Ratsinformationssystem Nordheim
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 06.03.2026 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollVor Eintritt in die Tagesordnung verlegt der Vorsitzende mit Zustimmung des Gemeinderates den TOP "Biotopvernetzung" hinter den TOP "Bebauungsplanverfahren Schelmental II".
Der Vorsitzende gibt das Protokoll des Gemeinderates vom 30.01.2026 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf und gibt die in nichtöffentlicher Sitzung vom 30.01.2026 gefassten Beschlüsse bekannt.
Az. 902.41:0030/1/2 Haushaltserlass zur Haushaltssatzung 2026
Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 26. Februar 2026 die Gesetzmäßigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse über die Haushaltssatzung 2026 nach § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Die vorgesehene Kreditaufnahme im Haushaltsplan wurde genehmigt. Die Haushaltssatzung wurde am 03.03.2026 öffentlich bekanntgegeben.
Az. 337.6:0013
Der Vorsitzende gibt verbunden mit herzlicher Einladung bekannt, dass am 13.3.2026 im Sitzungssaal in Kooperation mit dem Kulturverein "Konzerte im Heilbronner Land" eine musikalische Veranstaltung stattfindet. Grundsätzlich ist beabsichtigt, solche Veranstaltungen 1 - 2 mal pro Jahr anzubieten. Beitrag der Gemeinde ist die Bereitstellung der Räumlichkeiten; dem gegenüber stehen Erlöse aus der Bewirtung.
Az. 613.25:0011/23 Teilfortschreibung Windkraft II des Regionalplans HN-Franken
Der Vorsitzende erinnert daran, dass die Gemeinde beim Regionalverband Heilbronn Bedenken vorgetragen hat gegen die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windräder südlich der Gemeinde Nordheim. Inzwischen wurde die Gemeinde darüber informiert, dass den Bedenken nicht Rechnung getragen wird; u.a. liegen Abstände deutlich über den Mindestabständen. Der vollständige Wortlaut wird in www.nordheim.de zur allgemeinen Kenntnis bekannt gegeben.
- Tagesordnungspunkt 2
Mensa der Kurt-von-Marval-Schule
Vergabe von EssenslieferungenProtokollAz.:211.821:0003/2026/1
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 11/2026 vor.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Lieferung von tiefgekühlten Speisekomponenten für die Mensa an der Kurt-von-Marval-Schule ab 16.03.2026 wird entsprechend ihrem Angebot vom 12.02.2026 an die Firma Apetito AG aus Rheine vergeben.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 3
Biotopvernetzung
Umsetzung der Maßnahmen 2026ProtokollAz.:364.35:0006/2
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 12/2026 vor.
Der stellvertretende Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird der vorgeschlagene Beschlussvorschlag in zwei Bereiche unterteilt.
Betreffend der Streuobstbaumaktion wird kontrovers diskutiert. Einerseits wird Enttäuschung darüber geäußert, dass offenbar die erheblichen Bemühungen der Gemeinde in Sachen Naturschutz nicht oder nicht ausreichend anerkannt werden. Der Vorsitzende und einige Gemeinderäte können sich deshalb vorstellen, als Ausdruck der Unzufriedenheit diesmal auf die Streuobstbaumaktion zu verzichten mit der Begründung, dass nicht mit kommunalem Geld und freiwillig etwas gefördert werden sollte, was der Gemeinde später zum Hindernis werden kann.
Andererseits wird zum Ausdruck gebracht, dass man auf eine sinnvolle Aktion nicht verzichten solle.
Zunächst erfolgt die Abstimmung über den folgenden Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Maßnahmen zur Biotopvernetzung im Jahr 2026 gemäß der Sitzungsvorlage umzusetzen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
Nach der Abstimmung über den ersten Beschlussvorschlag wird im zweiten Schritt über den verbleibenden Teil des Beschlussvorschlags abgestimmt:
Die Streuobstbaumaktion wird im Jahr 2026 nicht durchgeführt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 8 Ja-Stimmen, 0 Enthaltung und 10 Nein-Stimmen abgelehnt.
- Tagesordnungspunkt 4
Verordnung der Gemeinde Nordheim zum Schutz von freilebender Katzen
(Katzenschutzverordnung - Katzenschutz VO)ProtokollAz.:108.87:0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 13/2026 vor.
Der Ordnungsamtsleiter erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Er berichtet weiter, dass von 20 Fundkatzen im vergangenen Jahr lediglich 2 wieder ihrem Besitzer zurückgegeben werden konnten - die restlichen Tiere landeten im Tierheim. Er verdeutlicht nochmals, dass die geplante Verordnung bei Bedarf als Werkzeug dienen soll. Es ist nicht daran gedacht, sofort jeden Katzenbesitzer zu verpflichten.
Der Vorsitzende erinnert hierzu nochmals an den Besuch des Gemeinderats am 22.11.2025 im Tierheim. Dort konnte man sich einen deutlichen Eindruck von der Situation verschaffen. Die Verordnung eröffnet die Möglichkeit, bei Bedarf auf die Tierhalter zuzugehen.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die in der Anlage ersichtliche Verordnung zum Schutz von freilebenden Katzen (Katzenschutzverordnung – Katzenschutz VO) wird beschlossen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 5
Eigenbetrieb Wasserwerk Nordheim
Geänderte Beschlussfassung des Wirtschaftsplan 2026, Investitionsplan und Finanzplanung 2027-2029ProtokollAz.:902.41:0030/1/2
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 14/2026 vor.
Der stellvertretende Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 des Eigenbetriebs Wasserwerk Nordheim gem. § 14 EigBG, entsprechend dem geänderten Planentwurf.
Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan mit dem Investitionsprogramm 2027 bis 2029 gem. § 14 EigBG, entsprechend dem geänderten Planentwurf.
Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 6
Bebauungsplanverfahren "Im Schelmental II";
Information zum Sachstand und Entscheidung über weiteres VorgehenProtokollAz.:621.410:0096/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 10/2026 vor.
GR Pfautsch ist befangen und rückt vom Sitzungsrund ab.
Bauamtsleiterin Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach einem Gespräch mit den Herren Strunk und Deuschle, die sich um die naturschutzrechtlichen Belange im Bebauungsplanverfahren kümmern, tendiert die Verwaltung nun eher dazu, im Gegensatz zum seitherigen Beschlussvorschlag, zunächst keine formellen Ablehnungsbescheide zu den Umwandlungsanträgen vom Landratsamt zu fordern. Bestehende Ablehnungsbescheide könnten in Zukunft auch den Weg verbauen. Es wird daher vorgeschlagen, die Anträge bis auf weiteres zurückzuziehen und dann vertieft in den Bedarfsnachweis und die Alternativenprüfung einzusteigen, um bei einem nochmaligen späteren Antrag nicht unterzugehen. Diese Vorgehensweise ist nach Aussage des Landratsamtes möglich. Zudem bewegt sich im Thema Streuobstwiesen gerade einiges. Man erhofft sich neue Urteile und auch der Gemeindetag widmet sich möglichen Erleichterungen im Umgang mit den Streuobstwiesen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zunächst abzuwarten und ggf. später nochmals die Straßenplanung zu optimieren.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anträge auf Umwandlung der Streuobstwiesen im Bereich "Im Schelmental II" zurückzuziehen. Ziel soll sein, nach genauer Bedarfsklärung sowie Alternativenprüfung und ggf. weiterer Rechtsprechung zum Thema einen erneuten Antrag zu stellen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen .
Im Anschluss nimmt der Vorsitzende noch wie folgt Stellung:
"In der Sache ist zu bestätigen, dass die Erfolgsaussichten des gestellten Antrags (Umwandlung von Streuobstwiesen) derzeit sehr gering sind. Das liegt insbesondere daran, dass im Antrag die Begründung des Bedarfs den hier erforderlichen Ansprüchen nicht genügt und dass die in einem solchen Fall geforderte Prüfung von Alternativen bisher nicht ausreichend ist.
Zur Begründung des Bedarfs:
hier wird auf derzeit geplanten, teils schon genehmigten Wohnungsbau in unserer Gemeinde verwiesen. Wir haben bisher die Sicht (und die Erfahrung) dass es eben nicht jedermanns Sache und Wunsch ist, in eine Wohnung zu ziehen. Wenn auch in geringerem Maße und anders als früher, dann gibt es hier eben immer noch den Wunsch nach individuell geplanten Einzel- und Doppelhäusern. Das – neben Wohnungsbau - zu ermöglichen ist bisher unser Ansatz und unseres Erachtens begründbar bis hin zur Planungshoheit, die zumindest laut Gesetz bei der Gemeinde liegt. Tatsächlich ist diese Planungshoheit inzwischen dermaßen ausgehöhlt, dass der Begriff in Frage gestellt werden kann.
Zur Alternativenprüfung:
Ja, die Gemeinde hat im Bereich Märzenäcker und auf dem Weihen laut Flächennutzungsplan die Möglichkeit, Gebiete für Wohnbau auszuweisen. Klar ist aber, dass die Flächenbilanz dort wesentlich schlechter ist, als sie es im Schelmental wäre. Klar ist weiter, dass im Schelmental die dortige Straße dennoch zu erneuern ist und dass damit die Chance bestünde, eine wesentlich wirtschaftlichere Lösung zu finden, wenn diese neue Straße beidseitig bebaut werden könnte.
Diese Kurzfassung für Bedarfsbegründung und Alternativenprüfung reicht allerdings nicht aus. Das müssen wir akzeptieren und schlagen deshalb vor, den gestellten Antrag auf Umwandlung der sogenannten Streuobstwiesen zurückzuziehen.
Für nicht akzeptabel halte ich einige Ausführungen in den Stellungnahmen der Naturschutzverbände zu unserem Antrag.
Zunächst zur Stellungnahme des BUND.
Im Vergleich zu anderen Stellungnahmen ist sie insgesamt noch relativ sachlich formuliert. Allerdings enthält sie eine Aussage, die schlicht falsch ist. Dort wird behauptet, durch die Ausweisung des Gewerbegebiets Breitenbaum gehe eine Flachland-Mähwiese verloren. Das trifft so nicht zu.Kritisch sehe ich auch den Vorwurf eines Verfahrensmangels, weil unsere Gemeinde keinen sogenannten Flächenmanager beschäftigt, der bestehende Bauflächen und leerstehende Wohnungen aktivieren soll. Dieser Vorwurf wirkt aus meiner Sicht realitätsfern. Auch ohne einen solchen Mitarbeiter ist es uns gelungen, dass inzwischen gut die Hälfte der noch vor einigen Jahren freien Bauplätze bebaut ist.
Dabei wird außerdem übersehen, dass weder die Gemeinde noch ein Flächenmanager eine rechtliche Handhabe haben, private Eigentümer zur Bebauung ihrer Grundstücke zu verpflichten.
Trotz dieser Punkte bleibt festzuhalten: Die Stellungnahme des BUND ist im Kern noch sachlich.
Das gilt allerdings nicht für die Stellungnahme eines Vertreters des Landesnaturschutzverbandes.
Dort wird behauptet, die Entscheidungen des Gemeinderats zielten auf „Wachstum durch massiven Zuzug“. Eine solche Darstellung verlässt aus meiner Sicht den Boden der Tatsachen. Gleichzeitig bleibt unbeantwortet, wie die tatsächlich vorhandene Nachfrage nach Baumöglichkeiten sonst gedeckt werden soll. Aus der Position eines Wohnungseigentümers lässt sich diese Frage naturgemäß leichter beurteilen als aus der Perspektive von Menschen, die eine Wohnung suchen.
Besonders problematisch ist außerdem die Unterstellung, bei der durchgeführten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung handele es sich um ein typisches Auftragsgutachten. Diese wiederholt formulierte Behauptung ist nicht nur eine Beleidigung gegenüber dem Gemeinderat, dem damit ein unseriöses Vorgehen unterstellt wird. Sie stellt auch eine Diffamierung eines anerkannten Fachbüros dar.
Solche pauschalen Vorwürfe tragen nicht zu einer sachlichen Diskussion bei. Im Gegenteil: Sie können am Ende genau das Gegenteil von dem bewirken, was sich ernsthafte Naturschützer eigentlich wünschen.
Bedauerlich finde ich zudem, dass in diesem Zusammenhang auch angesehene und engagierte Bürger aus Nordheim in diese Argumentation hineingezogen werden. Ich kann mir schwer vorstellen, dass ihnen diese Darstellung in dieser Form vollständig bewusst war.
Alles in allem sagt diese Stellungnahme daher mehr über ihren Verfasser aus als über die tatsächliche Sachlage."
Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 7
Annahme von Spenden
ProtokollAz.: 960.041:0105
Spende für die Gemeinde Nordheim
Bei der Gemeinde sind folgende Spenden im Jahr 2026 eingegangen:
Herr Friedrich Lösch, Nordheim: 100 EUR für die Parkpflege,
VBU Volksbank im Unterland eG, Brackenheim: 250 EUR für den Kindergarten "Wurzelzwerge",
VBU Volksbank im Unterland eG, Brackenheim: 300 EUR für den Kindergarten "Pusteblume",
Armaturenfabrik Franz Schneider GmbH+Co.KG, Nordheim: 1.200 EUR für die Jugendfeuerwehr Nordheim.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Spenden werden dankend angenommen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 8
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.: 623.225:0100/1
Vorankündigung zur Vorstellung der Quartiersbewertung für das Sanierungsgebiet "Ortskern IV"
In der kommenden öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 13.04.2026 wird die Kommunalentwicklung (KE) die Quartiersbewertung für das Sanierungsgebiet "Ortskern IV" vorstellen. In einem umfassenden Sanierungsverfahren müssen Anlieger für Wertsteigerungen aus der Sanierung Ausgleichsbeträge bezahlen. Von der KE wurde dazu der gesamte Bereich des Sanierungsgebiets in einzelne Quartiere unterteilt und diesen mit Orientierung an den Bodenrichtwerten ein Anfangswert zugeordnet. Je nach erwarteter Wertseigerung durch Sanierungsmaßnahmen erhielt jedes Quartier zusätzlich einen Endwert. Die Differenz aus Anfangs- und Endwert ergibt den jeweiligen Ausgleichsbetrag, der von den Eigentümern zu zahlen ist.
Alle Gemeinderäte aus dem Verwaltungsausschuss sind gerne zur Vorstellung der Quartiersbewertung in der nächsten Sitzung des Technischen Ausschusses eingeladen.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
Az.: 556.15:2026
public viewing während der Fußball-Weltmeisterschaft 2026
Die Verwaltung hat geprüft, ob während der anstehenden WM vom 11.6. - 19.7. wieder ein public viewing in der Alten Kelter organisiert werden kann. Obwohl es technisch möglich wäre, wird nun verzichtet. Grund sind insbesondere die durch Zeitverschiebung teils sehr späten Spielzeiten. Diese würden für die Anwohner im Bereich der Alten Kelter nächtliche Belästigungen mit sich bringen. Außerdem sind teils unbesetzte Stellen in der Verwaltung der Grund dafür, dass eine Organisation derzeit nicht leistbar ist.
Az.:095.62:0004/16/13
Mitteilung über anstehende Finanzprüfung der Jahre 2017 bis 2019
Herr Eichhorn teilt mit, dass sich die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) zur Finanzprüfung der Jahre 2017 bis 2019 angekündigt hat.
Prüfungsbeginn war der 02.03., die Prüfung wird voraussichtlich 3–4 Monate dauern.
Gegenstand sind die korrigierte Eröffnungsbilanz, die Jahresabschlüsse 2017–2019 des Kernhaushalts sowie des Eigenbetriebs, mit einem Schwerpunkt auf der Abwasserbeseitigung.Az.:800.24:0011/3
Mitteilung über anstehende Umsatzsteuer-Sonderprüfung des Jahres 2021
Herr Eichhorn teilte mit, dass vom Finanzamt eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung angeordnet wurde. Gegenstand der Prüfung ist der Besteuerungszeitraum 2021. Der Prüfungsbeginn ist für den 08.04.2026 angesetzt. Als Prüfungsort wurden die Räumlichkeiten des Finanzamts festgelegt.
Az. 960.041:0002
Anfrage GR Stopper zu Spenden
Spenden werden grundsätzlich dem jeweiligen Profitcenter auf einem Ertragskonto zugeordnet. Eine Ausnahme bildet die Jugendfeuerwehr, welche Spenden direkt auf ihr eigenes Konto erhält.
Nach Prüfung des Sachverhalts ist festzustellen, dass die jeweiligen Budgetverantwortlichen bislang keine Kenntnis über den Spendeneingang hatten. Künftig werden diese durch die Kasse per E-Mail über den Eingang von Spenden informiert.
Az.: 721.16:0001
Hinweis auf richtigen Umgang mit Sperrmüll
In der Sitzung des TA am 15.12.25 kam aus der Mitte des Gremiums die Bitte auf, einen Hinweis zum richtigen Umgang mit Sperrmüll im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.
Ein entsprechender Artikel im Blättle wurde in der Gesamtausgabe am 06.02.2026 veröffentlicht.
Darüber hinaus bearbeitet das Ordnungsamt derzeit mehrere aktuelle Einzelprobleme der Abfallbeseitigung; teils sehr öffentlichkeitswirksame, wie z.B. in der Südstraße. Die Handlungsmöglichkeiten sind allerdings sehr beschränkt.
Az.: 112.28:K2077
Geschwindigkeitsreduzierung auf der K2077 in Richtung Neipperg - Holzlager
Bereits seit einem längeren Zeitraum besteht auf der K2077 in Richtung Neipperg eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h aufgrund eines in der Nähe der Kreisstraße befindlichen Holzlagers (Verkehrssicherheit).
Zwischenzeitlich wurde der Eigentümer von Seiten des Landratsamts Heilbronn aufgefordert, im Sinne der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, den Holzstapel zu entfernen bzw. zu versetzen.
Az.: 112.28:Südstraße
Öffentliche Parkplätze hinter der Bushaltestelle
Nach einer Anfrage aus dem Gemeinderat hat das Ordnungsamt die öffentlichen Parkplätze hinter der Bushaltestelle in der Südstraße im Rahmen der regelmäßigen Kontrollfahrten in Augenschein genommen. Grundsätzlich konnte man feststellen, dass die Parkplätze in Teilen dauergenutzt werden.
Eine zeitliche Beschränkung der Parkplätze ist grundsätzlich möglich, jedoch sieht die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine dringende Veranlassung:
- Ein großer Bedarf des Parkplatzes ist aktuell nicht erkennbar.
- Es liegen dem Ordnungsamt auch keine Beschwerden bezüglich der Nutzung vor.
- Durch die zeitliche Begrenzung der Parkplätze könnte sowohl die Süd- als auch Hausener Straße vermehrt zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden.
Az.: 109.4:0003/5
Videoüberwachung von öffentlichen Containerplätzen
Der Gesetzgeber erlaubt inzwischen die Videoaufzeichnung an öffentlichen Containerstandorten zur Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und zur Abschreckung. Dabei sind jedoch weiterhin datenschutzrechtliche Vorgaben wie Risikoanalyse, Risikominimierung, Speicherfristen, Betroffenenrechte und Transparenzpflichten strikt zu beachten.
Auch wenn Aufzeichnungen möglich sind, ist mit Verlagerungseffekten zu rechnen; ein nachhaltiger Effekt lässt sich daher nicht automatisch erwarten.
Die Gemeindeverwaltung wird den Sachverhalt aufmerksam beobachten, entsprechendes Informationsmaterial sammeln, bei Bedarf handeln und mit dem Thema in den Gemeinderat kommen.
Az.: 574.30:0026; 574.30:0001
Freibad - Vorbereitungen zur Badesaison 2026
Ab diesem Monat starten die technischen Vorbereitungen für die kommende Freibadsaison.
Die Suche nach Badeaufsichtskräften - Rettungsschwimmer oder geeignete Personen, die ihre "Rettungsfähigkeit" nachweisen können, läuft.
Nachdem zur Badesaison 2025 die Eintrittsgebühren erhöht wurden, schlägt die Verwaltung vor, die die Gebühren für 2026 unverändert zu belassen.
Die Gemeinderäte wurden in der Sitzung vom 25.06.2025 darüber informiert, dass Jahreskartenkäufer, die mit Kindern oder mit ermäßigten Personen (u.a. schwerbehinderte Erwachsene) in einem Haushalt wohnen, für diese eine kostenlose Jahreskarte ordern können. Verwaltung und Gemeinderat sind damals so verblieben, dass für 2025 keine Änderung der Bade- und Gebührenordnung vorgenommen wird. Man wollte die Erfahrungen nach der Saison 2025 abwarten.
Da nur eine relativ geringe Zahl an erwachsenen, schwerbehinderten Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, wird vorgeschlagen, diese Regelung in der geltenden Bade- und Gebührenordnung derzeit nicht zu ändern. Es ging 2025 bei insgesamt ausgegebenen 1.829 Dauerkarten um ca. 40 Personen, die von dieser Regelung Gebrauch gemacht haben.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
Az.: 564.31:0002/1
Willy-Weidenmann-Halle und Grundschule Nordhausen;
Einbau von Kindersicherungen in Steckdosen und Ermittlung SanierungsbedarfGR Edlich weist darauf hin, dass in der Willy-Weidenmann-Halle in den Steckdosen in Bodennähe keine Kindersicherungen verbaut sind. Er fragt an, ob solche nicht nachgerüstet werden könnten.
Der Vorsitzende sagt zu, dass hier aufgrund einer unnötigen Gefährdung Abhilfe geschaffen wird.
Weiter berichtet der Vorsitzende, dass geplant ist, im Laufe der nächsten Monate in Zusammenarbeit mit Fachleuten den Sanierungsbedarf der Willy-Weidenmann-Halle und der Schule festzustellen. Aufgrund der aktuellen Personalsituation im Bauamt bei gleichzeitigem Aufgabenstau wird sich das Thema aber nicht kurzfristig abarbeiten lassen.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 9
Bürgerfragestunde
ProtokollVon der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.




