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Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 22.06.2026 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 18.05.2026 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.05.2026 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben.
- Tagesordnungspunkt 2
Bausache: Flurstück 5736, Im Denzler 10;
Neubau eines LöschwasserbehältersProtokollAz.: 632.62:Im Denzler 10/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 43/2026 vor.
GA Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 35 BauGB wird erteilt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 3
Bausache: Flurstück 6310, 6311, 6312, 6313 und 6314, Gewann Hag;
Antrag auf Erdauffüllung / ErdaufschüttungProtokollAz.: 364.412:0026/3
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 44/2026 vor.
GA Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
GR Nagel fragt, ob die Zufahrt zum Auffüllungsort - anders als mit der Zufahrtsskizze beantragt - über die südlich verlaufenden geschotterten Feldwege Flst. 5731 und Flst. 6230 erfolgen könne. Diese Wege seien bereits kaputt.
Der Vorsitzende teilt mit, dass aufgrund der dortigen Baustelle mit den aktuellen Erschließungsarbeiten zum Neubau des Reiterhofs Im Denzler 10 diese Feldwege nicht für die Erdauffüllung genutzt werden können.
GA Kellert ergänzt, dass Zu- und Abfahrt zum Auffüllungsort über die K2077 und den Feldweg Flst. 6248 erfolgen soll. Dies wurde bereits mit der Ordnungsamtsleitung, die die Erlaubnis zur Feldwegebefahrung erteilt, so besprochen.
Der vom Antragsteller vorgesehene Feldweg Flst. 5803 ist bereits beschädigt und der darauf folgende Feldweg Flst. 7040 lediglich geschottert. Der Kreuzungsbereich der Wege Flst. 6230 und Flst. 625/1 ist frisch asphaltiert und daher besonders anfällig für erneute Schäden.GR Weinstock möchte wissen, ob die Einhaltung der genehmigten Auffüllhöhen kontrolliert wird.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Gemeinde dazu ein Vermessungsbüro beauftragen müsste.
GA Kellert ergänzt, dass bei Hinweisen auf Missachtung der genehmigten Auffüllhöhen das Landratsamt HN informiert und um Kontrolle gebeten werden kann.Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Gemeinde erteilt gemäß § 36 BauGB das erforderliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Erdauffüllung auf den Flurstücken 6310, 6311, 6312, 6313 und 6314 an den nördlichen und südlichen Flurstückrändern auf Höhe des Urgeländes endet. Am östlichen und westlichen Flurstückrand soll die Auffüllung entsprechend der vorgelegten Schnitte jeweils auf den letzten 5 m vor den Grundstücksgrenzen gegen 0 auslaufen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 4
Vorbeugender Katastrophenschutz;
Aufbau einer NotstromversorgungProtokollAz.: 131.3:0007, 043.14:0004
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 45/2026 vor.
Bauamtsleiterin Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Für die Feuerwehr ist der Standort nordöstlich am Gebäude (Variante 2 in Anlage 1) am geeignetsten, da das Aggregat dann in einer Nische zwischen Geländer und Hecke steht, keine Lärm- oder Abgasemissionen auf die Einsatzräume des Krisenstabs einwirken, keine Fenster verdeckt sind und es gut erreichbar ist.
GR Mayer hat das Gefühl, dass die Leistung für die Notstromaggregate zu gering bemessen sein könnte. Er hätte gerne mehr Sicherheit bzw. Reserve. Der Vorsitzende berichtet, es haben hierzu Spitzenlastmessungen stattgefunden. Entsprechend der Ergebnisse wurden die Aggregate ausgewählt. Die Verwaltung wird aber diesbezüglich nochmals mit der Fachfirma Kontakt aufnehmen.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Notstromversorgung für Verwaltung und Feuerwehr aufzubauen und mögliche Fördermittel hierfür zu beantragen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 5
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.: 785.3:0039
Feldweg Flst. 9331/1; Gewann Entenpfuhl
Bei der Verwaltung ging der Hinweis ein, dass der oben genannte Feldweg (Erd-/Grasweg) total durch das angrenzende Waldstück zugewachsen sei und die Zufahrt ausschließlich über private Grundstücke erfolgt.
Bei einer Besichtigung vor Ort (Verwaltung, Bauhof, Förster) musste ein solches Szenario zu Teilen festgestellt werden.
Als Grundlage für jede weitere Maßnahme ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, eine Vermessung des Weges auf seiner gesamten Länge durchzuführen.
GR Krieg regt an zu prüfen, ob der Weg überhaupt noch benötigt wird.
GR Stopper ist der Ansicht, dass ein anderer Weg zur Erschließung der dortigen Außenbereichsgrundstücke nicht vorhanden bzw. dass keine Zufahrt von der Straße zu einem laut Karte anderen bestehenden Weg möglich ist.
Der Vorsitzende schlägt vor, zunächst das Ergebnis der Überprüfung durch den Vermesser abzuwarten.
Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.




