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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 28.04.2017 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 24. Februar 2017
    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Gemeinderatsprotokoll vom 24. Februar 2017 zur Unterschrift in Umlauf.

     

    Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 24. März 2017
    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Gemeinderatsprotokoll vom 24. März 2017 zur Unterschrift in Umlauf.

    Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 24. März 2017

    Die Protokollführerin verliest die in der vergangenen nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung gefassten Beschlüsse.

     

    Veranstaltung zum Thema Integration

    BM Schiek informiert über die nächste Veranstaltung, die von der Integrationsbeauftragten und Mitgliedern des Arbeitskreises Asyl am 5. Mai ab 17 Uhr im Jugendhaus angeboten wird. Es soll gegrillt werden. Alle, auch alle Mitglieder des Gemeinderates, sind herzlich eingeladen.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Abbruch und Neubau Kindergarten Südstraße;

    Präsentation von Planungsvarianten des Neubaus

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 53/2017 vor.

     

    Der Bürgermeister begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Architektin Frau Becker-Huschka, Herrn Tretter als Brandschutzsachverständigen sowie die Kindergartengesamtleiterin Frau Heichel-Ott.

     

    Der Vorsitzende berichtet von den Beratungen im Technischen Ausschuss. Er weißt darauf hin, dass es in den Vorberatungen verstärkt um das Thema Brandschutz ging, weshalb Herr Tretter als Brandschutzsachverständiger in der heutigen Sitzung einige Punkte hierzu erläutern wird.

     

    Herr Tretter verweist auf die rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnung und der sich hieraus ergebenden Konsequenzen (Brandabschnitte, notwendige Rettungswege). Er geht insbesondere auch darauf ein, welche brandschutzrechtlichen Anforderungen an ein Treppenhaus, einen Aufzug, eine Brandschutztüre etc. gestellt werden und welche Vorkehrungen notwendig sind, um rechtssichere Flucht- und Rettungswege gewährleisten zu können.

    Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat erläutert Herr Tretter, dass eine Rettungsrutsche nicht als zweiter Fluchtweg zählt.

     

    Der Vorsitzende und Frau Becker-Huschka erklären, welche Änderungen sich in den Plänen nach Durchsicht des Brandschutzsachverständigen ergeben haben.

     

    GR Donnerbauer bringt ein, dass einige der Räume im Kindergarten zu groß sind (z.B. Sanitäranlage, Personalraum, Küche, Bewegungsraum, Flur, Lagerräume,...) bzw. dass auf manche der Räume verzichtet werden kann (z.B. Außen-WC, Essraum, Wäscheraum).

    Er fordert, dass der Kindergarten auf die Fläche reduziert werden soll, dass er genehmigungsfähig ist und nichts überflüssiges enthält.

     

    GR Haug schließt sich den Forderungen von GR Donnerbauer an. Er erklärt ergänzend, dass die vorhandene Grundstücksfläche so gut wie möglich ausgenutzt werden soll, die Grundfläche des Gebäudes daher nicht verkleinert werden sollte.

     

    GR Willy fragt nach, ob anstelle eines Waschraums auch auf Leihwäsche umgestellt werden kann.

    Die Verwaltung wird diese Möglichkeit prüfen. Die Gemeinderätin regt an, ob nicht Flächen wie der Personalraum und der Wäscheraum ins Untergeschoss verlegt werden können.

    Die Kindergartengesamtleiterin erläutert, warum es aus personeller Sicht nicht ideal ist, wenn der Personalraum im Untergeschoss ist (z.B. im Vertretungsfall).

     

    GR Frey-Englisch erkundigt sich nach einer Gegenüberstellung von Flächenbedarf laut KVJS und in der Planung ausgewiesener Fläche.

    Frau Becker-Huschka wird die Gegenüberstellung zur Verfügung stellen, sie weist aber auch darauf hin, dass aufgrund der baulichen Voraussetzungen die Empfehlungen nicht exakt eingehalten werden können. Bei einem Neubau auf einer "grünen Wiese" kann z.B. eine andere/wirtschaftlichere Erschließung gewählt werden.

     

    Frau Becker-Huschka erläutert den aktuellen Stand der Planung anhand von Vorentwurfsplänen zu zwei verschiedenen Varianten. Dabei geht sie auch kurz auf die verschiedenen Möglichkeiten ein, die den Ausbau des Untergeschosses betreffen.

     

    Kurz wird auch über die Fläche im Untergeschoss gesprochen. Frau Becker-Huschka stellt die verschiedenen Ausbauvarianten des Untergeschosses vor. Eine ausführliche Diskussion über das Untergeschoss wird allerdings nicht geführt, da die Fläche des Untergeschosses mit der Grundfläche des Erdgeschosses verbunden ist und über diese zunächst noch entschieden werden muss.

    Im Gemeinderat gehen die Meinungen zur Fläche im Untergeschoss weit auseinander. Die Forderungen liegen zwischen minimaler Ausbau bis komplette Unterkellerung.

    In den Raum gestellt wird auch die Frage, ob für die Mehrkosten der Unterkellerung ein eigenes Gebäude gebaut werden kann.

     

    Nach einer sehr ausführlichen Diskussion ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Architektin Frau Becker-Huschka wird beauftragt zu prüfen, ob eine Reduzierung des umbauten Raum mit einer gleichzeitigen Reduzierung der Kosten möglich ist, ohne die wesentlichen Funktionen einzuschränken und die wichtigsten Grundzüge der Planung aufzugeben. 

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bebauungsplan „Geroldsgrund II“ 3. Änderung;

    Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durch Deckblatt;

    Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 54/2017 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen wie im oben genannten Abwägungsvorschlag berücksichtigt.
    2. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Lageplan und Textteil in der Fassung vom 14.03.2017 und der Begründung in der Fassung vom 14.03.2017 wird unter Berücksichtigung der vorgenannten Stellungnahmen nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung als Satzung wie, in der Anlage "Satzung über die Änderung des Bebauungsplans "Geroldsgrund II"  folgt, beschlossen.
  • Tagesordnungspunkt 4

    Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung;

    Neufassung

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 56/2017 vor.

     

    Herr Lorandt erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Die vorgeschlagene Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung ist als Anlage 2 beigefügt.

    Aus Gründen, welche die technische Umsetzung betreffen, kann die Satzung nicht wie ursprünglich vorgesehen am Tag nach ihrer Bekanntmachung, also am 05. Mai 2017, sondern erst am 29. Juni 2017 in Kraft treten (§ 2).

     

    Nach kurzer Aussprache ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss: 

    Die als Anlage beigefügte „Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 28.4.2017“ wird beschlossen.

    Das Inkrafttreten der Satzung wird auf den 29. Juni 2017 festgelegt. § 2 der Satzung wird entsprechend geändert.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen
    Feuerwehr der Gemeinde Nordheim

    (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS)

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 57/2017 vor.

     

    Die Hauptamtsleiterin erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Nach kurzer Aussprache ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die in der Anlage beigefügte „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nordheim“ (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) wird beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Beschaffung eines Gießwagens;

    Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 55/2017 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Er erklärt, dass die Haushaltsreste des vergangenen Jahres, die durch das neue kommunale Haushalts- und Kassenrecht nicht in das Jahr 2017 übertragen werden konnten, für den neuen Gießwagen ausgereicht hätten. Weiter geht er darauf ein, dass der Abrollkippanhänger, auf dem das Fass transportiert wird, auch für andere Zwecke genutzt werden kann.

     

    BM Schiek verweist auf die Vorberatung im Technischen Ausschuss und den einstimmigen Beschlussvorschlag.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Der überplanmäßigen Ausgabe zur Beschaffung eines Abrollkippanhängers und eines Wasserfasses mit Gießeinrichtung zum Preis von 16.600 Euro (netto) wird zugestimmt.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Abrechnung verschiedener Baumaßnahmen

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 58/2017 vor.

     

    Der Kämmerer erläutert die Abrechnungen der verschiedenen Baumaßnahmen anhand der Vorlage und verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Der Gemeinderat nimmt die Kostenfeststellungen der Baumaßnahmen, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zur Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Die Gemeinde erhielt folgende Spenden:

    1. vom Ingenieurbüro Käser, Fellbach, 1.550 € zur Förderung der Jugendhilfe,

    2. von der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda Bank Baden-Württemberg, Stuttgart, 500 € für die Kurt-von-Marval Schule,

    3. von der Heuchelberg Weingärtner eG, Schwaigern, 100 € für den Kindergarten Südstraße und

    4. von Julienne Heinkelein, Nordheim-Nordhausen, eine Sachspende (Bücher) über 675 €.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Spenden werden angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    1. Freibad: Personelle Situation und Einschränkung der Öffnungszeiten

    Jochen Schmidt, der im Rathaus als Betriebsleiter für das Freibad Verantwortliche, berichtete über die aktuelle Situation. Wegen krankheitsbedingten Ausfalles des Bademeisters gelten bis auf Weiteres eingeschränkte Öffnungszeiten. Dies wurde im Amtsblatt, im Internet und über die Heilbronner Stimme kommuniziert.

     

    Entgegen erster Absicht, das Bad erst um 12 Uhr zu öffnen, haben konstruktive Vorschläge von Freibadgästen und der Mitarbeiter dazu geführt, dass – zunächst einmal festgelegt für den Mai – das Freibad täglich von 10 Uhr bis 19 Uhr geöffnet werden soll. Die Schlechtwetterregelung bleibt unverändert.

     

    Je nach Entwicklung muss sich die Verwaltung weitere Änderungen, die dann jeweils wieder publik gemacht werden, vorbehalten. Bei weiteren Ausfällen kann auch die zeitweise Schließung des Bades nicht ausgeschlossen werden. Auch die Verwaltung bedauert die in dieser Form nicht absehbare Entwicklung, ist aber schon aus haftungsrechtlichen Gründen gezwungen, so zu handeln.

     

    Wenige Freibadnutzer haben vom Angebot Gebrauch gemacht, Dauerkarten zurückzugegeben. Von den Allermeisten wird offenbar anerkannt, dass das Nordheimer Freibad nach der völligen Erneuerung 2008 in diesem Jahr in seine 10. Saison geht. Trotz aller Widrigkeiten auch schon in den zurückliegenden Jahren konnte der Badebetrieb stets ungestört abgewickelt werden.

     

    Die Verwaltung erinnerte im Gemeinderat daran, dass nicht seit wenigen Monaten, sondern seit Jahren nach Fachpersonal gesucht wird, um den Badebetrieb sicher aufrecht erhalten zu können. Bisher leider ohne Erfolg. Auch die Bemühungen, selbst ausbilden zu können sind gescheitert, ebenso ist bisher die Suche nach einem externen Betreiber des Freibades erfolglos geblieben.

     

    Fazit: Im Augenblick muss man versuchen, im Rahmen des Zulässigen und Vertretbaren das Beste aus der Situation zu machen. Die Suche nach einer Lösung, die wieder „normale“ Öffnungszeiten zulässt, geht natürlich weiter.
    Nachvollziehbar unglücklich erscheint im Nachhinein, dass ausgerechnet nach der Erhöhung der Eintrittspreise quasi im Gegenzug die Öffnungszeiten reduziert werden. Allerdings sollte hier auch beachtet werden, dass die letzte Preiserhöhung sieben Jahre zurückliegt. Angesichts des niedrigen Deckungsgrades des Freibades bzw. einem ungedeckten Aufwand von jährlich knapp 500.000 Euro war diese Preisanpassung nicht nur gerechtfertigt, sondern eher erforderlich.

     

    2. Bläserklasse 

    GR Perrot fragt nach, ob die Bläserklasse nichts mehr mit dem Musikverein zu tun hat.

    Der Vorsitzende teilte mit, dass die Bläserklasse seit einiger Zeit von einem Lehrer (Herr Fricke) der Kurt-von-Marval-Schule geleitet wird und als Projekt der Ganztagesgrundschule stärker als vorher in den Schulbetrieb integriert ist. Im Verhältnis zum Musikverein hat sich nichts verändert.

     

    3. Verkehrssituation Talstraße

    GR Frey-Englisch spricht den Begegnungsverkehr in der Talstraße und die dortige Option einer Einbahnstraße an.

    Diese Möglichkeit wurde schon vor Jahren von der Verkehrsschau befürwortet, so der Vorsitzende, hat allerdings bisher im Gemeinderat noch keine Mehrheit gefunden.

     

    4. Verkehrsschild L1106

    Der Vorsitzende informierte, dass das Verkehrsschild an der Einmündung der Heilbronner Straße auf die L1106 durch einen Verkehrsunfall beschädigt wurde und seither auf dem Boden steht. Die zuständige Straßenmeisterei hat schon länger Ersatz bestellt und wird diesen nach Lieferung anbringen.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    Fahrbahnverengung Karl-Heinrich-Straße

    Auf Nachfrage eines Bürgers erläutert der Vorsitzende, dass die Fahrbahnverengungen, die bereits in der Langen Hälden angebracht wurden, auch für die Karl-Heinrich-Straße angedacht waren. Da der Sachverhalt dort jedoch ein anderer ist, werden zunächst noch andere Lösungen probiert. 

     

     

     

     

     

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