Ratsinformationssystem Nordheim
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 30.07.2025 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das Protokoll der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2025 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf und gibt die in nichtöffentlicher Sitzung vom 25.06.2025 gefassten Beschlüsse bekannt.
Der Vorsitzende gibt das Protokoll des Gemeinderates vom 27.06.2025 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf und gibt die in nichtöffentlicher Sitzung vom 27.06.2025 gefassten Beschlüsse bekannt.
- Tagesordnungspunkt 2
Bebauungsplan "Wohnen an den Seewiesen", Nordhausen:
Aufstellung im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
a) Billigung des Vorentwurfs
b) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGBProtokollAz.: 621.411:0216/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 62/2025 vor.
Herr Plieninger vom Büro Käser Ingenieure erläutert den Sachverhalt und stellt den Vorentwurf des Bebauungsplans vor. Ergänzend zu seinen Ausführungen in der TA-Sitzung am 28.07.2025 teilt er mit, dass der Höhenunterschied im Gebiet zwischen Nord und Süd ca. 7 m beträgt und sich dadurch eine Steigung von ca. 6-7 % der Haupterschließungsstraße (X-Straße) ergibt. Außerdem merkt er an, dass die Eidechsenflächen zwar viel Raum einnehmen, durch die freien Flächen aber auch Wohnqualität geschaffen wird.
GR Conte fragt nach, ob die Eidechsenflächen für immer unbebaut bleiben. Seitens der Verwaltung wird bestätigt, dass dies der aktuelle Stand sei, es möglicherweise aber in Zukunft Nachuntersuchungen geben könnte, ob auf diesen Flächen noch Eidechsen leben oder nicht.
GR Mayer erkundigt sich, ob es Pflegevorschriften für die Eidechsenflächen gibt. Es wird davon ausgegangen, dass nach der frühzeitigen Beteiligung eine Rückmeldung durch das Landratsamt Heilbronn vorliegt. Aktuell werden die Flächen auch schon nach bestimmten Vorschriften gepflegt und unterhalten.
GR Hachtel weist darauf hin, dass es sich bei der Wiesenstraße um einen Radweg handelt und erkundigt sich, ob dies im Hinblick auf künftig zunehmenden Kfz-Verkehr problematisch sein könnte. Der Vorsitzende sieht hierin kein Problem.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
- Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 15.07.2025, gefertigt durch das Ingenieurbüro Käser Ingenieure, werden gebilligt.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung sowie durch Bereitstellung im Internet.
Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 3
Volkshochschule im Unterland; Jahresbericht
ProtokollAz.:351.3:0001
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 65/2025 vor.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Direktorin der Volkshochschule im Unterland, Roswitha Keicher und die Leiterin der VHS-Außenstellen in Nordheim Elke Hettler.
Anhand einer Power Point Präsentation, die als Anlage zum Protokoll beigefügt wird, berichten die beiden Damen über die Tätigkeiten innerhalb der Geschäftsstellen und die vielfältigen Angebote in den Bereichen Bildung, Sport und der Kultur- und Kreativarbeit.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 4
Ortsbücherei Nordheim; Jahresbericht
ProtokollAz.:354.72:0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 66/2025 vor.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Leiterin der Ortsbücherei Nordheim Nadin Cicek.
Frau Cicek berichtet anhand einer Power Point Präsentation, die als Anlage zum Protokoll genommen wird, über die Tätigkeiten, die Angebote und die Projekte der Ortsbücherei, die das kulturelle Miteinander innerhalb der Gemeinde bereichern.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 5
Ortsbücherei;
Sanierung der Fassade
a) Vorstellung Schadenskartierung und Maßnahmenkatalog für Sanierung
b) Baubeschluss
c) Beauftragung Antrag auf denkmalschutzrechtliche GenehmigungProtokollAz.:354.21:0021/2
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 55/2025 vor.
AR Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Anschließend bezieht sie sich auf die ausführliche Darlegung der Schadensbilder, Sanierungsmaßnahmen und Kosten durch Herrn Juhnke-Wild in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 28.07.2025, an der auch nahezu alle übrigen Gemeinderäte anwesend waren. Sie fasst dessen Vortrag nochmals anhand der beiliegenden Präsentation zusammen.
Das Gremium kann mit der geplanten Verschieferung des Westgiebels mitgehen, weist aber darauf hin, dass gegenüber der Öffentlichkeit Überzeugungs- und Informationsarbeit notwendig ist, da bei den meisten das Fachwerk als schöner erachtet wird. BM Schiek sieht dies ebenso. Es soll bereits im Sitzungsbericht darauf hingewirkt werden.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
- Kenntnisnahme
- Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für die notwendigen Sanierungsarbeiten an der Fassade der Ortsbücherei wie in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 28.07.2025 ausführlich vorgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungen in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Weinreich, Neckarsulm, auszuschreiben, sobald die denkmalschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Eine Vergabe erfolgt erst, wenn die Satzung für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Ortskern IV" rechtskräftig ist.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Weinreich, Neckarsulm, den Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung gemäß dem vorgestellten Maßnahmenkatalog zur denkmalgerechten Sanierung des alten Rathauses (Ortsbücherei) zu stellen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 6
Glasfaserausbau; Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen; Vergabe im Lückenschlussprogramm
ProtokollAz.: 797.34:0036/11
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 63/2025 vor.
BM Schiek erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und berichtet aus der vorberatenden Sitzung des Technischen Ausschusses..
Ergänzend teilt der Vorsitzende mit, dass inzwischen das Angebot der DGN vom beauftragten Fachbüro geprüft und für in Ordnung befunden wurde. Dementsprechend steht als letztes Hindernis vor einer Auftragserteilung nun die Bewilligung des bereits gestellten Antrages auf Verlängerung des Ausführungszeitraums im Wege. Nach Auskunft der Landesbreitbandgesellschaft sollte dies eine Formsache sein.
Ob sich ggf. im weiteren Verlauf der Maßnahme, insbesondere bei der Vorbereitung der Bauarbeiten noch Einsparpotenzial ergibt, ist offen. Mehrkosten der Bauarbeiten kann es nach Auskunft der Landesbreitbandgesellschaft zu Lasten der Gemeinde nicht geben.
Aus Sicht des Vorsitzenden gibt es derzeit nur die Möglichkeit, entweder den bezeichneten Weg zu gehen und damit die Glasfaserversorgung für Nordheim abzuschließen, oder das Projekt ad acta zu legen und damit die bisher noch nicht angeschlossenen Adressen aufzugeben.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Arbeiten zum restlichen Ausbau des Glasfasernetzes im Rahmen des Lückenschlussprogrammes an die Deutsche Giganetz entsprechend deren Angebot dann zu vergeben, wenn die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung mit Inanspruchnahme der bewilligten Zuschüsse gegeben sind.
Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 7
Stellplatzschlüssel für geförderten Mietwohnraum;
GrundsatzbeschlussProtokollAz.: 630.50:0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 60/2025 vor.
GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Sie berichtet, dass in der TA-Sitzung am 28.07.2025 verschiedene Optionen diskutiert wurden. Letztlich hat sich eine Mehrheit dafür abgezeichnet, bei gefördertem Wohnraum die Regelungen der bestehenden Stellplatzsatzung anzuwenden und die Stellplatzanzahl somit an der Wohnfläche auszurichten. Der Empfehlungsbeschluss wurde von den Mitgliedern des Technischen Ausschusses einstimmig angenommen.
GR Pfautsch begrüßt es, die Regelungen der Stellplatzsatzung anzuwenden.
GR Schadenberger teilt die Ansicht, dass sozial geförderte Wohnungen hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze wie sonstige Wohnungen behandelt werden sollten.
GR Schadenberger-Graf erläutert, dass Nordheim nicht mit Stuttgart oder anderen Großstädten vergleichbar sei, in denen die Stellplatzanzahl u.a. aufgrund der besseren ÖPNV-Anbindung teilweise reduziert werde. Zudem bestätigt sie die Aussage ihrer Vorredner, dass die Einkommensgrenze doch recht hoch sei. Auch sie spricht sich dafür aus, die Regelungen der Stellplatzsatzung anzuwenden.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Bei der Berechnung der notwendigen Stellplätze für geförderten Mietwohnraum werden die Bestimmungen der geltenden Stellplatzsatzung angewendet. Die Anzahl der Stellplätze richtet sich dabei nach der Wohnfläche:
- Wohnungen unter 45 m² Wohnfläche: 1,0 Stellplatz
- Wohnung von 45 m² bis unter 75 m² Wohnfläche: 1,5 Stellplätze
- Wohnungen ab 75 m² Wohnfläche: 2,0 Stellplätze
Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 8
Folgekosten in der Bauleitplanung;
GrundsatzbeschlussProtokollAz.: 621.81:0001
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 61/2025 vor.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Er betont, dass das beschriebene Verfahren in der Gemeinde bereits bekannt ist und sich weitere Projekte abzeichnen, bei denen es Anwendung finden könnte.
Um den Projektträgern verlässliche Informationen für ihre Kostenkalkulation zu ermöglichen, müsse nun entschieden werden, ob an der bisherigen Vorgehensweise festgehalten werden soll. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass bei der Berechnung von Folgekosten nach dem Baugesetzbuch bisher bewusst zurückhaltend vorgegangen wird und die denkbaren Möglichkeiten nicht ausgereizt werden. Die Gemeinde konzentriert sich dabei auf die voraussichtlichen Folgekosten im Bereich der Kinderbetreuung.
GR Pfautsch spricht sich dafür aus, die bisherige Praxis beizubehalten. Vollständige Klarheit über die Zahl der angenommenen Kinder pro Wohnung lasse sich seiner Ansicht nach nicht erreichen; mit den zu prognostizierenden Größenordnungen ist er einverstanden. Dasselbe wird aus der Mitte des Gemeinderates signalisiert.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
- Dem in der Vorlage beschriebenen bisherigen Vorgehen zur Berechnung und Erhebung sozialer Folgekosten (Kinderbetreuung) wird für zukünftige Vorhaben grundsätzlich zugestimmt.
- Der in der Vorlage beschriebenen Deckelung auf 100 EUR/m² wird zugestimmt.
- Vor Abschluss der notwendigen Verträge ist die Zustimmung des Gemeinderats notwendig.
- Die Übertragung dieser sozialen Folgekosten erfolgt ausschließlich bei Vorhaben, die neuen Wohnungsbau an bisher nicht als Wohnbauflächen ausgewiesenen Standorten ermöglichen.
- Der Grundsatzbeschluss findet keine Anwendung bei Umlegungsverfahren.
- Die Zahlung an die Gemeinde Nordheim erfolgt einmalig mit Erteilung der Baugenehmigung. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Einzelfall eine angemessene Ratenzahlung zu vereinbaren.
- Vorhaben, die ausschließlich Wohnraum für Bevölkerungsgruppen schaffen, bei denen kein zusätzlicher Bedarf an Plätzen zur Kinderbetreuung entsteht, können auf Antrag von der Anwendung dieses Beschlusses ausgenommen werden. Voraussetzung ist, dass der spezifische Nutzungszweck des Vorhabens dauerhaft gesichert wird. Über entsprechende Ausnahmen entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall.
Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 9
Arbeitszeiterfassungssoftware:
Beschaffung für alle Außenstellen; Vergabe
ProtokollAz.:048.49:0002/12/9; 048.49:0002/12/8
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 68/2025 vor.
Der Hauptamtsleiter erläutert anhand der Sitzungsvorlage und führt aus, dass die Arbeitszeiten in den Betriebsteilen jeweils unterschiedlich erfasst werden:
Rathaus- und Büchereibeschäftigte nutzen die Zeiterfassungssoftware ZeusX, alle pädagogischen Bereiche und in der Schule tätigen führen Excel-Zeitkonten und die Beschäftigten in der Reinigung, dem Bauhof, im Freibad und bei den Hausmeistern führen ihre Nachweise auf Papierrapporten, die in Tabellen und teilweise in Kosten- und Leistungserfassungsprogramme übertragen werden müssen. Dies soll nun zu einem System vereinheitlicht und vereinfacht werden, da neben den einzelnen Beschäftigten die Vorgesetzten und Verwaltungsbeschäftigte einen hohen Arbeitsaufwand allein mit der Prüfung, Dokumentation und Übertragung der Daten haben.
Weiter werden hierbei nicht alle bereits geltenden rechtlichen Vorgaben eingehalten, da nicht in allen Bereichen z.B. Pausenzeiten dokumentiert werden. Zudem sind die Daten derzeit nicht unveränderbar oder Änderungen nachweisbar, wie sie es in einer Zeiterfassungssoftware wären. Arbeitgeber sind aufgrund eines EuGH-Urteils bzw. Entscheidung des BAG bereits seit 2022 zur vollständigen Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Eine weitere Ausgestaltung durch den Gesetzgeber steht noch aus, mit höheren Anforderungen dadurch wird gerechnet.
Und nicht zuletzt steigt durch eine Zeiterfassungssoftware die Genauigkeit der Daten.
Die Umstellung auf ein System soll mit der Kosten- und Leistungserfassung verbunden werden, um den Arbeitsaufwand auch hier zu verringern.
Zur Umsetzung wurden drei Angebote für eine Arbeitszeiterfassungssoftware, die mit einer Kosten- und Leistungsrechnungssoftware verbunden ist, eingeholt und bei anderen Kommunen Erfahrungsberichte der verschiedenen Lösungen eingeholt und auch vor Ort besichtigt.
Da ZeusX von ISGUS bereits in Nordheim im Einsatz ist, besteht eine Infrastruktur, die betrieben wird. Kommt eine weitere Software hinzu, fallen neben den Kosten für Hard- und Software Kosten für die Einrichtung durch und mit dem Unternehmen an und im laufenden Betrieb weitere Kosten für die Unterhaltung. Daher wurden die Angebote hinsichtlich der Anschaffungskosten als auch der Folgekosten betrachtet, die für die Gemeinde Nordheim anfallen. Somit ist die Beschaffung von ZeusX spätestens ab 2028 rentabler.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Der Auftrag wird entsprechend dem Angebot an die Firma ISGUS GmbH vergeben.
Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 10
Bausache: Flurstück 4024, Bahnhofstraße 4 (KSHW GmbH);
Um- und Ausbau zu Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten, Veränderung der Dachgauben und Errichtung eines ZwerchgiebelsProtokollAz.: 632.62:Bahnhofstraße 4/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 67/2025 vor.
GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Sie berichtet, dass seitens der Verwaltung Bedenken bestehen, ob sich das Vorhaben hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt. Durch den auf der Südseite geplanten Zwerchgiebel vergrößert sich das Bauvolumen durch die Anhebung der Traufhöhe über mehr als die Hälfte der Trauflänge enorm.
Zusätzliche Stellplätze können aufgrund von § 37 Abs. 3 LBO (Baugenehmigung älter als 5 Jahre und Schaffung zusätzlicher Wohnraum) nicht gefordert werden.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i. V. m. § 34 BauGB erteilt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 2 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen und 12 Nein-Stimmen abgelehnt.
- Tagesordnungspunkt 11
Annahme von Spenden
ProtokollEs sind keine Spenden bei der Gemeinde eingegangen.
- Tagesordnungspunkt 12
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.: 892.11:0040/7/2/5
Weinbergmauern am Schlössle; SachstandAR Keller berichtet, dass die Kosten für die Wiederherstellung der eingestürzten Stützmauer beim Schlössle und die Sicherung der noch vorhandenen Bestandsmauern zwischenzeitlich deutlich gestiegen sind. Sowohl die Ausschreibungsergebnisse für die Bauarbeiten übersteigen die Kostenberechnung, als auch die notwendigen Kampfmittelsondierungen schlagen zu Buche. Mittlerweile sind die Kosten inklusive sämtlicher Vorarbeiten wie Vermessung und Erstellung der Statik auf rund 725.000 EUR angestiegen.
Die zuletzt angesetzten Kosten des Ingenieurbüros Bewer betrugen rund 426.000 EUR, davon entfallen rund 150.000 EUR für die Instandsetzung der bestehenden Stützwandteile rechts und links des abgestürzten Bereichs. Der tatsächliche Angebotspreis nach Submission ergab allerdings Kosten in Höhe von 554.723,44 EUR. Inklusive der bereits angefallenen Vorarbeiten wie Statik, Vermessungsarbeiten und geologische Untersuchung in Höhe von ca. 162.500 EUR und der leider notwendigen Kampfmittelsondierung kommt man auf diese hohe Kostenüberschreitung.
Die Verwaltung hat deshalb das Ingenieurbüro Bewer um Begründung der gestiegenen Kosten gebeten. Von dort wird erläutert, dass die Kostenberechnung und das bepreiste Leistungsverzeichnis auf der Annahme marktüblicher Preise in jeder einzelnen Position beruhen. Die Überprüfung, ob diese Annahme den Markt noch widerspiegelt, erfolgt bei der Angebotsprüfung im Preisspiegel über den sogenannten Billigstpreis. Wenn jede Preisannahme sich mit einem der Preise der Bieter deckt oder vom Bieter sogar unterboten wird und die Summe der billigsten Angebotspreise sich im Bereich des bepreisten LVs befindet, bilden die getroffenen Preisannahmen im Grundsatz den Markt ab. Dies ist hier der Fall. Deshalb handelt es sich hier nicht um eine globale Veränderung des Marktes, sondern die Abweichungen ergeben sich aus einer abweichenden individuellen Einschätzung des Bieters über den Aufwand und/oder den gewünschten Gewinn in dieser Position, also durchaus aus einer eigenen Einschätzung der eigenen Marktkraft in diesem Angebotsverfahren. Diese sehr individuelle Entscheidung und Einschätzung eines Bieters kann nicht vorhergesagt werden
BM Schiek bedauert die Kostensteigerung, sieht aber auch keinen anderen Weg. Die Stützmauer muss gerichtet werden.
Abschließend weist GA Döbler noch auf einen Termin des Regierungspräsidiums Stuttgart im September in Nordheim hin. Themenschwerpunkt der Veranstaltung: Die Verwendung der Ersatzleistungen der SEL sollen naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen von Weinbergbrachen bzw. brachfallende Weinbergsteillagen darstellen. Gemeinden, WGs und LRA werden eingeladen (jeweils max. 2 Personen).
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
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Aus der Mitte des Gemeinderates werden keine Anfragen gestellt.
- Tagesordnungspunkt 13
Bürgerfragestunde
ProtokollVon der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.




