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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 13.04.2018 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Breitbandversorgung;

    Langfristige Entwicklung eines örtlichen Glasfasernetzes; 

    Vorstellung Masterplanung nach Musterleistungsbild "Gigabitgesellschaft" des Leitfadens zur Bundesförderrichtlinie

    Protokoll

    Az.:794.34

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 33/2018 vor.

     

    Der Bürgermeister begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Vertreter der TKT, Frau Jansen und Herrn Deller.

    Diese stellen im Anschluss anhand einer PowerPoint Präsentation den für Nordheim entwickelten Masterplan vor, der eine langfristige Entwicklung eines örtlichen Glasfasernetzes zum Inhalt hat. Die PowerPoint-Präsentation wird als Ergänzung zu der Sitzungsvorlage genommen.

     

    Herr Deller führt aus, dass es 10 – 15 Jahre daure, bis Netze in der beschriebenen Form vollständig ausgebaut sind. Dabei wird ein neues Netz parallel zur vorhandenen Kupfer-Infrastruktur aufgebaut. In Nordheim sind nach seiner Aussage derzeit zwei Netze vorhanden, wobei die Telekom nahezu flächendeckend präsent ist, die Unitymedia nur teilweise.

     

    Das künftige Ziel sei, einen Glasfaseranschluss in alle Häuser zu bekommen. Dies verursache auch die hohen Kosten. Empfohlen wird deshalb, alle Baumaßnahmen zu nutzen, um Kosten beim Netzausbau zu sparen.

    Nach dem bisherigen Stand der Backbone-Planung des Landkreises sind für Nordheim zwei Übergabepunkte (PoPs) vorgesehen. An diesen ist die Planung orientiert.

     

    In reger Diskussion werden anschließend aus dem Gemeinderat Fragen gestellt und von Herrn Deller beantwortet. So beantwortet Herr Deller beispielsweise eine entsprechende Frage nach dem späteren Anbieter der Leistung damit, dass die Gemeinde den Betrieb des Netzes ausschreiben müsse. Der Provider bezahlt dann an die Gemeinde für die Nutzung des Netzes eine Pacht.

    Als kleines Risiko sieht Herr Deller die theoretische Möglichkeit an, dass Unitymedia oder andere Anbieter parallel zu einem kommunalen Netz ebenfalls eine Glasfaserinfrastruktur aufbauen könnten. Seinen Hinweis, dass die Gemeinde an das Beihilferecht gebunden ist, erläutert er so, dass parallel zu einem funktionierenden Netz die Gemeinde kein eigenes Netz aufbauen darf.

     

    Die Frage ob es Sinn macht, dass Glasfaserkabel verlegt wird, wenn die Straße sowieso geöffnet ist, beantwortet Herr Deller damit, dass es auf die Größe der Baustelle ankommt. In jedem Falle sollte zunächst ein Grobkonzept stehen. Ab etwa 200 m macht es dann Sinn, Glasfaser mitzuverlegen. Herr Deller verweist auch auf das seit 1.1.2017 geltende Diginetz-Gesetz.

    Auf die Frage, wie hoch Fördermittel sein könnten, teilt er mit, dass es vom Bund wegen Nichterfüllung der Kriterien keine Fördermittel gibt. Vom Land sind derzeit Fördermittel dann denkbar, wenn ein Unternehmen mit symmetrischem Bedarf in der Gemeinde vorhanden ist.

     

    Der Gemeinderat nimmt die Masterplanung von TKT

    zur Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Vorstellung des Bereiches Integration;
    Aufgaben, Rückblick und Ausblick

    Protokoll

    Az.: 103.55/0011

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 34/2018 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Integrationsbeauftrage Melanie Spenrath und die Integrationsmanagerin Marlen Krei.

     

    Frau Spenrath und Frau Krei stellen ihre Arbeit anhand einer PowerPoint-Präsentation vor; die Präsentation wird als Ergänzung zu der Sitzungsvorlage genommen.

    Frau Spenrath und Frau Krei gehen vor allem auf die Zusammenarbeit, die aktuellen Zahlen und verschiedene Projekte ein.

     

    Abschließend geben Frau Spenrath und Frau Krei einen Ausblick auf die zukünftige Integrationsarbeit.

     

    Mehrere Gemeinderäte bedanken sich bei Frau Spenrath und Frau Krei für Ihre Arbeit und die Unterstützung des Asylkreises.

    BM Schiek weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass das Ehrenamt unverzichtbar ist, aber auch Grenzen hat. Eine Unterstützung durch die Verwaltung ist unerlässlich.

     

    Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur

    Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Flurstück 5110; Großgartacher Straße 8;

    Anbringung einer unbeleuchteten Plakatanschlagtafel

    Protokoll

    Az.: 632.6:Großgartacher Straße 8/02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 35/2018 vor.

     

    Auf Nachfrage berichtet Herr Holzwarth, dass es sich um keine Plakattafel handelt, bei der das Bild automatisch wechselt. Jedoch sollen aufgeklebte Plakate natürlich immer wieder ausgetauscht werden.

     

    Aus dem Gemeinderat wird angemerkt, dass eine solche Anlage in einem Industriegebiet in Ordnung sei, aber an der gedachten Stelle nicht. Herr Holzwarth teilt auf Nachfrage mit, dass im weiteren Genehmigungsverfahren von der Straßenverkehrsbehörde geprüft wird, ob der Vorbeifahrer gestört wird.

     

    Herr Holzwarth verweist darauf, dass dem Vorhaben aus baurechtlicher Sicht grundsätzlich nichts entgegensteht. Über die im Lageplan dargestellte und von der Gemeinde zu übernehmende Baulast wird im nichtöffentlichen Teil Teil beraten werden.

     

    Auf Nachfrage des Vorsitzenden, wer dafür ist, das baurechtliche Einvernehmen zum Vorhaben zu erteilen, wird dies mit 7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 10 Nein-Stimmen

    abgelehnt.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Flurstück 10239, Elbinger Straße 34;

    Aufstellen einer Gartenhütte

    Protokoll

    Az.: 632.6:Elbinger Straße 34/02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 36/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth ergänzt, dass eine Gartenhütte als untergeordnete Anlage gilt, die auch in Abstandsflächen stehen darf.

     

    Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden
    Beschluss:

    Das Einvernehmen zu einer Befreiung wird nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Flurstück 20, Waldenserstraße 17;

    Abbruch Wohnhaus mit Scheune und Schuppen

    Protokoll

    Az.: 632.6:Waldenserstraße 17/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 37/2018 vor.

     

    Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat führt der Bürgermeister aus, dass nach dem Abriss die leere Fläche geschottert werden soll. Endgültig steht das jedoch noch nicht fest. Verwendet werden könnte die Fläche beispielsweise während den Baumaßnahmen zur Ortssanierung für die Baustelleneinrichtung.

     

    Ein Gemeinderat bringt sein Bedauern über den Abriss des Gebäudes zum Ausdruck, auch wenn die Baufälligkeit bekannt ist. Seines Erachtens hätte man das Haus auch noch stehen lassen können, um das Ortsbild zu erhalten.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt

    Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Bei der Gemeinde ist folgende Spende eingegangen:

     

    Gesangverein Liederkranz Nordheim: 195,63 EUR für die Kindergärten

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Spende wird dankend angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    AZ 633.333:Ortskern III/0030
    Städtebauliche Machbarkeitsstudie zur Neuordnung im Bereich Kelter-/Kirch- und Hauptstraße; Angebot der LBBW Kommunalentwicklung GmbH

    Im Rahmen der Diskussionen über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren „Schelm“ wurde auch über eine unter Umständen erforderliche Neuordnung des Umfelds gesprochen. Die Verwaltung hat aus diesem Grund die LBBW Kommunalentwicklung um Abgabe eines Angebots für eine Machbarkeitsstudie gebeten. Im Rahmen der Untersuchung sollen Auskünfte zu

    • Dokumentation und Analyse des baulichen Umfangs

    • Verkehrs- und Stellplatzsituation

    • Erschließung

    • Flächenpotentialen und Neubau

    • Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts Maßstab 1:500

    • Bebauungs- und Neuordnungsvarianten

    • Auswirkungen auf gesamtstädtisches Konzept gegeben werden.

    Die KE bietet diese Leistungen zum Pauschalpreis in Höhe von 8.092 € an. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die KE aufgrund des Angebots mit der Machbarkeitsstudie beauftragt werden sollte.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Die KE wird entsprechend deren Angebot beauftragt.

     

    AZ 691.21:Bereich Bahnhofstraße/Gemeinderat
    Änderung der Hochwassergefahrenkarten im Bereich der unteren Bahnhofstraße; Vergabe von Ingenieurleistungen
    Ein Gewerbebetrieb in der Bahnhofstraße beabsichtigt, auf seinem Firmengelände vorhandene bauliche Altanlagen abzubrechen und durch Neubauten zu ersetzen. In diesem Zuge besteht die Möglichkeit, die bereits 2007 ins Auge gefassten Planungen, den dort überbauten Katzentalbach freizulegen, wieder aufzugreifen. Hierzu ist die Überarbeitung der Hochwassergefahrenkarten erforderlich. Das Büro Schöll Consult hat hierzu ein Angebot über 8.568 EUR vorgelegt. Das Angebot ist angemessen. Die Verwaltung wird das Büro Schöll entsprechend beauftragen.

     

    Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat, ob das Büro Schöll Consult inzwischen zertifiziert sei, teilt Bauamtsleiter Langer mit, dass die Zertifizierung nicht die Überrechnung der Hochwassergefahrenkarte, sondern das Starkregenmanagement betreffe. Diese Leistungen kauft sich das Büro Schöll extern ein.

     

    Der Gemeinderat stimmt der Auftragserteilung zu.

     

    Anfragen

    Ein Gemeinderat erkundigt sich, weshalb die Bauarbeiten bei der neuen Schutzhütte des Naturkindergartens Wurzelzwerge seit einiger Zeit stillstehen. Der Bürgermeister sagt Klärung und Nachfrage beim Verein zu.

     

    Eine weitere Nachfrage bezieht sich darauf, dass es in Nachbargemeinden schön blühe. Es wird angeregt, auch in Nordheim über Frühlingsblüher nachzudenken.

    Ein weiterer Gemeinderat regt an, z.B. statt der Wechselbeete an der Heilbronner Straße lieber Tulpenbeete anzulegen. Außerdem wird angeregt, nach Abschluss der Bauarbeiten im Bereich Zimmerer Höhe die Wiesenflächen mit Blumenmischungen einzusäen. Der Bürgermeister teilt mit, dass genau dies vom Bauhof beabsichtigt ist.

     

    Auf die Nachfrage eines Gemeinderates, warum die mit dem Bau der Ortsumfahrung beauftragte Firma zuerst am Gehweg baut und dann die gesperrte Straße fertigmacht, wird mitgeteilt, dass die Straßenverbindung auch in Richtung Hausen und Brackenheim wieder offen ist.

     

    Ein Gemeinderat informiert darüber, dass in der Heuchelbergstraße in Nordhausen ein Wohnwagen ein Verkehrsschild verdeckt und teilweise auf öffentlicher Fläche abgestellt ist. Die Verwaltung sagt Überprüfung zu.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    Eine Bürgerin teilt mit, dass die Hangbefestigung neben der Rutsche auf dem Spielplatz im Park mit so großen Steinen erfolgt ist, dass man dort kaum hochkommt. Auf die Frage, warum das so gemacht wurde, teilt der Bürgermeister mit, dass dies einem Beschluss des Gemeinderates entspricht. In den vergangen 15 Jahren gab es hierzu noch keine Beschwerden.

     

     

     

     

    

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