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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 23.01.2017 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 07. Dezember 2016 in Umlauf.

     

    Aus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 07. Dezember 2016:
    Frau Sittner verliest die in nicht öffentlicher Sitzung vom 07. Dezember 2016 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Flurstück 10392, Hausener Straße 69;

    Aufstellung einer Fertig Betongarage

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 1/2017 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Die Garage überschreitet das Baufenster. Nach dem Bebauungsplan sind Nebenanlagen, wie Garagen, auf den nicht überbaubaren Flächen nur im straßenabgewandten Bereich zulässig.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Flurstück 80, Weinbergstraße 15;

    Errichtung einer Doppelgarage

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 2/2017 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Die Doppelgarage soll teilweise außerhalb der Baugrenze errichtet werden.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Flurstück 989/1, Hörnlestraße 5;

    Neubau eines Einfamilienwohnhauses

    (Bauvoranfrage)

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 3/2017 vor.

     

    Frau Sittner erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Die Bauvoranfrage bezieht sich auf eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe und eine abweichende Dachneigung. Außerdem werden die Vorgaben zur Errichtung von Dachgauben abgefragt.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB für die abweichende Dachneigung (35°) wird erteilt.

    2. Das Einvernehmen nach § 36 i.V. mit § 31 BauGB für die Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe (Traufhöhe 4,2 m) wird erteilt.

    3. Bezugnehmend auf den Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2002 sollen Dachgauben eine Länge von 40 % der Trauflänge nicht überschreiten.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Flurstück 65/1, Obere Gasse 8;

    Nutzungsänderung Nagelstudio in Friseursalon

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 4/2017 vor.

     

    Frau Sittner erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Es ist zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 34 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Flurstück 4282, Panoramastraße 8;

    Sanierung Zweifamilienhaus mit Einbau von zwei Dachgauben und Erweiterung des vorhandenen Carports

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 5/2017 vor.

     

    Frau Sittner erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Der vorhandene Carport soll außerhalb der Baulinie, bis zur Grundstücksgrenze erweitert werden. Im Übrigen ist darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass mit den Stützen des Carports mindestens ein Abstand von einem Meter und mit dem Dachvorsprung mindestens 0,5 Meter zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten werden. Außerdem wird das Landratsamt auf die Überschreitung in Bezug auf die Grenzbebauung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 LBO hingewiesen.

    2. Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 34 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Flurstück 62/1, 61/4, 62; Hauptstraße 71;

    Neubau eines Mehrfamilien- und Geschäftshauses (8 Wohnungen + 2 Büros) mit 8 Tiefgaragen - Stellplätzen

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 6/2017 vor.

     

    Frau Sittner erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Es ist zu entscheiden, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt.

    Der Technische Ausschuss tauscht sich über die Alternativen der geplanten Mülleinhausung aus. Die Verwaltung soll mit dem Bauherr eine praktikable Lösung finden.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 34 BauGB wird erteilt.

    Einer Ablösevereinbarung für erforderliche Stellplätze wird zugestimmt.

    Dem geplanten Grundstücksgrenzverlauf und der damit zusammenhängenden Baulast wird zugestimmt.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Flurstück 10523, Rieslingstraße 37;

    Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Garage und Kfz-Stellplatz

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 7/2017 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt hiervon

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Kurt-von-Marval Schule, Nachtragsvereinbarung Fa. Amos (Rohbau)

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Götze vom Architekturbüro Götze und Langguth aus Nordheim .

     

    Herr Götze stellt den Sachverhalt kurz vor und geht auf die Positionen der Nachtragsvereinbarung ein.

    Der Nachtrag umfasst Mehr- und Minderkosten. Diese haben zur Ursache, dass einige Positionen nicht wie ausgeschrieben ausgeführt wurden, weggefallen oder zusätzliche Arbeiten angefallen sind. Auch war bei vielen Positionen nicht ausreichend Masse im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben.

    Es wurden unter anderen zusätzliche Arbeiten im Bereich der Nahwärmetrasse notwendig. Außerdem mussten neue Wände und Leitungen im maroden Bestand ersetzt werden.

    Ein weiterer Punkt war die geänderte Ausführung der Auflagetaschen. Im Leistungsverzeichnis wurde zu wenig Masse ausgeschrieben. Daher fallen trotz der günstigeren Lösung mit Hilti-Hit-Dübeln Mehrkosten an.

    Die Firma Amos fordert in ihrem Nachtrag außerdem Mehrkosten für die ausgeführte Bamtec-Bewehrung. Herr Götze erläutert, dass diese Ausführung vom Statiker von Anfang an vorgesehen war und in den Plänen so bezeichnet wurde. Bei der Ausschreibung hat das Büro Götze und Langguth versäumt, die eindeutige Formulierung ins Leistungsverzeichnis aufzunehmen. Die Firma beruft sich nun auf die uneindeutige Beschreibung bei der Ausschreibung und fordert einen Aufpreis. Die Kosten wurden von der Firma laut Herr Götze durch Belege nachgewiesen.

    Als weitere Position wurde die Aufstellung und Vorhaltung des Bauzauns ausgeschrieben. Die Unterhaltung war vom Leistungsverzeichnis nicht umfasst. Die Leistung wurde von der Firma notwendigerweise erbracht und nun abgerechnet.

     

    Die Nachtragssumme beträgt knapp 45.000 Euro. Dies entspricht etwa fünf Prozent der Gesamtauftragssumme.

     

    Der Vorsitzende kritisiert die Bearbeitungszeit. Die Leistungen sind bereits 2015 angefallen.

     

    Nach einigen Verständnisfragen ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Firma Amos aus Brackenheim wird mit den vorgestellten Nachtragspositionen in Höhe von 45.063,29 Euro (brutto) beauftragt.

     

     

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