Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Nordheim
Offenlage des Fachgutachtens „Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Nordheim“
Die kommunale Wärmeplanung ist für Kommunen ein wichtiger Prozess, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Durch die kommunale Wärmeplanung entwickelt die Stadt eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und trägt damit zur Erreichung des im Klimaschutzgesetz (KlimaG BW) beschriebenen Landesziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 bei.
Um dem Anspruch einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) gerecht zu werden, wird das Fachgutachten „Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Nordheim“ mit Informationen zu Bestands- und Potenzialanalyse, Zielszenario 2040, der kommunalen Wärmewendestrategie, den Steckbriefen für die Ortsteile, der Akteursbeteiligung und weiteren Informationen nun offengelegt.
Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Nordheim wird im Zeitraum von 30 Tagen vom 23.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026 allen Bürgern und Akteuren zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail an folgende Adresse vorgebracht werden: bauamt@nordheim.de




