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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 26.06.2026 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Gemeinderates vom 22.05.2026 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf und gibt den in nichtöffentlicher Sitzung vom 17.04.2026 gefassten Beschluss bekannt.

     

    Az.: 503.00:0001

    Hitzeschutz in den Kindergärten und Krippen

    Der Vorsitzende informiert über aktuelle Probleme in den Kindergärten, insbesondere im Kindergarten Südstraße, die auf die Rekord-Hitzewelle der vergangenen Tage zurückzuführen sind.

    Inzwischen fallen in der Folge Erzieherinnen teilweise aus, die Kinder reagieren empfindlich auf zu große Wärme, in Schlafräumen ist kein Schlaf mehr möglich:

    Erste Nachfragen und Beschwerden von Eltern und Erzieherinnen liegen vor.

    Der Vorsitzende weist darauf hin, dass übliche Maßnahmen und Regeln aus Hitzeschutzkonzepten umgesetzt werden, wo immer das möglich ist - dennoch stoßen wir an Grenzen. Dieses Problem haben wir nicht exklusiv, sondern im Grunde alle Kommunen. Die ersten sind inzwischen dabei, die - evtl. auch nur teilweise - Klimatisierung zu prüfen. Ganz abgesehen von Finanzierungsfragen ist es nicht damit getan, hier ein Klimagerät zu kaufen, einzustecken und das Problem ist gelöst. 

    Bei anhalten hohen Temperaturen wird die Krippe die Eltern informieren, die dann selbst entscheiden können, ob Kinder da bleiben oder abgeholt werden.

     

    Die Gemeindeverwaltung wird sich im Rahmen des Möglichen mit einer Verbesserung der Situation beschäftigen, das wird aber für die aktuelle Hitzewelle nicht mehr wirklich etwas bringen.

     

    Erzieherinnen, Hausmeister, Verwaltung sind sensibilisiert und machen das Beste aus der Situation. Eine Lösung auf Knopfdruck ist aber nicht möglich.

     

    Az.: 880.60:0002

    Allgemeines Grundvermögen; Vorbereitung der Pachtperiode ab 01.11.2028

    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.04.2026 beschlossen, die aktuellen Pächter landwirtschaftlicher Flächen frühzeitig über das reguläre Ende der Pachtverträge zum 31.10.2028 zu informieren und einer möglichen stillschweigenden Vertragsverlängerung ausdrücklich zu widersprechen.

    Die Verwaltung wird die entsprechenden Schreiben in der kommenden Woche zusenden.

     

    Az.: 547.60:0006

    Freibad Nordheim; Besucherbegrenzung aufgrund hoher Auslastung

    Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass aufgrund der für das kommende Wochenende vorhergesagten hochsommerlichen Temperaturen mit einem sehr hohen Besucheraufkommen im Freibad zu rechnen ist. Um auf ein mögliches Erreichen der zulässigen Besucherzahl vorbereitet zu sein, wurden vorsorglich Maßnahmen für einen gegebenenfalls erforderlichen Einlassstopp getroffen. Die Öffentlichkeit wurde bereits frühzeitig über die Internetseite der Gemeinde, die Social-Media-Kanäle sowie die FFN-App informiert.

    Darüber hinaus wurde der Online-Verkauf von Einzelkarten und Feierabendkarten für das kommende Wochenende vorübergehend ausgesetzt. Diese Eintrittskarten können ausschließlich an der Freibadkasse erworben werden. Bereits im Vorverkauf erworbene Eintrittskarten behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

     

    Die Entscheidung über einen gegebenenfalls erforderlichen Einlassstopp erfolgt situationsabhängig unter Berücksichtigung der aktuellen Auslastung des Freibades sowie der geltenden Sicherheitsanforderungen.

     

    Az.: 794.62:0003/4

    Windräder Lauffen Weidenbusch

     

    Der Vorsitzende informiert, dass er damit rechnet, in Kürze am Genehmungsverfahren beteiligt bzw. im Rahmen der Träger öffentlicher Belange angehört zu werden. Der Gemeinderat wird zu gg. Zeit informiert, je nach Entwicklung in eventuelle Entscheidungen eingebunden.

     

    Az.: 794.62:0004/4

    Windpark Heuchelberg

     

    Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über eine Fragenliste, welche alle beteiligte Kommunen von von der Bürgerinitiative Pro Heuchelberg erhalten haben. Dem Gemeinderat wurde die Liste zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung wird von der Verwaltung vorbereitet; der Gemeinderat wird informiert, ggf. eingebunden.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Schul- und Kindergartenangelegenheiten;
    Berichte aus Schule und Kindergarten zu aktuellen Sprachfördermaßnahmen

    Protokoll

    Az.: 210.51:0003/3, 472.17:0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 48/2026 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt Herrn Bühler, Schulleiter der Kurt-von-Marval-Schule.

    Herr Bühler und Frau Rieger erläutern den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und der Präsentation.

     

    In Nordheim wird aufgrund des momentanen Bedarfs und den räumlichen Voraussetzungen vorerst keine Juniorklasse angeboten. Dagegen wird die verbindliche ergänzende Sprachförderung im Kindergarten gemäß den Landesvorgaben eingeführt und in den Kitas umgesetzt. Die bestehenden Fördermaßnahmen werden ebenfalls fortgeführt.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB und Örtliche Bauvorschriften "Sonnengarten"
    Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
    a) Genehmigung städtebaulicher Vertrag
    b) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der ersten Offenlage
    c) Billigung des Planentwurfs und Beschluss der erneuten Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB

    Protokoll

    Az.: 621.410:0102/3

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 47/2026 vor.

     

    Stv. Bauamtsleiterin Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungs- und der nachgereichten Tischvorlage. 

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Der Gemeinderat genehmigt den städtebaulichen Vertrag gemäß der Anlage 9 zur Sitzungsvorlage.
    2. Die im Rahmen der ersten Auslegung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 1 beschlossen.
    3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften "Sonnengarten" mit Lageplan, Textteil und Begründung, gefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach, mit Vorhaben- und Erschließungsplan, gefertigt durch das Büro Mattes Riglewski Wahl Architekten, Heilbronn, und die der Begründung beiliegenden Gutachten (Anlage 2 - 8) werden gebilligt und nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt. Ebenso soll die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut erfolgen. 

    Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Sanierung Ortsmitte Nordhausen;
    Vergabe der Schlosserarbeiten für Pergola und vier Buswartehäuser

    Protokoll

    Az.: 656.22:0133/4/21/1/9

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 46/2026 vor.

     

    Bauamtsleiterin Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Mit den Schlosserarbeiten zur Errichtung einer Pergola und vier Buswartehäusern wird die Firma Merz GmbH aus Güglingen mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 241.352,11 EUR beauftragt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Entwidmung des öffentlichen Fußwegs zwischen Klausenstraße und Brackenheimer Straße

    Protokoll

    Az. 656.01:0003, 632.62:Klausenstraße 5/0004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 51/2026 vor.

     

    Stv. Bauamtsleiterin Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den im beiliegenden Luftbild blau dargestellten Bereich zwischen der Klausenstraße und der Brackenheimer Straße gemäß § 7 des Straßengesetzes Baden-Württemberg zu entwidmen und ein entsprechendes Entwidmungsverfahren einzuleiten.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Sporthalle Nordheim
    Änderung der Hausordnung und Verbot der Verwendung wasserlöslicher Haftmittel

    Protokoll

    Az.: 564.26:0007/6; 564.22:0012

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 49/2026 vor.

     

    Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und erinnert ergänzend daran, dass die Verschmutzung der Sporthalle durch Haftmittel beim Handballsport den Gemeinderat bereits in den vergangenen Jahren wiederholt beschäftigt habe.
    In Abstimmung zwischen den Handballspielern und der Verwaltung wurde mehrfach versucht, eine praktikable Lösung zu finden. Bereits vor einigen Jahren wurde die Verwendung von Harz untersagt; wasserlösliche Haftmittel blieben hingegen zulässig. Zuletzt wurde im vergangenen Jahr ein Verfahren zur Reinigung von durch Haftmittel verursachten Verschmutzungen vereinbart. Hierfür schaffte die Handballabteilung unter anderem entsprechende Reinigungsgeräte sowie eine Ballreinigungsmaschine an.
    Nach Einschätzung der Verwaltung habe sich jedoch zuletzt deutlich gezeigt, dass die Reinigung – aus welchen Gründen auch immer – nicht den gewünschten Erfolg gebracht habe. Wie dem TSV bereits im vergangenen Jahr angekündigt, habe die Verwaltung das Thema daher erneut auf die Tagesordnung gesetzt und eine Änderung der Hausordnung vorgeschlagen. Künftig sollen Haftmittel in der Sporthalle vollständig ausgeschlossen werden.


    In der Vorberatung im Verwaltungsausschuss wurde der Tagesordnungspunkt intensiv und kontrovers diskutiert. GR Schadenberger verliest hierzu die nachfolgende Stellungnahme:

    Ich sehe die vorgeschlagene Änderung – insbesondere das vollständige Verbot von Haftmitteln – kritisch und werde ihr in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Der Handlungsbedarf bei Verschmutzungen ist unstrittig, ebenso die Verantwortung der Gemeinde für Sicherheit und Werterhalt. Allerdings zeigt die Stellungnahme der Handballabteilung deutlich, dass die Ursachen nicht ausschließlich bei den Nutzern liegen, sondern auch in organisatorischen Defiziten – etwa bei Reinigung und Abstimmung.

    Gleichzeitig leisten die Vereine bereits erhebliche Beiträge mit strukturierten Reinigungsmaßnahmen und weiteren geplanten Investitionen.

    Der Handballsport hat in Nordheim eine lange Tradition: Über 20 Mannschaften sind im Spielbetrieb, teilweise auch im überregionalen Leistungsbereich. Für diesen ist Haftmittel ein wesentlicher Bestandteil. Ein Verbot würde daher nicht nur den Spielbetrieb beeinträchtigen, sondern auch die Attraktivität des Sports und seine wichtige soziale Funktion deutlich schwächen.

    Ein Blick in die Region zeigt zudem: Ein Totalverbot ist nicht Standard. In Hallen wie in Horkheim, Flein oder Beilstein ist wasserlösliches Haftmittel weiterhin erlaubt – es gibt also praktikable Alternativen. Vor diesem Hintergrund halte ich ein vollständiges Verbot für nicht verhältnismäßig. Wenn wir diesen Weg konsequent zu Ende denken, müssten wir auch andere Nutzungseinflüsse wie Gummiabrieb oder Magnesium hinterfragen. In einer Mehrzweckhalle geht es darum, Nutzung zu steuern – nicht, einzelne Sportarten faktisch einzuschränken. Wir sollten daher gemeinsam an einer praktikablen Lösung arbeiten, statt ein pauschales Verbot zu beschließen. Und vielleicht – mit einem Augenzwinkern – wäre die geplante Ballsporthalle langfristig die bessere Lösung … ich weiß, die Haushaltslage.

     

    Im Anschluss sprechen sich mehrere Mitglieder des Gemeinderats für einen erneuten Lösungsversuch aus.
    GR Michelbach betont, dass die Sporthalle allen Nutzern zur Verfügung stehe und der derzeitige Zustand nicht dauerhaft bestehen bleiben könne. Er sei jedoch bereit, einen weiteren Versuch zu unterstützen. Dieser müsse nun allerdings verlässlich funktionieren.


    GRin Schadenberger-Graf erklärt, dass die bisherige Reinigung nicht zufriedenstellend gewesen sei. Sie begrüße die Anschaffung eines Reinigungsroboters. Gleichzeitig müsse eindeutig geregelt werden, wer das Gerät anschafft und wer für dessen Einsatz und Unterhaltung verantwortlich ist. Sie schlägt vor, einen Neuanfang mit klar definierten Erwartungen, einer nachvollziehbaren Dokumentation sowie regelmäßigen Kontrollen zu vereinbaren. Sollte dies erneut nicht funktionieren, solle die Verwendung von Haftmitteln untersagt werden.


    Auch GR Pfautsch spricht sich für eine weitere Chance aus. Nach seiner Auffassung sollte zunächst analysiert werden, welche Maßnahmen bislang erfolgreich waren und an welchen Punkten die Umsetzung gescheitert ist. Zudem sei ein verbindlicher Handlungsleitfaden erforderlich. Hinsichtlich des Einsatzes eines Reinigungsroboters weist er darauf hin, dass dessen Wirksamkeit von verschiedenen Rahmenbedingungen abhänge.


    Der Vorsitzende weist erneut darauf hin, dass entsprechende Bemühungen bereits mehrfach unternommen worden seien. Zugleich stellt er klar, dass die Verwaltung der in der Stellungnahme der Handballabteilung vertretenen Auffassung widerspreche.
    Abschließend erklärt der Vorsitzende wörtlich:
    Nach den in den vergangenen Jahren wiederholt gescheiterten Versuchen fehlt uns der Glaube, dass dies nachhaltig funktionieren wird. Die Entscheidung trifft jedoch nicht die Verwaltung, sondern der Gemeinderat.“

     

    Nach Abschluss der Beratung wird der Reihe nach über folgende Beschlussvorschläge abgestimmt:

    Die Anlage 1 der Benutzungsordnung (Hausordnung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung, außer dem Passus über das Haftmittelverbot, neu gefasst und ersetzt die bisherige Anlage 1.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

    Es soll ein Haftmittelverbot in die Hausordnung aufgenommen werden.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 1 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 17 Nein-Stimmen abgelehnt.

     

    Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Handballabteilung des TSV Nordheim Möglichkeiten zu prüfen, die Nutzung wasserlöslicher Haftmittel in der Sporthalle weiterhin zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass hierdurch keine unzumutbaren Verschmutzungen der Sporthalle und ihrer Einrichtung sowie keine Beeinträchtigungen anderer Nutzer entstehen. Über das Ergebnis der Prüfung wird der Gemeinderat informiert; die weitere Entscheidung bleibt dem Gemeinderat vorbehalten.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Beteiligungsbericht der Gemeinde Nordheim 2025

    Protokoll

    Az.: 921.5:0001/2025

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 50/2026 vor.

     

    Die Kämmerin erläutert den Beteiligungsbericht der Gemeinde Nordheim.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Az.:960.041:0004

    Annahme von Spenden

     

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden im Jahr 2026 eingegangen:

    Fa. VBU Volksbank im Unterland eG, Brackenheim: 300,00 EUR für die Kurt-von-Marval Schule
    Anonym: 190,00 EUR für die Parkpflege.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Spenden werden dankend angenommen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.:800.24:0011/3

    Umsatzsteuer-Sonderprüfung des Jahres 2021

    Frau Lück informiert darüber, dass die Umsatzsteuer-Sonderprüfung für das Jahr 2021 abgeschlossen ist. Der Prüfungsbericht enthält lediglich geringfügige Feststellungen, aus denen sich keine wesentlichen Auswirkungen für die Gemeinde ergeben.

     

    Az.: 632.64:0001

    Ungenehmigtes Bauen im Außenbereich

     

    GR Michelbach teilt mit, dass einem an ihn gerichteten Schreiben eines Bürgers zu entnehmen ist, dass derzeit wieder vermehrt offenbar unzulässige Bautätigkeit, Holzlagerungen etc. im Außenbereich festzustellen sind. Er fragt, was die Gemeinde dagegen tun kann.

    Der Vorsitzende teilt mit, dass das Thema aktuell von der Gemeindeverwaltung bearbeitet wird. Es gibt einige Schwerpunktbereiche, welche durch Gemeindevollzugsdienst und Bauamt aufgenommen und zuständigkeitshalber ans Landratsamt weitergegeben werden. Vom Landratsamt werden auch bekannte Altfälle nach und nach abgearbeitet. Die Verwaltung geht davon aus, dass in nächster Zeit einige Grundstückseigentümer vom Landratsamt wegen dieser Sache angeschrieben werden. 

     

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.

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