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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 18.07.2016 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 15. Juni 2016:
    GR Haug gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 15. Juni 2016 in Umlauf.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 10565, Traminerweg 1;

    Neubau einer Doppelgarage

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 101/2016 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 3933, Kapellenstraße 2;

    Wohnhausumbau und Neubau einer Garage

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 102/2016 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Sie verweist auf den Grundsatzbeschluss vom 17.02.1997 zur Erteilung von Befreiungen bei der Erstellung von Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen in diesem Fall gute Sicht- und Zufahrtsverhältnisse, sodass die Befreiung erteilt werden kann.

     

    Der Technische Ausschuss stimmt zu. Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 und § 34 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 1817/4, Egerländer Straße 1;

    Wohnhausumbau und Carport

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 103/2016 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

    GR Willy äußert Bedenken in Bezug auf die Zufahrt zum Carport über den hoch gelegenen Bordstein.

    Die Verwaltung wird nach Prüfung und bei Bedarf auf die Bauherren zugehen.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 1815/3, Königsberger Straße 3;

    Teilaufstockung im Zuge einer energetischen Sanierung und Erstellen einer Doppelgarage

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 104/2016 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage und verweist auf die vorangegangene Bauvoranfrage und den Beschluss des Technischen Ausschusses vom 20.07.2015.

    OAR Baier ergänzt, dass für die Überfahrt des öffentlichen Grünstreifens eine Nutzungsvereinbarung mit den Bauherren geschlossen wird. Sämtliche bauliche Veränderungen werden in Absprache mit der Verwaltung und auf Kosten der Bauherren vorgenommen.

     

    Aufgrund der unwesentlichen Veränderung ergeht ohne weitere Beratung folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 34 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 443, Seestraße 20;

    Errichtung einer Pferdeführanlage

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 105/2016 vor.

    Zu diesem Tagesordnungspunkt ist GR Conte befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 35 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass die Privilegierung durch das Landwirtschaftsamt bestätigt wird.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf dem Grundstück Flurstück 1500 Gewann "Fürterer"

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 106/2016 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf den Grundstücken Flurstück 7828, 7826, 7822, 7819 und 7818 Gewann "Eisenhut"

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 107/2016 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf dem Grundstück Flurstück 6343 Gewann "Im Denzler"

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 108/2016 vor.

     

    Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Frau Sittner ergänzt, dass der Antrag derzeit auf Wunsch vom Antragsteller zurückgestellt wurde bis zur Klärung einiger Punkte seitens der Bauherrschaft mit dem Landwirtschaftsamt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken zur geplanten Auffüllung.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Straßenunterhaltung und Feldwegsanierung

    Die Straßen- und Feldwegsanierungsarbeiten sind für das Jahr 2016 durch die Firma Strabag mit einen Auftragswert von 197.817,97 € bis auf wenige Teilstücke und Restarbeiten an Schächten mit einem Restauftragswert von ca. 23.800 € abgeschlossen. Herr Krauß erläutert den Fortschritt anhand einer Bildschirmpräsentation. Für die Sanierung von Feldwegen wurden im Gewann Diemen und Bux ca. 30.000 € verbaut. Für die Sanierung der Feldwege im Denzler würden somit keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Laut vorhergehender Kostenermittlung durch das Ingenieurbüro Ippich und der Firma Strabag würden die Kosten für die in fünf Teilabschnitte gegliederten Sanierungsarbeiten ca. 100.000 € betragen.

    Die Verwaltung schlägt vor die Sanierung der fünf Abschnitte im Denzler zu den Angebotspreisen des Hauptauftrags durchführen zu lassen. OAR Baier ergänzt, dass die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € finanziert werden können. 

     

    GR Altmann bittet den am Schluchterner Weg westlich verlaufenden, geschotterten Feldweg bei der Sanierung mit einzubeziehen.

     

    Aus der Mitte des Gemeinderats wird die Ansicht vertreten, dass sich die Wege in einem noch vertretbaren Zustand befinden, sodass im Moment noch keine Notwendigkeit besteht die Feldwege aufwendig zu sanieren. GR Perrot und GR Conte ergänzen, dass auch aus Sicht des Ortsbauernverbands diese Wege als nachrangig angesehen werden.

    Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der Weg im Vergleich zu anderen Feldwegen durch die Radwegnutzung als höherwertig anzusehen ist. Aufgrund der erhöhten Nutzung und der daraus resultierenden Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde, ist hier auch ein entsprechender Zustandsgrad maßgebend.

     

    Der stellvertretende Vorsitzende schlägt vor, die Feldwegsanierung im Denzler für dieses Jahr zurückzustellen und im Rahmen der Haushaltsberatung für 2017erneut darüber zu sprechen.

     

    Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, fünf Teilabschnitte Im Denzler im Rahmen der diesjährigen Straßen- und Feldwegunterhaltung zu sanieren, wird mit sieben Gegen- und zwei Ja-Stimmen

    abgelehnt.

     

     

     

    Ortsumfahrung Nordhausen, Künftige Fuß- und Radwegverbindung zwischen Nordheim und Nordhausen

    Beleuchtung des Weges

    Der künftige Fuß- und Radweges zwischen Nordheim und Nordhausen wird entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.02.2016 beleuchtet. Der technische Ablauf bei der Lieferung und Installation ist so, dass die Netze BW die Verteilerstelle liefert und installiert, ferner das Erdkabel und die Masten liefert und im Anschluss die LED-Lampen auf den aufgestellten Masten installiert und dann die ganze Anlage in Betrieb nimmt. Alle hierfür notwendigen Vorleistungen und Verkabelung werden in der Ausschreibung der Tiefbauarbeiten berücksichtigt und beauftragt.

    Von der Firma NetzeBW liegt ein Angebot über die o. g. Lieferungen und Montage in Höhe vom Brutto 28.827,75 Euro vor. Das Angebot ist preislich angemessen.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

    Die Firma Netze BW wird mit der Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung und der Projektierung der Straßenbeleuchtung entlang des künftigen Verbindungsweges zwischen Nordheim und Nordhausen zum Preis von 28.827,75 Euro beauftragt.

     

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