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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 15.12.2025 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 17.11.2025 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf.

    Es sind keine in nichtöffentlicher Sitzung vom 17.11.2025 gefassten Beschlüsse bekanntzugeben.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 10310, Hausener Straße 89;
    Errichtung eines Pools

    Protokoll

    Az.: 632.62:Hausener Straße 89/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 93/2025 vor.

     

    GA Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    GR Mayer fragt, ob es sich positiv auf die GRZ auswirkt, wenn wasserdurchlässige Beläge verwendet werden würden. Der Vorsitzende antwortet, dass versickerungsfähige Beläge zwar bei der gesplitteten Abwassergebühr berücksichtigt werden, baurechtlich sei es allerdings irrelevant. Im Bebauungsplan ist keine entsprechende Festsetzung enthalten, die wasserdurchlässige Beläge von der GRZ ausnimmt.

     

    GR Michelbach fragt, was passiert, wenn die Gemeinde das Einvernehmen versagt. Der Vorsitzende teilt mit, dass mit Hinblick auf die Entscheidung des Landratsamtes Heilbronn (LRA HN) alles möglich sei (Ablehnung, Duldung, etc.). Das Bauamt hat vom LRA bisher keine Tendenz mitgeteilt bekommen.

     

    GR Seifert teilt mit, dass für sie bei einer derartigen Überschreitung der GRZ (um fast das Doppelte) das Maß voll sei.

     

    GR Michelbach gibt den Hinweis auf weitere Swimmingpools in direkter Umgebung. Der Vorsitzende erläutert, dass es mit Sicherheit einige Pools gibt, die errichtet wurden, ohne dass die Gemeinde von den Bauherren informiert wurde oder eine baurechtliche Überprüfung stattgefunden hat. Daraus ergebe sich für diesen Fall allerdings kein Anspruch auf Recht im Unrecht.
    Auf die Frage von GR Michelbach, ob nicht von der Gemeinde eine Gebühr bei Baumaßnahmen ohne Genehmigung verlangt werden könne, teilt der Vorsitzende mit, dass dies nach bisheriger Rückmeldung des LRA nicht möglich sei, jedoch verlangt das LRA beim Verfahren dann eine erhöhte Gebühr.


    Im Laufe der Beratungen kommt auch das Grundstück Hausener Straße 87 zur Sprache. AR Keller weist darauf hin, dass der Pool auf diesem Grundstück im damaligen Baugesuch zur Errichtung des Wohnhauses enthalten war und somit genehmigt ist.

     

    GR Altmann erkundigt sich nach den Voraussetzungen für die verfahrensfreie Errichtung eines Pools. GA Kellert erklärt, dass Wasserbecken bis zu einem Volumen von 100 m³ verfahrensfrei sind. Allerdings müssen auch verfahrensfreie Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Dazu gehört auch der Bebauungsplan mit dem Baufenster und der festgesetzten GRZ von 0,4.

     

    Der Vorsitzende ergänzt, dass in der Vergangenheit schon für einige Pools die notwendige Befreiung erteilt worden ist, wenn diese sich außerhalb des Baufensters befanden. Das Problem in diesem Fall ist allerdings die enorme GRZ-Überschreitung. Der Anteil der zu überbauenden Grundstücksfläche ist im Bebauungsplan nicht ohne Grund auf 0,4 begrenzt worden. Sofern für dieses Vorhaben das Einvernehmen erteilt wird, müsse man sich die Frage stellen, ob bei künftigen Bebauungsplänen auf die Festsetzung einer GRZ verzichtet wird und man den Bauherren freie Hand lässt.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 0 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 3089, 3089/1 und 3096, Im Auerberg 2, Im Schelmental 3, 5 und 7;
    Neubau von 42 Eigentumswohnungen mit 34 Garagenstellplätzen und 24 Stellplätzen im Freien davon 10 förderfähige Mietwohnungen mit 10 Stellplätzen in der Garage

    Protokoll

    Az.:632.62:Im Schelmental 3+5+7 und Im Auerberg 2+4+6/0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 94/2025 vor.

     

    GA Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.: 691.21:0018; 691.21:0002

    Steg am Katzentalbach

    Der Vorsitzende berichtet anhand von Fotos, dass der Steg, welcher zur kleinen Gartenschau über dem Katzentalbach errichtet wurde, zwischenzeitlich vermodert und nicht mehr standsicher ist. Er wurde aus diesem Grund für die Nutzung gesperrt. Für eine langlebige Lösung müsste die Holzkonstruktion komplett rückgebaut und durch eine Stahlkonstruktion ersetzt werden. Das Gremium wird um Meinungsäußerung gebeten, ob der Steg erhalten oder abgebaut werden soll.

    GR Stopper ist der Ansicht, dass ein Rückbau der Stahlkonstruktion genauso viel kostet wie die Reparatur. Der Steg sollte erhalten bleiben. Der Bauhof kann diesen sicher selbst richten. Anstatt Holz könnte auch WPC oder ähnliches verwendet werden.

    GR Mayer regt an, einen Rost auf die Konstruktion zu legen. Er findet den Punkt im Park gut.

    BM Schiek berichtet, dass auch an der Ochsenbrücke ein anderes rutschfestes Material verwendet wurde. Er wird den Bauhof mit der Reparatur beauftragen.

     

    Az.: 112.00:0001

    Behindertengerechte Parkplätze in der Ortsmitte

    GR Mayer gibt aus der Bürgerschaft weiter, dass das Fehlen behindertengerechter Parkplätze in der Ortsmitte bemängelt wird.

    BM Schiek entgegnet, dass es sowohl vor als auch hinter dem Rathaus solche Parkplätze gibt. Inhaber von Behindertenausweisen wissen in aller Regel auch, dass sie Flächen wie z.B. den Vorplatz des Pfarrhauses ebenso beparken können, ohne dass dies geahndet wird. Ebenso gibt es entlang der Hauptstraße auch Senkrechtparker, die ungehinderte seitliche Freiheit zum Aussteigen haben. Es ist aber nicht möglich, vor jedem Gebäude solche Parkmöglichkeiten einzurichten.

     

    Az.: 721.16:0001

    Hinweis auf richtigen Umgang mit Sperrmüll

    GR Weinstok bittet um Hinweis zum richtigen Umgang mit Sperrmüll im Mitteilungsblatt. Der Sperrmüll liegt oft schon wochenlang vor Abholung vor den Gebäuden. GR Seifert regt an, die Eigentümer in diesen Fällen anzuschreiben und zu bitten, den Sperrmüll bis zur Abholung wieder wegzuräumen.

    BM Schiek gibt diese Bitte an das Ordnungsamt weiter.

     

    Az.: 656.22:0040/003

    Loch im Gehweg der Friedhofstraße

    GR Stopper fragt nach der Ursache des Loches im Gehwegasphalt der Friedhofstraße aus der vergangenen Woche.

    Bauamtsleiterin Keller erklärt, dass darunter keinerlei Leitungen verliefen. Eine Ausspülung war nicht erkennbar.

    BM Schiek sagt weitere Berichterstattung in der Gemeinderatssitzung zu.

     

    Az.: ohne

    Ölspur im Ort

    GR Weinstok fragt an, was der Grund für die Ölspur diese Woche im ganzen Ort war.

    BM Schiek wird die Ursache erfragen.

     

     

     

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