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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 12.09.2016 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 18. Juli 2016:
    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 18. Juli 2016 in Umlauf.

     

    In der nicht öffentlichen Sitzung vom 18. Juni 2016 wurden keine Beschlüsse gefasst.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Flurstück 10027, Mörikestraße 3;

    Errichtung einer unterirdischen Zisterne

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 111/2016 vor.

     

    Frau Brand erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Flurstück10549, Rieslingstraße 20;

    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 112/2016 vor.

     

    Frau Brand erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Flurstück 443, Seestraße 20;

    Überdachung eines Fahrsilos zur Lagerung von Heu und Stroh

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 113/2016 vor.

    Zu diesem Tagesordnungspunkt ist GR Conte befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Sie führt aus, dass auf Nachfrage beim Landratsamt das Bauvorhaben zunächst als verfahrensfrei eingestuft wurde. Nun wird eine Nachgenehmigung notwendig.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit §35 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass die Privilegierung durch das Landwirtschaftsamt im Landratsamt bestätigt wird.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Flurstück 10564, Traminerweg 3;

    Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage, einem Stellplatz und einem Schwimmbecken

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 114/2016 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Flurstück 10519, Hausener Straße 75/1;

    Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 115/2016 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Sie ergänzt, dass die vorliegende Überschreitung nach genauer Prüfung und Rücksprache mit dem Landratsamt noch als geringfügig und diesem Bereich als vertretbar angesehen wird.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Flurstück 10466, Zimmerer Höhe 11;

    Errichtung eines Gerätehauses

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 116/2016 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Flurstück 10555, Geroldsgrund 1;

    Erstellung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 117/2016 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt hiervon

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Flurstück 10467, Zimmerer Höhe 9;

    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im UG und 2 PKW-Stellplätzen

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 118/2016 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Ergänzend zu der Vorlage erläutert Sie, dass die Verstöße gegen die örtlichen Bauvorschriften nur nach den Vorschriften den Landesbauordnung befreit werden können und hierfür das Landratsamt als untere Baurechtsbehörde zuständig ist. Das gemeindliche Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch ist für die Verstöße gegen die festgesetzten Grundflächenzahl und Erdgeschossfußbodenhöhe notwendig.

     

    Nach einigen Rückfragen aus dem Technischen Ausschuss ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

    1. Für die Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl wird das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB erteilt.

    2. Für die Überschreitung der festgesetzten Erdgeschossfußbodenhöhe wird das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB nicht erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

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