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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 18.05.2026 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 13.04.2026 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf.

    Der Vorsitzende verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 13.04.2026 gefassten Beschlüsse.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 1299, Südstraße 52;
    Wohnhausanbau, energieeffiziente Dachsanierung

    Protokoll

    Az.:632.62:Südstraße 52/0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 31/2026 vor.

     

    GA Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 5120/2, Maybachstraße 3;
    Sanierung u. Revitalisierung der best. Werkhalle in zwei getrennte
    Nutzungseinheiten u. Neubau einer Garage mit Outdoorküche

    Protokoll

    Az.: 632.62:Maybachstraße 3/0004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 32/2026 vor.

     

    Unmittelbar vor der Sitzung hat eine Besichtigung vor Ort stattgefunden.

    GA Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Der Vorsitzende spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass die Werkhalle instand gesetzt und wieder genutzt wird. Daher könne er auch mit der Überschreitung der Gebäudehöhe bzw. der Baugrenzen mit dem östlichen Dachvorsprung und der nordwestlichen Gebäudeecke, die bereits beim Bestandsbau vorlagen, mitgehen. Weiter ist die geplante Dachform (Pultdach statt Flachdach) des nördlichen Garagenersatzbaus ohne Weiteres denkbar. Die Missachtung des Pflanzgebots und die beabsichtigte private Nutzung im Gewerbegebiet sei allerdings nicht hinnehmbar.

     

    GA Kellert weist zusätzlich darauf hin, dass Wohnungen oder auch privat genutzte Räumlichkeiten nur als Ausnahme für Betriebsinhaber oder Aufsichtspersonen zulässig sind. Der Bauherr, der die private Nutzung beabsichtigt, ist allerdings weder Betriebsinhaber noch Aufsichtsperson des Gewerbebetriebs, an den der Hallenteil 2 künftig vermietet werden soll.

     

    GR Seifert stimmt zu, dass die Bebauung im Pflanzgebot für sie nicht in Ordnung ist. GR Krieg weist auch nochmals darauf hin, dass Garage, Outdoorküche und Geräteschuppen komplett außerhalb des Baufensters stehen würden.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt für

    • die überschrittene Gebäudehöhe der Werkhalle,
    • die Baugrenzenüberschreitung mit dem östlichen Dachvorsprung sowie der nordwestlichen Gebäudeecke der Werkhalle und
    • das Pultdach auf der nördlichen Garage.


    Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird versagt für

    • die Errichtung der Garage mit Outdoorküche und Geräteschuppen in der südwestlichen Grundstücksecke außerhalb des Baufensters und im festgesetzten Pflanzgebot sowie deren nicht gewerbliche Nutzung und
    • die nicht gewerbliche Nutzung des Hallenteils 1.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.: 580.73:0003; 811.44:0010

    Straßenbegleitbaum Lauffener Straße am Freibad

     

    Bauamtsleiterin Keller bezieht sich auf die der Sitzung vorangegangene Ortsbesichtigung und berichtet nochmals, dass die Wurzeln des Baumes am nördlichen Ende des Freibadparkplatzes in die dortige Trafostation eingewachsen sind. Um die Stromversorgung weiterhin zu gewährleisten gibt es zwei Varianten, die anhand von Lageplänen erläutert werden:

     

    Variante 1:

    Die Netze BW hat geplant, eine neue Trafostation auf der gegenüberliegenden Straßenseite in der Grünfläche zwischen Kunstrasen- und Verkehrsübungsplatz zu stellen. Bei dieser Variante muss die Lauffener Straße mit 9 x Niederspannungs-, 2 x Mittelspannungs- und 3 x Straßenbeleuchtungskabeln gequert werden. Danach muss mit der gleichen Kabelanzahl der Abwasserkanal aus Richtung Nordhausen und der verdolte Breibach mittels mehrerer Spülbohrungen unterquert werden. Vom neuen Standort der Trafostation wird dann noch eine Stromtrasse Richtung Schelmental/Auerberg benötigt. Dies erfordert eine weitere Querung der Lauffener Straße. In dieser Trasse werden jeweils 2 x Mittelspannungs-, 5 x Niederspannungs- und 1 x Straßenbeleuchtungskabel verlegt. Des Weiteren muss der Verteilerkasten der Straßenbeleuchtung (Standort bisherige Trafostation) ebenfalls an den neuen Standort der Trafostation versetzt werden. Die Kosten für das Versetzen des Verteilerkastens und die Umverlegung der Straßenbeleuchtungskabel sind von der Gemeinde tragen.

     

    Variante 2:

    Diese Variante ist bedeutend günstiger, weil mit der Fällung des dortigen Baumes die Trafostation erhalten und erweitert werden kann. Auf die aufwändigen Straßenquerungen und Spülbohrungen kann damit verzichtet werden. Bei dieser Variante muss lediglich noch die neue Stromtrasse Richtung Auerberg in der Zufahrt zum Freibad verlegt werden. Diese Trasse wird benötigt, damit die Mehrfamilienhausprojekte Im Auerberg 8 und 8/1 (Hofmann-Haus) und das Areal "Wohnen am Auerberg" (Böhringer) ausreichend mit Strom versorgt werden können. Bei dieser Variante kommen keine Kosten auf die Gemeinde zu.

     

    Laut Netze BW und Abstimmung mit den Vorhabenträgern der Bauvorhaben im Auerberg ist es im Falle der Variante 2 zeitlich möglich, eine Fällung erst im Herbst, also außerhalb der Schonfrist, durchzuführen.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Verwaltung wird beauftragt, den betreffenden Baum am Freibadparkplatz zum Erhalt der dortigen Trafostation im Winterhalbjahr 2026/27 zu fällen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

     

    Az.: 043.14:0004; 131.3:0007

    Katastrophenschutz; Standorte Notstromversorgung

     

    Der Vorsitzende berichtet, dass sobald als möglich im TA über die geplanten Standorte von Notstromaggregaten zur Versorgung der öffentlichen Gebäude berichtet wird. Ein angekündigtes Förderprogramm soll hierfür genutzt und die betreffenden Gebäude entsprechend vorbereitet werden.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

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