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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 24.10.2025 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Der Vorsitzende gibt das Protokoll des Gemeinderates vom 25.09.2025 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf und gibt die in nichtöffentlicher Sitzung vom 25.09.2025 gefassten Beschlüsse bekannt.

     

    Az.: ohne

    Geschwindigkeitsbeschränkung auf der K2077 Richtung Neipperg

    Der Vorsitzende berichtet auf die Anfrage aus dem Technischen Ausschuss vom 20.10.2025 über den Grund der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der K2077 Richtung Neipperg. Dort sitzt ein Holzlager zu dicht an der Fahrbahn und wird als Gefahr für den Verkehr betrachtet. Die Straßenmeisterei hat daher eine vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h ausgeschildert bis das Holzlager auf ausreichenden Abstand zurückgesetzt ist.

     

     

    Az.: 621.410:0095/0002

    Gewerbegebiet Breitenbaum

    Der Vorsitzende berichtet, dass in den letzten Wochen ein Fachbüro, die örtlichen Landwirte und die Gemeindeverwaltung einen Vorschlag für die Schaffung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen entwickelt haben. Diesem Vorschlag hat die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Heilbronn inzwischen zugestimmt. Derzeit wird von der Gemeinde bei den bisher bekannten Interessenten an einem Gewerbebauplatz die aktuelle Lage abgefragt. In nächster Zeit sollen die Kosten für die Entwicklung des Gewerbegebietes aktualisiert werden. Anschließend wird gemeinsam mit den Eigentümern der im Gebiet liegenden Flächen auf den erforderlichen Kaufvertrag hingearbeitet. Ziel ist, mit der Erschließung des Gewerbegebietes im Spätherbst kommenden Jahres zu beginnen.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Wohnen am Auerberg, 2. Änderung"
    Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
    a) Genehmigung städtebaulicher Vertrag
    b) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung
    c) Satzungsbeschluss

    Protokoll

    Az.:621.410:0101/3

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 86/2025 vor.

     

    GA Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. 

     

    GR Krieg nimmt Bezug auf die Frist im Städtebaulichen Vertrag, nach der sich der Vorhabenträger verpflichtet, das Projekt innerhalb von 5 Jahren fertigzustellen. Er möchte wissen, ob diese Frist für alle Gebäude gilt. GA Kellert bestätigt, dass alle Gebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Wohnen am Auerberg, 2. Änderung" in diesem Zeitraum fertigzustellen sind. 

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Der Gemeinderat genehmigt den städtebaulichen Vertrag gemäß Anlage 6 (nicht öffentlich) zur Sitzungsvorlage.
    2. Die im Rahmen der Auslegung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 1 beschlossen. 
    3. Der Gemeinderat beschließt die in der Sitzungsvorlage auf den Vorlagentext folgenden Satzungen.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Sanierung "Ortskern IV";
    Vorstellung der Vorbereitenden Untersuchungen,
    Förderrichtlinien und Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern IV";
    Satzungsbeschluss

    Protokoll

    Az.: 623.225:0100/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 85/2025 vor.

     

    GR Altmann und GR Krieg erklären sich für befangen und rücken vom Sitzungstisch ab.

     

    GA Kellert erläutert anhand einer Präsentation, die als Anhang zum Protokoll genommen wird, die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen für das neue Sanierungsgebiet "Ortskern IV".

     

    Der Vorsitzende ergänzt, dass bereits das Sanierungsgebiet "Ortskern I" im umfassenden Verfahren durchgeführt und Ausgleichsbeträge gefordert wurde. Seither sei man bei den darauffolgenden Sanierungsgebieten drum herum gekommen. Das umfassende Verfahren sei aber mittlerweile die Regel. Die Kommunalentwicklung (KE) sei momentan dabei, die Bewertung der Grundstücke vorzunehmen und die Ausgleichsbeträge zu kalkulieren. 
    Bei der Kaufpreisprüfung gehe es laut des Vorseiteden vor allem darum, dass die Gemeinde zu hohe Preise bei Grundstücksverkäufen verhindern kann, damit das Erreichen der Sanierungsziele nicht gefährdet wird. Sowohl die Ausgleichbeträge als auch die Kaufpreisprüfung sind Punkte, die hauptsächlich die Bürgerinnen und Bürger im Sanierungsgebiet betreffen. Daher werde die KE an der kommenden Infoveranstaltung am 12.11.2025 detailliert darüber aufklären.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen werden zur Kenntnis genommen.
    2. Die von der KE im Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen dargestellten Sanierungsziele mit Neuordnungskonzept und Maßnahmen bilden die Grundlage für den nachfolgenden Satzungsbeschluss und die anschließende Sanierungsdurchführung.
    3. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) sowie der vorläufig bewilligte Förderrahmen von 1,5 Mio. € wird zur Kenntnis genommen. Der Finanzierungsbedarf für die Gesamtlaufzeit soll über Aufstockungsanträge sichergestellt werden. Die Finanzierung des Sanierungsverfahrens ist in die kommunale Haushaltsplanung aufzunehmen. 
    4. Die Durchführung der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern IV“ in Nordheim erfolgt im umfassenden Verfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB.
    5. Das Sanierungsgebiet „Ortskern IV“ wird auf Grundlage der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen entsprechend dem beigefügten Satzungstext mit Lageplan der KE vom 25.09.2025 (Originalmaßstab 1:2.500) förmlich festgelegt.

    6. Die kommunalen Förderrichtlinien der Gemeinde Nordheim für das Sanierungsgebiet „Ortskern IV“ werden entsprechend Anlage 5 beschlossen.
    7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierungssatzung öffentlich bekannt zu machen (§ 143 Absatz 1 BauGB).
    8. Die Sanierung soll bis zum 31.12.2040 durchgeführt werden (§ 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB).
    9. Die Verwaltung wird beauftragt, den Sanierungsvermerk entsprechend § 143 Absatz 2 BauGB ins Grundbuch eintragen zu lassen.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Eigenbetrieb Wasserwerk Nordheim;
    Erhöhung der Wasserverbrauchs- und Zählergrundgebühren für das Jahr 2026

    Protokoll

    Az.: 815.12:0044, 815.31:0044

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 87/2025 vor.

     

    Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und verweist auf die eingestellten Tischvorlagen. Diese enthalten einen geänderten Beschlussvorschlag sowie eine angepasste Wasserversorgungssatzung, da der Verwaltungsausschuss die Zählergrundgebühren angepasst hat. Gemeinderat Krieg ist bei der Beschlussfassung abwesend.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1.  Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation der Wasserverbrauchsgebühr sowie Zählergrundgebühr vom 13.10.2025 zu. 

    2.  Die Gemeinde Nordheim wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Wasserwerk Nordheim“ erheben.

    3.  Die Gemeinde Nordheim wählt als Gebührenmaßstab für die Wasserverbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab. Die Zählergrundgebühren werden gestaffelt nach der Zählergröße (Dauerdurchfluss Q3) erhoben. 

    4.  Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu. 

    5.  Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu. 

    6.  Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum für 2026 (einjährig) wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

    7.  Der Gemeinderat stimmt der Möglichkeit zu, die Belieferung der gemeindeeigenen Grundstücke nach den Regelungen der Erlaubnis des § 14 der Eigenbetriebsverordnung-HGB (EigBVO-HGB) bzw. Eigenbetriebsverordnung-Doppik (EigBVO-Doppik) mit einem Preisnachlass von 10% zu versehen. 

    8.  Die Erwirtschaftung einer Konzessionsabgabe sowie der für die Anerkennung der Konzessionsabgabe erforderliche Mindesthandelsbilanzgewinn sowie die Mindestertragssteuern werden eingeplant. 

    9.  Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation wird die Wasserverbrauchsgebühr sowie die Zählergrundgebühr für den Zeitraum 2026 wie folgt geändert:

    Wasserverbrauchsgebühr             2,40 Euro/m³ Frischwasser

    Zählergrundgebühren:

    Q³4             3,50 €/Monat
    Q³10           6,80 €/Monat
    Q³16         10,40 €/Monat
    Q³25         20,50 €/Monat
    Q³63         42,40 €/Monat
    Q³100       71,00 €/Monat

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Jahresabschluss 2018;
    Feststellung der Jahresrechnung 2018

    Protokoll

    Az.: 913.69:0020/7

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 89/2025 vor.

     

    Die Kämmerin erläutert anhand einer Präsentation (siehe Anlage) die Eckpunkte des Jahresabschlusses 2018.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Der als Anlage 1 beigefügte Jahresabschlussbericht 2018 wird zur Kenntnis genommen.

    2. Der als Anlage 2 beigefügte Feststellungsbeschluss 2018 wird gemäß § 95 in Verbindung mit § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgestellt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Gewährung eines inneren Darlehen an den Eigenbetrieb Wasserwerk Nordheim

    Protokoll

    Az.:815.915:0003/2, 923.81:0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 88/2025 vor.

     

    Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Zum 01. November 2025 wird dem Eigenbetrieb Wasserwerk Nordheim durch den Kernhaushalt ein Trägerdarlehen in Höhe von 470.000 Euro bereitgestellt. Grundlage für die Tilgung und Verzinsung bildet der als Anlage 1 beigefügte Zins- und Tilgungsplan.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Az.: 960.041:0105

    Spende für die Gemeinde Nordheim

     

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden im Jahr 2025 eingegangen:

    Fa. Gebr. Eberhard GmbH & Co. KG, Heilbronn: 250 EUR für die Freiwillige Feuerwehr,

    Frau Hanna Kiess, Nordheim: 25 EUR für die Seniorenarbeit,

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Spenden werden dankend angenommen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.: 815.61:0008

    Vorstellung der bisherigen Ergebnisse der Lecksuche in der Wasserversorgung mittels Datenlogger

     

    AR Keller berichtet über die ersten Ergebnisse und Erfahrungen der Lecksuche mittels Datenloggern im Wasserversorgungsnetz. Seit Beginn des Einsatzes am 21.07.2025 wurden bereits 8 Wasserrohrbrüche entdeckt, die z.T. schon länger vorhanden waren. Die Wasserverluste wurden von der HNVG jeweils auf 2-4 m³/h geschätzt. Um die Wasserverluste noch besser erkennen zu können ist vorgesehen, im kommenden Jahr weitere Logger zu beschaffen.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

    Az.: 656.43:0003/04

    Kündigung des bisherigen Straßenbeleuchtungsvertrages mit der MVV

    Verlängerungsoption bis 2030 wird nicht in Anspruch genommen

     

    Der bisherige Straßenbeleuchtungsvertrag mit der MVV läuft bis zum 31.12.2026 und verlängert sich bei ausbleibender fristgerechter Kündigung automatisch bis zum 31.12.2030. Da es während der bisherigen Laufzeit zu Unzufriedenheit in der Verwaltung gekommen ist, wurde geprüft, ob ein Betreiberwechsel möglich ist und dieser auch finanziell vorteilhaft wäre.
    Der laufende Vertrag mit der MVV kann bis zum 30.11.2025 fristgerecht zum 31.12.2026 gekündigt werden.
    Es wurde ein vergleichbares Angebot bei der Netze BW eingeholt.
    Für einen 4‑Jahres‑Vertrag ergab sich folgender Preisvergleich:
    In der Gemeinde Nordheim befinden sich insgesamt 1.604 Leuchtstellen.

    - Netze BW: Betriebsführung ca. 99.000 EUR; Leuchten ca. 64.000 EUR
    - MVV (mit angenommener Preiserhöhung um ca. 7 % laut Gemeindetag): Betriebsführung und Leuchten zusammen ca. 193.000 EUR

    Demnach wäre ein Wechsel sowohl aus Kostengründen als auch aufgrund der Unzufriedenheit in der Verwaltung vorteilhaft.
    Da die Netze BW ein Angebot bestehend aus zwei Verträgen vorgelegt hat und wir bei beiden Leistungen unter 100.000 EUR liegen, besteht die Möglichkeit, eine Direktvergabe vorzunehmen und die Straßenbeleuchtung an die Netze BW zu vergeben.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Verwaltung wird ermächtigt, den Vertrag (Betriebsführung der Straßenbeleuchtung) mit der MVV Netze GmbH Mannheim fristgerecht zum 30.11.2025 zu kündigen, um ein Vertragsende zum 31.12.2026 zu ermöglichen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

    Az.: 112.28:Klimmerdingerstraße/003

    Schwierige Verkehrssituation - Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtsituation

     

    Bei der Gemeindeverwaltung sind Beschwerden und Hinweise zur Verkehrssituation in der Klimmerdingenstraße eingegangen. Insbesondere wurde dabei auf überhöhte Geschwindigkeiten und eine daraus resultierende Gefährdung der Verkehrssicherheit hingewiesen.

     

    Um die Situation objektiv bewerten zu können, hat die Verwaltung im genannten Bereich eine Geschwindigkeitsanzeige installiert und über einen Zeitraum von mehreren Wochen Verkehrsdaten erhoben.

     

    Ergebnisse der Verkehrszählung:
    Verkehrsaufkommen: ca. 1.100 Fahrzeuge pro Tag und Fahrtrichtung
    Durchschnittsgeschwindigkeit: 31,5 km/h
    85%-Wert: 85 % der Fahrzeuge fuhren langsamer oder höchstens 37 km/h (zulässig: 30 km/h)


    Die Daten zeigen, dass sich die gemessenen Geschwindigkeiten im allgemein vertretbaren Rahmen bewegen. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf für verkehrsrechtliche Maßnahmen in der Klimmerdingenstraße ist auch im Vergleich zu anderen Straßen nicht ablesbar.


    Die erhobenen Daten wurden an die zuständige Straßenverkehrsbehörde der Stadt Lauffen am Neckar weitergeleitet – mit der Bitte, regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der Klimmerdingenstraße zu prüfen und gegebenenfalls durchzuführen.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

     

     

     

    Az.: 112.28:Großgartacher Straße

    Überprüfung der Beschilderung

     

    In der vergangenen Sitzung wurde die Verwaltung von Seiten des Gremiums darum gebeten, die Beschilderung in der Großgartacher Straße zu überprüfen. Aktuell befindet sich auf Höhe des Recyclinghofs ein Schild "Tempo 30 für Gefahrgut-LKW" und nur wenige Meter weiter ein Schild "Tempo 30 - Lärmschutz". Das wird für unnötig bzw. verwirrend gehalten.

     

    Nach Rücksprache mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Heilbronn) wurde die Beschilderung "Tempo 30 für Gefahrgut-LKW" bereits im Jahr 1988 angebracht. Diese Beschilderung wurde wegen einer fehlenden Umleitungsstrecke und dem Gefälle der Großgartacher Straße angebracht. Da die beiden Beschilderungen grundsätzlich andere Informationen beinhalten, sollte die Beschilderung aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde weiterhin belassen werden.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

    Anfragen:

     

    ohne Az.: Baum südlich vom Alten Bauhof

    GR Krieg erkundigt sich nach dem Sachstand betreffend der Risse im westlichen Gebäudeteil vom Alten Bauhof bzw. zum Wurzeldruck des südlich stehenden Baumes. Der Vorsitzende sagt Klärung und Information zu.

     

    ohne Az.: Sporthalle Nordheim - Regeneintritt und defekte Duschen

    GR Pfautsch teilt mit, dass es in der Sporthalle bei Regelfällen Wassereintritt vom Dach gibt. Außerdem bittet er um die Reparatur der defekten Duschen in der Sporthalle. Der Vorsitzende teilt mit, dass vom Bauamt für das Haushaltsjahr 2026 Mittel angemeldet sind für den restlichen Ausbau der Probleme bereitenden Dachfenster in der Sporthalle. Die Duschen betreffend wird er die Information an die Hausmeister weiterleiten, regt allerdings auch an, dass die Nutzer doch direkt mit den Hausmeistern Kontakt aufnehmen können.

     

    ohne Az.: Datensicherheit bei der Gemeinde Nordheim

    GR Altmann und GR Reinhard fragen im Zusammenhang mit dem Cyberangriff auf die Gemeinde Untereisesheim an, ob es in Nordheim entsprechende Notfallpläne bei Cyberangriffen gibt. Der Vorsitzende sagt für eine der kommenden Sitzungen ausführlichere Beantwortung zu, als es ihm aus dem Stand möglich ist.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.

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