© Kuon + Reinhardt GmbH

Ratsinformationssystem Nordheim

Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 15.05.2017 um 19:00 Uhr

zurück zur Sitzungliste

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 24. April 2017 in Umlauf.

     

    Aus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 24. April 2017:
    Frau Liedtke verliest die in nicht öffentlicher Sitzung vom 24. April 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Flurstück 10327, Hausener Straße 95;
    Überdachung der Terrasse

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 61/2017 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Sie weist darauf hin, dass das Vorhaben an sich nach dem Anhang zu § 50 LBO verfahrensfrei ist.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen zu einer Befreiung wird nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Flurstück 18/13, Schwaigerner Straße 43;

    Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (veränderte Ausführung)

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 62/2017 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Nach kurzen Verständnisrückfragen ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Flurstück 10499, Trollingerweg 12;
    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und
    Doppelgarage

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 63/2017 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt hiervon

    Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Flurstück 10303 und 10304, Hausener Straße 74;

    Befreiungsantrag für einen Zaun an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 64/2017 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage und weist darauf hin, dass dies zu einem Präzedenzfall für das Landratsamt wird.

    Der Bürgermeister führt weiter kurz aus, wie die aktuelle Situation im Gebiet, in Bezug auf Mauern und Zäune an der Grundstücksgrenze ist. Eine Durchsetzung der Vorgaben des Bebauungsplanes ist vermutlich nicht mehr möglich.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt hiervon

    Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Flurstück 19/1, Schwaigerner Straße 24;

    Änderung der EFH, GFH und UFH, damit einhergehende Änderung der Gebäudehöhe

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 65/2017 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Der Bürgermeister weist darauf hin, dass man in der Heilbronner Straße einen Unterschied von einem Geschoss zugelassen hat.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    1. Ortsbesichtigung am 29.04.2017;

        aktueller Stand und weiteres Vorgehen     

     

    Waldenserstraße 13:

    Der Bürgermeister berichtet, dass im Gebäude Waldenserstraße 13 die Steckdosen ausgetauscht werden sollen. Die vorhandenen Öfen werden durch Schornsteinfeger Wehler überprüft. Insgesamt wird das Nötigste am und im Gebäude gemacht, um es als Notunterkunft nutzen zu können.

     

    Waldenserstraße 10 und 14:

    Zu diesem Punkt führt Herr Langer aus, dass bereits im Jahr 2005 die Gemeinde beim Architekturbüro Kuon&Reinhard eine Bestandsaufnahme der Gebäude, verbunden mit einer Kostenschätzung, in Auftrag gegeben hat. Diese Akten wurden dem Büro Goldmann zur Aktualisierung der Kostenschätzung übergeben. Laut Angebot ist beim Gebäude Waldenserstraße 10 für die Erstellung einer aktuellen Kostenschätzung mit einem Betrag in der Größenordnung von rund 6.250 € bis 8.300 € zu rechnen.

    Herr Goldmann habe darauf hingewiesen, dass die Substanz des Gebäudes und die tragenden Pfosten so marode sind, dass das Gebäude für Personen gesperrt und schnellst möglich abgestützt werden sollte. Das Denkmalamt hingegen spricht bei diesem Gebäude von einer guten Substanz.

    Der Bürgermeister führt dazu aus, dass das Denkmalamt vehement gegen einen Abriss ist und zudem verdeutlicht, dass die öffentliche Hand Vorreiter sein muss und solche Gebäude als Vorbild erhalten sollte. Daher komme die Gemeinde auch nicht um weitere Maßnahmen herum, auch wenn diese eventuell das Ergebnis bringen, dass eine Sanierung nicht vertretbar ist.

    Herr Langer führt weiter aus, dass es für das andere Gebäude genauso ist. Jedoch liegt die Kostenschätzung hier lediglich bei einem Betrag von rund 4.100 € bis 5.650 €, da bei diesem Gebäude damals bereits mehr Vorarbeit geleistet wurde. Daher sollte der Auftrag an das Büro Goldmann zur Erstellung einer aktuellen Kostenschätzung erteilt werden.

    GR Michelbach meint dazu, dass man die Gebäude nicht vorschnell als unbrauchbar aufgeben sollte.

    Der Bürgermeister äußert sich so, dass er bisher keine öffentliche Nutzung dieser Gebäude sieht, aber man abwarten muss, was sich aus den weiteren Untersuchungen ergibt.

     

    Sakristei und „Aussegnungshalle“ Friedhof Nordhausen:

    Der Bürgermeister erklärt, dass zunächst planerisch zu überlegen ist. Benötigt wird sicher ein ausreichend großes Vordach. Weiteres Thema wären in diesem Zuge auch die Überlegungen für öffentliche Toiletten für Nordhausen. Dazu wird jedoch erst ein Architekturbüro benötigt. Eventuell ist das Ganze erst im nächsten Jahr möglich im Zuge mit den Maßnahmen im Ortskern. Auch für die Kirche wäre dies in Ordnung.

    Herr Langer weist darauf hin, dass auch die Planungskosten förderfähig sind, dazu muss jedoch die Sanierung bereits laufen.

     

    Strombergstraße, weitere Unterbringungsmöglichkeiten im Rahmen der Anschlussunterbringung:

    Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dies in nächster Zeit auf die Tagesordnung aufgenommen werden soll. Er berichtet über die aktuelle Situation der Flüchtlingsaufnahme. Aus Sicht der Gemeinde gibt es momentan keinen anderen Standort. Dieser wäre auch nicht anderweitig nutzbar. Die Verwaltung wird daher voraussichtlich vorschlagen, dort zwei weitere Mobile-Homes aufzustellen.

    Aus dem Gremium kommt dazu die Frage in Bezug auf den Waldabstand.

    Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dies im Genehmigungsverfahren ein Thema sein wird.

     

    Schule Nordhausen:

    Der Bürgermeister berichtet, dass über die Sommerferien der Bodenbelag im Flur und Rektorenzimmer partiell zu sanieren ist. Weiter ist die geplante Küche einzubauen. Sonstige kleinere Arbeiten wie Oberlichtverglasung Büro Schulleitung, Instandsetzung des Sonnenschutzes Südseite werden auch erledigt.

     

    Weiter wird der Tausch der Fahrradständer erst einmal zurückgestellt, denn die bisherigen werden von den Schülern gut genutzt und es muss auch Rücksprache mit der Schule gehalten werden.

     

    Beschallung Willy-Weidemann-Halle:

    Der Bürgermeister berichtet von der aktuellen Situation in der Halle. Die derzeitige Konstruktion kann schon aus brand- und versicherungsschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht bleiben. Die ortsansässige Firma Heuler hat alle Einrichtungen der Gemeinde angeschaut und ein Angebot für die Halle erstellt. Es wird einiges an neuem Material gebraucht, beispielsweise neue Lautsprecher, und es wird ein Bedienfeld geben. Das Angebot beläuft sich auf rund 20.000 €. Die Testbeschallung, die von Herr Heuler bereits einmal aufgebaut wurde, kam beim gesamten Publikum sehr gut an. Die Zustimmung des Gemeinderats vorausgesetzt, sollte aus Sicht der Verwaltung die Leistung freihändig vergeben werden, sofern die noch offenen Fragen positiv beantwortet werden können.

     

    Feldwege:

    Der Bürgermeister berichtet über die besichtigten Feldwege. Für den Weg Hebsack-Seeloch wird es nicht ohne Wasserführung gehen. Herr Krauß wird Ausführungsmöglichkeiten für die Wasserableitung ermitteln. Die Situation des Weges vom Denzler zum Seeloch kann nur mittels einer Wasserableitung verbessert werden. Die Kosten dafür werden ermittelt. Im Gewann "Fritzen" kann das Wasser nicht abfließen. Einzige Möglichkeit wäre, das Wasser zu fassen und bis zum Bach zu leiten, was unverhältnismäßig erscheint.

    Für die besichtigten Feldwege ist durch das Ingenieurbüro Ippich eine Kostenschätzung zur Instandsetzung/Ausbau vorzulegen.

     

    Grundlegende Straßeninstandsetzung:

    Herr Langer verdeutlicht, dass es keinen Sinn macht, Kostenschätzungen für alle Straßen einzuholen. Es sollen daher zwei bis drei Straßen vorgeschlagen werden, die am wichtigsten erscheinen. Aus der Mitte des Technischen Ausschusses wird zugesagt, dass dies bis zur nächsten Sitzung geschehen soll. 

     

    Park & Ride Parkplatz:

    Der Bürgermeister berichtet, dass mit der Bahn die Lösungsmöglichkeit mittels Höhenbeschränkung abgeklärt wird.

      

    Flächennutzungsplan, Erweiterung im Bruchweg:

    Der Bürgermeister berichtet, dass die angesprochene Erweiterung im Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans eingearbeitet wurde.

     

    Kindergarten Hofstatt:

    Der Bürgermeister berichtet, dass im Außenspielbereich zunächst ein Hochstamm am Gebäude beseitigt wird. Dort wird dann in Absprache mit den Erzieherinnen ein Sandkasten eingerichtet. 
    Im Eingangsbereich vom Garten in das Gebäude wird ein Schmutzfänger eingebaut. Nach Westen soll ein barrierefreier Zugang geschaffen, ein Wetterschutz angebracht und das Türelement ggf. getauscht werden. Sonst werden noch weitere Kleinigkeiten im und am Gebäude gerichtet.

     

    Kindergarten Weihen:

    Der Bürgermeister berichtet kurz, dass dort lediglich eine Brandschutztüre im Heizraum einzubauen sei.

     

    Kindergarten Hauptstraße:

    Der Bürgermeister berichtet, dass dort die Fassade angeschaut werden muss, da diese teilweise bröckelt. Weiter muss vermutlich ein Stück ausgebaggert werden, da sich an der Wand des Heizraumes ein nasser Fleck befindet. 

     

    Ortsbücherei:

    Der Bürgermeister berichtet, dass hier ein erfahrener Fachmann benötigt wird, der sagen kann, was alles nötig ist, um das Gebäude zu erhalten. In diesem Jahr wird hier erst einmal nichts gemacht.

       

    Abwasserbeseitigung:

    Der Bürgermeister erläutert kurz, was hier zwingend ansteht. Vermutlich sind einige Schachtdeckel und Einläufe, soweit zwingend erforderlich, zu sanieren.

    Im RÜB Kläranlage müssen Risse saniert werden. Die Drainagen beim Schlössle sind zu spülen / aufzubohren.

     

    Wasserläufe:

    Der Bürgermeister berichtet, dass die Reinigung der Schlammabsaugung Retensionsbecken ansteht.

     

    Friedhof Nordheim:

    Der Bürgermeister berichtet, dass die Natursteinmauern unterhalb des Kriegerdenkmals zu sanieren sind.

    Herr Krauß fügt hinzu, dass dies nur mithilfe eines Statikers und Geologen möglich ist.

     

    2. Bauvorhaben Im Denzler 15

    Herr Holzwarth verweist auf die Sitzung vom 15.03.2017 TOP 3 und auf die Sitzung vom 24.04.2017 TOP Verschiedenes. In der letzten Sitzung erläuterte er bereits, dass der Privilegierungstatbestand des Vorhabens nicht gegeben sei. Mittlerweile hat das Landratsamt den Ausnahmetatbestand des § 34 Abs. 5 BauGB geprüft, wonach alle Voraussetzungen für eine Ausnahme vorliegen. In einem Schreiben des Landratsamtes wird die Gemeinde Nordheim nochmals zu einer erneuten Stellungnahme aufgefordert. Wird in dieser Stellungnahme das Einvernehmen weiterhin rechtswidrigerweise versagt, wird das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass das Landratsamt, sollte es die rechtswidrige Versagung des Einvernehmens aufrecht erhalten, zu Schadensersatzzahlungen verurteilt werden kann.  

instagram