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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 28.07.2025 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 23.06.2025 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf.

    Der Vorsitzende verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 23.06.2025 gefassten Beschlüsse.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Windpark Heuchelberg; Sachstandsbericht

    Protokoll

    Az.:794.62:0004/4

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 54/2025 vor.

     

    Herr Ellmer und Herr Truckenmüller von der ZEAG stellen den aktuellen Sachstand zum Windpark Heuchelberg anhand der beiliegenden Präsentation vor.

     

    Auf Nachfrage von GR Conte teilt Herr Ellmer mit, dass in Anspruch zu nehmende Waldfläche nicht unbedingt mit einer neu aufzuforstenden Fläche auszugleichen ist, sondern dass ein Ausgleich evtl. auch durch Verbesserungen im Bestand erfolgen kann. Außerdem, so Herr Ellmer, wird der Eingriff in den Wald aus rechtlicher Sicht als temporärer Waldverlust betrachtet.

     

    Auf Nachfrage von GR Stopper teilt Herr Ellmer mit, dass die Verlegung der Stromleitungen von den Windrädern zum Netzverknüpfungspunkt im Wesentlichen auf bestehenden Trassen bzw. Wegen und unterirdisch erfolgen soll.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Ortsbücherei; Sanierung der Fassade
    a) Vorstellung Schadenskartierung und Maßnahmenkatalog für Sanierung
    b) Baubeschluss
    c) Beauftragung Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung

    Protokoll

    Az.:354.21:0021/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 55/2025 vor.

     

    AR Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Sodann stellt Herr Juhnke-Wild die Schadenskartierung, den Maßnahmenkatalog und die Kostenschätzung für die Restaurierung der Büchereifassade anhand einer Präsentation vor.

     

    Auf Nachfrage von BM Schiek, ob der Büchereibetrieb während der Bauarbeiten aufrecht erhalten werden kann, erläutert Herr Juhnke-Wild, dass der Haupteingang einen Zugang mit einem Schutzdach bekommt. Der Eingang auf der Westseite wird aber zum großen Teil nicht nutzbar sein. Hierwegen und wegen des temporären Rückbaus der Fluchttreppe muss ggf. mit der Regulierung der Besucherzahlen gearbeitet werden.

     

    GR Hachtel fragt, ob eine Schiefervertäfelung der Fassade denn unbedingt sein muss. Das jetzige Fachwerk ist schön.

    Herr Juhnke-Wild bezieht sich auf das Zeitzeugnis hierfür. Die Fassade war auf der Westseite zu früheren Zeiten bereits verschiefert. Dass das Gebäude dort ursprünglich nicht fachwerksichtig geplant war, erkennt man auch daran, dass es auf der Westseite nicht in dem Maße ausgeschmückt ist, wie auf der Ostseite. Eine Verschieferung sichert die Fassade für die nächsten Generationen und ermöglicht auch eine gewisse energetische Aufwertung durch eine etwa 6 cm dicke Dämmung.

     

    GR Stopper bestätigt, dass Fachwerkgebäude nur selten offenes Fachwerk haben, nur wenn diese sehr eng stehen, sind sie auf 4 Seiten offen. Zumindest die Wetterseite ist meist verputzt.

     

    GR Seifert fragt, ob das Fachwerk später nicht mehr rot sein wird. Herr Juhnke-Wild berichtet, dass man für die Farbauswahl noch eine Bemusterung durchführen könnte. Die Auswahl ist auf jeden Fall mit der Denkmalbehörde abzustimmen. Zu Bedenken gibt er, dass rote Farbe optisch schneller abschießt als Grau- und Gelb-Ockertöne. Eine Bemusterung kann nach Abschluss der Schadenskartierung erfolgen. Es soll ein harmonisches Gesamtbild entstehen.

     

    GR Hachtel bittet um Auskunft, ob durch den Wegfall der aufgemalten Sandsteine auch die Sandsteinecken des Gebäudes verschwinden. Herr Juhnke-Wild, erklärt, dass nur die idealisierten aufgemalten Steine entfallen. Da, wo jetzt Stein ist, soll auch später Stein sein, aber eben mit den vorhandenen Bruchkanten.

     

    GR Stopper weist darauf hin, dass auch das Glockentürmchen auf seine Standsicherheit untersucht werden sollte. Hierauf erklärt Herr Juhnke-Wild, dass bei der Besichtigung mit dem Hubsteiger dort keine Schäden aufgefallen sind. Er wird sich das nochmal von innen anschauen. Eine Reparatur wäre auf jeden Fall auch als Einzelmaßnehme möglich.

     

    GR Mayer zeigt sich überrascht über die verschieferte Fassade. Für ihn ist das Büchereigebäude in Nordheim rot. Die geplante Veränderung ist schon sehr stark. BM Schiek erklärt, dass es diese optische Veränderung schon einmal gab, nur andersherum. Herr Juhnke-Wild ergänzt, dass man ein Farbkonzept erarbeiten muss, um zu schauen, was für dieses prominente Gebäude passt. Auch die Kirche hat vor der Sanierung anders ausgesehen.

     

    Auf die Frage von BM Schiek, ob bereits jetzt über die Verschieferung zu entscheiden ist, erklärt Herr Juhnke-Wild, dass man diese genehmigen lassen muss. Die Vertäfelung hätte neben der energetischen Verbesserung auch die Vorteile, dass die Zimmererarbeiten dort nicht so tief gehen müssten und der Anstrich entfallen könnte.

     

    Eine Meinungsbildabfrage zur geplanten Verschieferung der Westfassade ergibt eine deutlich mehrheitliche Zustimmung.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Empfehlungsbeschluss abgestimmt:

    1. Kenntnisnahme.
    2. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für die notwendigen Sanierungsarbeiten an der Fassade der Ortsbücherei wie in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 28.07.2025 ausführlich vorgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungen in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Weinreich, Neckarsulm, auszuschreiben, sobald die denkmalschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Eine Vergabe erfolgt erst, wenn die Satzung für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Ortskern IV" rechtskräftig ist.
    3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Weinreich, Neckarsulm, den Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung gemäß dem vorgestellten Maßnahmenkatalog zur denkmalgerechten Sanierung des alten Rathauses (Ortsbücherei) zu stellen.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Flurstück 6797, 6799 und 6787, Gewann "Hintersichhinaus"
    Antrag auf Erdauffüllung / Erdaufschüttung

    Protokoll

    Az.: 364.412:0025/4

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 56/2025 vor.

     

    GR Nagel erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungsrund ab.

     

    GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Gemeinde erteilt gemäß § 36 BauGB das erforderliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Erdauffüllung auf den Flurstücken 6797 und 6799 mit einem Abstand von 1,5 m oben (südlich) am Flurstück beginnt und im unteren Bereich des Flurstücks (nördlich) auf den letzten 3 m gegen null ausläuft sowie auf dem Flurstück 6787 nach Osten und Süden auf den letzten 1,5 m zu den öffentlichen Wegen hin gegen null ausläuft.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 1361/3, Imenstraße 38;
    Anbau eines Wintergartens und einer Terrasse im Norden mit Unterkellerung und Erweiterung im Süden mit Unterkellerung;

    Neubau einer Garage, Abbruch einer Garage

    Protokoll

    Az.: 632.62:Imenstraße 38/0006

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 57/2025 vor.

     

    GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i. V. m. § 31 BauGB erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 960/1, Wartbergstraße 14;
    Neubau einer Schleppgaube

    Protokoll

    Az.: 632.62:Wartbergstraße 14/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 58/2025 vor.

     

    GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausache: Flurstück 5802, 5736, 5739 und 5748, Im Denzler 10;
    Neubau eines Reiterhofes, Errichtung Strohlagerhalle, Außenreitplatz, Heulagerhalle, Longierzirkel,

    Bewegungshalle, Stall 1 und 2 mit Funktionsbereichen, Stall 3 mit Funktionsbereich und Dunglege

    Protokoll

    Az.: 632.62:Im Denzler 10/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 59/2025 vor.

     

    GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und weist ergänzend darauf hin, dass darin versehentlich das Flurstück Nr. 5746 nicht erwähnt wurde.

     

    Der Vorsitzende führt aus, dass es aktuell noch offene Fragen zur Erschließung gibt. Insbesondere zu den Punkten:

    • Entwässerung: Der Gemeindeverwaltung ist bisher nicht bekannt, ob der Umgang mit dem Oberflächenwasser den Vorgaben entspricht. Die Prüfung ist Sache des Landratsamtes.
    • Abwasser- und Frischwasseranschluss: Bisher liegen weder für Wasser noch für Abwasser schriftliche Anschlussanträge oder Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang vor. Ggf. muss geklärt werden, in welcher Weise ein Anschluss an das bestehende Netz möglich ist.
    • Verkehrsanbindung: Es ist zu klären, ob die angrenzenden Feldwege für die zusätzliche Belastung ausreichend ausgebaut sind bzw. welche Qualität eines Ausbaus erforderlich ist. 

    Positiv vermerkt der Vorsitzende, dass die Bauherrschaft offen für Gespräche ist und bereits ein Termin vereinbart wurde.

    Unklar ist aktuell neben der gesicherten Erschließung auch noch, ob dem Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen, da die geplanten Gebäude über mehrere Flächen verteilt und nicht zusammenhängend liegen. Die Bauherrschaft begründet die im Lageplan dargestellte Anordnung des Reiterhofs sowohl mit den Eigentumsverhältnissen als auch mit fachlichen Aspekten, z. B. dem erforderlichen Abstand zwischen Stallungen im Seuchenfall.

     

    Durch vertragliche Vereinbarungen mit den Bauherren lassen sich gegebenenfalls Rahmenbedingungen schaffen, die in einer späteren Phase zu einer anderen Beurteilung des Baugesuchs führen könnten. Generell hält er die Fragen zur gesicherten Erschließung für klärbar und das Vorhaben generell für genehmigungsfähig. Aktuell sind jedoch noch zu viele zentrale Fragen offen, sodass die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 35 BauGB wird erteilt, sofern die Privilegierung und die gesicherte Erschließung vom Landratsamt bestätigt wird.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 0 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 10 Nein-Stimmen abgelehnt.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bausache: Teil von Flurstück 10529, Trollingerweg 5/1;
    Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 PKW-Stellplätzen

    Protokoll

    Az.: 632.62:Trollingerweg 5_1/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 64/2025 vor.

     

    GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i. V. m. § 31 BauGB erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 1 Nein-Stimme angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.: 892.11:0040/7/2/5
    Weinbergmauern am Schlössle; Sachstand

    Der Vorsitzende informiert, dass in der vorletzten Gemeinderatssitzung die Ausschreibung der Bauarbeiten für den Wiederaufbau und die Sicherung der Stützmauer beim Schlössle beschlossen wurde. Jetzt zeigt sich, dass das Ausschreibungsergebnis deutlich teurer war als die Kostenberechnung. Außerdem muss die Fläche noch auf Kampfmittel untersucht werden, was sich ebenfalls auf die Kosten auswirkt. Das zuständige Ingenieurbüro wurde gebeten, die Kostensteigerung zu begründen. In der anstehenden Gemeinderatssitzung soll hierüber berichtet werden.

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