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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 08.11.2017 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 11. Oktober 2017 in Umlauf.

     

    Aus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 11. Oktober 2017:
    Frau Liedtke verliest die in nicht öffentlicher Sitzung vom 11. Oktober 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 5481/2, Nordstraße 14;

    Bau eines Bistros

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Nordstraße 14/Bistro

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 142/2017 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Nach kurzer Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 31 BauGB wird versagt.

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 1287/2, Karl-Heinrich-Straße 20;

    Erstellung Anbau und Garage, Erweiterung Dachaufbau

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Karl-Heinrich-Straße 20/Anbau und Erweiterung

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 143/2017 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Er weist darauf hin, dass sich das Vorhaben im Sanierungsgebiet „Ortskern III“ befindet, weshalb die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB erforderlich ist.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.
    2. Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB wird erteilt.
  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 17/3, 120/10, Schwaigerner Straße 27;

    Errichtung eines Mehrfamilien-Wohnhauses (3 WE), 1 Garage und 2 Pkw-Stellplätze, Abbruch des bestehenden Gebäudes

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Schwaigerner Straße 27/Abbruch und Neubau

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 144/2017 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Er weist darauf hin, dass die Grundstücksverhältnisse für die Beurteilung über das Einfügen des Bauvorhabens keine Rolle spielen.

     

    Aus der Mitte des Gemeinderats wird angeregt, ob es aufgrund der stetig steigenden Anzahl von geparkten Kraftfahrzeugen sinnvoll sei, für das Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Auf die Nachfrage, wie die erforderliche Mindestanzahl an Stellplätzen sei, gab Bauamtsleiter Langer zur Auskunft, dass die Mindestanzahl nach der Landesbauordnung einen Stellplatz je Wohneinheit vorsieht. Im vorliegenden Fall wären dies 3 Stellplätze, welche auch in den Plänen ausgewiesen sind.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 3102/3, Im Schelmental 14;

    Sanierung und Aufstockung Wohnhaus

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Im Schelmental 14/Sanierung und Aufstockung

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 145/2017 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und weist darauf hin, dass die Bezeichnung im Baugesuch teilweise nicht korrekt ist. Es handelt sich hierbei nicht um eine Aufstockung im eigentlichen Sinne, sondern nur um eine Erhöhung der Traufe. Das Dachgeschoss ist bereits jetzt ein Vollgeschoss.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.: 502.11 TA Arztpraxis Hauptstraße 71

    Arztpraxis der Gemeinde im Gebäude Hauptstraße 71

     

    BM Schiek berichtet vom Stand der Dinge. Er schlägt vor, der Firma Mayer aus Sulzfeld den Auftrag zur Planung der Arztpraxis zu erteilen. Erster Schritt wäre die Entwurfsplanung mit Raumkonzeption; Kosten netto 4.575 Euro. Die Firma Mayer weist hervorragende Referenzen vor, unter anderem in Brackenheim und Ilsfeld. Weitere Leistungen - je nach Verlauf auch der Gespräche mit den Ärzten - wären die Erstellung eines Einrichtungskonzepts und dann die Elektro- und die Beleuchtungsplanung. Insgesamt beläuft sich das Angebot der Firma Mayer auf 14.335 Euro netto. Ein Nachlass von 1.600 Euro ist möglich, sofern evtl. später der Möbelauftrag an die Firma Mayer geht.

    BM Schiek berichtet von einem weiteren Angebot für die Praxisplanung, das sich auf netto 18.000 Euro beläuft. Mit Blick auf die sehr guten Referenzen der Firma Mayer, deren günstigeres Angebot und die schnellere zeitliche Verfügbarkeit schlägt der Vorsitzende vor, der Firma Mayer den Auftrag zu erteilen.

    An seinem Vorschlag, dass evtl. je ein Vertreter pro Fraktion am nächsten Schritt teilnimmt, sozusagen dem Planungsauftakt gemeinsam mit den Ärzten bei der Firma Mayer im Hause, um sich insgesamt ein Bild von den Partnern und dem laufenden Verfahren machen zu können, besteht zunächst kein Interesse. Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, wie weit die Leistungen der Gemeinde gehen, teilt der Vorsitzende mit, dass er dies derzeit nicht beantworten kann. Er weiß ja gar nicht, wer Mieter wird. Dazu ist erst ein weiteres Vorankommen erforderlich. Klar ist für Ihn, dass derzeit die Gemeinde das Thema voranbringen muss. Ebenso klar ist aber die Absicht, die Investitionen der Gemeinde in die spätere Festlegung eines Mietpreises einfließen zu lassen. Der Vorsitzende schlägt vor, dass je ein Vertreter der Fraktion mit ihm gemeinsam die Firma Mayer besichtigen, um sich ein Bild der Arbeitsweise machen zu können.

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Firma Mayer wird aufgrund ihres Angebotes mit der Grundrissplanung beauftragt (freihändige Vergabe).

     

    Az.: 880.23:Waldenserstraße 13 

    Waldenserstraße 13, Einrichtung einer Obdachlosenunterkunft

     

    Herr Krauß führt hierzu aus, dass im Vorfeld eine Ortsbesichtigung mit Vertretern von Fachfirmen stattgefunden habe. Bei einem Ausbau der Räumlichkeiten auf einen Mindest-Standard wären ca. 20.000 Euro anzusetzen. Für die Küche könnte die vorhandenen Küche im Altbau Kindergarten Südstraße eingepasst werden.

     

    Der Vorsitzende führt aus, dass aus derzeitiger Sicht noch einige Obdachlosenfälle auf die Gemeinde zukommen werden und dass er das Gebäude als Notunterkunft für vertretbar hält. Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert er, dass eine Wiedereinweisung in die ursprüngliche Wohnung im Falle einer Räumung nicht ohne Weiteres möglich sei. Die Anzahl von untergebrachten Personen ist in der Waldenserstraße 13 - wie in jedem Gebäude - situationsabgängig, da Räumlichkeiten (bspw. Bad, Küche) ggf. auch gemeinsam genutzt werden müssen. Langfristiges Ziel für das Objekt ist aus Gemeindesicht jedoch ein Abbruch und Neubebauung.

    Auf die Frage, wie die Abrechnung massiv höherer Nebenkosten gewährleistet sei, erläutert der Vorsitzende, dass die Kalkulationen auf Echtkosten beruhen. Der Kostenersatz, der in der noch relativ neuen Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylunterkünften festgelegt ist, beträgt derzeit 10,48 Euro je Quadratmeter (warm).

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Gebäude Waldenserstraße 13 soll mit möglichst geringem Aufwand für die Unterbringung von Obdachlosen vorbereitet werden.

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