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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 13.09.2017 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 17. Juli 2017 in Umlauf. Er stellt den Verwaltungspraktikanten Timon Schuster vor, der im Rahmen seiner Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst sein Einführungspraktikum bei der Gemeinde Nordheim absolviert.

     

    Aus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 17. Juli 2017:
    Frau Liedtke verliest die in nicht öffentlicher Sitzung vom 17. Juli 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flst. 261, 261/1, 262/1, 262/2, 262/3, Brackenheimer Straße 21;

    Abbruch der bestehenden Anlagen

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 124/2017 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage und verweist darauf, dass die sanierungsrechtliche Genehmigung aufgrund des Sanierungsgebietes "Ortskern III" benötigt wird.

     

    Nach kurzen Verständnisfragen nimmt der Technische Ausschuss hiervon

    Kenntnis

     

    und es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 261, 261/1, 262/1, 262/2, 262/3, Brackenheimer Straße 21;

    Neubau einer Wohnanlage „Betreutes Wohnen“

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 125/2017 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage und verweist darauf, dass die sanierungsrechtliche Genehmigung aufgrund des Sanierungsgebietes "Ortskern III" benötigt wird.

     

    BM Schiek führt zu diesem und zum vorausgegangenen Tagesordnungspunkt aus, dass die zeitliche Verzögerung zwischen Bauantrag und weiterer Bearbeitung des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ihren Grund im Urlaub des Sachbearbeiters beim Planungsbüro hat. Derzeit entspricht die eingereichte Planung nach Kenntnis der Verwaltung dem, was laut aktuellem Bebauungsplanentwurf zulässig sein wird. Über umfangreiche Einwendungen entscheidet wie üblich das Landratsamt. Wichtig, so der Bürgermeister: Rückt der Gemeinderat in der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes von den derzeitigen Festsetzungen ab, ist die nun vorgesehene Kennntisnahme des TA nach Auffassung der Verwaltung obsolet; vom Landratsamt muss dann auf der Grundlage der dann geltenden anderen Bebauungsplanfestsetzungen entschieden werden.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt hiervon

    Kenntnis

     

    und es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 10465, 10465/1, Zimmerer Höhe 15 und 17;

    Neubau eines Doppelhauses

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 126/2017 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Das Einvernehmen musste während der Sitzungspause ergehen, weshalb die Verwaltung ohne förmlichen Gemeinderatsbeschluss das Einvernehmen erteilt hat. Ergeht von der Gemeinde innerhalb von zwei Monaten keine Rückmeldung, gilt das Einvernehmen als erteilt.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt hiervon

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 10280, Königsberger Straße 71;

    Errichtung eines Carports

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 127/2017 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen zu einer Befreiung wird nach § 36 i.V. mit § 31 BauGB erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Sanierung der Betonwände des RÜB 6 alte Kläranlage;

    Aufhebung der Ausschreibung und freihändige Vergabe

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 131/2017 vor.

     

    Herr Krauß erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Er informiert darüber, dass mittlerweile ein Angebot der Firma Scheuermann eingegangen ist, welches angemessen erscheint.

     

    Nach kurzen Verständnisfragen ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Die Ausschreibung wird wegen überhöhter Preise aufgehoben.
    2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Leistungen freihändig an die Firma Scheuermann aus Heilbronn zu vergeben.
  • Tagesordnungspunkt 7

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Fußweg Bereich Kreisverkehr Rewe-Markt

    Der Vorsitzende informiert den Technischen Ausschuss über die aktuelle Ausbauplanung des Fußweges um den Kreisverkehr auf der Zimmerer Höhe. Die Verwaltung hat die Ausführung frei gegeben. Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt der BM mit, dass ein Zebrastreifen im Bereich der Querung mit der L 1106 bisher nicht vorgesehen und wohl auch nicht denkbar sei.

     

     

    Ortseingangsbeschilderung

    Nachdem wieder einmal von Gemeinderäten eine geordnete Plakatierung für Veranstaltungen angesprochen wird, verweist der Vorsitzende auf die aktuell aufgestellten Wahl-Werbeplakate. Deren Standorte (Heilbronner Straße, Großgartacher Straße Bereich Einmündung Lerchenstraße und Zimmerer Höhe am Kreisverkehr vor REWE) kann sich die Verwaltung auch als ausgewiesene Standorte für entsprechende Beschilderung vorstellen. Zulässig wird das jedenfalls nur im Innenbereich sein. Sobald taugliche Vorschläge erarbeitet sind, soll die angestrebte Lösung mit den Vereinen besprochen werden. Klar sei jedoch auch, dass die Schilder dann auch benutzt werden müssen und anderes nicht mehr akzeptiert wird. Eine Lösung mit Bannern sieht der Vorsitzende als nicht optimal an, auch dies soll jedoch im Gespräch mit den Vereinen bzw. Nutzern geklärt werden.

     

     

    Nordhausen, Wartbergstraße

    Die straßenbegleitenden Bäume heben teilweise das Gehwegpflaster so stark an, dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Wurzeln zu entfernen, scheidet aus. Zunächst soll an den 2 – 3 problematischsten Stellen das Pflaster aufgenommen und neu bzw. wieder ordentlich verlegt werden. Dann wird die Situation beobachtet. Ob später evtl. eine Lösung wie in der Lerchenstraße kommen muss (Oberfläche mit Schotter und Splitt) oder ob als letzter Ausweg gar Bäume zu fällen sind, steht derzeit noch nicht zur Diskussion.

     

     

    Markierung Festhalle

    Der RRKV beantragt eine zusätzliche Streifenmarkierung auf dem Fußboden der Festhalle. Entgegen der mit dem Antrag vorgelegten Skizze, nach der jeweils ein Doppelkreis in jeder Ecke der Halle markiert werden soll, sind nun zwei große Doppelkreise provisorisch zur Veranschaulichung angebracht worden. Diese sind hinsichtlich ihrer Größe europäisch genormt und so notwendig.

     

    Der Technische Ausschuss gibt sein Einverständnis für das dauerhafte Anbringen der Markierung.

    Die technische Ausführung muss fachmännisch erfolgen. Die Verwaltung hat ggü. der vom RRKV beantragten Ausführung in Eigenleistung Bedenken. Auf Nachfrage teilt der BM mit, dass über die Frage der Kostentragung noch nicht gesprochen worden sei; bisher geht die Verwaltung davon aus, dass es Sache des Vereins sei. Letztlich muss aber noch Genaues besprochen werden.

     

     

    Entfernen einer Fichte auf dem Grundstück Breibachweg 8

    Die Eigentümerin des Grundstückes 3910 äußerte aufgrund Schattenwurf und Sicherheitsbedenken den Wunsch, dass die hohe Fichte auf dem gemeindeeigenen Anwesen Breibachweg 8, Flurstück 3909/1, entfernt werden soll.

     

    Der Technische Ausschuss gibt dazu sein Einverständnis. Eventuell kann die Spitze der Fichte noch als Weihnachtsbaum genutzt werden.

     

     

    Auflösung einer Pflanzfläche im Freibad

    Die Bademeister äußern Bedenken aufgrund der Pflanzfläche westlich vom Sprungbecken vor dem Bademeisterplatz. Aufgrund der Bepflanzung ist die Sicht auf das Becken eingeschränkt, dies sei aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar. Angedacht ist, die Fläche höhengleich mit dem dort vorhandenen Pflaster ebenfalls zu pflastern, voraussichtlich aber mit einem anderen Pflaster als die restlichen Flächen.

    Dies sollen wenn möglich die Bauhof-Mitarbeiter übernehmen. Ob die dort bestehenden Betonsitzblöcke versetzt werden müssen, ist noch offen.

     

    Der Technische Ausschuss ist einverstanden.

     

     

     

     

     

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