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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 22.05.2026 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Gemeinderates vom 17.04.2026 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf und gibt den in nichtöffentlicher Sitzung vom 17.04.2026 gefassten Beschluss bekannt.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Kindergartenangelegenheiten;
    A) Festlegung der Elternbeiträge für die Jahre 2026/2027 und 2027/2028
    B) Satzung für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder; Änderung ab 01.09.2026
    C) Satzung über die Festsetzung des Essensgeldes; Änderung ab 01.09.2026

    Protokoll

    Az.: 471.21:0013, 471.42:0020

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 34/2026 vor.

     

    Frau Rieger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Im Verwaltungsausschuss wurde über eine mögliche Änderung der Einkommensstaffelung diskutiert. Da diese vor 2 Jahren erst angepasst wurde, war die allgemeine Einschätzung, dass eine erneute Anpassung ggf. mit der nächsten Beitragsänderung in 2 Jahren erfolgen könnte. Die Eltern werden inzwischen mit der jährlichen Beitragsfestsetzung darüber informiert, dass ohne Vorlegen eines Steuerbescheids die Einstufung mit Beginn des neuen Kindergartenjahrs in die höchste Gruppe erfolgt. Nach Vorlage wird diese entsprechend angepasst.

     

    Entsprechend den bisherigen Kosten wird das "Sprudelgeld" auf 4 € pro Monat pro Kind festgelegt. Dies wird in der Satzung und in der Beitragsberechnung angepasst.

     

    Von der CDU erfolgt ein Antrag auf Anpassung der Einkommensstaffelung.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    A) Anpassung der Einkommensstaffelung auf "bis 4000€", "4000 - 6000€" und "ab 6000€"

    Der Beschlussvorschlag wird mit 5 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 12 Nein-Stimmen abgelehnt.

     

    B) Die Gebühren werden wie vorgeschlagen erhöht. Die Einkommensstaffelung bleibt beim bisherigen System.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 5 Nein-Stimmen angenommen.

     

    C) Die "Satzung für die kommunalen Tageseinrichtungen ab 01.09.2026" wird wie in der Anlage dargestellt geändert.

     

    D) Die "Satzung über die Festsetzung des Essensgeldes ab 01.09.2026" wird entsprechend dem festgesetzten Sprudelgeld von 4 € geändert.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltung und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Schülerbetreuung Nordheim FLIBS 
    A) Festlegung der Elternbeiträge für FLIBS 
    B) Satzung für die Schülerbetreuung FLIBS Nordheim; Änderung ab 14.09.2026
    C) Elternbeiträge Kernzeitbetreuung Nordhausen

    Protokoll

    Az.: 211.7:0001/2/2026, 211.7:0002/2/2026

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 35/2026 vor.

     

    Frau Rieger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Die Elternvertreter wiesen in der Verwaltungsausschusssitzung auf die nicht bedarfsgerechten Betreuungszeiten im FLIBS hin. So gibt es bereits seit 2 Jahren keine 16-17-Uhr-Betreuung mehr. Diese wird aufgrund geringem Bedarf nicht mehr angeboten. Sollte hier vermehrtes Interesse bestehen, darf dieses gerne bei der FLIBS-Leitung angemeldet werden. 

    Die Ferienbetreuung erfolgt aktuell je nach Bedarf bis 13.30 Uhr oder bis 15 Uhr. Bis 15 Uhr ist eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Kinder erforderlich, anderenfalls endet die Betreuung um 13.30 Uhr. Auch hier ist der Bedarf teilweise sehr gering, sodass die längere Betreuung nicht angeboten wird. Aufgrund des kommenden Rechtsanspruchs ab September 2026 ist in Zukunft eine Betreuung von 7-15 Uhr auch in den Ferien notwendig, unabhängig vom Bedarf bzw. den Anmeldezahlen.

     

    Außerdem wurde die unterschiedliche Berechnung der Beiträge aufgrund der Kinderzahl angesprochen. So wird in der Schülerbetreuung nach "Kinder in der Betreuung" berechnet, im Kindergarten nach "Kinder im Haushalt". Außerdem wird im Kindergarten jedes Kind nach dem günstigeren Beitragssatz abgerechnet, in der Schülerbetreuung zahlt das 1. Kind weiterhin den höheren Betrag, das zweite Kind den reduzierten.

    Dies wurde bereits mit Einführung der Schülerbetreuung 2012/2013 beschlossen und seither weitergeführt.

     

    Von der CDU erfolgt ein Antrag auf Anpassung der Einkommensstaffelung.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    A) Anpassung der Einkommensstaffelung auf "bis 4000€", "4000 - 6000€" und "ab 6000€"

    Der Beschlussvorschlag wird mit 5 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 12 Nein-Stimmen abgelehnt.

     

    B) Die Einkommensstaffelung bleibt beim bisherigen System.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 12 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 5 Nein-Stimmen angenommen.

     

    C) Die Gebühren werden wie vorgeschlagen erhöht. Die "Satzung für die Schülerbetreuung FLIBS ab 14.09.2026" wird wie in der Anlage dargestellt geändert.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Kinderbetreuung; 
    Förderung der Kindertagespflege

    Protokoll

    Az.:454:0002/0

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 36/2026 vor.

     

    Frau Rieger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    GR Schadenberger-Graf bittet um Information im Gremium, wenn das Angebot tatsächlich wahrgenommen wird.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Gemeinde Nordheim fördert ab 1.6.2026 die Kindertagespflege entsprechend den Richtlinien in der Anlage.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bericht der Integrationsbeauftragten

    Protokoll

    Az.: 103.55:0007/3

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 37/2026 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt die Integrationsbeauftragte Frau Melanie Spenrath.

     

    Frau Spenrath berichtet anhand einer Präsentation, die dem Protokoll als Tischvorlage beigefügt ist, über die Integrationsarbeit im vergangenen Jahr und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich Integration.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bürgermeisterwahl 2027

    Protokoll

    Az.: 062.35:0007/4

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 38/2026 vor.

     

    Der Ordnungsamtsleiter erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    1. Beschlussantrag:

    • Gem. § 47 Abs.1 GemO i.V.m. § 2 KomWG wird Sonntag, der 24. Januar 2027, als Tag der Wahl des Bürgermeisters in Nordheim bestimmt.
    • Gem. § 45 Abs.2 GemO i.V.m. § 2 KomWG wird Sonntag, der 14. Februar 2027, als Tag einer etwaigen Stichwahl bestimmt.

    2. Beschlussantrag:

    Die Stelle des Bürgermeisters (m/w/d) wird mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ausschreibung (Anlage 1) am Freitag, den 6. November 2026, im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg ausgeschrieben.

     

    3. Beschlussantrag:

    Gemäß § 10 Abs.1 und 2 KomWG i.V.m. § 20 Abs.1 KomWO wird das Ende der Einreichungsfrist auf Montag, den 28. Dezember 2026, 18:00 Uhr, festgesetzt.

     

    4. Beschlussantrag:

    Für den Gemeindewahlausschuss werden folgende Personen gewählt:

    Vorsitzender                      Volker Schiek
    Stellv. Vorsitzender           Manfred Baier
    Schriftführer                      Nico Wildenhayn
    Beisitzer                             Beate Hachtel
    Stellv. Beisitzer                  Tatjana Willy
    Beisitzer                             Friedrich Kurz
    Stellv. Beisitzer                  Martina Perrot
    Beisitzer                             Inge Wehler
    Stellv. Beisitzer                  Beatrice Hommel

     

    5. Beschlussantrag:

    Die öffentliche Bewerbervorstellung findet am Mittwoch, 13. Januar 2027, um 19.00 Uhr in der Sporthalle in Nordheim, Sportgelände Breibach 5, 74226 Nordheim statt. Für die Durchführung der Veranstaltung werden die in der Anlage 2 dargestellten Regularien festgelegt.

     

    6. Beschlussantrag:

    Der Gemeinderat beschließt die Regelungen zur Wahlwerbung für die Bürgermeisterwahl 2027 wie in der Anlage 3 dargestellt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Erlass einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags im Jahr 2026

    Protokoll

    Az.:124.21:0004/2026

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 39/2026 vor.

     

    Der Ordnungsamtsleiter erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Allgemeinverfügung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im Jahr 2026.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Straßenbeleuchtung;
    Vergabe der Bewirtschaftung der Leuchtmittel an Netze BW für 2027 - 2030

    Protokoll

    Az.:656.43:0002/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 40/2026 vor.

     

    Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Bewirtschaftung der Leuchtmittel für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2030 im Wege der Direktvergabe an die Netze BW zu erteilen.
    2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen. Die Ausübung des Optionsrechts zur Vertragsverlängerung bedarf eines gesonderten Gemeinderatsbeschlusses.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Befreiung vom Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung
    Wasserbedarf zur Pferdetränkung und zur Hofreinigung aus einem Brunnen auf dem Grundstück Flurstück 5802, Gewann Denzler

    Protokoll

    Az.: 815.32:0004, 815.132:0002/7

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 41/2026 vor.

     

    Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und verweist auf den ergänzten Beschlussvorschlag (rot) nach der Vorberatung im Verwaltungsausschuss. In der Wasserversorgungssatzung ist diese Regelung bereits so enthalten. Es soll aber auch nochmals ausdrücklich in den Bescheid aufgenommen werden.

     

    GR Conte bittet um Auskunft zur Brunnendichte im betreffenden Bereich. Der Verwaltung ist dort lediglich ein anderer Brunnen im System bekannt.

     

    GR Mayer gibt zu Bedenken, dass die vorgesehene Entnahmemenge von 2.700 l/Tag enorm ist und sichergestellt werden muss, dass der neue Brunnen dem vorhandenen nicht das Wasser wegnimmt.

     

    GR Pfautsch erklärt, dass es bei der heutigen Entscheidung lediglich um die Befreiung vom Benutzungszwang geht. Die gewünschten Regelungen müssten über die wasserrechtliche Genehmigung erfolgen. Er fragt nach, wie die Bereitstellungsgebühr ermittelt wird. Kämmerin Lück antwortet, aus dem Durchschnitt des Verbrauchs an Brunnenwasser.

     

    Der Vorsitzende fragt, ob die Befreiung vom Benutzungszwang, welche ohne Befristung erteilt wird, auch widerrufen werden kann. Nachdem unklar ist, ob dies satzungsmäßig möglich ist, erklärt GA Kellert, dass die Entnahmeerlaubnis auf jeden Fall befristet wird. Jetzt geht es aber erst einmal um eine Bohrerlaubnis, um die mögliche Schüttung eines Brunnens feststellen zu können.

     

    GR Edlich fragt, wie es sich bei der Entnahmemenge verhält, wenn statt der maximal 58 Pferde nur 40 Pferde eingestellt werden. Darf hier die gleiche Menge Brunnenwasser entnommen werden? Kämmerin Lück und der Vorsitzende verweisen auf eine hierfür mögliche Regelung innerhalb der wasserrechtlichen Genehmigung.

     

    GR Xander fragt, wie gewährleistet wird, dass das Brunnenwasser ausschließlich zur Pferdetränkung benutzt wird. Kämmerin Lück erklärt, dass Zähler die Entnahmemengen dokumentieren. Außergewöhnlich hohe Verbräuche sollten auffallen.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Teilbefreiung von der Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage für das Grundstück 5802, Gewann Denzler zu.
    2. Die Teilbefreiung wird unter folgenden Bedingungen erteilt:
      - Die Eigengewinnungsanlage ist der Gemeinde vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
      - Es ist sicherzustellen, dass keine Verbindung zwischen Eigenanlage und öffentlicher Wasserversorgung besteht.
      - Die einschlägigen technischen und hygienischen Vorschriften sind einzuhalten.
      - Die Teilbefreiung gilt ausschließlich für die Nutzung zur Pferdetränkung.
      - An der Eigengewinnungsanlage ist auf Kosten des Anschlussnehmers ein geeichter Wasserzähler anzubringen und zu unterhalten. Die entnommene Wassermenge ist der Verwaltung jährlich mitzuteilen. 
    3. Der Gemeinderat beschließt die Erhebung einer Bereitstellungsgebühr gemäß § 45a WVS.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 6 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Partnerschaft mit der französischen Gemeinde Nordheim; Grundsatzbeschluss

    Protokoll

    Az.: 020.6:0015/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 42/2026 vor.

     

    Der Vorsitzende berichtet, dass zwischenzeitlich nahezu alle Ratsmitglieder Kontakte mit der Gemeinde Nordheim im Elsass hatten. Es haben bereits mehrere gegenseitige Besuche stattgefunden, zuletzt zum Marche Gourmande, an dem 26 Nordheimer von hier teilgenommen haben. Eine herzliche Freundschaft hat sich entwickelt. In der Vergangenheit wurde immer mal wieder thematisiert, eine Städtepartnerschaft einzugehen und mit Nordheim im Elsass - so der Eindruck - kann es passen. BM Aristide Singler hat diese Frage im dortigen Gemeinderat bereits behandelt. Einer offiziellen Partnerschaft wurde zugestimmt. Nun soll das Stimmungsbild des hiesigen Gemeinderats hierzu abgefragt werden.

     

    Die Fraktionsvorsitzenden bestätigen einhellig die Bereitschaft, eine Städtepartnerschaft mit Nordheim im Elsass eingehen zu wollen. Es wird angeregt, die Partnerschaft z.B. auch auf Vereins- und Schulebene oder dem Weinbau zu pflegen.

     

    Der Vorsitzende merkt an, dass so eine Sache wachsen muss. Derzeit bestehen die Kontakte nur aus den Rathäusern und Gemeinderäten heraus. Jetzt sollten Vereine, Bürger und Verbände dazukommen. Daher sollte ein Grundsatzbeschluss für eine offizielle Partnerschaft mit Urkunden und deren feierlicher Unterzeichnung, Nutzung von Förderprogrammen etc. gefasst werden.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Gemeinde Nordheim (Baden-Württemberg) strebt eine kommunale Partnerschaft mit der Gemeinde Nordheim im Elsass (Frankreich) an. Die Verwaltung wird mit der weiteren Vorbereitung beauftragt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

    "Ferienwohnungen Zabergäustraße 7/1";
    Abstimmung der geänderten Planung nach der frühzeitigen Beteiligung

    Protokoll

    Az.: 621.411:0217/3

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 33/2026 vor.

     

    GA Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Zusätzlich wird die nachträglich angeforderte Straßenabwicklung vom 21.05.2026 vom Architekturbüro ObjektplanAgrar GmbH gezeigt.

     

    GR Krieg äußert keine Bedenken bzgl. der aktuellen Planung und der beabsichtigten Gebäudehöhe. Die vorhandenen Bäume am südlichen Ortseingang von Nordhausen würden den Großteil des Blickfelds einnehmen. Außerdem ist dank der Straßenabwicklung ersichtlich, dass das Ferienwohnhaus niedriger als die südlich gelegene Scheune ist.

     

    GR Weinstock hält den Betrieb von Ferienwohnungen mit Blick auf die schlechte Lage im Wein- und Obstbau für einen berechtigten Gedanken des Vorhabenträgers. Die erste Planung aus der Frühzeitigen Beteiligung versteht er als grobe Skizze, um den Hut in den Ring zu werfen und abzuklären, ob das Projekt auf Zustimmung trifft. Die Straßenabwicklung bestätigt für ihn, dass die aktuelle Planung des Ferienhauses in Ordnung ist.

     

    GR Conte bestätigt ebenfalls, dass der Weinbau schwächelt und es daher verständlich ist, dass der Vorhabenträger nach einem zweiten Standbein sucht. Allerdings hat er sich schon von Beginn an gegen den aktuellen Standort direkt am Ortseingang ausgesprochen. Die Bäume, die das Vorhaben verdecken sollen, sind teilweise dürr und würden nicht mehr lange stehen. GR Conte betont nochmal, dass er nichts gegen den Betrieb der Ferienwohnungen als zweites Standbein hat. Mit dem Standort kann er allerdings nicht mitgehen und wird daher gegen die aktuelle Planung stimmen.

     

    GR Stopper merkt an, dass die Höhe der südlich gelegene Scheune die geplante Höhe des Ferienhauses relativiert. Den aktuellen Standort hält er für ideal, da so die bestehende Lücke in der Bebauung geschlossen wird. Dass sich das Ferienwohnhaus im Außenbereich befindet, würde die Mehrheit der Bürger nicht erkennen.

     

    GR Xander bestätigt ebenfalls, dass das Vorhaben am aktuell geplanten Standort auf der östlichen Seite der Zabergäustraße für ihn besser aufgenommen wird. Auf der westlichen Seite der Zabergäustraße gibt es bereits zwei große Objekte, auf die man (von der Umgehungsstraße kommend) zufährt.

     

    GR Mayer findet die geplante Gebäudehöhe problematisch. Die südlich gelegene Scheune kann für ihn nicht als Vergleichsobjekt herangezogen werden. Er spricht sich für eine flachere Dachneigung mit zwei Vollgeschossen aus. Dies würde sich eleganter einfügen.

     

    GR Reinhard weist auf die Situation an der Ortseinfahrt nach Nordheim hin, bei der man bald ebenfalls gleich auf ein großes Gebäude zufährt. Diese Situation hält sie nicht für besser. Beachtet man die Gebäude westlich der Zabergäustraße, ist die aktuelle Planung des Ferienwohnhauses für sie in keiner Weise störend.

     

    GR Edlich äußert den Wunsch, die Ferienwohnungen auch tatsächlich nur an Feriengäste zu vermieten und nicht als Langzeitunterbringung für Monteure zu nutzen. Ansonsten ist er mit der aktuellen Planung einverstanden.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Der vorliegenden Planung (Stand: 03.11.2025) mit der Gebäudehöhe von 9,83 m wird zugestimmt und der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entsprechend angepasst.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 1 Nein-Stimme angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 12

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Az.: 960.041:0004

    Spenden für die Gemeinde Nordheim

     

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden im Jahr 2026 eingegangen:

    • Fa. VBU Volksbank im Unterland eG, Brackenheim: 415,31 EUR für das Bewässerungssystem des Krippenhauses Vogelnest
    • Maibaumfreunde e.V., Nordheim: 1.500,00 EUR für die Beschaffung einer Funksprechstelle der Freiwilligen Feuerwehr
    • Fa. VBU Volksbank im Unterland eG, Brackenheim: 1.000,00 EUR für die Anschaffung von X-Block Bausteinen für das KiFaZ

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Spenden werden dankend angenommen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 13

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.: 621.410:0095/0002, 622.44:0095

    Gewerbegebiet Breitenbaum; Sachstand

     

    Bauamtsleiterin Keller berichtet über den aktuellen Sachstand beim Gewerbegebiet Breitenbaum.

     

    Nachdem sich ein Grundstückseigentümer im Nordwesten des Bebauungsplangebietes zwischenzeitlich nicht mehr an der Entwicklung des Gebietes beteiligen will, muss die Erschließung für das Gebiet umgeplant werden. Hierzu hat die Verwaltung mittlerweile Kontakt sowohl mit Herrn Thullner vom Landratsamt als auch mit Herrn Hoffmann vom Regierungspräsidium aufgenommen. Beide sind der Ansicht, dass eine Erschließung über die L1105, etwas südlicher als bisher, wegen der eingeschränkten Sichtverhältnisse Richtung Norden (Abtragung Kuppe und Berücksichtigung Haltesichtweiten) nur schwer und mit sehr großem Aufwand umsetzbar ist. Auch die kurze Distanz der neuen Anbindung zur bestehenden Kreuzung L1105/L1106 wird kritisch gesehen.

     

    Die Variante mit der Erschließung über einen Kreisverkehr an der jetzigen Kreuzung L1105/L1106 wird bezüglich dessen Geometrie als ungünstig angesehen: Der Verkehr aus der Großgartacher Straße kann quasi ohne Ablenkung den Kreisverkehr Richtung Heilbronn befahren. Außerdem wird vermutet, dass Sattelzüge aus Richtung Heilbronn nicht ohne "Ehrenrunde" in das Gewerbegebiet abbiegen können. Die Topographie an dieser Stelle stellt sich schwierig dar. Eine mögliche Verbesserung müsste durch das Ingenieurbüro geprüft werden.

     

    Beide favorisieren eine Erschließung über die Verlängerung der Klimmerdingenstraße, welche allerdings große Hürden für die Oberflächenentwässerung birgt.

     

    Das Büro Ippich hat inzwischen an den Lösungsvarianten gearbeitet und festgestellt, dass eine Erschließung über die verlängerte Klimmerdingenstraße wegen der großen Höhenunterschiede nicht möglich ist. Des Weiteren kann dort aufgrund der dann dreispurigen L1105 kein Fußgängerüberweg installiert werden. Stattdessen wäre eine Fußgängerquerung mit Ampelanlage notwendig.

     

    Nachjustiert hat das Büro Ippich auch bei der Prüfung eines Kreisverkehrs an der Einmündung L1105/L1106. Hier wurde die Geometrie so angepasst, dass eine größerer Verschwenk aus Richtung Großgartacher Straße vorhanden ist und für die Sattelschlepperzufahrt aus Richtung Klingenberg ins künftige Gewerbegebiet keine "Ehrenrunde" notwendig wird.

     

    Die Ergebnisse des Ingenieurbüros Ippich werden nun mit dem Regierungspräsidium abgestimmt. Sobald dort alles geklärt ist, wird auf die weiteren Fachbehörden zugegangen. Dies soweit als Sachstand zur Kenntnis.

     

    GR Pfautsch findet es traurig, dass zu so einem späten Zeitpunkt im Verfahren noch eine Änderung kommt. Dies bedeutet sicher auch höhere Kosten für die Eigentümer.

     

    GR Seifert erklärt, sie hat schon immer einen Kreisverkehr favorisiert. Die Kreuzung dort ist gefährlich und ein Kreisverkehr würde die Geschwindigkeit rausnehmen.

     

    GR Stopper weist darauf hin, dass nun vermutlich zwei Varianten technisch nicht umsetzbar sind und eine eventuell rechtlich wegen des Naturschutzes (Arm des Kreisverkehrs durch Streuobstwiese). Im schlimmsten Fall scheitert alles wegen einer Person.

     

    GR Nagel regt an, zu prüfen, ob nicht in Höhe der Blitzersäule von außen in das Gewerbegebiet eingefahren werden kann. Auf den Hinweis, dass sich der Bereich des Gewerbegebietes nicht soweit Richtung Osten zieht, schlägt GR Conte vor, das Gebiet dann ggf. Richtung Blitzersäule zu erweitern.

     

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

     

    Az.: 880.81:0010

    Verlängerung Erbbaurechtsvertrag mit Touristenverein "Die Naturfreunde" Ortsgruppe Nordheim

     

    Für den „Touristenverein Die Naturfreunde“, Ortsgruppe Nordheim e.V., wurde am 12.10.1989 ein Erbbaurecht am Flurstück 3839 eingetragen. Da das Erbbaurecht nicht verlängert wurde, endete es durch Zeitablauf zum 01.03.2020.

     

    Zwischenzeitlich ist geplant das Erbbaurecht erneut mit einer Laufzeit von 30 Jahren ab zuschließen. Die bisherigen Vertragsbestandteile sollen im Wesentlichen übernommen werden. Ergänzend soll ein jährlicher Erbbauzins (Erinnerungszins) in Höhe von 10 Euro vereinbart werden.

     

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

    Az.: 656.22:0133/4/9

    Sanierung Ortsmitte Nordhausen; Neue Baumstandorte am Kelterplatz

     

    Um die Neugestaltung des Kelterplatzes zu ermöglichen, war die Entfernung der bestehenden Bäume im Baustellenbereich erforderlich. Bereits vorab hatte ein fachkundiger Gutachter nach einer Kontrolle empfohlen, die mit Vorschäden belasteten Bäume zu fällen und nach Abschluss der Bauarbeiten durch eine nachhaltige Neubepflanzung zu ersetzen. Lediglich der südöstliche Baum blieb stehen und soll nach Möglichkeit über die Baustellenzeit erhalten werden.

     

    Herr Neulinger vom Büro ZOLL Architekten Stadtplaner GmbH hat dazu einen Vorschlag mit vier neuen Baumstandorten westlich und zwei neuen Baumstandorten östlich der Zabergäustraße erstellt. Bei allen neu gepflanzten Bäumen soll Wurzelschutzfolie eingesetzt werden, um den Pflasterbelag zu schützen. Für die beiden neuen Bäume östlich der Zabergäustraße sowie für den Baum im Bereich des wassergebundenen Belags ist eine Belüftung vorgesehen. Geeignete Baumarten wird die Verwaltung in Absprache mit Herrn Neulinger noch festlegen.

     

    Der Vorsitzende fragt, ob seitens des Gremium irgendwelche Wünsche für Baumsorten bestehen. Sowohl GR Stopper als auch der Vorsitzende können sich Kastanien/Maronen vorstellen, welche einen besseren Bezug zum ursprünglichen Waldensertal hätten. Einig ist man sich darüber, dass keine Früchte tragenden Maulbeerbäume im Pflasterbereich gewünscht sind.

     

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anfragen:

     

    Az.:797.114:0002

    Parkplätze der Deutschen Bahn am Bahnhof

     

    GR Michelbach bittet darum, die Deutsche Bahn darauf hinzuweisen, dass sie ihre Baustelle im Bahnhofsbereich fertigstellt, damit die Parkplätze wieder zur Verfügung stehen.

     

    Ordnungsamtsleiter Wildenhayn wird die Deutsche Bahn anschreiben.

     

    Az.: 022.22:0002/3

    Geschäftsordnung des Gemeinderats; eventuelle Verlegung der Bürgerfragestunde

     

    GR Michelbach regt an, zu überlegen, ob die Bürgerfragestunde künftig nicht an den Anfang der öffentlichen Sitzung gelegt werden soll, damit die Bürger nicht so lange warten müssen.

     

    GR Stopper ist der Ansicht, dass, wer zur Sitzung kommt, auch bis zum Schluss bleiben soll.

     

    GR Reinhardt findet es positiv, wenn die Bürgerfragestunde am Ende der öffentlichen Sitzung stattfindet, weil dann in der Pause bis zur nichtöffentlichen Sitzung auch noch Gespräche zwischen den Bürgern und Gemeinderäten stattfinden können.

     

     

    Az.: 632.64:0001

    Ungenehmigte Bauten im Außenbereich

     

    GR Michelbach weist darauf hin, dass es vermehrt wieder zu Hütten-/Garagenbauten und Pflanzung von Kirschlorbeerhecken (nicht heimische Pflanze) im Außenbereich kommt und bittet das Ordnungsamt, mehr Augenmerk darauf zu haben.

     

    Ordnungsamtsleiter Wildenhayn sagt dies zu.

     

    Bauamtsleiterin Keller merkt an, das solche Meldungen auch regelmäßig zuständigkeitshalber an die Untere Baurechtsbehörde weitergeleitet werden. Die Ergebnisse sind aber nur mäßig.

     

     

     

     

     

     

     

    Az.: 632.62:Weinbergstraße 2/0000

    Weinbergstraße 2; Umbauten an Scheune

     

    GR Conte bittet um Auskunft zu einer vor längeren Zeit gestellten Anfrage von GR Weinstok zum Ausbau einer Scheune in Nordhausen.

     

    Bauamtsleiterin Keller berichtet, dass die Schaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden im Innenbereich inzwischen verfahrensfrei ist, wenn keine anderweitigen öffentlich-rechtlichen Regelungen entgegenstehen. Das Wohnen ist dort zulässig, das Gebäude wird nicht verändert.

     

  • Tagesordnungspunkt 14

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    Az.: 797.114:0002

    Pflege des Geländes der Deutschen Bahn am Bahnhof

     

    Frau Lenoudias bittet darum, der Deutschen Bahn mitzuteilen, dass auch die Brombeerbüsche dringend zurückgeschnitten werden sollten.

     

    Ordnungsamtsleiter Wildenhayn wird dies weitergeben.

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