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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 27.07.2026 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Gemeinderates vom 22.06.2026 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf und gibt die in nichtöffentlicher Sitzung vom 22.06.2026 gefassten Beschlüsse bekannt.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 10446, Zimmerer Höhe 27;
    Erstellung eines Carports vor der Garage

    Protokoll

    Az.:632.62:Zimmerer Höhe 27/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 52/2026 vor.

     

    Stv. Bauamtsleiterin Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 1363/2, Südstraße 59;
    Erweiterung und Sanierung des bestehenden Zweifamilienwohnhauses: Erstellung eines Treppenanbaus an der Nordseite,

    Erstellung eines Anbaus u. Balkon an der Südseite sowie Abbruch der bestehenden Garage u. Neubau eines Carports

    Protokoll

    Az.: 632.62:Südstraße 59/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 53/2026 vor.

     

    Stv. Bauamtsleiterin Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 3963, Lauffener Straße 1;
    Anbringung von einer beleuchteten Werbeanlage an der Hauswand

    Protokoll

    Az.:632.62:Lauffener Straße 1/0008

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 54/2026 vor.

     

    Stv. Bauamtsleiterin Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Zusätzlich weist stv. Bauamtsleiterin Kellert darauf hin, dass das Einvernehmen nur aus bauplanungsrechtlichen oder städtebaulichen Gründen versagt werden darf. Mit dem geltenden nicht qualifizierten Bebauungsplan "Hauptstraße - Lauffener Straße (Änderung der Baulinie)" und der vorhandenen Mischnutzung in der näheren Umgebung (Wohnnutzung neben Metzgerei, Elektrofirma, Gaststätten, Friseure, etc.) sieht die Verwaltung keinen Anhaltspunkt, um das Einvernehmen zu versagen. Auf zwei gleichgelagerte Fälle aus der Vergangenheit in der Großgartacher Straße 8 sowie der Hauptstraße 94, bei denen das versagte Einvernehmen am Ende vom Landratsamt HN ersetzt wurde, wird hingewiesen.

     

    Der Vorsitzende weist auf das Thema Lichtverschmutzung hin. Bei öffentlichen Gebäuden werde zunehmend gefordert, auf die äußere Beleuchtung zu verzichten, während großflächige Werbeanlagen weiterhin beleuchtet werden dürften. Aus Sicht des Vorsitzenden passe dies nicht zusammen.

     

    Aus der Mitte des Gremiums werden Bedenken hinsichtlich der Ablenkungswirkung einer Werbetafel dieser Größe auf Verkehrsteilnehmer geäußert. Betroffen sind sowohl Fußgänger am Ampelüberweg als auch Autofahrer, insbesondere im Bereich der Ausfahrt von der Klimmerdingenstraße auf die Hauptstraße.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 2 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 3108/1, Im Auerberg 10;
    Garagenvergrößerung erforderlich zur Schaffung einer Unterstellmöglichkeit für Fahrzeug mit Anhänger

    Protokoll

    Az.: 632.62:Im Auerberg 10+10_1+10_2/0010

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 55/2026 vor.

     

    Stv. Bauamtsleiterin Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 2511, Falkenstraße 4;
    Neubau eines Wohnhauses mit Garage

    Protokoll

    Az.:632.62:Falkenstraße 4/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 60/2026 vor.

     

    Stv. Bauamtsleiterin Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.: 020.05:0018
    Hauptsatzung; Zuständigkeit für Erteilung von sanierungsrechtlichen Genehmigungen - Klarstellung

     

    Bauamtsleiterin Keller berichtet, dass laut § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Nordheim die Zuständigkeit für die Erteilung von Sanierungsgenehmigungen gemäß § 144 BauGB beim Technischen Ausschuss liegt. Dieser ist auch zuständig für die Entscheidung über allgemein erteilte Genehmigungen gemäß § 144 BauGB.

     

    In der Vergangenheit hat die Verwaltung die Sanierungsgenehmigungen, welche nicht in in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Baugesuch standen, jedoch stets selbst erteilt. Dies betrifft v.a. Fälle von Kaufverträgen und Grundschuldbestellungen. Lediglich die von der Verwaltung kritisch gesehenen Fälle wurden im Gemeinderat behandelt - auch wegen des damit zusammenhängenden Vorkaufsrechtes mit Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses. So konnte die Zuständigkeit beider Ausschüsse gebündelt werden. Die Differenzierung zwischen Sanierungsgenehmigungen im Zusammenhang mit Baugesuchen und den übrigen möglichen Genehmigungen nach § 144 BauGB ist derzeit in der Hauptsatzung nicht dargestellt. Ein formeller Beschluss des Technischen Ausschusses für dieses Vorgehen ist der Verwaltung ebenfalls nicht bekannt. Daher soll nun ein klarstellender Grundsatzbeschluss hierfür erfolgen.

     

    Neben einem Übertragungsvertrag für ein mit einer Scheune bebautes Grundstück im Sanierungsgebiet "Nordhausen II" liegen derzeit z.B. 10 Bauträgerverträge für Eigentumswohnungen in der Klausenstraße 17 und weitere 10 Grundschuldbestellungen zu diesen Verträgen im Sanierungsgebiet "Ortskern IV" zur sanierungsrechtlichen Genehmigung vor. Der Technische Ausschuss hatte dem Bauantrag und der sanierungsrechtlichen Genehmigung des Gesamtbauvorhabens bereits zugestimmt. Der Verkauf der einzelnen Eigentumswohnungen in dem Vorhaben widerspricht den Sanierungszielen nicht, auch nicht die entsprechenden Grundschuldbestellungen. Die Behandlung solch unkritischer Fälle würde die Tagesordnung für den TA deutlich ausweiten. Zudem gilt für die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung die Frist von 1 Monat, sofern diese nicht in Zusammenhang mit einem Baugesuch steht. Die jeweils fristgerechte Eintaktung in den Sitzungsablauf ist damit ebenfalls nicht gewährleistet.

     

    Aus diesen Gründen bittet die Verwaltung um offizielle Ermächtigung für die Erteilung von sanierungsrechtlichen Genehmigungen in klaren Fällen, die den sanierungsrechtlichen Zielen nicht widersprechen. Sollte die Verwaltung einen kritischen Fall erkennen bzw. die Frage entstehen, ob ein Vorkaufsrecht bei einem zu genehmigenden Kaufvertrag ausgeübt werden soll, liegt die Zuständigkeit beim TA bzw. GR. Auf jeden Fall soll die Zuständigkeit für die Erteilung von sanierungsrechtlichen Genehmigungen im Zusammenhang mit Baugesuchen beim TA bleiben.

     

    Zu beachten ist, dass die Zuständigkeit des TA nur für die sanierungsrechtliche Genehmigung gilt, nicht für das Vorkaufsrecht. Es ist deshalb lediglich darüber zu entscheiden, ob die jeweiligen beantragten sanierungsrechtlichen Genehmigungen den Sanierungszielen entsprechen. Diese wiederum sind im Neuordnungskonzept dargestellt.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Der Technische Ausschuss ermächtigt die Verwaltung zur Erteilung von sanierungsrechtlichen Genehmigungen nach § 144 BauGB, welche nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Bauantrag stehen. Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, zu entscheiden, welche Fälle bzw. aus ihrer Sicht kritische Anträge v.a. im Zusammenhang mit einem Vorkaufsrecht dem Technischen Ausschuss, Verwaltungsausschuss bzw. dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Regelungen für allgemein erteilte Sanierungsgenehmigungen sollen nicht aufgestellt und ortsüblich bekannt gemacht werden.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Az.:811.44:0011

    Neue Trafostation Schelmental

     

    Der Vorsitzende berichtet, dass im Bereich Schelmental eine neue Trafostation benötigt wird. Eine Fläche hierfür war bereits im Bebauungsplan für das Vorhaben "Wohnen am Auerberg" vorgesehen - auf der Privatfläche des Bauträgers Böhringer. Nunmehr soll auch das Vorhaben von Hofmann-Haus, Im Auerberg 8 und 8/1, dort angeschlossen werden, weshalb eine größere Station benötigt wird. Böhringer lehnt den Anschluss des Mitbewerbers an einer dann größeren Station auf seinem Grundstück ab. Die Netze BW und Herr Häußer vom Bauamt haben deshalb einen geeigneten Standort für die neue Trafostation gesucht und schlagen den gemeindeeigenen Grünstreifen entlang des Gebäudes Im Schelmental 1 (Zinser) vor. Der Vorsitzende zeigt Fotos des Bereiches. Der Standort wäre zwischen den Bestandsbäumen, die erhalten bleiben. Dennoch wird versucht, die Station doch noch auf den Baugrundstücken unterzubringen.

     

    GR Conte fragt, ob stattdessen nicht die Trafostation am Freibad aufgerüstet werden könnte.

     

    Der Vorsitzende erklärt, dass dies scheinbar nicht möglich ist, die Verwaltung aber nochmals bei der Netze BW nachhaken wird. Unstrittig ist, dass die Netze BW einen Konzessionsvertrag mit der Gemeinde hat und die Gemeinde für notwendige Einrichtungen die entsprechenden Flächen zur Verfügung stellen muss. Dennoch tut sich die Gemeinde schwer, diesen Bereich einfach so für die Trafostation herzugeben. Dies könnte eine spätere Straßengestaltung behindern. Das Thema soll nach Klärung der Fragen nochmal in der kommenden Gemeinderatssitzung aufgegriffen werden.

     

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

     

     

     

     

     

     

    Az.: 811.45:0021

    Bauarbeiten in der Bahnhofstraße

     

    GR Seifert bittet um Auskunft, welche Bauarbeiten in der Bahnhofstraße stattfinden. Die Baustelle dauert schon recht lange.

     

    Der Vorsitzende berichtet, dass dies keine Baustelle der Gemeinde ist. Bauamtsleiterin Keller vermutet, dass es sich dabei um Erdverkabelungsarbeiten für die Stromversorgung handelt. Sie wird dies aber prüfen und in der anstehenden Gemeinderatssitzung informieren.

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