister erwidert, dass das Landratsamt bereits vor Jahren bekundete, die "Außenbereichsproblematik" angehen zu wollen. Im Falle einer Mustergemeinde sei man diesbezüglich wohl bereits tätig und wolle dann in nächster Zeit die dortigen Erfahrungen und Entscheidungen auf andere Gemeinden übertragen.

    GR Seifert weist daraufhin, dass auch Obstbäume im Außenbereich eingezäunt würden. Weiter hinterfragt Seifert, ob durch das Vorhaben Probleme mit der Schweinepest auftreten könnten.

    GR Conte erwidert, dass diesbezüglich wohl bereits Anfragen an das Landwirtschaftsamt gestellt wurden und dahingehend geantwortet wurde, dass eine doppelte Einzäunung erfolgen müsse, um zu verhindern, dass Wildschweine mit den Hausschweinen in Kontakt kämen.

    Für GR Haug stellen die vom Bauamtsleiter aufgezeigten öffentlichen Belange bezüglich des Vorhabens kein Problem dar. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Weidetierhaltung jemand störe. Auch rechne er durch die geplante Einzäunung nicht mit einer Störung des Wildwechsels.

    BM Schiek verweist auf einen möglichen Präzedenzfall, der durch diese Entscheidung ausgelöst werde und dann auch für nachgelagerte Fälle herangezogen werden müsse.

    GR Perrot ist ebenfalls der Auffassung, dass das Vorhaben öffentliche Belange nicht beeinträchtige. Sie verweist darauf, dass das Grundstück ohnehin auch bisher nicht landwirtschaftlich genutzt werde, sondern lediglich eine Obstbaumwiese sei.

     

    Sodann ergeht bei 6 ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung folgender

    Beschluss:

    Die Gemeinde erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m § 35 BauGB

     

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausache: Flurstück 1294, Karl-Heinrich-Straße 3;

    Neubau eines 4-Familienhauses

    Protokoll

     

    Az.:632.6:Karl-Heinrich-Straße 3/0004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 6/2019 vor.

     

    Der Bauamtsleiter verweist auf die Vorlage.

    Wie dort ausgeführt, wird durch das Vorhaben die vorgeschriebene Baulinie nicht eingehalten, das Gebäude soll deutlich näher an den Gehweg herangerückt werden. Weiter weicht die geplante relativ flache Dachneigung deutlich von den Dachneigungen der Umgebungsbebauung ab. Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt, ist darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Hierbei sind lediglich folgende Kriterien zu beurteilen:

    a) Art der baulichen Nutzung: Dies bedeutet, ob das Vorhaben in ein Wohngebiet, Mischgebiet, Dorfgebiet passt, was eindeutig bejaht werden kann.

    b) Maß der baulichen Nutzung: Hier ist zu prüfen, ob sich das Vorhaben hinsichtlich seiner Trauf- und Firsthöhen in die vorhandenen Trauf- und Firsthöhen einfügt. Langer verweist hierzu auf die Straßenabwicklung und zeigt auf, dass durch die gewählte Dachneigung die Firsthöhe deutlich von der Umgebungsbebauung abweicht.

    c) Bauweise: Einzel-/Doppelhaus, Hausgruppe < 50 m

    d) überbaubare Grundstücksfläche, hier Überschreitung Baulinie, anstelle des laut Baulinienplan geforderten Abstands von 4 m sollen lediglich 2,5 m Abstand eingehalten werden, die anderen Gebäude der Karl-Heinrich-Straße stehen alle im 4 m Abstand

     

    Im vorliegenden Falle ist somit hauptsächlich darüber zu entscheiden, ob sich das geplante Vorhaben bezüglich seiner Firsthöhe und bezüglich des Heranrückens an die Karl-Heinrich-Straße in die Umgebungsbebauung einfügt.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht bei 7 ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen folgender

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bausache: Flurstück 2509, Falkenstraße 8;

    Neubau Garage und Carport

    Protokoll

     

    Az.:632.6:Falkenstraße 8/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 7/2019 vor.

     

    Der Bauamtsleiter verweist auf die Vorlage.

    Das Bauvorhaben selbst entspricht den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Garage und Carport sollen außerhalb des Baufensters errichtet werden. Hierzu bedarf es einer Befreiung. Die Verwaltung empfiehlt, eine solche zu erteilen.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Gemeinde erteilt das nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    564.22:0013/0004 Sanierung Sporthalle, weiteres Vorgehen

    Bauamtsleiter Langer erläutert, dass die Fragestellungen aus Technischem Ausschuss und Gemeinderat zwischenzeitlich an die Planer weitergegeben wurden. Antworten von dort stehen ebenso aus wie nähere Aussagen zu möglichen Kosten. Die Verwaltung hofft, diese bis zur Sitzung am 13.02. / 22.02. zu erhalten.

    Weiter ist die Verwaltung noch an der Klärung von Zuschussfragen. Es zeichnet sich ab, dass aus zwei Fördertöpfen Zuschüsse denkbar sind. Es kann auch bereits in diesem Jahr hierfür ein entsprechender Antrag gestellt werden, eine Entscheidung fällt aber erst in 2020. Die Verwaltung wird deshalb parallel einen vorgezogenen Baubeginn beantragen. Dies bedeutet, dass die Gemeinde auf eigenes Risiko baut. Sollte im nächsten Jahr z.B. wegen einer Überzeichnung des Programms kein Zuschuss gewährt werden, wäre die Gemeinde dann aufgrund des vorgezogenen Baubeginns daran gehindert, einen weiteren Zuschussantrag zu stellen.

     

     

    Der ursprünglich genannte zeitliche Ablauf der Sanierungsarbeiten ist aus heutiger Sicht nicht zu halten.

     

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