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Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 25.09.2025 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das Protokoll des Gemeinderates vom 30.07.2025 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf und gibt die in nichtöffentlicher Sitzung vom 30.07.2025 gefassten Beschlüsse bekannt.
Az.: 794.62:0003/4
Geplante Windenergieanlagen zwischen Lauffen, Brackenheim-Hausen und Nordheim
Der Vorsitzende informiert darüber, dass er beim Landratsamt Heilbronn nach dem Stand der zwischen Lauffen, Brackenheim-Hausen und Nordheim geplanten Windenergieanlagen gefragt hat. Daraufhin wurde mitgeteilt, dass die Firma Enerkraft fristgerecht zum 30.06.2025 einen Genehmigungsantrag eingereicht hat. In Abstimmung mit dem Projektierer wurde das Verfahren vorerst ruhend gestellt, bis Klarheit hinsichtlich der konkreten Planungen des Regionalverbands Heilbronn-Franken besteht.
Das Landratsamt hat in diesem Zusammenhang darüber informiert, dass gemäß der aktuellen Bestimmungen keine verpflichtende Öffentlichkeitsarbeit mehr für solche Verfahren vorgesehen ist. Es steht den Projektieren frei, die Öffentlichkeit dennoch in den Planungsprozess mit einzubeziehen, allerdings ist dies nach § WindBG nicht mehr vorgeschrieben.
Mitgeteilt wurde weiter, dass die Gemeinde Nordheim im Zuge des Genehmigungsverfahrens als Träger öffentlicher Belange beteiligt wird und dann innerhalb einer Frist von einem Monat eine Stellungnahme abgeben kann.
Dem Landratsamt Heilbronn wurde daraufhin mitgeteilt, dass die Gemeinde Nordheim beabsichtigt, die angekündigte Beteiligung am Genehmigungsverfahren zu gegebener Zeit möglich zu machen, damit Interessierte überhaupt vom Projekt erfahren, bevor - wenn es soweit kommt - mit der Realisierung begonnen wird.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 2
Wasserversorgung;
Rohrnetzanalyse; Vorstellung der ErgebnisseProtokollAz.:815.01:0005
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 71/2025 vor.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Anschließend stellt Herr Blank von der HNVG die Ergebnisse der Rohrnetzanalyse in der Gemeinde anhand der dem Protokoll beiliegenden Präsentation vor.
GR Altmann fragt, ob bei der Aufhebung der Zonentrennung die Gebäude künftig Druckminderer benötigen. Herr Blank erklärt, dass dies bei einigen Häusern sicher notwendig wird. Auf die Frage, wie hoch die Kosten dafür sind, antwortet GR Mayer, man muss mit 300-400 EUR für den Einbau eines Druckminderers rechnen. Herr Blank berichtet, dass die betroffenen Gebäude in der Analyse benannt sind. Hierbei ist das Rechenmodell üblicherweise sehr nahe an der Realität, trifft aber eventuell nicht zu 100 % zu.
Auf die Frage von GR Altmann nach der Dimension der Zuleitung vom Landturmbacken und der Leitung nach Nordhausen antwortet Herr Blank, beide Leitungen haben einen Durchmesser DN 250.
BM Schiek berichtet, dass in Kürze das Jahresgespräch der Verwaltung mit der HNVG stattfindet. Dort wird man auch über das weitere Vorgehen zu den Ergebnissen der Rohrnetzanalyse sprechen. Wenn einzelne Maßnahmen in Angriff genommen werden, sind diese natürlich durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 3
Wasserversorgung;
Löschwasserkonzept; Vorstellung der ErgebnisseProtokollAz.:815.01:0005
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 70/2025 vor.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Anschließend stellt Herr Blank von der HNVG anhand der beiliegenden Präsentation das vom Büro Riker + Rebmann erarbeitete Löschwasserkonzept für die Gemeinde vor.
BM Schiek nimmt den Punkt Löschwasserversorgung der Grundschule Nordhausen nochmals auf. Früher gab es noch eine zusätzliche Wasserversorgung von Dürrenzimmern aus, die mittlerweile stillgelegt ist. Er fragt, ob man im Zuge der Erneuerung der Wasserleitung in der Waldenserstraße und ggf. einer Aufdimensionierung eventuell auch die Druckverhältnisse für die Schule ändern kann. Dies bestätigte Herr Blank und regt an, dies nochmal überrechnen zu lassen.
Weiter wird die Nutzung des Baches als Löschwasserquelle diskutiert, worauf Herr Blank berichtet, dass laut Ingenieurbüro Riker + Rebmann hier die Gefahr zu groß ist, nicht durchgehend genügend Wasser zur Verfügung zu haben und dass das Landratsamt den Bach daher vermutlich nicht als dauerhaft gesicherte Löschwasserquelle anerkennt. GR Stopper ergänzt, dass im Falle der Bachwassernutzung auf den zusätzlichen Hydranten im Bereich Steinfurt verzichtet werden könnte.
GR Krieg erinnert in diesem Zusammenhang an die Quelle im Steinfurt, die noch aktiv ist. BM Schiek ist der Ansicht, dass dies durchaus geprüft werden könnte.
GR Stopper wirft ein, dass die heutigen Feuerwehrahrzeuge zu leistungsfähig für das vorhandenen Wassernetz sind, der Bach wäre eigentlich eine geeignetere Entnahmequelle. Der Vorsitzende sagt zu, die Frage an Frau Trapmann von Riker + Rebmann weiterzugeben. Eine Aufdimensionierung der Wasserleitungen sei nur bis zu einem gewissen Grad möglich, da neben dem finanziellen Aspekt auch immer der Mindestdurchsatz gewährleistet sein muss.
GR Stopper berichtet hierzu, dass das Wassernetz bei Löschwasserentnahmen den Druck nachregelten. Nach Abschluss der Löscharbeiten, wenn die Schläuche nacheinander abgetrennt werden, ist die Rückregelung aber meist träge, so dass es dadurch oft zu Rohrbrüchen kommt.
Herr Blank wird dem Ingenieurbüro Riker + Rebmann mitgeben, dass der Bach als Löschwasserquelle mit betrachtet werden soll.
Auch das Löschwasserkonzept wird Thema beim anstehenden Jahresgespräch mit der HNVG werden.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 4
Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2026
ProtokollAz.:968.11:0008
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 78/2025 vor.
GOI Eichhorn erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und berichtet aus den Beratungen des Verwaltungsausschusses. Der Verwaltungsausschuss hat sich mehrheitliche für die gleichzeitige Erhöhung der Hundesteuer für Kampfhunde um 10 % ausgesprochen. Ein geänderter Satzungsentwurf ist als Tischvorlage angefügt.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die in der Anlage zum Protokoll "Hundesteuer - Erhöhung zum 1.1.2026" beigefügte Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Nordheim wird beschlossen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen angenommen.
GR Krieg stellt nochmals den Antrag eine Steuerbefreiung in Höhe von 50% für Begleithunde aufzunehmen. GA Eichhorn zeigt eine Möglichkeit des ausformulierten Satzungstextes.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Für Begleithunde soll eine 50% Steuerbefreiung in den Satzungsentwurf (siehe Anlage) aufgenommen werden.
Der Beschlussvorschlag wird mit 3 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
- Tagesordnungspunkt 5
Neufassung der Hauptsatzung
ProtokollAz.:020.05:0018
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 77/2025 vor.
Der Hauptamtsleiter erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Hauptsatzung wird entsprechend der Protokollanlage beschlossen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 6
Feststellung des Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Wasserwerk Nordheim;
Beschluss über die Verwendung des JahresverlustProtokollAz.:815.916:0027
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 76/2025 vor.
GOI Eichhorn erläutert die Eckdaten der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratungen wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
1. Der Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Wasserwerk Nordheim wird entsprechend der Anlage 1 „Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebs Wasserwerk Nordheim“ festgestellt.
2. Es wird vorgeschlagen, den Jahresverlust von 10.857,12 EUR mit bestehenden Gewinnvorträgen zu verrechnen.Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 7
Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
- Neukalkulation der Gebührenhöhe
- Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und FlüchtlingsunterkünftenProtokollAz.: 108.50:0004/08
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 72/2025 vor.
GOI Eichhorn erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Der Vorsitzende verliest folgenden, durch Präsentation an der Leinwand gezeigten Beschlussvorschlag:
- Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom September 2025 zu.
- Die Gemeinde Nordheim wird weiterhin Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften erheben.
- Als Gebührenmaßstab wird weiterhin eine personenbezogene Einheitsgebühr festgelegt.
- Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu. Außerdem stimmt der Gemeinderat den Verwaltungskosten zu, welche auf Grundlage der „Kosten eines Arbeitsplatzes (2025/2026)“ der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ermittelt wurden.
- Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.
- Die Gebühr soll für zwei Jahre kalkuliert werden. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
- Auf die künftige Einbeziehung von ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen aus Vorjahren wird mit der vorliegenden Kalkulation ausdrücklich nicht verzichtet. Der Gemeinderat behält sich vor, Kostenunterdeckungen zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen. Kostenüberdeckungen, die auszugleichen wären, liegen nicht vor.
- Auf der Grundlage der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation werden als Benutzungsgebühr 406 EUR pro Person und Monat festgesetzt.
- Die als Anlage beigefügte Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wird beschlossen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen,0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 8
Jahresabschluss 2017
Feststellung der Jahresrechnung 2017ProtokollAz.: 913.69:0019/4
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 73/2025 vor.
Die Kämmerin erläutert anhand einer Präsentation (siehe Anlage) die Eckpunkte des Jahresabschlusses 2017.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
1. Der als Anlage 1 beigefügte Jahresabschlussbericht 2017 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der als Anlage 2 beigefügte Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 95 in Verbindung mit § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgestellt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 9
von Marval´sche Stiftung;
Verwendung der Stiftungserträge für das Jahr 2024;ProtokollAz.: 892.11:0008/10
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 74/2025 vor.
Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt anhand der Anlagen zur Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
1. Der Gemeinderat nimmt die vorläufige Jahresrechnung 2024 mit einem verwendbaren Ertrag in Höhe von 8.930,16 EUR zur Kenntnis. Die endgültige Jahresrechnung erfolgt nach Abschluss des Kernhaushalts.
2. Der Stiftungsrat beschließt folgende Maßnahmen zur Mittelverwendung:
- Geldgeschenke an Schüler mit überdurchschnittlichen Leistungen (200 EUR)
- 50%-Beteiligung an einem Schülercoach im Schuljahr 2024/2025
- Auszahlung des Zuschusses zum 325-jährigen Jubiläum im Jahr 20253. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Zinssatz für das innere Darlehen ab dem 01.01.2024 weiterhin 2 % beträgt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 10
Eugen-Mehrer-Stiftung;
Verwendung der Stiftungserträge für das Jahr 2024ProtokollAz.: 892.13:0060/2024
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 75/2025 vor.
Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt anhand der Anlagen zur Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
1. Der Ertrag 2024 der Stiftung wird auf 6.027,30 EUR festgestellt.
2.
a) Zuführung als freie Rücklage an das Kapitalvermögen der Stiftung 27,30 EUR,
b) Verwendung für den Kindergarten in Nordhausen 1.200,00 EUR,
c) Verwendung für die Schule in Nordhausen 1.200,00 EUR,
d) Verwendung für die Altenbetreuung in Nordhausen 1.200,00 EUR,
e) Verwendung für den TSV Nordhausen (Jugendarbeit) 1.200,00 EUR,
f) Verwendung für die Evangelische Kirchengemeinde Nordhausen 1.200,00 EUR,
3. Der Stand des Sondervermögens „Eugen-Mehrer-Stiftung“ wird zum 01.01.2024 auf 283.593,45 EUR und zum 31.12.2024 auf 283.664,10 EUR festgestellt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 11
Annahme von Spenden
ProtokollEs sind keine Spenden bei der Gemeinde eingegangen.
- Tagesordnungspunkt 12
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.: 544:0001
Beschaffung eines öffentlich zugänglichen Defibrillators
Die Verwaltung macht sich derzeit Gedanken zur Beschaffung eines öffentlich zugänglichen Defibrillators, der im Bereich der Ortsmitte installiert werden könnte. Ziel ist es, im Notfall schnell lebensrettende Maßnahmen ermöglichen zu können.
Bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter sind wir auf den Verein "Region der Lebensretter" aufmerksam geworden. Dieser Verein hat unter anderem Eppingen, Pfaffenhofen und viele weitere Kommunen landesweit mit Defibrillatoren ausgestattet. Neben der Bereitstellung eines Defibrillators bietet der Verein eine Alarmierungs-App an. Diese App benachrichtigt registrierte Ersthelferinnen und Ersthelfer in der unmittelbaren Umgebung und ermöglicht so die schnellstmögliche Hilfeleistung im Ernstfall.
Die Bürgerstiftung hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, die Kosten für die Beschaffung sowie den Betrieb eines Defibrillators zu übernehmen. Der Verein stellt jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren den Betrieb des Defibrillators sicher.
Heute fand ein gemeinsamer Besichtigungstermin mit Frau Dr. Hilker vom Verein "Region der Lebensretter" statt. Dabei wurde die mögliche Positionierung des Defibrillators besprochen und erste Details zu einer möglichen Umsetzung abgestimmt.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Es wird ein Defibrillator über den Verein "Region der Lebensretter" beschafft. Die Kosten für die Beschaffung und den Betrieb für fünf Jahre werden von der Bürgerstiftung übernommen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
AZ.: 811.13:0016
24. Bündelausschreibung Strom 2026-2028
Der Ergebnisbericht zur 24. Bündelausschreibung Strom 2026-2028 wurde der Verwaltung von der GT-Service bereitgestellt. Der Zuschlag ging an die Naturenergie Hochrhein AG. Eine Auswertungsdatei mit Einzelheiten zu den Ausschreibungsergebnissen erhält die Verwaltung Ende Oktober.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
AZ.: 813.03:0005
16. Bündelausschreibung Gas 2026-2028
Im Rahmen der 16. Bündelausschreibung Gas für den Zeitraum 2026–2028 konnte – anders als bei der letzten Ausschreibung 2023–2025 – ein Bieter gefunden werden. Den Zuschlag erhielt die Thüga Energie GmbH. Eine detaillierte Auswertung der Ausschreibungsergebnisse wird der Verwaltung Ende Oktober zur Verfügung gestellt.
Vor diesem Hintergrund wird auf die Einholung eines Angebots der HNVG verzichtet und das bereits vorliegende Angebot wird nicht berücksichtigt.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
Az.: 701.14:0032 - Lauffener Straße 21
Abwasserbeseitigung; Kanalschäden durch Straßenbäume an der Lauffener Straße
AR Keller berichtet, dass von Anwohnern der Lauffener Straße in Höhe des Gebäudes 21 gemeldet wurde, dass das Abwasser nicht mehr richtig abläuft. Die Verwaltung hat daraufhin eine Kamerabefahrung des Hausanschlusses veranlasst. Diese ergab einen starken Wurzeleinwuchs durch einen benachbarten Baum. Da auch der Hauptkanal in diesem Bereich in bzw. entlang der Grünfläche mit weiteren Bäumen verläuft, wurde dort ebenfalls eine Kamerabefahrung durchgeführt. Ergebnis waren weitere 6 Abzweiger zu Hausanschlüssen und 1 Abzweiger zu einem Straßeneinlauf, die stark durchwurzelt sind. Anhand eines Lageplans und Fotos der Kamerabefahrung erläutert sie die Schadstellen und verweist auch auf die mögliche Gefährdung der naheliegenden Wasserleitung.
Auch, wenn es schwerfällt, sieht die Verwaltung nur die Möglichkeit, die großen Bäume in der Grünfläche zu entfernen, um künftig solche Schäden an den Ver- und Entsorgungsleitungen zu vermeiden.
Auf die Frage von GR Mayer nach dem Zeitplan antwortet der Vorsitzende, dass die Bäume über den Winter entfernt werden sollen und die Kanalsanierung im kommenden Frühjahr stattfinden soll.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt zustimmend Kenntnis.
Az.: 764.21:0025
Alter Bauhof; Schäden durch einen Baum im Park
AR Keller berichtet anhand von Fotos, dass an der Fassade des Alten Bauhofes in der letzten Zeit größere Risse aufgetaucht sind. Diese sollen noch fachtechnisch begutachtet werden. Vermutet wird jedoch bislang, dass es sich um Spannungsrisse handelt, deren Ursache große Baumwurzeln des benachbarten Baumes im Park sind. Sofern sich dies bestätigt, muss im schlimmsten Fall auch an die Entfernung dieses Baumes gedacht werden. Ein Baumfachmann wird dies aber noch prüfen. Sobald Näheres bekannt ist, wird wieder im Gremium berichtet.
GR Michelbach bringt vor, dass bereits die Entfernung der Platanen in der Lauffener Straße schmerzten, aber die mögliche Entfernung dieses Baumes noch viel mehr. Er bittet um vorherige eingehende Prüfung von Alternativen. Der Vorsitzende sagte eine gründliche Untersuchung zu.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
Anfragen:
GR Pfautsch bedankt sich bei der Bürgerstiftung Nordheim für die Finanzierung eines öffentlich zugänglichen Defibrillators.
GR Hachtel und GR Stopper erkundigen sich zum Stand der Anbringung der restlichen Tempo 30 Schilder und bitten darum die Sichtbarkeit einzelner Schilder zu prüfen.
Sie weisen weiter darauf hin, dass in der Großgartacher Straße ein Schild "Tempo 30 für Gefahrgut-LKW" und nur wenige Meter weiter ein 30er Schild für PKW angebracht sind. Das wird für unnötig bzw. verwirrend gehalten.
Der Vorsitzende informiert und sagt Erledigung bzw. Überprüfung zu.
- Tagesordnungspunkt 13
Bürgerfragestunde
Protokoll-/-




