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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 02.03.2026 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 26.01.2026 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf.

    Der Vorsitzende verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 26.01.2026 gefassten Beschlüsse.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 796/1, Nelkenstraße 14,
    Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes um Gästezimmer und Wintergarten,

    Vergrößerung der Garage und Errichtung eines Gewächshauses

    Protokoll

    Az.:632.62:Nelkenstraße 14/0004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 6/2026 vor.

     

    GA Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    GR Seifert fragt, ob auf diesem Grundstück auch keine Geschirrhütte o.Ä. erlaubt ist. GA Kellert erläutert, dass laut Bebauungsplan keine Nebenanlagen, die als Gebäude beabsichtigt sind, auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind. Darunter fallen auch Geschirrhütten.

     

    GR Krieg merkt an, dass es in der direkten Umgebung bereits vereinzelt Gartenhütten o.Ä. gibt. Der Vorsitzende verweist darauf, dass diese im Verhältnis zum geplanten Gewächshaus kleiner sind. Bei einer Fläche von über 35 m² und einer Höhe von über 2 m wirkt das Gewächshaus zu massiv, dafür dass es laut Bebauungsplan außerhalb des Baufensters eigentlich gar nicht zulässig ist.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgende Beschlussvorschläge abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird für die erforderliche Ausnahme zur Garagenerweiterung erteilt. Für die Dachgauben sowie für den Anbau mit Gästezimmer und Wintergarten wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass keine zusätzlichen Vollgeschosse entstehen.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

    Für das Gewächshaus wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 1 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 6984, Gewann "Hag";
    Antrag auf Erdauffüllung / Erdaufschüttung

    Protokoll

    Az.: 364.412:0026/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 7/2026 vor.

     

    GR Nagel ist befangen und rückt vom Sitzungsrund ab.

     

    GA Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Gemeinde erteilt gemäß § 36 BauGB das erforderliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Erdauffüllung auf dem Flurstück 6984 mit einem Abstand von 1,5 m oben am Flurstück (nordöstlich) beginnt und im unteren Bereich des Flurstücks (südwestlich) auf den letzten 3 m gegen null ausläuft.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 454, 456/1, Außenbereich;
    Erweiterung des bestehenden Pferdestalls

    Protokoll

    Az.: 632.64:Außenbereich 454/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 8/2026 vor.

     

    GR Conte ist zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und rückt vom Sitzungsrund ab.

     

    GA Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 35 BauGB wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass die untere Baurechtsbehörde eine Privilegierung des Vorhabens feststellt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 1267, 1263, 1264, 1264/2, Klausenstraße 5/Brackenheimer Straße 14;
    Neubau von 4 Mehrfamilienhäusern mit 34 Stellplätzen (Tiefgarage), 6 Stellplätze ebenerdig,
    2 Müllhäuser, Spielplatz

    Protokoll

    Az.:632.62:Klausenstraße 5/0004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 9/2026 vor.

     

    GA Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage sowie der am 02.03.2026 als Tischvorlage nachgereichten geänderten Planung.

     

    Der Vorsitzende ergänzt, dass die Ausführung der vier Wohnhäuser in vergangenen Sitzungen bereits ausführlich behandelt wurde und mittlerweile so mitgetragen werden kann. Die Ansichten zeigen, dass die Gebäude sich in die Straßenabwicklung einfügen. Allerdings ist die Verwaltung noch mit dem Bauherren im Gespräch bezüglich der Außenanlagen zur Oststraße hin (insbesondere L-Steinmauern, Tiefgaragenzufahrt, Wärmepumpenstandort, Mülltonnenabstellfläche). Diese müssen städtebaulich zum vorhandenen Ortsbild passen, bevor die Gemeinde die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB erteilt. Vom Bauherren wird daher nochmal eine angepasste Planung erwartet.


    Nach Ansicht des Vorsitzenden macht es nur Sinn, über das Einvernehmen zum Baugesuch zu entscheiden, wenn auch die Voraussetzungen für die sanierungsrechtliche Genehmigung vorliegen und die Bedingungen zum Grundstücksverkauf abgestimmt sind.

     

    Aus o.g. Gründen nimmt der Technische Ausschuss den aktuellen Planungsstand lediglich zur Kenntnis. Die Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.: 880.25:Bahnhofplatz 6/2; 906.70:0005/2/1

    Pilzschaden im Gebälk der Asylunterkunft Bahnhofplatz 6

     

    Im August 2025 wurde bei der WgV der Wasserschaden in der Zwischendecke der Asylunterkunft Bahnhofplatz 6 angemeldet. Für Rückbauarbeiten und Raumtrocknung (inkl. Stromkosten) durch die BW-Werke Schadensservice GmbH hat die WgV die vollen Kosten in Höhe von 9.981,26 € übernommen. Zusätzliche Wiederherstellungsarbeiten der BW-Werke Schadensservice GmbH in Höhe von 18.855,56 € wurden ebenfalls vollständig von der WgV übernommen.


    Bei der Durchführung einer Holzanalyse im Auftrag der WgV wurden Schäden durch Schwamm - ein holzzerstörender Pilz - im Gebälk festgestellt. Hierfür besteht kein Versicherungsschutz. Kosten zur Pilzsanierung i.H.v. 13.423,20 € (Fa. HeBa) enthalten Sanierungsmaßnahmen am Tragwerk bzw. Gebälk, die laut WgV in unmittelbarem Zusammenhang mit dem festgestellten Pilzbefall stehen. Lediglich die übrigen Rückbau- und Demontagearbeiten, die nicht das Tragwerk betreffen und unabhängig vom Pilzbefall durchzuführen sind, fallen unter den Versicherungsschutz. Die WgV übernimmt daher pauschal ein Drittel der Kosten, also 4.474,40 €. Es verbleibt ein Eigenanteil für die Gemeinde in Höhe von 8.948,80 €.

     

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

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