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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 28.09.2018 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats vom 9. Juli 2018
    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Gemeinderatsprotokoll vom 9.7.2018 zur Unterschrift in Umlauf.

     

    Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats vom 20. Juli 2018
    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Gemeinderatsprotokoll vom 20.7.2018 zur Unterschrift in Umlauf.

    Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 20. Juli 2018

    Aus der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung sind keine Beschlüsse bekannt zu geben.

     

     

    Az.: 472.211

    Ferien in den Kindergärten und Krippen im Kindergartenjahr 2019/2020

    Sommerferien 2019: Montag, 5.8.2019 bis Freitag, 23.8.2019

    Weihnachtsferien 2019/20: Freitag, 27.12.2019 bis Montag, 6.1.2020

     

     

    Az.: 970.22:GTK, 970.22:Rathaus

    Entscheidung über Zuschussanträge Ausgleichstock

    Der Bürgermeister erinnert den Gemeinderat, dass zur teilweisen Finanzierung der Großprojekte Rathausneubau und Neubau des Ganztageskindergartens in der Südstraße zwei Ausgleichsstockanträge über jeweils 750.000 EUR gestellt wurden. Vom Verteilerausschuss beim Regierungspräsidium Stuttgart wurde entschieden, für den Rathausneubau einen Zuschuss über 280.000 EUR zu gewähren. Der Kindergartenneubau ging leer aus. Vom Regierungspräsidium wurde die Verwaltung auf Nachfrage darüber informiert, dass es keinen Grund zur Enttäuschung, sondern zur Freude gebe. Ein Urteil ist laut Regierungspräsidium nur möglich, wenn vergleichbare Gemeinden mit vergleichbaren Maßnahmen nebeneinandergestellt werden. Insofern, so das Regierungspräsidium, sind wir gut bedient und das insbesondere deshalb, weil zwei Zuschussanträge für zwei wichtige Projekte gleichzeitig vorlagen. Hätte nur ein Antrag vorgelegen, so die Aussage des Regierungspräsidiums, wären wir leer ausgegangen.

    Schriftlich wurde vom RP dann im Zusammenhang mit der formalen Information über die Entscheidung zu unseren Anträgen auf die begrenzten Zuschussmittel hingewiesen und darauf, dass - so die Meinung des RP bzw. des Verteilungsausschusses - die Finanzierung auch ohne Zuschuss stemmen kann. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde würde nicht auf Dauer überfordert.

    Das Ergebnis ist nun in die Finanzplanung einzuarbeiten. Mit der Kenntnis, dass wir nun im Folgejahr (nach aktuellem Stand) wegen eventueller Zuschüsse nicht termingebunden sind und auch aus anderen Gründen eine frühzeitige Einbringung des Haushaltsplanes 2019 nicht erforderlich ist, schlägt die Verwaltung vor, die Haushaltsplanung zu Gunsten der Vermögensbewertung zeitlich nach hinten zu verschieben. Angestrebt wird, den Haushalt 2019 auf der Grundlage einer abgeschlossenen Vermögensbewertung vorzulegen. Ob das gelingt, hängt nicht nur von der Verwaltung ab, es soll aber versucht werden.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Rathausneubau;
    Außenanlagen Billigung des Entwurfs

    Protokoll

    Az.:043.1111:02, 043.1112:732

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 106/2018 sowie die Tischvorlage zu Vorlage 106/2018 vor.

     

    Anhand einer PowerPoint-Präsentation stellt der Bauamtsleiter die Planungen des Büros Biegert vor.

     

    Entgegen der im November 2017 vorgestellten Planungen wurden geringfügige Anpassungen vorgenommen. So hat sich mittlerweile herausgestellt, dass die Erdgeschoss-Fußbodenhöhe des Neubaus aufgrund der Anbindung an den Altbau unterhalb des Straßenniveaus der Hauptstraße liegt. Somit ergibt sich lt. Biegert von der Gehwegkante in Richtung Rathaus-Neubau ein geringfügiges Gefälle von ca. 6%, welches sowohl die nördliche Grünfläche als auch den Eingangsbereich betrifft. Beim Eingangsbereich wird das Gefälle nach Osten jedoch geringer. Der Höhenunterschied ließe sich durch ein Natursteinpflaster relativ unkompliziert verziehen. Ein Abfangen der Grünfläche durch eine Stützmauer wird nicht näher verfolgt, da durch eine solche Mauer die Sicht auf das Gebäude und auf die bodentiefe Verglasung der Nordseite beeinträchtigt würde.

    Neu in die Planung eingeflossen sind lt. Biegert auch die Parkplätze an der Westseite des neuen Nebengebäudes. Das Bürofenster im Archiv wird von einer Art Lichthof umschlossen, sodass ausreichend Tageslicht in das Büro gelangt.

    Die Terrasse des Rathauses soll erweitert werden. Biegert empfiehlt das gleiche Material wie im Bestand zu verbauen. Den gleichen Farbton zu treffen wird ihrer Einschätzung nach allerdings nicht gelingen. Da die alten Steinplatten in jedem Fall entfernt werden müssen (Angleichung Untergrund, Reinigung), können diese im Wechsel mit den neuen Platten verlegt werden, sodass keine Trennung zwischen alt und neu ersichtlich ist.

    Das Holzpodest auf der Südseite wurde nach den November-Beratungen aus den Planungen herausgenommen. Als Schattenspender der großen Süd-Terrasse hat Biegert drei verschiedene Sonnenschirm-Varianten geplant: 6x6 m (4 Stück, ca. 36.000 EUR brutto), 5x5 m (5 Stück, ca. 27.000 EUR brutto) und 4x4 m (ca. 6 Stück, ca. 24.000 EUR). Der Technische Ausschuss spricht sich hier für eine Lösung mit 5 Schirmen mit 5x5 m aus. Dabei sollen allerdings derzeit nur die Hülsen und Fundamente ausgeschrieben werden.

    Entsprechend der Forderung des Gremiums, eine barrierefreie Darstellung der Wegverbindung Alter Bauhof/Rathausterrasse hat Biegert drei Varianten vorgestellt. Eine gerade Rampe, eine Rampe mit 90 Grad-Knick (beide barrierearm) sowie eine Serpentinenlösung (barrierefrei). Nach Abwägung der Vor- und Nachteile kam der Technische Ausschuss zum Entschluss, dass eine Rampe im Grunde überflüssig sei - zumal es bis dato auch keine gibt und der Weg eindeutig untergeordnete Bedeutung hat. Bei einer Lösung ohne Rampe schlägt Biegert aber entgegen ihrer November-Planung mittlerweile vor, die Grünfläche zwischen Treppenanlage und Bühne als Rasenfläche auf Parkniveau zu gestalten, da die Rathausterrasse so eventuell erweitert werden kann und der Platz insgesamt harmonischer wirke. Hierzu verweist Langer auf die Tischvorlage, in der diese Lösung dargestellt ist.

    Die in den Plänen ausgewiesenen Mauern sollen zwischenzeitlich, entgegen der Ausführung von Biegert im TA, nun doch als Sandsteinmauern erstellt werden. Die Gesamtkosten der Außenanlagen werden mit rund 450.000 EUR angegeben.

     

    Nach kurzer Diskussion im Gremium ergeht folgender

    Beschluss:

    1. Auf die Errichtung einer Rampe im südlichen Bereich soll verzichtet werden.
    2. Es sollen Hülsen und Fundamente für Sonnenschirme in der Größe von 5x5 m berücksichtigt werden.
    3. Die Außenanlagen und die fortgeschriebene Kostenberechnung werden gebilligt.
  • Tagesordnungspunkt 3

    Rathausneubau;

    Vergabe von Lieferungen und Leistungen

    Protokoll

    Az.:043.1111:02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 107/2018 vor.

     

    Zu diesem Tagesordnungspunkt ist GR Gillmann befangen, GR Haug erklärt sich ebenfalls für befangen. Beide nehmen im Zuhörerraum Platz.

    Der Bauamtsleiter verweist auf die Tischvorlage. Mit einem geschätzten Volumen von rund 1,83 Mio. EUR stehen 10 weitere Gewerke zur Vergabe heran.

    Die Vergabevorschläge für die einzelnen Gewerken werden im Anschluss kurz erläutert. Besonders geht Langer auf das Gewerk "Zimmerer" ein. Dort liegen zunächst erhebliche Mehrkosten vor. Diese beruhen hauptsächlich auf den vom Denkmalamt geforderten Dachflächenfenstern im alten Rathaus. Laut Denkmalamt dürfen die Dachsparren nicht versetzt werden, weshalb die Dachfenster teilweise über die Sparren verlaufen. Ansonsten wäre keine ausreichende Belichtung für Büroräume gewährleistet. Diese Forderungen des Denkmalamtes sind Bestandteil der Baugenehmigung und daher zu erfüllen. Allerdings hat die Verwaltung zwischenzeitlich zusammen mit dem Architekten und der Firma Weimar einen anderen Fensterhersteller aufgetan. Die ursprünglich ausgeschriebenen Dachflächenfenster wurden daraufhin im Einvernehmen mit der Firma Weimar aus der Vergabesumme gestrichen und werden nicht beauftragt. Die Vergabesumme beläuft sich somit auf neu 222658,13 EUR. Der Planer hat zwischenzeitlich eine andere Lösung gefunden, die verspricht, deutlich günstiger zu werden. Einzelheiten werden noch geprüft, die Verwaltung bittet um die Ermächtigung, diese günstigere Variante beauftragen zu dürfen, so sich ihre Tauglichkeit bestätigt.

    Beim Gewerk Elektro lag nur ein Angebot vor, das zudem nicht vollständig ausgefüllt war. Es war daher auszuscheiden. Nachdem somit kein wertbares Angebot vorliegt, ist die Ausschreibung aufzuheben.

    Eine Prüfung zum weiteren Vorgehen ergab, dass weder eine öffentliche, noch eine beschränkte Ausschreibung erwarten lassen, dass annehmbare Preise zu erzielen sein werden. Der Technische Ausschuss empfiehlt daher dem Gemeinderat, die Verwaltung zu ermächtigen, für die anstehenden Elektroarbeiten eine freihändige Vergabe durchzuführen und hierzu Angebote mehrerer Firmen einzuholen. Für Leistungen, die bis dahin erforderlich werden (Einlegen von Leitungen in Decken und Wänden), wird eine Elektrofirma im Wege der freihändigen Vergabe beauftragt.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Mit den Verglasungsarbeiten wird die Firma Felder, Heilbronn, zum Angebotspreis von 491.860,32 EUR beauftragt.
    2. Mit den Zimmererarbeiten wird die Firma Fischer und Weimar zum Angebotspreis von 222.658,13 EUR beauftragt.
    3. Mit den Dachdeckerarbeiten wird die Firma Fischer und Weimar zum Angebotspreis von 67.077,27 EUR beauftragt.
    4. Mit den Klempnerarbeiten wird die Firma Arndt zum Angebotspreis von 45.747,65 EUR beauftragt.
    5. Mit den Sanitärarbeiten wird die Firma Hering zum Angebotspreis von 127.015,28 EUR beauftragt.
    6. Mit den Heizungsarbeiten wird die Firma KWK zum Angebotspreis von 305.426,70 EUR beauftragt.
    7. Mit den Arbeiten für die Lüftungsanlagen wird die Firma Pullmann zum Angebotspreis von 73.724,90 EUR beauftragt.
    8. Mit den Arbeiten für die Kälteanlagen wird die Firma KWK zum Angebotspreis von 151.781,20 EUR beauftragt.
    9. Mit den Blitzschutzarbeiten wird die Firma Hinderthür zum Angebotspreis von 12.130,10 EUR beauftragt.
    10. Die Ausschreibung für das Gewerk Elektro wird aufgehoben, die Verwaltung wird beauftragt, sich die Elektroarbeiten im Wege der freihändigen Vergabe von mehreren Firmen anbieten zu lassen.
  • Tagesordnungspunkt 4

    Bau eines 6-gruppigen Kindergartens Südstraße;
    Nachträgliche Billigung der geänderten Planungen;
    Bericht zur zeitlichen Abwicklung;
    Vergabe von Lieferungen und Leistungen

    Protokoll

     

    Az.:461.4142

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 108/2018 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Architektin Becker-Huschka.


    Anhand der Vorlage führt der Bürgermeister kurz ins Thema ein. Im Anschluss erläutern Architektin und Bauamtsleiter die Änderungen, die sich gegenüber den eingereichten Antragsunterlagen ergeben haben. Dabei geht die Architektin auch auf die dadurch bedingten Mehrkosten ein, die bei rund 60.000 EUR liegen werden.

     

    Zur Bauzeit erläutert der Bauamtsleiter sein Missgeschick hinsichtlich des Fertigstellungstermins. Stand heute gehen die Planer davon aus, dass eine Bezugsfertigkeit im April 2020 möglich ist.


    Seitens der CDU-Fraktion in einem Mail gestellten Fragen werden im Anschluss vom Bauamtsleiter kurz beantwortet, da dies bereits im Technischen Ausschuss erfolgte.

     

    Zu den Vergaben erläutern Bauamtsleiter und Architektin die Vergabeergebnisse anhand der Tischvorlage.

    Demnach ist beim Rohbau die Firma Amos mit einer Angebotssumme von 1.141.940,96 EUR annehmbarste Bieterin. Die Arbeiten könnten nach Auskunft des Bauamtsleiters in der KW 41 beginnen.


    Bei den Aufzugsanlagen ist die Prüfung der Gleichwertigkeit der angebotenen Förderanlagen zwischenzeitlich abgeschlossen. Demnach musste eine Firma von der Wertung ausgeschlossen werden, da sie kein gleichwertiges Angebot vorgelegt hat. Demzufolge ist die Firma ThyssenKrupp mit einem Angebotspreis von 46.769,95 EUR annehmbarste Bieterin.

    Sodann ergeht folgender einstimmiger
    Beschluss:

    1. Die geänderten Planungen werden nachträglich gebilligt.
    2. Vom fortgeschriebenen Bauzeitenplan wird Kenntnis genommen.
    3. Die Rohbauarbeiten werden zum Angebotspreis von 1.141.940,96 EUR an die Firma Amos vergeben.
    4. Die Lieferung und Montage des Aufzugs wird an die Firma ThyssenKrupp zum Angebotspreis von 46.769,95 EUR vergeben.
  • Tagesordnungspunkt 5

    Anlegung neuer Grabformen auf den Friedhöfen Nordheim und Nordhausen;
    Vergabe von Lieferungen und Leistungen

    Protokoll

     

    Az.: 757.35:0019/04; 758.35:0013

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 105/2018 vor.

     
    Der Bauamtsleiter verweist auf die Tischvorlage.
    Demnach hat lediglich eine Firma ein Angebot abgegeben. Die Prüfung und Wertung der Angebote ergab eine Angebotssumme von 425.187,74 EUR. Sie liegt rund 10% unterhalb der Kostenberechnung. Die Firma ist als leistungsfähig und zuverlässig bekannt. Es spricht somit nichts gegen eine Vergabe, obwohl nur ein Angebot vorliegt. Die Planerin empfiehlt, die Firma Blechschmitt mit den Garten- und Landschaftsbauarbeiten zu beauftragen.

     

    Für die neu zu schaffenden Rasengräber ist noch über die Beschaffenheit der Grabplatten zu entscheiden. Zur Auswahl stehen gesägte und polierte Oberflächen, die jedoch das Risiko bergen, nicht rutschfest zu sein. Alternativ käme eine geflammte Oberfläche in Betracht. Beide Materialien haben Vor- und Nachteile. Der Technische Ausschuss entschied sich für eine gesägte und polierte Oberfläche. Für die Beschriftung der Platten soll die Schriftart kursiva vorgegeben werden, Vorgaben hinsichtlich der Schriftgröße sollen keine gemacht werden. Die Schriftfarbe soll als gedecktes Weiss festgelegt werden.

    Weiter ist noch über die Beschaffenheit der Pflasterflächen zu entscheiden. Hierzu wurden alternative Materialien ausgeschrieben, die sich preislich nicht unterscheiden. Die Planerin hatte bei der Ortsbesichtigung anhand von Mustern solche Oberflächen vorgestellt. Sie empfiehlt den Typ Murg beige Nr. 78, sandgestrahlt.

    Dieser Empfehlung schloss sich der Technische Ausschuss an.

     

    Für die vorgesehenen Bänke soll der gleiche Banktyp zur Ausführung kommen, wie er bereits im Bereich des Kriegerdenkmals vorhanden ist. Es handelt sich hierbei um Bänke der Firma Benkert, mit einem metallisch silbern beschichteten V2A-Edelstahlgestell. Die Lattung besteht aus einem Aluminiumkern mit einer PET-Therm-Ummantelung in RAL 7038, achatgrau.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender
    Beschluss:

    1. Die Garten- und Landschaftsbauarbeiten zur Anlegung neuer Grabformen werden zum Preis von 425.187,74 EUR an die Firma Blechschmitt vergeben.
    2. Die Grabplatten der Rasengräber sollen eine polierte Oberfläche erhalten. Als Schriftart ist "Kursiva" zu verwenden. Die Größe wird nicht festgelegt. Neben persönlichen Daten der Verstorbenen ist lediglich die Aufnahme eines zusätzlichen eingravierten Ornaments (Kreuz/Rose etc.) zulässig. Die eingravierten Buchstaben sind in der Natursteinfarbe "gedecktes Weiß" zu hinterlegen.
    3. Die Pflasterdecke soll mit dem Typ Murg beige Nr. 78, sandgestrahlt, hergestellt werden.
    4. Die Bänke sollen am Bestand angepasst werden mit Bänken der Firma Benkert mit einem in metallisch silbern beschichtetem V2A-Edelstahl-Gestell. Die Lattung besteht aus einem Aluminiumkern mit einer PET-Thermo-Ummantelung in RAL 7038, achatgrau.
  • Tagesordnungspunkt 6

    Neufassung der Satzung der Gemeinde Nordheim für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder

    Protokoll

     

    Az.: 461.009

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 109/2018 vor.

     

    Die Hauptamtsleiterin verweist auf die ausführliche Vorberatung im Verwaltungsausschuss, bei der auch die Vorsitzenden des Gesamtelternbeirats anwesend waren.

     

    Sie betont, dass an der Höhe der Kindergartengebühren, die Bestandteil der Satzung sind, keine Änderungen vorgenommen wurden.

     

    Im Wesentlichen beschränken sich die Änderungen auf Konkretisierungen und redaktionelle Anpassungen. Die größten Veränderungen der neuen Satzung sind, dass das Thema Datenschutz mit aufgenommen wurde und dass dem Träger im Umgang mit stark herausfordernden Kindern mehr Rechte eingeräumt wurden.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

    Beschluss:

    Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Satzung der Gemeinde Nordheim für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder wie in der Anlage dargestellt zu.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bürgermeisterwahl 2019;

    Stellenausschreibung Bürgermeisterwahl

    Protokoll

     

    Az.: 062.35:0005/Verwaltungsarbeit

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 110/2018 vor.

     

    Der Vorsitzende ist bei diesem Tagesordnungspunkt befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz. Die Leitung der Sitzung übernimmt Gemeinderat Thomas Donnerbauer.

     

    Herr Donnerbauer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf den Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsausschusses. Dieser empfiehlt die Stellenanzeige mit Wappen der Gemeinde Nordheim zu verwenden.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

    Beschluss:

    Für die Veröffentlichung wird die in der Anlage abgedruckte Stellenausschreibung mit Wappen der Gemeinde Nordheim verwendet.

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bürgermeisterwahl 2019;

    Bildung der Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks;

    Bestimmung der Wahlräume

    Protokoll

     

    Az.: 062.35:0005/Verwaltungsarbeit

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 111/2018 vor.

     

    Die Hauptamtsleiterin erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Sie erläutert, dass die Bildung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahlräume im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters liegt. Im Vergleich zu den vergangenen Wahl haben sich einige Änderungen dadurch ergeben haben, dass der Sitzungssaal im Alten Bauhof und der Sitzungsraum im ehemaligen Rathaus-Nebengebäude nicht mehr zur Verfügung stehen. Ersatzweise wird die Festhalle Wahlraum für die Wahlbezirke I und III. Der Briefwahlbezirk wird im 1. Obergeschoss der Festhalle eingerichtet werden.

     

    Der Gemeinderat nimmt die Bildung der Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks sowie die Bestimmung der Wahlräume zur

    Kenntnis. 

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Vergabekriterien Bauplatzverkauf gemeindeeigene Bauplätze

    Protokoll

    Az.: 880.611:0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 116/2018 vor.

    Der Kämmerer führt anhand der Vorlage aus, dass in nächster Zeit möglicherweise zwei Bauplätze an die Gemeinde zurückfallen, da die Eigentümer nicht bauen können bzw. nicht bauen wollen. In diesem Zusammenhang werden den Gemeinderäten die bisher geltenden Vergabekriterien zum Verkauf von Bauplätzen vorgelegt. Der Kämmerer erinnert auch nochmal daran, dass bisher ein sog. Kinderbonus für Bauplatzkäufer mit Kindern im Haushalt unter 18 Jahren in Höhe von 2.000 EUR pro Kind gewährt wurde.

     

    Der Vorsitzende berichtet aus den Beratungen im Verwaltungsausschuss und führt aus, dass die bisherigen Vergabekriterien unter Umständen zu "gefühlten Ungerechtigkeiten" bei der Platzvergabe führen können, da beispielsweise das Kriterium "Kinderzahl" Familien mit Kindern, die bereits ein Haus gebaut haben, immer den Vorrang vor jungen Paaren gibt, die noch keine Kinder haben, hier aber eine Existenz aufbauen wollen.
    Im Verlauf der Diskussion im Verwaltungsausschuss haben die Gemeinderäte um einen Formulierungsvorschlag gebeten, der auf jeden Fall Bewerber/innen aus Nordheim und Nordhausen bevorzugt, im Weiteren jedoch Entscheidungsspielräume bei der Vergabe im Gemeinderat lässt.

     

    Eine denkbare künftige Formulierung könnte wie folgt lauten:

    1. Bewerber, die in Nordheim bzw. Nordhausen wohnen, bzw. den überwiegenden Teil ihres Lebens hier gewohnt haben, erhalten Vorrang gegenüber Auswärtigen.
    2. Gibt es für einen Bauplatz mehrere Bewerbungen nach Nummer 1, entscheidet der Gemeinderat u.a. unter Berücksichtigung
      a) der Zahl von Kindern, die im Haushalt der Bewerber wohnen, sowie
      b) des den Bewerbern gehörenden Grundbesitzes bzw. Wohneigentums.

    Der Vorschlag aus dem Verwaltungsausschuss, die bisher innerhalb 5 Jahren zu erfüllende Bauverpflichtung von Käufern gemeindlicher Bauplätze auf 3 Jahre zu verkürzen, wird ebenso wie die Abschaffung des Kinderbonusses von verschiedenen Gemeinderäten kontrovers diskutiert. Diese Diskrepanz wird dadurch ausgeräumt, dass sich der Gemeinderat einig ist und darauf verständigt, dass die im Folgenden zu fassenden Beschlüsse für die in nächster Zeit z.B. aus Rückkäufen an die Gemeinde fallenden Bauplätze gelten sollen. Bevor Bauplätze aus einem neuen Baugebiet verkauft werden, sollen die Vergabekriterien insgesamt erneut vom Gemeinderat beraten und festgelegt werden.

     

    Nach Abschluss der Beratungen wird wie folgt beschlossen:

     

    a) Vergabekriterien zum Verkauf von Bauplätzen

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Die Kriterien zum Verkauf von Bauplätzen werden wie im oben genannten Formulierungsvorschlag geändert.

     

    b) Bauverpflichtung

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Die bisher angewandte Bauverpflichtung zur Bebauung von Bauplätzen, die von der Gemeinde erworben werden, wird von 5 Jahren auf 3 Jahre reduziert.

     

    c) Kinderbonus

    Mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen ergeht folgender

    Beschluss:

    Der Kinderbonus in Höhe von 2.000 EUR pro Kind wird abgeschafft.

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels

    Protokoll

     

    Az.:647.52:0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 115/2018 vor.

     

    Unter Verweis auf die Vorberatung und Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses sowie eine dort aufgekommene Frage berichtet BM Schiek, dass nach Aussage der Stadt Eppingen der qualifizierte Mietspiegel auch Informationen zu den einzelnen Gemeinden enthalten soll. Wegen der Unterschiedlichkeit der Kommunen sind solche Aussagen besonders wünschenswert.

     

    Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden
    Beschluss:

    Die Gemeinde Nordheim beteiligt sich als Kooperationspartner am Projekt „Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels“ und erteilt der Stadt Eppingen Vollmacht zur gesamten Abwicklung des Projekts.

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:
    1. Frau Toni Schadenberger, Nordheim: 50 EUR für die Freiwillige Feuerwehr
    2. Anonyme Spende: 100 EUR für die Seniorenarbeit

    3. Herr Johann Wonner, Nordheim: 50 EUR für die Nordheimer Kindergärten


    Es ergeht folgender einstimmiger
    Beschluss:
    Die Spenden werden dankend angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 12

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 574.30:0004

    Freibad Nordheim Vorstellung der Besucherstatistik und Freibadjubiläum

    Das „neue“ Nordheimer Freibad feierte in diesem Sommer sein 10-jähriges Jubiläum mit einem Rekordhoch an Besuchern. Die Entwicklung der Besucherzahlen wurde vorgestellt.

    Der Gemeinderat signalisierte seine Zustimmung, dass auch im kommenden Jahr wieder eine Veranstaltung im Freibad stattfinden soll.

     

     

    Az.: 021.26

    Jugendbeteiligung

    Frau Zeh informiert, dass die nächsten Schritte zum Thema Jugendbeteiligung parallel zur Kommunalwahl weiterentwickelt werden sollen. Dazu wurden insbesondere die Mitglieder des neu gegründeten Jugendhausrats, der Jugendhausleiter, die Schulsozialarbeiterin, Vertreter der Vereine und Kirche und anderen Einrichtungen (Schulleitung, Leitung Ortsbücherei) im Herbst zu einer Sitzung ins Jugendhaus eingeladen.  

     

     

    Az.: ohne
    Flickarbeiten an den Landesstraßen/Querspange Nord

    Auf eine aus dem Gemeinderat an die Verwaltung gerichtete Anfrage wurde mitgeteilt, dass aktuelle Unterhaltungsarbeiten an den Landesstraßen nach Kenntnis der Verwaltung vom dafür zuständigen Straßenbauamt des Landes veranlasst wurden. Auf die Durchführung und Qualität hat die Gemeinde keinen Einfluss. Wegen als schlecht empfundener Qualität der Arbeiten wird die Verwaltung nachhaken.

     

     

     

    Az.: 764.4

    Glockenstupferbrunnen 2018 selten in Betrieb

    Eine aus dem Gemeinderat an die Verwaltung gerichtete Anfrage bezog sich auf den im Jahr 2018 häufig stillstehenden Glockenstupferbrunnen. Bürgermeister Schiek berichtete von Problemen mit dem vermutlich wegen Trockenheit schon frühen und starken Laubfall, der immer wieder zu Verstopfungen führte. Außerdem war eine Reparatur notwendig, die jedoch abgeschlossen ist. Im nächsten Jahr kann der Brunnen hoffentlich wieder längere Zeit betrieben werden.

     

     

    Az.: 880.44

    Verwertung des Obstes von gemeindlichen Obstbäumen

    Auf eine aus dem Gemeinderat an die Verwaltung gerichtete Anfrage wurde mitgeteilt, dass wie in den Vorjahren verschiedene Aktionen von Schulen zur Verwertung des Obstes bei der Gemeinde gemeldet waren bzw. sind. Für einzelne Bäume gab es auch Absprachen mit Privatpersonen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 13

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     Az.: 112.28:Hausener Straße/Petition

    Hausener Straße

    Eine Bürgerin erkundigte sich, welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Hausener Straße vorgesehen sind.

    BM Schiek informierte darüber, dass dort entsprechend dem Ergebnis einer eingereichten Petition in den nächsten Monaten regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen erfolgen sollen. Außerdem wird die Gemeinde mit einem neu angeschafften Gerät aktuelle Verkehrszahlen erheben, allerdings nicht nur in der Hausener Straße, sondern der Reihe nach in allen wichtigen Straßen. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind von der Gemeinde nicht vorgesehen, weil nach derzeitigem Stand auch im Vergleich ähnlicher Straßen untereinander dazu kein Grund besteht.

    Az.: 880.23:Hauptstraße 29/Zinser

    D’r Schelm

    Ein Bürger erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des Projektes „D’r Schelm“ in der Nordheimer Ortsmitte. Der Vorsitzende teilte mit, dass dieses Projekt derzeit ruht. Leider ließ sich das Vorhaben nicht in der gewünschten Zeit realisieren, was allerdings angesichts der schwierigen Ausgangssituation (z.B. Denkmalschutz, Nutzung öffentlicher Flächen um die Alte Kelter, Straßenführung im Bereich Kelterstraße/Marktplatz, usw.) fast zu erwarten war. Für die Investoren steht derzeit ein anderes Projekt im Vordergrund. Damit sieht der Bürgermeister aber die Chance, an den Aufgaben und Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bereiches rund um den Marktplatz in Ruhe zu arbeiten. D’r Schelm ist ausdrücklich „nicht gestorben“, denn die Idee ist einfach gut; er liegt aber zunächst „auf Eis“.

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