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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 17.04.2026 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll


    Der Vorsitzende gibt das Protokoll des Gemeinderates vom 06.03.2026 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf und gibt die in nichtöffentlicher Sitzung vom 06.03.2026 gefassten Beschlüsse bekannt.

    Az. 902.41:0030/1/2 Haushaltserlass zum Wirtschaftsplan 2026 des Wasserwerk Nordheim

    Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 11. März 2026 die Gesetzmäßigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse über den Wirtschaftsplan 2026 nach § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Die vorgesehene Kreditaufnahme im Wirtschaftsplan wurde genehmigt. Der Wirtschaftsplan wurde am 12. März 2026 öffentlich bekanntgegeben.

     

     

    Az.: 211.05:0001

    Schülerzahlen der Kurt-von-Marval-Gemeinschaftsschule

    Aktuell haben sich für die 5. Klasse der Gemeinschaftsschule im kommenden Schuljahr 42 Schüler angemeldet. Von diesen Schülerinnen und Schülern haben 24 eine WRS/GMS-Empfehlung; 13 eine Realschulempfehlung und 5 eine Gymnasialempfehlung. 9 der 42 Schülerinnen und Schüler kommen nicht aus Nordheim oder Nordhausen.

    Der Vorsitzende erinnert an die Aufgabe der Gemeinde als Schulträger, die unter anderem die Bereitstellung von ausreichend geeignetem Schulraum umfasst.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Kommunale Wärmeplanung im Konvoi;
    Vorstellung Fachgutachten

    Protokoll

    Az.:794.00:0003/3/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 19/2026 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Glogger von der endura kommunal GmbH. Anhand einer Präsentation, die als Anhang zum Protokoll genommen wird, stellt Herr Glogger die Ergebnisse aus dem Fachgutachten zur kommunalen Wärmeplanung vor.

     

    Als Wärmenetzgebiet Nr. 1 wurde das bestehende Wärmenetz mit dem Blockheizkraftwerk am Schulzentrum ausgewiesen. Hier ist die Versorgung bereits gegeben. Für ein mögliches zweites Wärmenetzgebiet wird (aufgrund der hohen Wärmeliniendichte) Potenzial im Bereich der Ortsmitte Nordheim gesehen. Eine weitergehende Prüfung wird von der endura kommunal GmbH hier als sinnvoll erachtet. Es ergibt sich jedoch keine Verpflichtung, aufgrund dieser Empfehlung im Fachgutachten auch ein Wärmenetz auszubauen. Zudem bleibt abzuwarten, wie sich die Wärmeliniendarstellung im weiteren Verlauf des Sanierungsgebiets "Ortskern IV" entwickelt. Anpassungen können im Rahmen einer Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung erfolgen. In den übrigen Gebieten wird eine vertiefte Untersuchung derzeit nicht empfohlen. Diese Bereiche wurden als dezentral versorgte Gebiete (insbesondere durch Wärmepumpen) ausgewiesen.

     

    GR Pfautsch weist auf das schlechte Image von Wärmenetzen im ländlichen Raum hin. Insbesondere im Teilort Nordhausen wurden negative Erfahrungen gemacht. Kritisch gesehen werden hohe Kosten sowie die fehlende Flexibilität beim Anbieterwechsel. Er erkundigt sich bei Herrn Glogger, ob zukünftig eine andere Entwicklung erwartet wird.
    Laut Herrn Glogger hängt die Entwicklung maßgeblich von vorhandenen Potenzialen ab, insbesondere von verfügbarer Abwärme. Ist ausreichend Abwärme vorhanden, kann sich ein Wärmenetz wirtschaftlich darstellen, andernfalls ist die Umsetzung im ländlichen Raum schwierig. In Nordheim wurden daher viele dezentral versorgte Gebiete ausgewiesen. In dicht bebauten Bereichen, insbesondere unter Denkmalschutz, gestaltet sich jedoch auch die dezentrale Versorgung schwierig.

     

    GR Michelbach fragt Herrn Glogger, wo er aus Sicht der Gemeinde beim Thema kommunale Wärmeplanung konkret ansetzen würde. Herr Glogger führt aus, dass nach Einschätzung des Büros endura großes Potenzial bei den Bürgern und privaten Sanierungsmaßnahmen liegt. Informationsangebote sind daher sinnvoll, da private Haushalte den größten Anteil ausmachen. Zudem bietet die Sanierung kommunaler Gebäude einen weiteren Ansatzpunkt.

    GR Stopper spricht den hohen Anteil älterer Gebäude (47 % vor Baujahr 1971) an und fragt nach deren Sanierungszustand. Herr Glogger erläutert, dass hierzu keine belastbaren Daten vorliegen, da lediglich Baualtersklassen erfasst werden. Aussagen lassen sich jedoch indirekt über Energieverbrauchsdaten der Versorger treffen: Gebäude mit geringem Verbrauch sind in der Regel bereits saniert.

     

    Der Vorsitzende berichtet von negativen Erfahrungen bei Untersuchungen zur Nahwärme in Nordhausen. Trotz angenommen hohen Wärmebedarfs ist das Projekt gescheitert, unter anderem aufgrund zu geringer Beteiligung und hoher Finanzierungskosten. Zudem ist ein zunehmender Trend zur Installation von Wärmepumpen erkennbar, wodurch ein späterer Anschluss an ein Wärmenetz unwahrscheinlich wird.

    Herr Glogger bestätigt, dass der Erfolg eines Wärmenetzes stark vom Interesse der Bürger abhängt. Bei bereits installierten Wärmepumpen besteht in der Regel kein Bedarf mehr für einen Anschluss. Bei stark auseinandergehenden Interessen fehlt es an ausreichenden Abnehmern.

     

    Der Vorsitzende verweist auf eine Nachbarkommune, die derzeit mit den Folgen der Ausweisung eines Wärmenetzes kämpft, insbesondere hinsichtlich der Vorfinanzierung des Netzausbaus. Für Nordheim stellt sich die Frage nach einem geeigneten Betreiber. Hier kämen nur finanzstarke und ortskundige Akteure in Betracht. Vor diesem Hintergrund wird das vorliegende Fachgutachten zur Kenntnis genommen und wie vorgesehen veröffentlicht. Handlungsspielräume sieht die Gemeinde aktuell vor allem im Ausbau von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden. Das bestehende Wärmenetz im Bereich des Schulzentrums wird bereits genutzt. Weitere konkrete Maßnahmen erscheinen derzeit unsicher.

     

    GR Mayer weist darauf hin, dass auf die Bürger künftig ein Austausch von Heizkesseln zukommt, um die gesetzlich geforderten 65 % erneuerbare Energien zu erreichen. Er zeigt sich überrascht über den weiterhin hohen Anteil fossiler Energieträger in Nordheim und äußert Zweifel, ob das Stromnetz die zukünftige Versorgung gewährleisten könne. Er erkundigt sich nach Alternativen bis 2040.

    Herr Glogger erklärt, dass auch der Anteil an Biomasse bereits zu den erneuerbaren Energien zählt. Der verstärkte Einsatz von Wärmepumpen wird jedoch zu einem deutlichen Anstieg des Strombedarfs führen, weshalb ein Ausbau der Stromverteilnetze erforderlich ist.

    Der Vorsitzende bestätigt diesen Punkt und verweist darauf, dass die Gemeinde Miteigentümer am Stromverteilnetz ist. Der Netzbetreiber hat bereits auf die Herausforderungen und notwendigen Investitionen in den kommenden Jahren hingewiesen. Die bestehenden Netze sind für die zukünftigen Anforderungen nicht ausreichend ausgelegt.

     

    Auf Nachfrage von GR Mayer nach Alternativen zur Luft-Wasser-Wärmepumpe (z. B. Gas) führt Herr Glogger aus, dass es für Gasheizungen mittlerweile Transformationspfade („Biotreppe“) gibt. Eine vollständige Umstellung auf Biomethan ist jedoch unwahrscheinlich und ineffizient. Gas und Öl dürfen aktuell in der Wärmeplanung nicht berücksichtigt werden. Die weitere Entwicklung ist stark politisch geprägt. Aus technischer Sicht wird jedoch weiterhin das im Fachgutachten dargestellte Szenario empfohlen.

     

    GR Müller erkundigt sich nach einem Pilotprojekt mit mobilen Wasserwerken auf dem Rhein und ob solche Ansätze berücksichtigt wurden. Herr Glogger bestätigt, dass diese Technologien dem Büro endura bekannt sind. Für den Neckar kommen solche Lösungen jedoch nur bei großflächigem Ausbau eines Wärmenetzes infrage und sind mit erheblichen Investitionen verbunden. Flusswärmepumpen befinden sich zudem noch in der Entwicklung. Für kleinere Kommunen ist das Potenzial zwar grundsätzlich vorhanden, in der Praxis jedoch schwer umzusetzen.

    Der Vorsitzende bewertet die Nutzung von Flusswärme ebenfalls als unwahrscheinlich. Die notwendigen Investitionen sind für die Gemeinde nicht tragbar, zudem ist der Wasserstand des Neckararms vor Ort sehr unzuverlässig.

     

    Abschließend äußert GR Mayer die Hoffnung, dass durch verstärkte Sanierungsmaßnahmen bis 2040 ein geringerer Energieverbrauch zur Wärmeerzeugung erreicht werden kann. Herr Glogger bestätigt, dass in den Szenarien bereits eine steigende Sanierungsquote berücksichtigt wurde. Es wird mit einer jährlichen Quote von etwa 2 % gerechnet, was bereits als optimistisch gilt. Gleichzeitig ist bei weiter zunehmenden Energiepreisen mit einer steigenden Sanierungsdynamik zu rechnen.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    1. Das Fachgutachten zur Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Nordheim wird zur Kenntnis genommen.
    2. Das Fachgutachten ist nach der Bürgerinformationsveranstaltung über die Homepage öffentlich auszulegen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 19 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Mitteilungsblatt Nordheim; Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

    Protokoll

    Az.: 047.10:0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 20/2026 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und berichtet aus der Vorberatung im Verwaltungsausschuss.

     

    Er ergänzt, dass sich herausgestellt hat, dass je gewünschter Vollverteilung mit Kosten in Höhe von 2.250 EUR (netto) zu rechnen ist. Sollte eine gewissen Zahl von Vollverteilungen auch künftig gewünscht sein, ist dies für ihn ein finanzieller Grund, auf die diskutierten Vorteile der Alternativlösung zu verzichten und stattdessen bei Nussbaum zu bleiben und künftig dessen Redaktionssystem Artikelstar einzusetzen.

     

    Aus der Mitte des Gemeinderates wird in mehreren Beiträgen deutlich, dass es weiterhin Vollverteilungen geben soll. Noch ist die Zeit nicht reif für einen Verzicht oder gar für eine ausschließlich digitale Information der Bürger.

    Weiter wird darauf hingewiesen, dass Nussbaum - im Gegensatz zu Kubsch - auch eine digitale Ausgabe des Mitteilungsblattes anbietet und Beilagen ermöglicht.

    Dem gegenüber steht bei Kubsch die bevorzugte Regionalität, ein günstigerer, wenn auch nicht genau bezifferbarer oder befristbarer Kostenvorteil für Abonnenten und in Verbindung mit dem angebotenen Werkzeug von KLIK zur eigenen Druckvorlagenerstellung ein zukunftsgerichteter Baustein der Bürgerinformation.

    Der Vorsitzende verdeutlich nochmals, dass ein Verbleib bei Nussbaum den Wechsel zum Artikelstar beinhaltet. Weiter ist bei Nussbaum bereits eine Bezugspreiserhöhung angekündigt und zusätzlich darauf hingewiesen, dass in Zukunft mit einer Diskussion über eine kommunale Kostenbeteiligung am Mitteilungsblatt zu reden sein wird. Ob und wann es bei einem anderen Partner solch eine Entwicklung auch gäbe, kann nicht verlässlich prognostiziert werden.

    Ein Verbleib bei Nussbaum bedeutet, dass Veröffentlichungen der Vereine und Organisationen auf www.nordheim.de künftig nur noch zeitverzögert möglich sind und dass die Hoheit dieser Blättlesdaten bei Nussbaum liegt. Dennoch funktioniert auch dieses Modell bei vielen anderen Kommunen offenbar zur Zufriedenheit, so dass letztlich insbesondere die finanzielle Folge der gewünschten Vollverteilungen den Ausschlag dafür gibt, dass niemand sich für einen Wechsel zu einem anderen Partner ausspricht.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Das Nordheimer Mitteilungsblatt wird weiterhin in Zusammenarbeit mit der Nussbaum Medien GmbH herausgegeben.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 19 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Freibad Nordheim; Vorbereitung der Badesaison 2026

    Protokoll

    Az.:574.30:0026

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 21/2026 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

    Ergänzend führt er aus, dass nach derzeitigem Stand der Personalsuche davon ausgegangen werden kann, dass die Öffnungszeiten des Freibades entsprechend der Badeordnung möglich sind; einschließlich dem Frühbadetag bei geeigneter Witterung. Darauf hingewiesen wird aber auch, dass Personalausfälle oder andere Ereignisse diesen Sachstand jederzeit ändern können.

    Auf die Vorstellung des Vorschlags zur Einrichtung einer Raucherzone gibt es Nachfragen; u.a. die, ob die Raucherzone auch als Liegewiese genutzt werden kann. Der Vorsitzende schlägt vor, es bei der vorgeschlagenen einfachen und kostengünstigen Lösung zur Einrichtung einer Raucherzone zu belassen, Erfahrungen zu sammeln und ggf. zu reagieren.

    Dem Vorschlag von GR Krieg, aus Gründen der Klarheit nicht nur das Rauchen, sondern auch das Dampfen zu verbieten, soll durch Einfügen in den vorliegenden Entwurf der Badeordnung entsprochen werden.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    1. Der Schaffung eines Raucherbereiches im Freibad Nordheim im Rahmen der Umsetzung des Landesnichtraucherschutzgesetzes wird zugestimmt.
    2. Der Bade- und Gebührenordnung für das Freibad Nordheim entsprechend dem als Anlage 2 der Sitzungsvorlage beiliegenden Entwurf (einschließlich der Ergänzung, dass nicht nur das Rauchen, sondern auch das Dampfen verboten ist) wird zugestimmt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 19 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Allgemeines Grundvermögen
    Vorbereitung der Pachtperiode ab 01.11.2028

    Protokoll

    Az.: 880.60:0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 22/2026 vor.

    GR Nagel, Stopper und Conte sind befangen und rücken vom Sitzungsrund ab.

     

    Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem dargestellten Vorgehen der hilfsweisen bzw. vorsorglichen Kündigung der bestehenden Pachtverhältnisse zur Vorbereitung der Neuverpachtung zu.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 19 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Straßenbeleuchtung;
    Direktvergabe für Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung 2027 - 2030

    Protokoll

    Az.: 656.43:0002/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 23/2026 vor.

     

    Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    1. Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für den Betrieb und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2030 im Wege der Direktvergabe an die Netze BW zu erteilen.
    2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen. Die Ausübung des Optionsrechts zur Vertragsverlängerung bedarf eines gesonderten Gemeinderatsbeschlusses.
    3.  

    Der Beschlussvorschlag wird mit 19 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Erlass einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags im Jahr 2026

    Protokoll

    Az.:124.21:0004/2026

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 24/2026 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Allgemeinverfügung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im Jahr 2026.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 19 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Eugen-Mehrer-Stiftung;
    Verwendung der Stiftungserträge des Jahres 2025

    Protokoll

    Az.: 892.13:0030/2025

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 25/2026 vor.

     

    Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Der Ertrag 2025 der Stiftung wird auf 7.230,08 EUR festgestellt.
    2. a) Zuführung als freie Rücklage an das Kapitalvermögen der Stiftung 1.230,08 EUR
      b) Verwendung für den Kindergarten in Nordhausen 1.200,00 EUR
      c) Verwendung für die Schule in Nordhausen 1.200,00 EUR
      d) Verwendung für die Altenbetreuung in Nordhausen 1.200,00 EUR
      e) Verwendung für den TSV Nordhausen (Jugendarbeit) 1.200,00 EUR
      f) Verwendung für die Evangelische Kirchengemeinde Nordhausen 1.200,00 EUR
    3. Der Stand des Sondervermögens „Eugen-Mehrer-Stiftung“ wird zum 01.01.2024 auf 351.872,39 EUR und zum 31.12.2025 auf 359.129,42 EUR festgestellt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 19 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Eigenbetrieb Wasserwerk Nordheim;
    Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserwerk Nordheim

    Protokoll

    Az.: 801.11:0008

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 26/2026 vor.

     

    Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Wasserwerk Nordheim“.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 19 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Eigenbetrieb Wasserwerk Nordheim;
    Änderung der Wasserversorgungssatzung

    Protokoll

    Az.:815.12:0045

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 27/2026 vor.

     

    Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    1. Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Gebührenkalkulation der Zählergrundgebühr zu.

    2. Der Gemeinderat beschließt die in Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 19 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Verlängerung der Sophos-Lizenzen
    3- oder 5-Jahres-Vertrag und Haushaltskonsolidierung

    Protokoll

    Az.: 048.49:0002/13

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 28/2026 vor.

     

    Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    1. Die bestehenden Sophos-Lizenzen für die IT-Sicherheitsinfrastruktur der Gemeinde werden um 5 Jahre verlängert.
    2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden als außerplanmäßige Ausgabe bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einsparungen der erforderlichen Mittel zu prüfen und umzusetzen sowie den Vertrag abzuschließen.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 19 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 12

    Entscheidung über die Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 BauGB

    für Flst. 180, Brenngasse 5, Flst. 142/3, Brenngasse und Flst. 191, Südstraße 18 in Nordheim

    Protokoll

    Az.: 622.303:0006/20

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 29/2026 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das Vorkaufsrecht wird nicht ausgeübt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 19 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 13

    Entscheidung über die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB;
    Flst. 53/7, Kirchstraße 8 der Gemarkung Nordheim

    Protokoll

    Az.:622.301:0004/8; 623.225:0100/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 30/2026 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    1. Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt.

    2. Das Vorkaufsrecht wird nicht ausgeübt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 19 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 14

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Az.: 960.041:0004

    Spende für die Gemeinde Nordheim

     

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden im Jahr 2026 eingegangen:

    Fa. Gebrüder Eberhard GmbH & Co.KG, Nordheim: 500 EUR für die Freiwillige Feuerwehr zur Beschaffung von Funksprechstellen,

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Die Spenden werden dankend angenommen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 19 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 15

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.: 337.55:0004/7

    Nordheim Open Air

     

    Gastronomie

    Der Getränkeausschank erfolgt unter dem Einsatz ehrenamtlicher Helfer. Die Metzgerei Geiger und der Rathauskeller Nordheim sind unsere Gastro-Partner und sorgen für das leibliche Wohl. Am Donnerstag und Freitag ist die Gastronomie ab 18 Uhr geöffnet, am Samstag bereits zum Familienfest ab 14.30 Uhr. Donnerstags zum After Work verkauft der Förderverein der Kurt-von-Marval-Schule Knabbereien und Snacks. Am Samstag während des Familienfests serviert der Förderverein der Grundschule Nordhausen Kaffee und Kuchen, die FLIBS Schülerbetreuung verkauft Popcorn und selbstgemachte Limonade.

     

    Programm

    Donnerstag, 9. Juli 2026, ab 18 Uhr, After-Work-Picknick:

    Picknick nach Feierabend mit Gitarrenklängen von Gabriel Pogello. Speisen können mitgebracht oder direkt gekauft werden.

    Freitag, 10. Juli 2026, 19.30 Uhr, Ritmo Italiano mit „Quartetto Corleone“:

    „Quartetto Corleone“ sorgt im Stil der 50er Jahre für Italien-Flair.

    Samstag, 11. Juli 2026, ab 14.40 Uhr, Familienfest und Pulsfabrik:

    14.30 – 18.00 Uhr Familienfest im Park: Tanzvorführungen der Tanzschule Tanzfee; Stationen der Kinderbetreuungseinrichtungen; DJs aus dem Jugendhaus und ggf. weitere Auftritte (Schulchor, ... )
    17.00 Uhr Konzert im Jugendhaus
    19.30 Uhr Rock- und Popband Pulsfabrik

     

    Die Veranstaltung ist bereits öffentlich angekündigt; weitere Details und Werbung für das Open Air folgen demnächst.

    Die Helferliste füllt sich langsam, es gibt allerdings noch ein paar offene Schichten. Wer noch helfen möchte, bitte bei Sandra Kleemann melden.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

     

     

    Az.: 797.34:0036/16

    Ausbau des Glasfasernetzes im Lückenschlussprogramm

     

    Der Vorsitzende teilt mit, dass nach Auftragserteilung Anfang Dezember 2025 und intensivem Austausch mit der DGN nun vom von der DGN beauftragten Planungsbüro die Genehmigungsplanung vorgelegt wurde. Leider musste die beantragte Zustimmung abgelehnt werden. Grund hierfür ist, dass die Planung den ersten Vorschlägen entspricht, zu der allerdings von der Verwaltung ggü. der DGN bereits im November Alternativen vorgeschlagen wurden, die sich aufgrund der Verhältnisse vor Ort aufdrängen und auch für die DGN günstiger sind. Dennoch wurde nun, trotz zwischenzeitlich anderer Absprache mit der DGN, vom Planungsbüro an diesen Vorschlägen festgehalten. Ein weiterer Punkt betrifft die vorgesehene Verlegetiefe von 45 cm. Dieser würde die Verwaltung im Innenbereich zwar grundsätzlich zustimmen, aber nicht im Außenbereich, entlang oder in Feldwegen oder gar in Ackerflächen.

    Was auf die nun dem Planungsbüro mitgeteilte Ablehnung folgt, bleibt abzuwarten.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

     

    Az.: 354.21:0021/2

    Ortsbücherei, Sanierung Fassade; Sachstand

     

    Bauamtsleiterin Keller berichtet, dass zwischenzeitlich die Farbe vom Fachwerk und der Altputz am Gebäude entfernt wurden. Die Farbe auf dem Sandstein ließ sich aber trotz vorheriger erfolgreicher Reinigungsproben, nicht an allen Stellen restlos entfernen. Eine spätere Steinsichtigkeit scheidet deshalb aus. Sowohl Fachwerk als auch Sandstein werden daher wieder in der ursprünglichen roten Farbe gefasst. Alte aufgefundene Fassungen, z.B. am nördlichen ehemals vorhandenen nördlichen Torbogen, belegen das Rot als historische Fassung. Nachdem der nördliche Torbogen nach Entfernung des Altputzes noch gut erhalten ist, wird dieser ebenfalls farblich angelegt und bleibt künftig sichtbar.

    Des Weiteren stellt sich die Frage nach einer Kupferverkleidung der Dachgaube. Die Gaube hat derzeit eine Holzverkleidung und könnte in Fachwerkfarbe gestrichen werden. Spätere Erneuerungen des Anstrichs wären aber wegen der schlechten Erreichbarkeit schwierig. Ein Angebot für eine langlebige Kupferverkleidung wird deshalb eingeholt.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

     

    Az.: 112.221:0002/1

    Verkehrsregelung in der Raiffeisenstraße im Bereich der Grundschule Nordhausen

     

    Seit über 10 Jahren wird die Raiffeisenstraße im Bereich der Grundschule Nordhausen für die Dauer der großen Pause gesperrt. Dies ermöglicht den Schülerinnen und Schülern große Bewegungsfreiheit bis hin zur Nutzung des benachbarten Sportplatzes.

    Nun nutzen manche während der Bauarbeiten und der fehlenden Durchfahrtsmöglichkeit in der Ortsmitte die Raiffeisenstraße als Umweg zur Ortsausfahrt Richtung Brackenheim und Hausen. Während der Sperrung durch die Schule kommt es zu Wartezeiten.

    Nach Absprache mit der Schule und der Verkehrsbehörde sollte die Sperrung grundsätzlich bestehen bleiben. Wenn die Situation es erlaubt, werden die aufsichtsführenden Personen wartende Fahrzeuge durchlassen. Im Zweifel geht aber Sicherheit vor, auch wenn damit Wartezeit verbunden ist.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

    Az.: 727.31:0001; 727.32:0001

    Abfallbeseitigung; Recyclinghof; Containerstandorte

     

    GR Krieg weist darauf hin, dass im Recyclinghof die Parkplatzmarkierungen nachgezogen werden sollten. Aus der MItte des Gemeinderates wird ergänzend mitgeteilt, dass offenbar Probleme mit der Zuverlässigkeit der Containerleerung im Recyclinghof gibt.

    Der Vorsitzende sagt zu, sich um die angesprochenen Punkte zu kümmern. Er informierte in diesem Zusammenhang darüber, dass als Auswirkung der seit Jahresbeginn wirksamen Neuerungen beim Haushaltsmüll auch Änderungen auf dem Recyclinghof und auf den im Gemeindegebiet verteilten Containerstandorten zu erwarten sind.

    GR Hachtel fragt nach einem Mitspracherecht der Gemeinde bezüglich der Containerstandorte. Der Vorsitzende erwidert, dass die Containerstandorte von der Gemeinde in Absprache mit dem Landratsamt festgelegt wurden. Ob es eine Mitsprachemöglichkeit bei den anstehenden Änderungen gibt, wird geklärt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 16

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    Von der Bürgerfragestunde wird nach Aufruf kein Gebrauch gemacht.

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