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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 22.09.2017 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 21. Juli 2017
    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Gemeinderatsprotokoll vom 21. Juli 2017 zur Unterschrift in Umlauf.

    Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 21. Juli 2017

    Die Protokollführerin verliest die in der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse.

    In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde dem Kauf eines Anwesens zugestimmt.

     

    Mobile Mosterei

    Herr Marc Walcher aus Nordheim betreibt seit diesem Herbst eine mobile Mosterei. Das bedeutet, dass er mit seinem Mostereianhänger vorwiegend auf öffentlichen Plätzen präsent ist. Bürger können dann mit ihrem selbst geernteten Streuobst vorbeikommen, beim Mostereivorgang zuschauen und anschließend ihren eigenen Apfelsaft mit nach Hause nehmen.

    Die Gemeinde unterstützt das Vorhaben insoweit, dass sie den Betrieb in das Gewerbeverzeichnis und in die Liste der Selbstvermarkter auf der Nordheimer Internetseite aufnimmt. Außerdem ist sie bei der Suche nach einem Aufstellort für den Mostereianhänger behilflich (z.B. Parkplatz beim Sportgelände). 

     

    Krippen- und Kindergartenferien im Kindergartenjahr 2018/19

    In Absprache mit der Verwaltung und den einzelnen Krippen und Kindergärten in Nordheim und Nordhausen werden die Ferien im Jahr 2018/2019 wie folgt festgelegt:

    Sommerferien 2018                                  Mo. 30.7.2018 bis Fr. 17.8.2018

    Weihnachtsferien 2018/2019                   Do. 27.12.2018 bis Fr. 4.1.2019

    Über die Sommerferien soll wieder eine Ferienkrippe und ein Ferienkindergarten eingerichtet werden.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bebauungsplan "Weihen III";

    Vergabe von Planungsleistungen

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 128/2017 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert das Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage und verweist auf die dazugehörige Tischvorlage. Er informiert außerdem darüber, dass laut Erschließungsträger inzwischen alle Grundstückseigentümer ihr grundsätzliches Interesse an einer Entwicklung des Baugebietes signalisiert haben.

     

    Auf Nachfrage bestätigt Bauamtsleiter Langer, dass es sich bei den Vergabesummen um die Gesamtbeträge für die kompletten Leistungen handelt. Diese werden entsprechend der Entwicklung des Baugebietes beauftragt. Sobald klar ist, dass das Vorhaben umgesetzt werden kann, tritt der Erschließungsträger in die Verträge ein und erstattet der Gemeinde die bis dahin entstandenen Aufwendungen.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Das Ingenieurbüro Ippich wird aufgrund seines Angebotes vom 15.08.2017 mit den Tiefbau-Planungsleistungen beauftragt.
    2. Das Ingenieurbüro Käser wird aufgrund seines Angebotes vom 05.04.2017 mit den Bebauungsplan-Planungsleistungen beauftragt.

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Verkehrsangelegenheiten;

    Talstraße = Einbahnstraße?

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 132/2017 vor.

     

    BM Schiek begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Volz, Ordnungsamtsleiter der Stadt Lauffen und Frau Görz, welche innerhalb der Gemeindeverwaltung die Verkehrsangelegenheiten bearbeitet.

     

    Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und insbesondere auf die darin enthaltenen Stellungnahmen aus der Bevölkerung, die zur gestellten Frage eingingen.

     

    Herr Volz verweist auf die Vorberatungen im Verwaltungsausschuss und teilt ergänzend mit, dass –sollte sich der Gemeinderat dafür entscheiden, Fahrräder trotz Einbahnregelung in beide Richtungen fahren zu lassen- eine Mindestfahrbahnbreite von 3,5 m erforderlich ist. Weiter informiert er über das Ergebnis seiner Anfrage bei der Polizei, nachdem die immer wieder als gefährlich empfundene Kreuzung Talstraße/Brackenheimer Straße/Hauptstraße/Schwaigerner Straße kein Unfallschwerpunkt sei. In den letzten Jahren habe es laut Verkehrspolizei dort keine Unfälle gegeben, wobei Blechschäden denkbar sind, die ohne Polizei geklärt wurden. Die Polizei befürwortet eine Einbahnstraße, so Herr Volz. Ohne Einbahnstraße würden laut den Ausführungen von Herrn Volz empfohlen, alternierende Parkierungen einzuführen, also abwechselndes Parken rechts und links, damit Ausweichstellen entstehen. Bei einer Einbahnstraße wäre das nicht notwendig.

     

    Der Bürgermeister informiert über die Vorberatung im Verwaltungsausschuss. Er weist darauf hin, dass die Auswirkungen auf die beiden Gastronomiebetriebe am östlichen Ende der Talstraße im Falle einer Einbahnstraßenregelung von manchen positiv, von anderen negativ gesehen werden. Im Verwaltungsausschuss wurde die Frage gestellt, ob die Einführung einer Einbahnstraße zunächst befristet möglich ist. Herr Volz bejaht diese Frage.

     

    Nach kurzer Diskussion wird festgehalten, dass ausreichend und klar beschildert werden sollte, das aber zunächst keine Einengungen an Ein- und Ausfahrt der Talstraße gestaltet werden sollen.

     

    Es ergeht mit 1 Nein-Stimme, keiner Enthaltung und 15 Ja-Stimmen folgender

    Beschluss:

    Die Talstraße soll –zunächst befristet für ein halbes Jahr- zur Einbahnstraße erklärt werden; befahrbar von Ost nach West.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Rathaus;
    Neubau des Nebengebäudes und Umbau des bestehenden Rathauses;
    Raumprogramm

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 130/2017 vor.

     

    Der Vorsitzende stellt die aktualisierten Planungen auf Grundlage der Vorschläge des Planungsbüros Lumpp und Anregungen der Mitarbeiter vor. Hinzu gekommen ist eine öffentliche Toilette im Untergeschoss des Neubaus, die vom Park aus erreicht werden kann. Beim Erdgeschoss im Neubau gibt es zwei Varianten. Der Technische Ausschuss verständigte sich entsprechend dem einhelligen Votum der Verwaltungsmitarbeiter darauf, die Variante 2 weiter zu verfolgen.

    Veränderungen gab es im Bauamt und beim Hauptamt/Bürgermeister. Das Bauamt sollte entsprechend einem Vorschlag des Büros Lumpp in den Altbau, Hauptamt und Bürgermeister nun in den Neubau.

     

    Der Vorsitzende weist darauf hin, dass auf Grundlage des aus Verwaltungssicht nun ausreichend vorbereiteten Raumprogramms der Architekt bis zur Novembersitzung weiter planen soll. Insbesondere geht es um bisher fehlende Gliederung und Gestaltung von Fassade und Dach sowie in der Folge um die Festlegung von Materialien. Weiter soll der Eingangsbereich noch ausgearbeitet werden, der in der aktuellen Planversion eher symbolisch aufzeigt, dass der Zugang direkt ins Foyer erfolgen soll. Zu klären ist u.a. die Frage der Gestaltung (der Eingang sollte ganz selbstverständlich vom Besucher auffindbar sein) und die Frage, ob ein Windfang erforderlich ist oder nicht.

     

    Der Vorsitzende verweist darauf, dass nach der nun skizzierten Raumverteilung zwar einiges an Reserven erkennbar ist, dass aber auch einige Nutzungen noch nicht berücksichtigt sind. Als Beispiel hierfür nennt er die Unterbringung von Steuerberater, Prüfern, Rentenberatern, Bürgerstiftung, externen Nutzern wie z.B. dem Heimatverein, Fraktionszimmer usw.. Den Ausbau des Dachgeschosses im alten Rathaus gemeinsam mit den jetzt notwendigen Bauarbeiten zu erledigen, bezeichnet der Vorsitzende als sinnvoll und notwendig. Er verweist auch auf die Vorberatungen des Technischen Ausschusses, der dem Gemeinderat einstimmig empfiehlt auf dieser Grundlage weiter zu planen, so dass möglichst bald die Zuschussanträge gestellt werden können.

    GR Donnerbauer weist darauf hin, dass ihm im Vergleich zu den Einzelbüros das Personalbüro im Hauptamt, das doppelt besetzt werden soll, relativ klein vorkommt.

    GR Michelbach regt an zu prüfen, ob für den Standort der Mülleimer im Lager des Untergeschosses ein besserer Standort gefunden wird.

    GR Frey-Englisch stellt die Frage in den Raum, ob die Besprechungszimmer nicht näher am Büro des Bürgermeisters sein sollen.

    GR Kaiser weist darauf hin, dass insbesondere auch im offenen Bereich des Vorzimmers auf den Datenschutz geachtet werden sollte.

    Auf Nachfrage von GR Pfautsch bestätigt der Vorsitzende, dass eine Drehtüre vor dem Haupteingang nicht mehr im Gespräch ist.

     

    Anschließend ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Raumprogramm für das Rathaus wird gebilligt.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Kindergarten Südstraße;

    Neubau eines sechsgruppigen Ganztageskindergartens;

    Vergabe von Ingenieurleistungen

    Hier: Außenanlage

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 129/2017 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf den einstimmigen Empfehlungsbeschluss des Technischen Ausschusses.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Büro Hink wird aufgrund seines Angebotes vom 31.08.2017, ausgenommen der Genehmigungsplanung, mit den Planungsleistungen beauftragt.

     

    In diesem Zusammenhang wird der Gemeinderat darüber informiert, dass nach aktuellem Kenntnisstand davon ausgegangen wird, dass die derzeit geplante Verteilküche im neuen Kindergarten bei entsprechendem Bedarf auch zu einer Regenerationsküche (System wie in der Schulmensa) umgestaltet werden könnte. Ob diese auf der Planung von Herrn Palinkasch beruhende Aussage auch dem Urteil insbesondere des Veterinäramtes standhält, wird derzeit geprüft.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

    Die Gemeinde erhielt folgende Spenden:

    1. Firma Baric Gartenbau Gutschein über 200€ für den Bauhof

    2. Gebr. Eberhard GmbH & Co. KG über 200€ für die Feuerwehr

    3. Firma Baral GmbH über 70€ für die Feuerwehr

    4. Herr August Castagne über 100€ für den Bürgerbus

    5. Firma Heuler Kommunikationstechnik Sachspende für die Schulen

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Spenden werden angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    1. Singen - bewegen - musizieren für alle Klassen 1 und 2 der Grundschule Nordheim

    Der Bürgermeister erinnert zunächst daran, dass die langjährige Förderung der Bläserklasse eingestellt wurde. Im Zusammenhang mit diesem Beschluss wurde der Schule signalisiert, einem sinnvollen und mehr Schüler ansprechenden Vorschlag über ein alternatives Angebot der musikalischen Förderung aufgeschlossen gegenüber zu stehen. Weiter erinnert der Bürgermeister an den Gemeinderatsbeschluss vom 27. März 2015, in welchem – befristet auf 3 Jahre –eine Projektförderung für die Grundschule Nordhausen in Höhe von 4.000 Euro pro Jahr und für die Kurt-von-Marval-Schule mit einem Betrag von 8.000 Euro pro Jahr gewährt wurde. Die Kurt-von-Marval-Schule hat diese Mittel bisher nicht in Anspruch genommen, u.a. deshalb, weil der Schülercoach bisher vollständig von der Bürgerstiftung übernommen wurde.

    Nun beabsichtigt die Kurt-von-Marval Schule in Zusammenarbeit und Absprache mit der Musikschule Lauffen ab diesem Schuljahr das bisher schon in der Ganztagesgrundschule positiv erprobte Angebot „Singen, Bewegen, Musizieren“ für alle Klassen 1 und 2 anzubieten und in den Stundenplan einzubauen. Dieses Angebot als Grundlage früher musikalischer Erziehung hat sich nach Aussage der Schulleitung bewährt und wird auch in mehreren umliegenden Gemeinden umgesetzt. Mit Blick auf die künftigen entfallenden Zuschüsse für die Bläserklasse und die bisher nicht beanspruchten Zuschüsse für einen Schülercoach schlägt der Vorsitzende vor, die zusätzlichen Kosten von 9.600 Euro pro Jahr für die nächsten 3 Jahre zu übernehmen.

     

    GR Donnerbauer stellt die Frage, ob die Kosten wegen der Zusammenarbeit mit der Musikschule relativ hoch sind. Der Bürgermeister verweist auf die Mitgliedschaft der Gemeinde in der Musikschule und die anerkannte Qualität des Angebotes.

     

    Auf die Frage von GR Frey-Englisch, ob eine Teilfinanzierung auch über die Bürgerstiftung denkbar sei, hält der Bürgermeister dies mit Blick auf die Belastungen der Bürgerstiftung für die Finanzierung des Schülercoaches derzeit nicht für darstellbar.

     

    Auf den Hinweis von GR Michelbach, dass man das Angebot finanzieren solle, keinesfalls aber auf Dauer, schlägt der Bürgermeister vor, eine Zusage auf drei Jahre zu begrenzen und dann ggf. erneut zu entscheiden.

     

    Diesem Vorschlag stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.

     

     

    2. Jugendbeteiligung

    Mit der Änderung der Gemeindeordnung wurde die seitherige Kann-Regelung zur Beteiligung Jugendlicher (zwischen 14 - 18 Jahre) in eine Muss-Regelung umgewandelt. Die Gemeinde ist gefordert die Jugendlichen in relevanten Angelegenheiten einzubeziehen. Dies sind Angelegenheiten, welche die Jugendlichen berühren und gleichzeitig von größerer oder grundsätzlicher Bedeutung sind. Es kann also auf die "wichtigen Angelegenheiten" beschränkt werden. Ausgenommen sind auch Angelegenheiten, welche nicht öffentlich im Gemeinderat zu verhandeln sind. Es besteht keine Pflicht ein Jugendgremium zu bilden. Die Beteiligung kann in Verschiedenen Formen stattfinden.

    Die Verwaltung möchte die Jugendlichen in Nordheim durch einen Online-Beteiligungsprozess abholen. Dieser soll in den ersten Schritten klären, ob eine Beteiligung gewünscht ist und in welcher Form diese gestaltet werden soll.

    Diese Online-Beteiligung soll über mehrere Monate in Zusammenarbeit mit der Jugendhausleitung gestaltet und umgesetzt werden.

     

    Der Gemeinderat stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen einstimmig zu.

     

     

    3. Integrationsmanagement

    Die Förderung der Kommunen durch das Land beim Thema Integration erfolgt auf zwei Wegen in den Jahren 2017 und 2018.

    1. Jeweils 90 Millionen € fließen über eine Kopfpauschale über eine Sonderregelung im Finanzausgleichsgesetz den Gemeinden zu. Hier wird zum Stichtag 15.09. die Zahl der aktuell in der Gemeinde in der Anschlussunterbringung lebenden Flüchtlingen zugrunde gelegt.

    2. jeweils 70 Millionen € finden Verwendung in gezielten Integrationsprogrammen. Das aktuelle nennt sich Pakt für Integration und soll die neue Stelle des Integrationsmanagers schaffen. Hier hat die Gemeinde die Möglichkeit, je nach Anzahl der in der Gemeinde in der Anschlussunterbringung lebenden Flüchtlingen einen Integrationsmanager in Vollzeit zu beschäftigen. Erreicht die Gemeinde, wie in Nordheim der Fall, diese Mindestzahl nicht, hat sie die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit einer anderen Kommune einen Integrationsmanager zu beschäftigen. In diesem Fall bekommt aber nur die antragsstellende Gemeinde die Fördermittel. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, diese Aufgabe dem Landratsamt zu übertragen. Dieses ist dann auch in der Lage, durch die höhere Anzahl an Integrationsmanagern eine Krankheits- und Urlaubsvertretung zu gewährleisten.

     

    Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung, die Aufgaben des Integrationsmanagers dem Landratsamt zu überlassen, einstimmig zu.

     

    4. Sanierung von Ortsstraßen

    Im Rahmen der Haushaltplanberatungen wurde angeregt, dass künftig jedes Jahr ein Straßenzug des Straßennetzes saniert werden soll. Als nächste anzugehende Straßen kämen laut Empfehlung des GR die Straßen Im Schelmental, Friedhofsstraße, Pfarrhofstraße und Schillerstraße in Frage. Für diese Straßenzüge hat die Verwaltung Kostenschätzungen durch das Ingenieurbüro Ippich erstellen lassen. Um die Entscheidungsfindung im Rat zu erleichtern, beabsichtigt die Verwaltung, für die Straßenzüge bereits Vorplanungen aufstellen zu lassen, um dann, je nachdem, welche Straße in den Haushaltsplanberatungen als im Jahr 2018 zu sanierende Straße bestimmt wird, zügig im Frühjahr eine Ausbauplanung und Umsetzung angehen zu können. Die Planung sollte durch das Ingenieurbüro Ippich erfolgen. Herr Martin bietet seine Leistungen zu den üblichen Vertragsgrundlagen, (Honorarzone II, Mindestsatz) an. Haushaltsmittel stünden in diesem Jahr unter Straßenflickarbeiten zur Verfügung, da diese Arbeiten wegen überhöhter Preise nicht ausgeführt werden konnten. An Planungskosten entstehen Ausgaben von ca. 12.800 € für die Schillerstraße, 10.300 € für die Straße im Schelmental, 9.800 € für die Friedhofstraße und 4.000 € für die Pfarrhofstraße. Die Planungen könnten in der Dezember-Sitzung vorgestellt werden. Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dieser Vorgehensweise.

     

    Diese Zustimmung wird vom Gemeinderat einstimmig erteilt.

     

     

    5. Bürgerbeteiligung

    Wie bereits mitgeteilt und im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden am Dienstag, 14. November 2017 und am Samstag, den 18. November 2017 die Bürgerbeteiligungsveranstaltungen mit dem Büro Reschl stattfinden.

    Am Dienstag findet eine Informationsveranstaltung statt, zu der alle Bürgerinnen und Bürger und auch alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte herzlich eingeladen sind.

    Die eigentliche Beteiligungsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger am Samstag soll ohne Gemeinderäte und ohne Verwaltung stattfinden. Am Samstag wird voraussichtlich gegen 15.00 Uhr (die genaue Uhrzeit wird nach Absprache mit dem Büro Reschl noch bekanntgegeben) eine Abschlussveranstaltung mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse stattfinden. Die Teilnahme der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie der Verwaltung am gemeinsamen Abschluss ist erwünscht.

     

    Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur

    Kenntnis.

     

     

    Anfragen:

    GR Donnerbauer verweist auf die bereits wiederholt angesprochene Veränderung bezüglich der Beschilderung der Ortseingänge und der Plakatierung allgemein. Er erkundigt sich, bis wann hier Vorschläge von der Verwaltung vorgelegt werden.

    Der Bürgermeister teilt mit, dass von der Verwaltung derzeit am Thema gearbeitet wird, dass er aber noch keine konkrete Aussage zu einem Termin machen kann.

    In Frage kommende Alternativen sollen auch mit den Nutzern vorab besprochen werden.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    Ein Bürger erkundigt sich, ob schon klar ist, wie groß ein mögliches Baugebiet Weihen III wird. 

    Der Bürgermeister verweist darauf, dass die derzeit im Flächennutzungsplan ausgewiesene Bruttofläche ca. 10,5 ha beträgt.

    Was möglicherweise von dieser Fläche nicht zu Bauland entwickelt werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar.

     

     

     

     

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